elba @ 4 Apr 2005, 10:33 hat geschrieben:Da es zum 1.4. mal wieder Tariferhöhungen gab, habe ich eine neue Auflage meiner Spartips für Fahrten im Münchner Verkehrsverbund und darüber hinaus ins Web gestellt.
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http://home.arcor.de/e.lauterbach/mvv-tip/
Wegen der geänderten "Ausführungsbestimmungen des Münchner S-Bahn-Tarifs", die im Gegensatz zu früher die Kombination von MVV-Bartarif und DB-Fahrscheinen erlauben, hatte ich bei MVV und DB nachgefragt, da mir einiges nicht klar genug erschien.
Die Antwort der DB war positiv, so dass ich im Kapitel "MVV-Tarif und Fahrscheine der Deutschen Bahn AG" folgenden Abschnitt eindeutiger fassen konnte:
| Die zum 1.4.2005 neugefassten
| Ausführungsbestimmungen des Münchner S-Bahn-
| Tarifs erlauben zum ersten Mal, daß auch der
| MVV-Bartarif (Einzelfahrscheine,
| Streifenkarten, Tageskarten) mit DB-
| Fahrscheinen kombinierbar ist. Im Abschnitt B
| ist bezogen auf den MVV-Tarif nicht mehr nur
| von Zeitkarten die Rede, sondern von
| "vorhandener Verbundfahrkarte".
| Im Abschnitt C, der Fahrten von außerhalb ins
| MVV-Gebiet regelt, wird weiterhin nur die
| Kombinierheit des DB-Tarifs mit MVV-Zeitkarten
| geregelt. Eine Kombination mit Streifen- oder
| Einzelfahrkarten ist mangels
| Entwerungsmöglichkeit in diese Richtung nicht
| durchführbar, aber bei Hin- und Rückfahrt am
| gleichen Tag, kann eine bereits entwertete und
| gültige Tageskarte vorhanden sein. Laut
| Aussage der DB ist in einem solche Fall die
| Kombination der auf der Hinfahrt entwerteten
| MVV-Tageskarte mit einem DB-Fahrschein auch
| bei der Rückfahrt in MVV-Tarifgebiet
| anerkannt.
Die Beispiele wurden entsprechend angepasst.
Klargestellt sei, dass bei einer Kombination MVV-/DB-Fahrschein, der für eine Anfangsstrecke vorhandene MVV-Fahrschein nicht das Kaufen des DB-Fahrscheins beim Zugpersonal ohne Bordpreis erlaubt. Dies geht nur mit einem in DB-Automaten erhältlichen Fahrschein Anfangsstrecke, falls das (DB-)Fahrtziel nicht auf dem Automaten verzeichnet ist.
In meiner Kommunikation mit der DB habe ich zudem versucht klarzumachen, dass Begriffe wie "Reiseantritt" oder "Bahnhöfe des Gemeinschaftstarifgebiets" für den normalen MVV-Nutzer unklar sind. Im MVV kann der Reiseantritt an jeder Bushaltestelle passieren und auch "Münchner Freiheit" ist für die meisten Leute ein Bahnhof im MVV-Tarifgebiet. Nach meiner Interpretation meint die DB mit solchen Begriffen jedoch immer nur die Schnittstelle zum eigentlichen Eisenbahnverkehr. Dies kann bei den Regelungen, wo man einen DB-Fahrschein zu erwerben hat, und welche Rolle ein Fahrschein Anfangsstrecke spielt, zu Fehlern führen. In einem solchen Fall besteht die Gefahr, dass der Fehler dem Kunden angelastet wird und er dafür 40 Euro zahlen muß. Ein Kommentar von seiten der DB zu meinen Einwendungen erfolgte nicht.
Schönen Gruß,
Edmund Lauterbach