BVG: Schon das Betreten des Bahnsteigs kostet Geld
- mellertime
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Tf der Münchner S-Bahn.
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[img]http://images.spritmonitor.de/336973.png[/img]
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Darum gibt es München auch eine Bahnsteigkarte, die 0,10 Euro kostet. Ich habe mir in der Arbeit öfter mit einem 10 Euro Schein so ein Ticket gekauft, da das Wechselgeld in Zigarettenautomat-tauglichen Münzen rauskommt. Dann hat man in der Früh um 4 zwar 3,10 für die Schachtel bezahlt, aber besser als nix
Das waren noch Zeiten als Nikotin-Suchtel ....

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- Tripel-Ass
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Ich kenne das neben München auch von den Stadtbahn(U)-Bahnsteigen der BoGeStra (U35, 308/318) in Bochum:
Paradox: An den Abstiegen zu den U-Bahnhöfen der Strab.-Linie 308/318 steht groß "Zutritt nur mit gültiger Fahrkarte". Als nur M-Wagen dort fuhren, klappte der Fahrer seinen Fahrkartenhefter vorne zu, verkaufte erst oberirdisch wieder Tickets. Wenn aber nun ein Fahrgast trotzdem einsteigt, muß(te?) der Fahrer wieder Verkaufen. Das ist auch keine klare Regelung.
An den U35-Bahnhöfen ist es verständlicher, da ist die Fahrerkabine zu/kein Verkauf.
Und seit jetzt Nf-Straßenbahnen auf der 08/18 fahren, ist es wieder paradox: Da sind Automaten drin, die funktionieren natürlich auch im Tunnel.
Paradox: An den Abstiegen zu den U-Bahnhöfen der Strab.-Linie 308/318 steht groß "Zutritt nur mit gültiger Fahrkarte". Als nur M-Wagen dort fuhren, klappte der Fahrer seinen Fahrkartenhefter vorne zu, verkaufte erst oberirdisch wieder Tickets. Wenn aber nun ein Fahrgast trotzdem einsteigt, muß(te?) der Fahrer wieder Verkaufen. Das ist auch keine klare Regelung.
An den U35-Bahnhöfen ist es verständlicher, da ist die Fahrerkabine zu/kein Verkauf.
Und seit jetzt Nf-Straßenbahnen auf der 08/18 fahren, ist es wieder paradox: Da sind Automaten drin, die funktionieren natürlich auch im Tunnel.
In Hamburg steht an jedem Zugang Betreten des Bahnsteiges nur mit gültigem Fahrausweis oder Bahnsteigkarte. Wer bei einer Kontrolle auf dem Bahnsteig ohne angetroffen wird, zahlt 40,- €. Auf den Bahnsteigen von U- und S-Bahnen werden häufig vereinzelte Personen von Zivilstreifen von HHA, BSG und Polizei auf Fahrausweis oder Bahnsteigkarte überprüft.