Fotoerlaubnis?

Sämtliche Fragen bzgl. Fotographie usw. sind hier an der richtigen Stelle.
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19026
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Bayernlover @ 6 Apr 2012, 23:04 hat geschrieben: Ja, leider hat eine U-Bahn keine Persönlichkeit und damit kein Recht darauf - also ist die Argumentation recht sinnfrei.
Warum? Die Argumentation passt so schon.
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13808
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

JeDi @ 6 Apr 2012, 23:12 hat geschrieben: Warum? Die Argumentation passt so schon.
Wenn man es auf das Video bezieht, ja. Ursprünglich ging es aber mal darum, das Filmen von U-Bahnen zu verbieten. Und die haben keine Persönlichkeit.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19026
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Bayernlover @ 6 Apr 2012, 23:17 hat geschrieben: Wenn man es auf das Video bezieht, ja. Ursprünglich ging es aber mal darum, das Filmen von U-Bahnen zu verbieten. Und die haben keine Persönlichkeit.
Darum gehts in der Stellungnahme der BVG gar nicht.
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13808
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

JeDi @ 6 Apr 2012, 23:30 hat geschrieben: Darum gehts in der Stellungnahme der BVG gar nicht.
Kann man sehen wie man will, Fakt ist, der eine Satz mit der Genehmigung die man zum Filmen benötigt ist auch sinnfrei. Egal, es gibt bereits ein Thema dazu.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16126
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

JeDi @ 6 Apr 2012, 23:12 hat geschrieben: Warum? Die Argumentation passt so schon.
Nein, eben nicht - mit dem Kunsturhebergesetz kann man schon argumentieren, sobald jemand abgebildet wird - das ist bei einer normalen Aufnahme von einem U-Bahn-Zug aber häufig nicht der Fall - und selbst wenn man den Fahrer erkennen kann, dürfte er hier doch nur Beiwerk sein?

Was natürlich prinzipiell korrekt ist ist das Verbot des Aufenthalts im U-Bahnhof ohne Fahrtabsicht. Allerdings ergibt das dann kein Fotoverbot, während man auf seine U-Bahn wartet.

Ansonsten - ist es nicht möglich einen Beitrag, von dem man weiß, dass er gleich nen ganzen Rattenschwanz an Antworten nach sich zieht, gleich in ein sinnvolles Thema zu packen? Wir Moderatoren haben auch besseres zu tun als da dauernd hinterherzuräumen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
yeg009a

Beitrag von yeg009a »

Boris Merath @ 7 Apr 2012, 14:30 hat geschrieben:Was natürlich prinzipiell korrekt ist ist das Verbot des Aufenthalts im U-Bahnhof ohne Fahrtabsicht. Allerdings ergibt das dann kein Fotoverbot, während man auf seine U-Bahn wartet.
Ist es Recht, wenn jemand beim filmen das betreffende Fahrzeug im U-Bahn-Station absichtlich verpaßt, um ein Video vom ganzen Zug aufzunehmen, und danach mit dem nächsten Zug vom derselben Station aus zum Ziel weiterfährt, oder von der U-Bahnstation aus mit dem Zug zum Ziel fährt und nach dem Ausstieg am Ziel den abfahrenden Zug aufnimmt?
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13808
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

yeg009a @ 7 Apr 2012, 15:15 hat geschrieben: Ist es Recht, wenn jemand beim filmen das betreffende Fahrzeug im U-Bahn-Station absichtlich verpaßt, um ein Video vom ganzen Zug aufzunehmen, und danach mit dem nächsten Zug vom derselben Station aus zum Ziel weiterfährt, oder von der U-Bahnstation aus mit dem Zug zum Ziel fährt und nach dem Ausstieg am Ziel den abfahrenden Zug aufnimmt?
Ist es Pflicht, die erste einfahrende U-Bahn zu nehmen?

Und vor allem: Gibt es einen einzigen Fall, wo ein VU so etwas verfolgt hat? :D
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16126
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

Bayernlover @ 7 Apr 2012, 16:02 hat geschrieben: Und vor allem: Gibt es einen einzigen Fall, wo ein VU so etwas verfolgt hat? :D
Ja, das kommt öfter vor - allerdings in Zusammenhang mit gröberen Verfehlungen als Fotographieren. Im ersten Schritt gibt es dabei Hausverbot, im zweiten Schritt dann Strafantrag wegen Hausfriedensbruch.

Interessant in dem Zusammenhang dürfte die Bahnsteigkarte sein (wo vorhanden), die einen z.B. in München berechtigt eine Stunde lang auf den Bahnsteig zu gehen - und das definitiv für einen anderen Zweck als mit der U-Bahn zu fahren, nachdem diese dazu ja nicht berechtigt :-)

In Berlin gibt es sowas aber ja nicht.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13808
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

Boris Merath @ 7 Apr 2012, 16:08 hat geschrieben: Ja, das kommt öfter vor - allerdings in Zusammenhang mit gröberen Verfehlungen als Fotographieren.
Ja, wenn daraus etwas folgt. Aber manchmal wartet man ja einfach auf jemandem, und wenn es schneit und stürmt, setzt man sich eben unten auf den Bahnsteig und wartet auch mal 20 Minuten (oder mehr, je nach Freundin :D). Und genau diesen Fall habe ich noch nirgends als in irgendeiner Form sanktionierungswürdig gesehen.

Und Bahnsteigkarten gibt es in Berlin nicht, wohl deshalb, weil es hier teilweise halbe U-Bahn-Linien ohne Sperrengeschosse gibt.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19026
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Boris Merath @ 7 Apr 2012, 14:30 hat geschrieben: Nein, eben nicht - mit dem Kunsturhebergesetz kann man schon argumentieren, sobald jemand abgebildet wird - das ist bei einer normalen Aufnahme von einem U-Bahn-Zug aber häufig nicht der Fall - und selbst wenn man den Fahrer erkennen kann, dürfte er hier doch nur Beiwerk sein?
Lies die Antwort der BVG komplett. Die ist auf DIESES KONKRETE VIDEO bezogen. Und in DIESEM KONKRETEN VIDEO ist der Fahrer eben nicht nur Beiwerk.
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19026
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Boris Merath @ 7 Apr 2012, 16:08 hat geschrieben: Ja, das kommt öfter vor - allerdings in Zusammenhang mit gröberen Verfehlungen als Fotographieren. Im ersten Schritt gibt es dabei Hausverbot, im zweiten Schritt dann Strafantrag wegen Hausfriedensbruch.
Umgekehrt gibts auch Fahrer, die wegen solcher Aktionen arbeitslos geworden sind.
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16126
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

JeDi @ 7 Apr 2012, 18:22 hat geschrieben: Umgekehrt gibts auch Fahrer, die wegen solcher Aktionen arbeitslos geworden sind.
Ich mein jetzt schon die begründeten Maßnahmen, z.B. wegen Saufgelage im U-Bahnhof, Rumpöbeleien etc.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Benutzeravatar
TheBusfan94
Jungspund
Beiträge: 8
Registriert: 02 Jan 2012, 12:49

Beitrag von TheBusfan94 »

Ich komm mit dieser Zittierung hier im Forum nicht klar. Daher mach ich es jetzt so:
"143 094-1" hat geschrieben: Natürlich ist auch das Verhalten des Filmers nicht einwandfrei, erstens kennt man nicht die "Vorgeschichte" (da muss ja offensichtlich bereits etwas vorgefallen sein, zumindest lässt die Aussage "Ick hawe deinem Kumpel doch schon jesagt..." diesen Schluss zu) [...]


So. Dieser "Kumpel" bin Ich!
Ich habe mal im Sommer 2011 eine U-Bahn in Rathaus Steglitz fotografieren wollen, wo dann dieser Fahrer kam. Um eine Genehmigung ging es ihm nie. Vielleicht wusste er auch, dass Hobbyaufnahmen ohne gewerblichen hintergrund ohne Genehmigung bei der BVG gestattet sind. Damals im Sommer habe ich mit dem fotografieren aufgehört und mit ihm in einem normalen Ton gesprochen. Er hat schon damals genau so reagiert, wie in dem Video zu sehen ist. Seit dem steigt er IMMER, wenn er mich sieht aus dem Zug und erzählt mir, dass ich nicht fotografieren soll. Auch wenn ich auf dem Weg zur Schule bin und garkeine Kamera bei mir führe. :angry:

Im Frühjahr 2012 hat "PizzaHero" (ein guter Freund von mir) ein Ausfahrtsvideo in Nauener Platz drehen wollen, wo er (der Fahrer) "nur" den Mittelfinger ans Fenster hielt. Er wollte es wirklich von Ihm selbst erklärt haben, dass er nicht auf einem Video drauf sein möchte. (Ein Mittelfinger ist ja keine Aufforderung zum aufhören). Und nur, weil er uns schonmal zusammen gesehen hat, bin ich doch nicht gleich der "Kumpel" der aufklärt, dass da auf 5041 ein fotografenfeindlicher Fahrer ist. Es kommt auch noch hinzu, dass es auch nicht sicher war, dass auf 5041 noch mit diesem Fahrer unterwegs war. Wie soll man denn bitte bei einem einfahrenden Zug vorher fragen, ob man ihn fotografieren darf? Daher hat er auch noch dieses besagte Video in Leopoldplatz gedreht und es (eher zufällig) Aufgenommen, wie er so mit Fans umgeht. Vorher hatte "PizzaHero" noch keinen richtigen kontakt zum Fahrer.

Um das mal aufgeklärt zu haben. :-)
Matz32
Mitglied
Beiträge: 27
Registriert: 16 Apr 2012, 20:36
Wohnort: Am heutigen Isartalbahnende

Beitrag von Matz32 »

Was heisst gewerbliche aufnahmen ? Wenn ich eine video von /aus U;S Bahn , Bus oder Tram drehe um anderen Eisnbahnfreunden auf dem Welt uber Videoplatform zeige ( Youtube oder andere) ohne damit was verdienen wozu brauche ich dann Genemigung.Bis jetzt mache ich ohne und bis jetzt hatkeiner was gesagt.(letzte zeit viele videos von Bahnsteiegen in S Bahnbereich Munchen oder von hinten aus S Bahn.Ein mal hat S Bahnwache fahrkarten kontrolieret und einfach nichts dazu gesagt B-)
NJ Transit
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 5149
Registriert: 07 Sep 2009, 15:55
Wohnort: Wabe 320
Kontaktdaten:

Beitrag von NJ Transit »

Naha, schaden tut so eine Genehmigung nie, zudem ist sie meistens gratis und ohne größere Probleme erhältlich. Zu dem Gerücht, die BVG vergebe Fotogenehmigungen nur für genauen Ort und Zeit - das stimmt aus eigener Erfahrung nicht.
My hovercraft is full of eels.

SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
Münchner U-Bahnfan
Routinier
Beiträge: 281
Registriert: 07 Feb 2010, 08:04
Wohnort: Esting

Beitrag von Münchner U-Bahnfan »

ich habe mal in einer S-Bahn gefilmt (mit Handy). DB Sicherheit ist einfach vorbei gegangen und haben mich freundlich angelächelt (die haben gesehen, dass ich filme)
Benutzeravatar
jonashdf
Lebende Forenlegende
Beiträge: 2278
Registriert: 06 Mär 2009, 17:55
Wohnort: Zwischen S4 und S8...

Beitrag von jonashdf »

Naja solang man ohne Stativ rummacht, ist es DB Sicherheit relativ egal was man macht.
Vlt. hast auch einfach Leute erlebt, die gut drauf waren.
Stellwerk des Monats Dezember: Saulgrub, Fdl, mech E, IB 1950, AB 08.11.2007, zum Schluß nur Deckungsstelle für BÜ, nur 1 Dksig, Gegenrichtung Zp9
flickr Bilder jonashdf
Benutzeravatar
TramPolin
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 12132
Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
Kontaktdaten:

Beitrag von TramPolin »

Filmen in Berliner U-Bahn bisweilen genehmigungsbedürftig
Landgericht Berlin schränkt Panoramafreiheit ein


http://www.heise.de/tp/blogs/6/152162
Benutzeravatar
Wildwechsel
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 6876
Registriert: 21 Jan 2003, 12:50
Wohnort: München

Beitrag von Wildwechsel »

Wenigstens hat der Herr auf dem im Artikel verlinkten Bild brav seine Schuhe ausgezogen, bevor er seine Füße auf den Sitz gelegt hat.
Beste Grüße usw....
Christian


Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Bayernlover
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13808
Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)

Beitrag von Bayernlover »

Wildwechsel @ 10 Jun 2012, 11:38 hat geschrieben: Wenigstens hat der Herr auf dem im Artikel verlinkten Bild brav seine Schuhe ausgezogen, bevor er seine Füße auf den Sitz gelegt hat.
Und den ganzen Rest auch :lol: Sehr vorbildlich.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Antworten