[B / BRB]Kirche verklagt DB AG
Jetzt werde ich immer mehr bestätigt, daß mein Entschluß, aus der Kirche auszutreten, nicht falsch war.
Außerdem kann die Bahn gar nicht verurteilt werden, eine Bahn wiederaufzubauen und in Betrieb zu nehmen, was denken sich diese verwirrten Leute eigentlich
. Wie es natürlich mit rechtlichen Nachfolgern aussieht, weiß ich auch nicht.
Außerdem kann die Bahn gar nicht verurteilt werden, eine Bahn wiederaufzubauen und in Betrieb zu nehmen, was denken sich diese verwirrten Leute eigentlich

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Naja, die Kirche hat einen Vertrag mit der Preussischen Staatsbahn abgeschlossen, die heutige Bahn AG ist durch diverse Verträge ihr Rechtsnachfolger. Da die Kirche die Baukosten teilweise getragen hat, steht ihr das Recht aus dem Vertrag zu, wonach der Bahnbetrieb aufrecht erhalten werden muss...ET 423 @ 16 Jan 2005, 16:44 hat geschrieben: Außerdem kann die Bahn gar nicht verurteilt werden, eine Bahn wiederaufzubauen und in Betrieb zu nehmen, was denken sich diese verwirrten Leute eigentlich. Wie es natürlich mit rechtlichen Nachfolgern aussieht, weiß ich auch nicht.
Unter diesen Aspekten ist das natürlich was Anderes. Aber dennoch steht der Weiterbetrieb auf wackeligen Beinen, denn wenn sich der Betrieb nicht rentiert, kann die Bahn auch nicht darauf verklagt werden. Ich würde an die Bahn ihrer Stelle einfach die Grundstücke zurückgeben (darauf hat die Kirche ein Recht, streite ich nicht ab) und gut is.Christian aus München @ 16 Jan 2005, 16:55 hat geschrieben: Naja, die Kirche hat einen Vertrag mit der Preussischen Staatsbahn abgeschlossen, die heutige Bahn AG ist durch diverse Verträge ihr Rechtsnachfolger. Da die Kirche die Baukosten teilweise getragen hat, steht ihr das Recht aus dem Vertrag zu, wonach der Bahnbetrieb aufrecht erhalten werden muss...

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Wieso nicht? Wenns einen entsprechenden Vertrag gibt, und die Bahn Nachfolger dieser alten Gesellschaft ist, sollte das schon moeglich sein, zumindest der Schadensersatz.ET 423 @ 16 Jan 2005, 16:44 hat geschrieben: Außerdem kann die Bahn gar nicht verurteilt werden, eine Bahn wiederaufzubauen und in Betrieb zu nehmen, was denken sich diese verwirrten Leute eigentlich.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Siehe Beitrag eins weiter oben.Boris Merath @ 16 Jan 2005, 16:59 hat geschrieben: Wieso nicht? Wenns einen entsprechenden Vertrag gibt, und die Bahn Nachfolger dieser alten Gesellschaft ist, sollte das schon moeglich sein, zumindest der Schadensersatz.

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Wie kommst Du darauf? Die Gueltigkeit eines Vertrages haengt ja nicht davon ab, ob der sich fuer alle Vertragspartner rentiert (siehe z.B. Bestellervertraege, da darf die Bahn ja auch nciht einfach ne Strecke auf einmal nciht mehr betreiben)ET 423 @ 16 Jan 2005, 16:59 hat geschrieben: Unter diesen Aspekten ist das natürlich was Anderes. Aber dennoch steht der Weiterbetrieb auf wackeligen Beinen, denn wenn sich der Betrieb nicht rentiert, kann die Bahn auch nicht darauf verklagt werden.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Boris Merath @ 16 Jan 2005, 17:01 hat geschrieben: Wie kommst Du darauf? Die Gueltigkeit eines Vertrages haengt ja nicht davon ab, ob der sich fuer alle Vertragspartner rentiert



Schlechter Vergleich/Schlechtes Beispiel; da wird die Bahn zwar dafür bezahlt, die Züge zu fahren, aber die Strecke wird von DB Netz unterhalten und hat mit der Bestellung durch die Bundesländer wenig zu tun.Boris Merath @ 16 Jan 2005, 17:01 hat geschrieben: (siehe z.B. Bestellervertraege, da darf die Bahn ja auch nciht einfach ne Strecke auf einmal nciht mehr betreiben)
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Der Vertrag ist aber bereits abgeschlossen, und besteht scheinbar weiterhin, nur halt jetzt mit der DB-AG als rechtlichem Nachfolger. Damals scheint es sich rentiert zu haben, aber solange keine Klausel drin ist dass der nur gilte wenn die Strecke rentabel ist gibt es keinen Grund warum der Vertrag jetzt auf einmal ungueltig sein soll.ET 423 @ 16 Jan 2005, 17:33 hat geschrieben:Hältst du die Leute etwa für so blöd, daß sie Verträge abschließen, die sich nicht rentieren?
Da sehe ich keinen grossen Unterschied, weil beides ist ein Vertrag, nur der genaue Inhalt ist etwas anders.Schlechter Vergleich/Schlechtes Beispiel; da wird die Bahn zwar dafür bezahlt, die Züge zu fahren, aber die Strecke wird von DB Netz unterhalten und hat mit der Bestellung durch die Bundesländer wenig zu tun.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Dennoch sieht das deutsche Recht vor, daß Verträge auch gekündigt werden können, wenn gewisse Umstände erreicht werden oder auch Leistungen nicht mehr erbracht werden (können) (natürlich nur unter Voraussetzungen, wie in diesem Fall die Rückgabe der Grundstücke).Boris Merath @ 16 Jan 2005, 19:02 hat geschrieben: Damals scheint es sich rentiert zu haben, aber solange keine Klausel drin ist dass der nur gilte wenn die Strecke rentabel ist gibt es keinen Grund warum der Vertrag jetzt auf einmal ungueltig sein soll.

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Und genau deswegen geht es in der Klage ja auch um eventuellen SchadensersatzET 423 @ 16 Jan 2005, 19:08 hat geschrieben: Dennoch sieht das deutsche Recht vor, daß Verträge auch gekündigt werden können, wenn gewisse Umstände erreicht werden oder auch Leistungen nicht mehr erbracht werden (können) (natürlich nur unter Voraussetzungen, wie in diesem Fall die Rückgabe der Grundstücke).![]()

Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Bitte nicht so tragisch seinET 423 @ 16 Jan 2005, 16:44 hat geschrieben: Jetzt werde ich immer mehr bestätigt, daß mein Entschluß, aus der Kirche auszutreten, nicht falsch war.

Würdest du gern für dumm an DB verkaufen? Etwa dein Grundstück kostenlos an DB überlassen oder irgendwo reinstecken, was du vorher mit DB ausgemacht hast?
[img]http://www.dolbrother.de/sign.jpg[/img]
Womit wir uns ja einig sind.Boris Merath @ 16 Jan 2005, 19:16 hat geschrieben: Und genau deswegen geht es in der Klage ja auch um eventuellen Schadensersatz![]()

Wobei anstatt des Schadensersatzes ja auch eine Rückgabe der Grundstücke in Betracht käme. Bin schon auf das Urteil gespannt.

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Auf der weiter oben verlinkten Homepage steht ja, dass die Kirche nicht nur Grundstücke zur Verfügung gestellt hat, sondern die gesamten Baukosten getragen hat. Eine Wiederinbetriebnahme halte für unlogisch und auch unrentabel, da beide Gründe, weshalb die Bahn gebaut wurde, nämlich Leichentransporte und Friedhofsbesucher, mittlerweile andere Verkehrsmittel nutzen...
Weitere interessante Links zu dieser Strecke:
http://www.stillgelegte-s-bahn.de/friedhof...iedhofsbahn.htm
http://www.s-bahn80.de/strecken/friedhofsbahn/
Es sei angemerkt, das die Planungen des Berliner Senats bereits seit Jahren vorsehen, diese Strecke langfristig wieder in Betrieb zu nehmen.
Planung des Berliner Senats zur S-Bahn
http://www.stillgelegte-s-bahn.de/friedhof...iedhofsbahn.htm
http://www.s-bahn80.de/strecken/friedhofsbahn/
Es sei angemerkt, das die Planungen des Berliner Senats bereits seit Jahren vorsehen, diese Strecke langfristig wieder in Betrieb zu nehmen.
Planung des Berliner Senats zur S-Bahn
Gruß, Guido
Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]
Hinweis: Der obenstehende Beitrag spiegelt - sofern nicht anders gekennzeichnet - ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]
Hinweis: Der obenstehende Beitrag spiegelt - sofern nicht anders gekennzeichnet - ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
Aber sicherlich nicht, um Leichen zu transportieren, oder?Guido @ 16 Jan 2005, 23:46 hat geschrieben: Es sei angemerkt, das die Planungen des Berliner Senats bereits seit Jahren vorsehen, diese Strecke langfristig wieder in Betrieb zu nehmen.

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Guten Morgen!ET 423 @ 17 Jan 2005, 00:01 hat geschrieben: Es geht ihr nicht um den Wiederaufbau und um Wiederinbetriebnahme dieser Bahn,

Und Martin, indirekt bist du ja schuld!

Tf der Münchner S-Bahn.
[img]http://img234.exs.cx/img234/175/bahnhofsbilderbannerfest8zx.gif[/img]
[img]http://images.spritmonitor.de/336973.png[/img]
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[img]http://images.spritmonitor.de/336973.png[/img]