Warum? Die Argumentation passt so schon.Bayernlover @ 6 Apr 2012, 23:04 hat geschrieben: Ja, leider hat eine U-Bahn keine Persönlichkeit und damit kein Recht darauf - also ist die Argumentation recht sinnfrei.
Fotoerlaubnis?
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Wenn man es auf das Video bezieht, ja. Ursprünglich ging es aber mal darum, das Filmen von U-Bahnen zu verbieten. Und die haben keine Persönlichkeit.JeDi @ 6 Apr 2012, 23:12 hat geschrieben: Warum? Die Argumentation passt so schon.
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Kann man sehen wie man will, Fakt ist, der eine Satz mit der Genehmigung die man zum Filmen benötigt ist auch sinnfrei. Egal, es gibt bereits ein Thema dazu.JeDi @ 6 Apr 2012, 23:30 hat geschrieben: Darum gehts in der Stellungnahme der BVG gar nicht.
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Nein, eben nicht - mit dem Kunsturhebergesetz kann man schon argumentieren, sobald jemand abgebildet wird - das ist bei einer normalen Aufnahme von einem U-Bahn-Zug aber häufig nicht der Fall - und selbst wenn man den Fahrer erkennen kann, dürfte er hier doch nur Beiwerk sein?JeDi @ 6 Apr 2012, 23:12 hat geschrieben: Warum? Die Argumentation passt so schon.
Was natürlich prinzipiell korrekt ist ist das Verbot des Aufenthalts im U-Bahnhof ohne Fahrtabsicht. Allerdings ergibt das dann kein Fotoverbot, während man auf seine U-Bahn wartet.
Ansonsten - ist es nicht möglich einen Beitrag, von dem man weiß, dass er gleich nen ganzen Rattenschwanz an Antworten nach sich zieht, gleich in ein sinnvolles Thema zu packen? Wir Moderatoren haben auch besseres zu tun als da dauernd hinterherzuräumen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Ist es Recht, wenn jemand beim filmen das betreffende Fahrzeug im U-Bahn-Station absichtlich verpaßt, um ein Video vom ganzen Zug aufzunehmen, und danach mit dem nächsten Zug vom derselben Station aus zum Ziel weiterfährt, oder von der U-Bahnstation aus mit dem Zug zum Ziel fährt und nach dem Ausstieg am Ziel den abfahrenden Zug aufnimmt?Boris Merath @ 7 Apr 2012, 14:30 hat geschrieben:Was natürlich prinzipiell korrekt ist ist das Verbot des Aufenthalts im U-Bahnhof ohne Fahrtabsicht. Allerdings ergibt das dann kein Fotoverbot, während man auf seine U-Bahn wartet.
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Ist es Pflicht, die erste einfahrende U-Bahn zu nehmen?yeg009a @ 7 Apr 2012, 15:15 hat geschrieben: Ist es Recht, wenn jemand beim filmen das betreffende Fahrzeug im U-Bahn-Station absichtlich verpaßt, um ein Video vom ganzen Zug aufzunehmen, und danach mit dem nächsten Zug vom derselben Station aus zum Ziel weiterfährt, oder von der U-Bahnstation aus mit dem Zug zum Ziel fährt und nach dem Ausstieg am Ziel den abfahrenden Zug aufnimmt?
Und vor allem: Gibt es einen einzigen Fall, wo ein VU so etwas verfolgt hat?
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Ja, das kommt öfter vor - allerdings in Zusammenhang mit gröberen Verfehlungen als Fotographieren. Im ersten Schritt gibt es dabei Hausverbot, im zweiten Schritt dann Strafantrag wegen Hausfriedensbruch.Bayernlover @ 7 Apr 2012, 16:02 hat geschrieben: Und vor allem: Gibt es einen einzigen Fall, wo ein VU so etwas verfolgt hat?
Interessant in dem Zusammenhang dürfte die Bahnsteigkarte sein (wo vorhanden), die einen z.B. in München berechtigt eine Stunde lang auf den Bahnsteig zu gehen - und das definitiv für einen anderen Zweck als mit der U-Bahn zu fahren, nachdem diese dazu ja nicht berechtigt
In Berlin gibt es sowas aber ja nicht.
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Ja, wenn daraus etwas folgt. Aber manchmal wartet man ja einfach auf jemandem, und wenn es schneit und stürmt, setzt man sich eben unten auf den Bahnsteig und wartet auch mal 20 Minuten (oder mehr, je nach Freundin ). Und genau diesen Fall habe ich noch nirgends als in irgendeiner Form sanktionierungswürdig gesehen.Boris Merath @ 7 Apr 2012, 16:08 hat geschrieben: Ja, das kommt öfter vor - allerdings in Zusammenhang mit gröberen Verfehlungen als Fotographieren.
Und Bahnsteigkarten gibt es in Berlin nicht, wohl deshalb, weil es hier teilweise halbe U-Bahn-Linien ohne Sperrengeschosse gibt.
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Lies die Antwort der BVG komplett. Die ist auf DIESES KONKRETE VIDEO bezogen. Und in DIESEM KONKRETEN VIDEO ist der Fahrer eben nicht nur Beiwerk.Boris Merath @ 7 Apr 2012, 14:30 hat geschrieben: Nein, eben nicht - mit dem Kunsturhebergesetz kann man schon argumentieren, sobald jemand abgebildet wird - das ist bei einer normalen Aufnahme von einem U-Bahn-Zug aber häufig nicht der Fall - und selbst wenn man den Fahrer erkennen kann, dürfte er hier doch nur Beiwerk sein?
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Umgekehrt gibts auch Fahrer, die wegen solcher Aktionen arbeitslos geworden sind.Boris Merath @ 7 Apr 2012, 16:08 hat geschrieben: Ja, das kommt öfter vor - allerdings in Zusammenhang mit gröberen Verfehlungen als Fotographieren. Im ersten Schritt gibt es dabei Hausverbot, im zweiten Schritt dann Strafantrag wegen Hausfriedensbruch.
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Ich mein jetzt schon die begründeten Maßnahmen, z.B. wegen Saufgelage im U-Bahnhof, Rumpöbeleien etc.JeDi @ 7 Apr 2012, 18:22 hat geschrieben: Umgekehrt gibts auch Fahrer, die wegen solcher Aktionen arbeitslos geworden sind.
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Ich komm mit dieser Zittierung hier im Forum nicht klar. Daher mach ich es jetzt so:
"143 094-1" hat geschrieben: Natürlich ist auch das Verhalten des Filmers nicht einwandfrei, erstens kennt man nicht die "Vorgeschichte" (da muss ja offensichtlich bereits etwas vorgefallen sein, zumindest lässt die Aussage "Ick hawe deinem Kumpel doch schon jesagt..." diesen Schluss zu) [...]
So. Dieser "Kumpel" bin Ich!
Ich habe mal im Sommer 2011 eine U-Bahn in Rathaus Steglitz fotografieren wollen, wo dann dieser Fahrer kam. Um eine Genehmigung ging es ihm nie. Vielleicht wusste er auch, dass Hobbyaufnahmen ohne gewerblichen hintergrund ohne Genehmigung bei der BVG gestattet sind. Damals im Sommer habe ich mit dem fotografieren aufgehört und mit ihm in einem normalen Ton gesprochen. Er hat schon damals genau so reagiert, wie in dem Video zu sehen ist. Seit dem steigt er IMMER, wenn er mich sieht aus dem Zug und erzählt mir, dass ich nicht fotografieren soll. Auch wenn ich auf dem Weg zur Schule bin und garkeine Kamera bei mir führe.
Im Frühjahr 2012 hat "PizzaHero" (ein guter Freund von mir) ein Ausfahrtsvideo in Nauener Platz drehen wollen, wo er (der Fahrer) "nur" den Mittelfinger ans Fenster hielt. Er wollte es wirklich von Ihm selbst erklärt haben, dass er nicht auf einem Video drauf sein möchte. (Ein Mittelfinger ist ja keine Aufforderung zum aufhören). Und nur, weil er uns schonmal zusammen gesehen hat, bin ich doch nicht gleich der "Kumpel" der aufklärt, dass da auf 5041 ein fotografenfeindlicher Fahrer ist. Es kommt auch noch hinzu, dass es auch nicht sicher war, dass auf 5041 noch mit diesem Fahrer unterwegs war. Wie soll man denn bitte bei einem einfahrenden Zug vorher fragen, ob man ihn fotografieren darf? Daher hat er auch noch dieses besagte Video in Leopoldplatz gedreht und es (eher zufällig) Aufgenommen, wie er so mit Fans umgeht. Vorher hatte "PizzaHero" noch keinen richtigen kontakt zum Fahrer.
Um das mal aufgeklärt zu haben.
"143 094-1" hat geschrieben: Natürlich ist auch das Verhalten des Filmers nicht einwandfrei, erstens kennt man nicht die "Vorgeschichte" (da muss ja offensichtlich bereits etwas vorgefallen sein, zumindest lässt die Aussage "Ick hawe deinem Kumpel doch schon jesagt..." diesen Schluss zu) [...]
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Ich habe mal im Sommer 2011 eine U-Bahn in Rathaus Steglitz fotografieren wollen, wo dann dieser Fahrer kam. Um eine Genehmigung ging es ihm nie. Vielleicht wusste er auch, dass Hobbyaufnahmen ohne gewerblichen hintergrund ohne Genehmigung bei der BVG gestattet sind. Damals im Sommer habe ich mit dem fotografieren aufgehört und mit ihm in einem normalen Ton gesprochen. Er hat schon damals genau so reagiert, wie in dem Video zu sehen ist. Seit dem steigt er IMMER, wenn er mich sieht aus dem Zug und erzählt mir, dass ich nicht fotografieren soll. Auch wenn ich auf dem Weg zur Schule bin und garkeine Kamera bei mir führe.
Im Frühjahr 2012 hat "PizzaHero" (ein guter Freund von mir) ein Ausfahrtsvideo in Nauener Platz drehen wollen, wo er (der Fahrer) "nur" den Mittelfinger ans Fenster hielt. Er wollte es wirklich von Ihm selbst erklärt haben, dass er nicht auf einem Video drauf sein möchte. (Ein Mittelfinger ist ja keine Aufforderung zum aufhören). Und nur, weil er uns schonmal zusammen gesehen hat, bin ich doch nicht gleich der "Kumpel" der aufklärt, dass da auf 5041 ein fotografenfeindlicher Fahrer ist. Es kommt auch noch hinzu, dass es auch nicht sicher war, dass auf 5041 noch mit diesem Fahrer unterwegs war. Wie soll man denn bitte bei einem einfahrenden Zug vorher fragen, ob man ihn fotografieren darf? Daher hat er auch noch dieses besagte Video in Leopoldplatz gedreht und es (eher zufällig) Aufgenommen, wie er so mit Fans umgeht. Vorher hatte "PizzaHero" noch keinen richtigen kontakt zum Fahrer.
Um das mal aufgeklärt zu haben.
Was heisst gewerbliche aufnahmen ? Wenn ich eine video von /aus U;S Bahn , Bus oder Tram drehe um anderen Eisnbahnfreunden auf dem Welt uber Videoplatform zeige ( Youtube oder andere) ohne damit was verdienen wozu brauche ich dann Genemigung.Bis jetzt mache ich ohne und bis jetzt hatkeiner was gesagt.(letzte zeit viele videos von Bahnsteiegen in S Bahnbereich Munchen oder von hinten aus S Bahn.Ein mal hat S Bahnwache fahrkarten kontrolieret und einfach nichts dazu gesagt B-)
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Naha, schaden tut so eine Genehmigung nie, zudem ist sie meistens gratis und ohne größere Probleme erhältlich. Zu dem Gerücht, die BVG vergebe Fotogenehmigungen nur für genauen Ort und Zeit - das stimmt aus eigener Erfahrung nicht.
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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Naja solang man ohne Stativ rummacht, ist es DB Sicherheit relativ egal was man macht.
Vlt. hast auch einfach Leute erlebt, die gut drauf waren.
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Landgericht Berlin schränkt Panoramafreiheit ein
http://www.heise.de/tp/blogs/6/152162
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Wenigstens hat der Herr auf dem im Artikel verlinkten Bild brav seine Schuhe ausgezogen, bevor er seine Füße auf den Sitz gelegt hat.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
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Und den ganzen Rest auch Sehr vorbildlich.Wildwechsel @ 10 Jun 2012, 11:38 hat geschrieben: Wenigstens hat der Herr auf dem im Artikel verlinkten Bild brav seine Schuhe ausgezogen, bevor er seine Füße auf den Sitz gelegt hat.
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