Hamburg zahlt jährlich rund 12 Mio. Euro für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter. Durch eine Anpassung der Eigenbeteiligung an die Kostenentwicklung und eine sachgrechte Reduzierung und Anpassung der Berchnungsgrundlagen ließen sich Haushalteseinsparungen in Höhe von rd. 600.000 Euro pro Jahr erreichen. Weitere Einsparungen in Höhe von bis zu 3 Mio. Euro jährlich könnten erzielt werden, wenn künftig Personen von der unentgeltlichen Beförderung ausgenommen werden, die aufgrund ihrer Einkommenssituation auf diese - auch durch Steuern wenig Verdienender finanzierte - Begünstigung nicht angewiesen sind. Der Rechnungshof hat die Verwaltung gebeten, sich auf Bundesebene für entsprechende Änderungen im Sozialgesetzbuch einzusetzen.
Hamburger Landesrechnungshof entdeckt neues Einsparungsptential:
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Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg rechnet vor, wie in dem Bereich eingespart werden kann:
Wie bitte?
Kann jemand mir erklären, den das Text kann ich nicht komplett sehr gut verstehen.
Meint die, dass Schwerbehindert zukünftig auch Teil dazuzahlen muss??? Oder?
Kann jemand mir erklären, den das Text kann ich nicht komplett sehr gut verstehen.
Meint die, dass Schwerbehindert zukünftig auch Teil dazuzahlen muss??? Oder?
[img]http://www.dolbrother.de/sign.jpg[/img]
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Moin Dol,
der Rechungshof bezieht sich hier auf die Leistungen, die im Sozialgesetzbuch IX (konkret §§ 145, 146 und 147) festgelegt sind.
Wie hoch die Eigenbeteiligung ist, weiß ich nicht. Und für (besser)verdienende Schwerbehinderte schlägt der Rechnugshof die Abschaffung der kostenlosen Beförderung vor. Eine Hausnummer hat der Rechnungshof wohl bewußt nicht genannt. In meinen Augen ist das im Gesamtgefüge der Einsparungen ein eher geringer Posten. Die Anzahl besserverdienender Schwerbehinderter dürfte im Vergleich zum gesellschaftlichen Durchschnitt eher gering sein.
Ich weiß auch nicht, wie ich es besser erklären kann.
Gruß vom
Rathgeber
der Rechungshof bezieht sich hier auf die Leistungen, die im Sozialgesetzbuch IX (konkret §§ 145, 146 und 147) festgelegt sind.
Wie hoch die Eigenbeteiligung ist, weiß ich nicht. Und für (besser)verdienende Schwerbehinderte schlägt der Rechnugshof die Abschaffung der kostenlosen Beförderung vor. Eine Hausnummer hat der Rechnungshof wohl bewußt nicht genannt. In meinen Augen ist das im Gesamtgefüge der Einsparungen ein eher geringer Posten. Die Anzahl besserverdienender Schwerbehinderter dürfte im Vergleich zum gesellschaftlichen Durchschnitt eher gering sein.
Ich weiß auch nicht, wie ich es besser erklären kann.
Gruß vom
Rathgeber

@Rathgeber: Vielen Dank für deine Erklärung... Klingt mehr Verständnisse als das Text... Danke!
PS: Wir im Besetzt des Ausweises müssen auch teil Eigenbeteilung zahlen: 60 € / Jahr, falls wir Erwerbstätigkeit sind... Bin noch zurzeit Schüler
PS: Wir im Besetzt des Ausweises müssen auch teil Eigenbeteilung zahlen: 60 € / Jahr, falls wir Erwerbstätigkeit sind... Bin noch zurzeit Schüler
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Ohne mich in die Nesseln setzen zu wollen, aber: Ist doch ein vernünftiger Ansatz, "besser verdienenden" (wie auch immer man das definiert) Schwerbehinderten dieses Bonbon zu kürzen oder zu streichen.
Und 60 Euro im Jahr Eigenbeteiligung bei Berufstätigkeit ist doch mit Verlaub gesagt ein Kinderpups
. Ich zahl monatlich mehr.
Und 60 Euro im Jahr Eigenbeteiligung bei Berufstätigkeit ist doch mit Verlaub gesagt ein Kinderpups

Der Staat zahlt ja auch zusätzlich für die Schwerbehinderte die Fahrt mit den ÖPNV's. Es gibt aber auch andere Verkehrsmittel, wo die Schwerbehinderte die Fahrt (voll) bezahlen müssen, z.B. Seilbahn (Bad Wildbad, Durlach, Heidelberg...). Nur aber ohne Rücksicht darauf, wie oft die Behindertern mit den Verkehrsmitteln fährt.Oppi_SG @ 26 Feb 2005, 20:50 hat geschrieben: Ohne mich in die Nesseln setzen zu wollen, aber: Ist doch ein vernünftiger Ansatz, "besser verdienenden" (wie auch immer man das definiert) Schwerbehinderten dieses Bonbon zu kürzen oder zu streichen.
Und 60 Euro im Jahr Eigenbeteiligung bei Berufstätigkeit ist doch mit Verlaub gesagt ein Kinderpups. Ich zahl monatlich mehr.
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Das dürften wohl Bahnen sein, die nicht von der öffentlichen Hand betrieben bzw. finanziell unterstützt werden. Die sind an solche Vorgaben nicht gebunden.DT810 @ 27 Feb 2005, 10:36 hat geschrieben:Der Staat zahlt ja auch zusätzlich für die Schwerbehinderte die Fahrt mit den ÖPNV's. Es gibt aber auch andere Verkehrsmittel, wo die Schwerbehinderte die Fahrt (voll) bezahlen müssen, z.B. Seilbahn (Bad Wildbad, Durlach, Heidelberg...). Nur aber ohne Rücksicht darauf, wie oft die Behindertern mit den Verkehrsmitteln fährt.
Gruß vom
Gogos

Nur wie oft muß ein Schwerbehinderter mit der Seilbahn in Bad Wildbad, auf den Durlacher Turmberg oder mit der Heidelberger Seilbahn fahren? Normalerweise nicht im Alltag!!! Das ist nur Freizeitverkehr. Oder braucht irgendein Schwerbehinderter eine Freifahrt bei der Brocken- oder Zugspitzbahn?DT810 @ 27 Feb 2005, 10:36 hat geschrieben:Der Staat zahlt ja auch zusätzlich für die Schwerbehinderte die Fahrt mit den ÖPNV's. Es gibt aber auch andere Verkehrsmittel, wo die Schwerbehinderte die Fahrt (voll) bezahlen müssen, z.B. Seilbahn (Bad Wildbad, Durlach, Heidelberg...). Nur aber ohne Rücksicht darauf, wie oft die Behindertern mit den Verkehrsmitteln fährt.
Schwerbehinderte sind ja nicht nur die armen Leute in den WfB`s, sondern eventuell auch ältere Leute, die erst im Alter schwerbehindert wurden. Und von denen kann man schon ein bißchen Geld holen, ihre Freifahrt wird ja auch durch Geringverdiener finanziert.Rathgeber @ 27 Feb 2005, 09:45 hat geschrieben:So viele Besserverdienende unter Schwerbehinderten wird man nicht finden...