ICE Lokführer verurteilt
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Wenn es seine Haftpflicht nicht übernimmt (was ich nicht glaube, da er ja unter Alkoholeinfluss stand), dann könnte ich mir vorstellen, daß er es teilweise oder sogar komplett zahlen muß; auf Raten natürlich.ICE_4 @ 1 Dec 2004, 15:13 hat geschrieben: Musste er den Schaden der am ICE entstanden ist eigentlich auch bezahlen ??
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Meines Wissens nach zahlt das (die Versicherung) der/s Arbeitgeber(s)...ET 423 @ 1 Dec 2004, 15:58 hat geschrieben: Wenn es seine Haftpflicht nicht übernimmt (was ich nicht glaube, da er ja unter Alkoholeinfluss stand), dann könnte ich mir vorstellen, daß er es teilweise oder sogar komplett zahlen muß; auf Raten natürlich.
außer bei grober Fahrlässigkeit.
Und fraglich, ob das grobe Fahrlässigkeit war.
pok
Also wenn ich mich bei einer Weihnachtsfeier (eigentlich egal, wann) so dermaßen zulaufen lasse, daß ich um 8:20 Uhr noch 0,71Promille habe, dann ist das absichtlich herbeigeführte Trunkenheit und das ist stets grob fahrlässig, denn: Er hätte ja nur nicht saufen brauchen, oder weniger oder er hätte sich auch im absoluten Notfall krank melden können.pok @ 1 Dec 2004, 16:20 hat geschrieben: Und fraglich, ob das grobe Fahrlässigkeit war.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
ET423, mir geht's aber nicht um Dein subjektives Rechtsempfinden.. sondern das, was offiziell Recht ist.
Sollt ich Dich falsch verstehen, sorry.
Jedenfalls:
aus urheberrechtlichen Gründen wurde das Zitat gelöscht
Im Strassenverkehr also bei 0,85 %o erst... damit wär er drunter - aber ich weiß nicht, inwieweit man das auf dei Schiene umlegen kann. Und ausserdem während der Ausübung des Berufs.
pok
Sollt ich Dich falsch verstehen, sorry.
Jedenfalls:
aus urheberrechtlichen Gründen wurde das Zitat gelöscht
Im Strassenverkehr also bei 0,85 %o erst... damit wär er drunter - aber ich weiß nicht, inwieweit man das auf dei Schiene umlegen kann. Und ausserdem während der Ausübung des Berufs.
pok
- Boris Merath
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Die 0,085% sind wenn ich das richtig sehe kein allgemeiner Wert, sondern halt der Alkoholspiegel in dem Fall, der dort verhandelt wurde. Rueckschluesse duerften daher nicht moeglich sein.pok @ 1 Dec 2004, 16:53 hat geschrieben: Im Strassenverkehr also bei 0,85 %o erst... damit wär er drunter - aber ich weiß nicht, inwieweit man das auf dei Schiene umlegen kann. Und ausserdem während der Ausübung des Berufs.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Absolut kein Verständnis für Alkohol, aber wenn man folgendes Aussage liest:
muß man sich doch fragen, ob sich die Bahn nicht zu leicht aus der Verantwortung stiehlt. In einigen Unternehmen werden die Dienstzeiten im Wechseldienst immer extremer, an die sich kein Mensch mehr gewöhnen kann. Das nur mal so nebenbei gesagt.
Anfänglich sei der Alkohol nur eine "Einschlafhilfe" bei extremen Schichtdienstzeiten gewesen, doch über Jahre hinweg sei der Konsum mehr und mehr gestiegen.
muß man sich doch fragen, ob sich die Bahn nicht zu leicht aus der Verantwortung stiehlt. In einigen Unternehmen werden die Dienstzeiten im Wechseldienst immer extremer, an die sich kein Mensch mehr gewöhnen kann. Das nur mal so nebenbei gesagt.
- schwaborigine
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.... und nebenbei sind auch die Billigflieger deswegen so billig, weil die Wartung ausschliesslichMatthias1044 @ 1 Dec 2004, 20:10 hat geschrieben: In einigen Unternehmen werden die Dienstzeiten im Wechseldienst immer extremer, an die sich kein Mensch mehr gewöhnen kann. Das nur mal so nebenbei gesagt.
nachts gemacht wird (damit die Maschine tagsüber Geld verdienen kann). Diese Flugzeugtechniker
können einen üblichen Freundeskreis total abhaken.
Und so konkurriert jeder gegen jeden.... Bahnpersonal, Flugzeugpersonal und übermüdete LKW-Fahrer,
und das nennt sich dann Marktwirtschaft...
Wobei es bei R&T meines Erachtens noch recht Human zu geht - Ich kam neulich mit einem Frankfurter R&T-Tf ins Gespräch, der hat gejammert, dass sie in ihrem Plan ein paar Mal vor 5 Uhr Dienstbeginn haben - NajaMatthias1044 @ 1 Dec 2004, 20:10 hat geschrieben: Absolut kein Verständnis für Alkohol, aber wenn man folgendes Aussage liest:
muß man sich doch fragen, ob sich die Bahn nicht zu leicht aus der Verantwortung stiehlt. In einigen Unternehmen werden die Dienstzeiten im Wechseldienst immer extremer, an die sich kein Mensch mehr gewöhnen kann. Das nur mal so nebenbei gesagt.

"Bei Dämmerung ist mit Dunkelheit zu rechnen"
Pok, mir gehts hier nicht um subjektives Rechtsverständnis, sondern um das, was offiziell Recht ist.pok @ 1 Dec 2004, 16:53 hat geschrieben: ET423, mir geht's aber nicht um Dein subjektives Rechtsempfinden.. sondern das, was offiziell Recht ist.
Sollt ich Dich falsch verstehen, sorry.

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Es gibt allerdings einen großen Unterschied zwischen Haftpflicht und Kasko. Bezogen auf den Auto-Fall müsste die Haftpflicht sämtliche Schäden an anderen Fahrzeugen, Leitplanken u. Ä. bezahlen und für Personenschäden aufkommen.
Die (Voll-)Kasko-Versicherung würde die Schäden am Kfz des betrunkenen Unfallverursachers begleichen - bzw. eben nicht.
Ob die Haftpflicht den Schaden in so einem Fall (und auch beim ICE) beim Versicherten einklagen kann/darf, weiß ich allerdings nicht.
Ciao
Daniel
Die (Voll-)Kasko-Versicherung würde die Schäden am Kfz des betrunkenen Unfallverursachers begleichen - bzw. eben nicht.
Ob die Haftpflicht den Schaden in so einem Fall (und auch beim ICE) beim Versicherten einklagen kann/darf, weiß ich allerdings nicht.
Ciao

Daniel
Um das geht's doch primär gar ned. Jemand der mit nem ICE gegen irgendwas fährt, wird das ja wohl während der Ausübung seines Berufs gemacht haben. Und dann hat meines Wissens nach die private Versicherung von dem erstmal gar nix zu tragen, sondern die vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeber selbst.ET 423 @ 1 Dec 2004, 21:04 hat geschrieben: Genau so ist es doch in dem Fall, den du beschrieben hast, auch. Die Kasko des Fahrers wird nicht zahlen, weil der Fahrer unter Alkoholeinfluß stand.
Und nur wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers verursacht wurde, hat der den Schaden selbst zu tragen.
Ob in so einem Fall seine private Haftpflicht für das aufkommen muss...wage ich mal zu bezweifeln.
pok
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Könnte man vielleicht trotzdem mal sagen, was passiert ist, sonst versteht ein Neuling nicht so ganz, was passiert ist <_<Matthias1044 @ 1 Dec 2004, 13:53 hat geschrieben: aus urheberrechtlichen Gründen wurde das Zitat gelöscht
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Fürn Jens!
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