Wie sieht es eigentlich mit der Zugbindung aus, wenn im Vorlauf ein Schienenersatzverkehr eingerichtet wurde und der SEV-Bus Verspätung hat, so dass man den Anschluss nicht bekommt?
Beispiel: Man möchte im Oktober 2024 von Schnega (Bf.) nach München. Zwischen Schnega und Salzwedel ist der RE 20 durch SEV ersetzt (da der Fernverkehr von Berlin—Hamburg umgeleitet wird). Von Salzwedel fährt einer der umgeleiteten ICE direkt nach nach München. Ich kaufe also eine Durchgangsfahrkarte mit SEV-Bus von Schnega nach Salzwedel und ICE mit Zugbindung von Salzwedel nach München. Was passiert jetzt, wenn der Bus Verspätung hat, dass ich in Salzwedel den gebuchten ICE nicht bekomme?
Ist dann die Zugbindung aufgehoben, weil ich eine Durchgangsfahrkarte habe und den Anschluss wegen einer Verspätung verpasse? Oder gibt es keine Bahn-Fahrgastrechte, weil die Verspätung nicht von einem Zug kommt?
Zugbindung bei SEV
Re: Zugbindung bei SEV
Zählt der SEV hier nicht als Zug? Schließlich ersetzt er diesen und sämtliche Fahrkarten gelten ja auch für den SEV
mfg Daniel
Re: Zugbindung bei SEV
Also, da kann es doch gar keinen Zweifel geben
Natürlich ist die Zugbindung aufgehoben, es ist eine Durchgangsfahrkarte.

Natürlich ist die Zugbindung aufgehoben, es ist eine Durchgangsfahrkarte.