Enteignungen zum Verkehrswegebau
Wie der Tagesspiegel berichtet, hat es seit 2009 unter CSU-Verkehrsministern über 1600 Verfahren zur Enteignung zum Straßenausbau gegeben. Und bei Bahnprojekten wird immer so ein Theater gemacht... <_<
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
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Ich kann mir kaum vorstellen, dass man 50 km Autobahn um mehrere Meter verbreitern kann und alle Grundeigentümer freiwillig dabei sind. Im Gegensatz zur Bahn ist es wohl auch so, dass die Straßengrundfläche gerade bei den älteren Straßen, die man ausbaut, kaum mehr als die Straßenbreite selbst beträgt. Da hat man das Problem sicherlich ständig. Externen Grund ankaufen muss man im Grunde bei jeder Kreuzung oder Abzweigung, die man zum Kreisverkehr umbaut, selbst wenn die Fahrbahnfläche im Einzelfall sogar kleiner wird. Aber ich hab bis jetzt noch nicht gesehen, dass auf der Mittelinsel danach wieder Mais oder so stehen würde.Hot Doc @ 20 Aug 2020, 15:55 hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, dass die diversen Autobahnrojekte und Umgehungsstraßen schon "ein wenig mehr" gebraucht haben, als hier und da ein paar Meter.....

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Oder anders fomuliert: Die Grundstücke für den heutigen Bahnausbau wurden oft schon im 19. Jahrhundert nach dem Gesetz von 1837 enteignet, auf Kosten der Anliegergemeinden entschädigt und dem Staate Bayern kostenfrei für das Bahnprojekt zur Verfügung gestellt - und beim großen Ausverkauf nach der Bahnreform selbstverständlich zu gunsten des Bundes (oder einer 100%igen Tochter) meistbietend verscherbelt. :ph34r: