[N] In U-Bahn gequetscht - kein Schmerzensgeld
In Nürnberg hat sich ein Mann in die sich schließende Tür gequetscht und auf Schmerzensgeld geklagt (AZ). Das Gericht sagt aber: selbst schuld.
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
Richtig so. Warum der Grundsatz
Mfg
Catracho
allerdings nicht auch mal bei Klagen gegen z.B. Bahnlärm o.ä. Anwendung findet bleibt wohl ein Geheimnis der Juristerei."Um ein Schwimmbadbecken herum muss ich mit Nässe rechnen. Dort braucht es auch kein Schild mit dem Hinweis "Vorsicht Rutschgefahr"", sagte ein Sprecher des Amtsgerichts der Deutschen Presse-Agentur.
Mfg
Catracho
Theirs not to reason why, theirs but to do and die. - Alfred Tennyson
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