Amerikaner leasen U- u. Straßenbahnen

Alles über Stadtverkehr, was woanders nicht passt, wie z.B. Verkehrsverbünde
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

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hmm, was soll man davon halten?
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jadefalcon
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Beitrag von jadefalcon »

Nun ja, das gleiche Ding mit Cross-Border-Leasing nach Amiland haben sie ja auch mit dem Frankfurter U-Bahn-Netz vor - wobei davon allerdings nur die Anlagen und Fahrwege betroffen wären, nicht die Fahrzeuge, wenn ich die Sache richtig verstanden habe. Nichtsdestotrotz kann ich persönlich mit der Idee gar nicht anfreunden, denn schließlich würden die Stadtwerke Frankfurt, VGF und TraffiQ usw. sich so vom Gutdünken irgendwelcher ausländischer Investoren abhängig machen, und die Art und Weise, wie solche Extrem-Kapitalisten bisweilen agieren, widert mich offen gesagt vielfach an. Außerdem passt im Hinblick auf die angeblichen Steuerersparnisse für meine Begriffe auch noch was anderes nicht - auf der einen Seite sollen für den Normalbürger Steuerschlupflöcher gestopft werden, andererseits aber sollen die öffentlichen Betriebe mit irgendwelchen spannenden Winkelzügen de facto selbst welche auftun dürfen? :blink:
who has placed the midnight sky / so a spirit has to fly? / as the heavens seem so far / now, who will hang the midnight star?
- eithne ní bhraonáin: paint the sky with stars
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

Und was soll das eigentlich mit den 99 Jahren? So lange halten die heutigen Fahrzeuge doch niemals. Wie soll denn das funktionieren?
pok

Beitrag von pok »

ja moment, so wie ich das verstehe, ist das nicht für die länder hier sondern für die amerikanischen investoren eine möglichkeit steuern zu sparen. oder nicht?
Sausebahner_FFM
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Beitrag von Sausebahner_FFM »

Verleast werden sollen -zumindest im Frankfurter Fall- nur Tunnel und Gleisanlagen. Die Amerikaner haben dadurch einen Steuervorteil den sie anteilig an den deutschen Besitzer weitergeben. Das Ganze hat aber eine Reihe Haken und Fallstricke - mehr Infos dazu unter http://www.rettetdieubahn.de/

Gruß vom Sausebahner
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

99 Jahre - das riecht immer irgendwie nach Erbbaurecht, was aber logischerweise nur bei Grundstücken funktioniert. Bei den Messehallen würde das also Sinn machen: Grundstückseigentümer = Land Berlin, Eigentümer der Hallen = Erbbauberechtigter = US-Investor = Vermieter der Hallen, Mieter der Hallen = Land Berlin. Da der Mieter der Hallen gleichzeitig Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem die Hallen stehen, hat er natürlich weit mehr Rechte und Einflußmöglichkeiten als als normaler Mieter. Und für den US-Investor ist die Sache finanziell interessant, wenn der das Erbbaurecht nach sagen wir 20 Jahren an einen anderen Investor weiterverkaufen kann.

Ob das hier wirklich über ein Erbbaurecht und damit wie beschrieben läuft, ist natürlich reine Spekulation von mir, es "riecht" eben nur für mich irgendwie danach.

Und bei beweglichen Gegenständen wie Zügen funktioniert die Sache so ohnehin nicht.
Beste Grüße usw....
Christian


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2. Wo kamat ma denn da hi
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MünchnerFreiheit
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Beitrag von MünchnerFreiheit »

hat mit Erbbaurecht nix zu tun, ist eine im Grunde zunächst mal stinknormale Transaktion, wie sie tausendfach schon gelaufen ist: jemand hat, z.B., eine große Maschine, und braucht Geld. Er verkauft diese Maschine an eine Leasinggesellschaft, diese zahlt den Kaufpreis aus und verleast die Maschine an den ehemaligen Besitzer zurück. Das ist vielfach günstiger als ein Bankkredit, bzw. viele Banken würden solch eine Maschine evtl. nicht als Sicherheit akzeptieren. Zudem können (für eine Firma, nicht für eine Kommune, Leasingraten steuerlich sofort geltend gemacht werden, während für Anlagen z. T. recht lange Abschreibungsfristen gelten - das ist im Cross-Boarder-Leasing aber nicht von Belang, da die Kommunen eh' nix "von der Steuer absetzen" (können)).
In dem Fall mit dem Cross-Boarder Leasing läuft exakt daselbe ab, verbunden mit einem Rückkaufrecht für den ehemaligen Besitzer. Die Leasinggesellschaft kann nun in den USA einige steuerliche Ersparnisse erreichen, und von diesen steuerlichen Ersparnissen wird ein Teil an den ehemaligen Besitzer zurückgegeben.
Sehr wichtig sind aber wasserdichte Verträge: es gab schon Fälle, in denen die US-Finazbehörden dieses Steuersparkonstrukt nicht akzeptiert haben - was passiert dann, bzw. wer trägt das Risiko?
Was passiert, wenn die Leasinggesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten kommt? Usw...dazu kommt noch die spannende Frage: wo werden evtl. gerichtliche Streitigkeiten ausgetragen? Hier oder da?

Gruß Florian
Of Course I'm for Monogamy: I'm Also for Everlasting Peace and an End to Taxes
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

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Beitrag von mellertime »

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Beitrag von mellertime »

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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

So, es gibt neues zu dem Thema:
Noch im Frühjahr des Jahres 2004 lag zunächst ein Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung vor, der die Kommunen und die Beteiligungsunternehmen am Abschluss von Cross-Border-Leasingverträgen hindern sollte. Nach diesem ursprünglichen Entwurf der Staatsregierung sollte in die Gemeindeordnung nicht nur das Gebot der Minimierung besonderer finanzieller Risiken aufgenommen werden, sondern zusätzlich eine widerlegbare Regelvermutung, dass Cross-Border-Leasing-Geschäfte besonders riskant sind.

Die Regelvermutung wurde entgegen der ursprünglichen Absicht der Staatsregierung nicht in das Gesetz übernommen. Der eingefügte Art. 61 III der bayerischen Gemeindeordnung lautet in der zum 01.08.2004 wirksamen Fassung:

„Bei der Führung der Haushaltswirtschaft hat die Gemeinde finanzielle Risiken zu minimieren. Ein erhöhtes Risiko liegt vor, wenn besondere Umstände, vor allem ein grobes Missverhältnis bei der Risikoverteilung zu Lasten der Gemeinde, die Gefahr eines erheblichen Vermögensschadens begründen.“

Dem Grunde nach wären auch nach dieser Rechtsänderung Cross-Border-Leasing-Geschäfte weiterhin denkbar. Allerdings erfolgte im Oktober 2004 in den USA eine Steuerrechtsänderung, nach der US-Cross-Border-Leasing Geschäfte steuerlich nicht mehr anerkannt werden (American Jobs Creation Act of 2004). Von dieser Gesetzesänderung sind Verträge betroffen, die nach dem 12.03.2004 neu abgeschlossen wurden und werden.
Quelle: Ratsinformationssystem München (vom Copyright her unproblematisch, daher komplett)

Damit sind die Diskussionen in München endgültig vom Tisch.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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