Änderung der BÜ-Finanzierung

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Metropolenbahner
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Beitrag von Metropolenbahner »

Moin,

mal ein guter Vorschlag aus dem Verkehrsministerium, Scheuer will das Ersetzen von Büs beschleunigen und dafür die Kommunen von den hohen Finanzierungskosten entlasten.

Aktuell zahlen Bahn, Bund und Kommunen je 1/3. Zukünftig soll es 1/2 der Kosten vom Bund geben, 1/3 von der Bahn und zusätzlich 1/6 vom Bundesland. Die Kommunen müssten überhauot nichts mehr zahlen.

Besonders für kleine Landgemeinden und für Reaktivierungen eine (sehr) gute Sache, möglicherweise gibts auch noch einige gut trassierte Strecken in Norddeutschland, die man ohne BÜs dann auch für 200 flott machen könnte, wenn die Strecke auch ETCS bekommt.

Weiterer Vorteil: Die Bahn spart sich langfristig die Instandhaltung der BÜs, Verspätungen aufgrund defekter Senoren gäbe es auch keine mehr.


Quelle:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/...-a-1294693.html

Mal schauen, was die Bundesländer dazu sagen, die jetzt zahlen sollen. Zwar geht es nur um 1/6, aber auch dafür muss irgendwo das Geld her.
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Jean
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Beitrag von Jean »

Dann gibt es Verspätungen wegen LKW in der Unterführung hängen geblieben. :ph34r:
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Danke für den Hinweis, finde ich auch eine echt gute Änderung wenn sie dann kommt. Nur werden sich das die Bundesländer teuer abkaufen lassen.
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bestia_negra
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Beitrag von bestia_negra »

Guter Vorschlag.

Sollten die Länder sich querstellen, dann sollen Bund und Bahn das halt je zur Hälfte zahlen...
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

bestia_negra @ 4 Nov 2019, 15:29 hat geschrieben: Sollten die Länder sich querstellen, dann sollen Bund und Bahn das halt je zur Hälfte zahlen...
Das Problem ist, dass man mit genau so etwas die Länder dazu animiert, sich beim nächsten Mal wieder quer zu stellen. Weil es zahlt ja dann wer anders.
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Metropolenbahner
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Beitrag von Metropolenbahner »

bestia_negra @ 4 Nov 2019, 16:29 hat geschrieben: Guter Vorschlag.

Sollten die Länder sich querstellen, dann sollen Bund und Bahn das halt je zur Hälfte zahlen...
Naja, der Bund zahlt ja schon die Hälfte. Ich denke mal das 1/6 hat der Scheuer schon so ausgerechnet, um auf Gnade zu hoffen, da es nicht so viel ist.

Notfalls gäbs auch noch den Kreis, gibt ja auch Kreisstraßen und von so nem fehlendem Bü profitiert schließlich das komplette Umland.

Dass das bisher die Kommune zahlen musste, fand ich schon immer unfair und dann auch noch 1/3 :ph34r:
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Äh... so ganz richtig ist das eben auch gar nicht. Das letzte Drittel zahlt nicht pauschal die Kommune, sondern der Straßenbaulastträger, wenn wir einfach mal ins EKrG reinschauen. Da viele Bü auch Bundes-, Staats- oder Kreis- und zum Teil Privatstraßen kreuzen, hat die Kommune da dann nix mit zu tun.

Aber bei Gemeindestraßen stellt sich dennoch auch die Frage, warum sollte eine Gemeinde für überregionale Bahnausbauten mitzahlen. Denn wenn der Bau von nicht mehr höhengleichen Kreuzungen z.B. durch einen Ausbau auf höhere Geschwindigkeiten als 160 km/h veranlasst wird, zahlen das Bund/Bahn eh allein, weil ja die Nutzungsänderung nur von einer Seite aus losgetreten wird, genauso wie die deswegen auch eher seltenen einseitige Aktionen von Gemeinden dann allein von ihnen getragen werden. Vorteilsausgleich. Denken wir mal an Wolfratshausen... Also anders als mit einer Kostenübernahme von höherer Stelle ginge der weitreichende Ersatz von Bü aus meiner Sicht daher gar nicht. Man stelle sich vor, auf der Münchner S2 Ost würde man alle Bü kreuzungsfrei kriegen, damit die S-Bahn zuverlässiger wird, aber ohne dass das ansonsten vom Gesetz verkehrlich tatsächlich Not täte. Da würden dir die Gemeinden einen Vogel zeigen, wenn die die ganzen Unter-/Überführungen mitzahlen müssten. Es ist nicht technisch gesicherten Bü (Nebenbahn) oft nicht vermittelbar, warum eine einfache Lichtzeichenanlage eine Gemeinde einen Anteil von 100.000 oder 150.000 Euro kostet. Hier reden wir aber über Bauwerke in weit größerem Umfang. Ich denke, man möchte hier also ein bisschen so tun als handelte es sich um einen nennenswerten Streckenausbau ohne dass es aber rechtlich tatsächlich einer wäre. Das mit den Kosten für Eisenbahnkreuzungen ist ja ein bisschen so ein Thema wie mit den Straßenausbaubeiträgen. Die Regelungen zur Sicherung von Bü will man seitens des Bundes andererseits auch nicht pauschal verschärfen, denn sonst müsste man ja an alle (!) Bü ran, selbst wenn die dem genannten Ziel gar nicht im Weg stehen.

"Nach Angaben der Allianz pro Schiene gab es 2015 in Deutschland insgesamt rund 23.500 Bahnübergänge, die Bahn gibt die Zahl mit 16.391 an (Stichtag 31.12.2018)." Und von NE-Bahnen aller Art mit meist nebenbahntypisch hohem Bü-Anteil hat der Spiegel scheinbar noch nichts gehört, sonst müsste man hier nicht unterschwellig für viele Leser widersprüchliche Zahlen suggerieren. :rolleyes:

Das Verpfuien von Bü sollte allerdings nicht (wie mit §2 EKrG im Grunde jetzt schon) dazu führen, dass Reaktivierungen und Neubauten außerhalb der TEN-Netze praktisch unmöglich teuer werden. Aber mal sehen, was da wirklich kommt, man kann das ganze dem CSU-Autoschmuser vom Dienst auch so auslegen: Kommendes Jahr ist in Bayern Kommunalwahl, da braucht's vielleicht noch ein paar Jubelmeldungen von der "Bundes-CSU" und nach der Mautpanne, der Dieselkrise und der allgemeinen "Autofahrergängelung" auch für die Kernzielgruppe noch einen Griff in die Mottenkiste "Freie Fahrt für freie Bürger, weg mit den Bahnschranken!" Es würde mich nämlich nicht wundern, wenn die Ausbauten von Gemeindestraßen-Bü, die nach der Gesetzesänderung entstehen, dann in erster Linie einem bessern Fluss des Straßenverkehrs dienen, mal wieder mitbezahlt von der Bahn. Schon in der Vergangenheit ging ein Großteil der Bü-Ausbauten in der Fläche auf das Konto des stark zunehmenden Straßenverkehrs, jedenfalls da, wo man nicht wie auf der Traun-Alz-Bahn aus diesem Grunde vorsorglich den Zugverkehr fast eingestellt hat. :ph34r:
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Beitrag von 146225 »

Iarn @ 4 Nov 2019, 16:06 hat geschrieben: Das Problem ist, dass man mit genau so etwas die Länder dazu animiert, sich beim nächsten Mal wieder quer zu stellen. Weil es zahlt ja dann wer anders.
Da muss aber ausgerechnet der "wegen-regionaler-Bedeutung-nicht-zuständig" - Bund ganz still sein. Im feige weg ducken und andere zahlen lassen ist man in Berlin auch groß.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Es geht weiter als eine bloße Reform der Kostenteilung, teilweise ist es auch eine Verschlankung.

BMVI
2. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
Sachinformationen

Was ist das Ziel?
- Verschlankung von Planungsverfahren für Ersatzneubauten
- Entlastung der Kommunen bei der Beseitigung von Bahnübergängen
- Dadurch sollen Investitionen in die Infrastruktur und das Schienennetz beschleunigt werden.

Wie wird die Verschlankung bei Ersatzneubauten umgesetzt
- Im Falle von notwendigen Ersatzneubauten, z.B. einer Brücke, muss nicht mehr zwingend ein aufwändiges Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.
- Bestimmte Ersatzneubauten werden von der von einer Genehmigungspflicht ausgenommen.

Wie wird die Entlastung der Kommunen bei der Beseitigung von Bahnübergängen umgesetzt?
- Bei Kreuzungen einer Schienenstrecke mit einer kommunalen Straße tragen bisher der Bund, die Bahn und die Kommune jeweils ein Drittel der Kosten.
- Zum Beispiel bei der Beseitigung dieser Kreuzungen durch eine Unter- oder Überführung entlastet die neue Regelung die Kommunen vollständig.
- Künftig soll der Bund die Hälfte, die Bahn ein Drittel und das Land, in dem die Kreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten tragen.
- Dringende Projekte können so zügiger umgesetzt werden, da keine Finanzknappheit der Kommunen mehr im Weg steht.
(Anpassung der Sonderzeichen durch mich)
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