Bei der Bahn beschweren?

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Chrily
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Beitrag von Chrily »

Wann kann man sich eigentlich bei der Bahn beschweren(schriftlich)? Hatte gestern eine sehr unangenehme ICE-Fahrt. 1. war die Klima kaputt und 2. roch es im ganzen Zug, als wenn sich jemand genau nebeneinem Übergeben hätte. Kann man bei solchen Fällen eigentlich Schadenersatz fordern, oder muss man nun damit leben?
Wirklichkeit
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Beitrag von Wirklichkeit »

Beschweren kannst du dich bei der Bahn immer. Dafür gibt es keine Vorschriften. Aber nach all den Jahren wissen wir doch: Besser als jeder juristische Schadensersatzanspruch ist die Information der Zeitungen. Davor haben Bahn und MVG eine Mords-Angst. Also schnell Abendzeitung, BILD oder tz (in alphabetischer Reihenfolge) auf die Mißstände aufmerksam machen. Die freuen sich, denn dann müssen sie sich nichts aus den Fingern saugen...

Ja, und dann gibt es leider noch das Allg. Eisenbahn Gesetz, und die Eisenbahn-Verkehrsordnung, die noch aus der NS-Zeit stammt und die Bahn damals und bis heute gegenüber normalen Unternehmen priviliegiert. Also mellertime und Co: Ihr braucht nicht zur Sparda-Bank zu gehen und eine Hypothek auf euer Häuschen eintragen, denn dieses Gesetz stellt euch von vielen Schadensersatzansprüchen frei, denen ihr ohne dieses Gesetz längst ausgesetzt worden wärt... Aber nichts hält ewig, auch dieses Spezial-Gesetz kann einmal, genau so wie das Ladenschlußgesetz, etwa durch europarechtliche Vorgaben, aufgehoben werden. Aber solange schaut es mit Schadensersatz für Bahnkunden schlecht aus... Im Zweifel einfach mal bei ProBahn nachfragen...

Auszug aus der EVO: § 17 Verspätung und Ausfall von Zügen
Verspätung und Ausfall eines Zuges begründen keinen Anspruch auf Entschädigung. Die
Eisenbahn hat jedoch bei Ausfall und verhinderter Weiterfahrt eines Zuges, soweit möglich,
für die Weiterbeförderung der Reisenden zu sorgen.

Mit Hinweis auf die Presse zeigt sich die Bahn dann wohl kulant und du kriegst doch etwas, zumindest einen Gutschein für irgendwas... Aber leider geht es halt bei der Bahn nicht ohne Presse. Erst wenn man damit droht, wird man als Fahrgast ernstgenommen...
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Wirklichkeit @ 20 Jun 2005, 19:56 hat geschrieben: Besser als jeder juristische Schadensersatzanspruch ist die Information der Zeitungen. Davor haben Bahn und MVG eine Mords-Angst. Also schnell Abendzeitung, BILD oder tz (in alphabetischer Reihenfolge) auf die Mißstände aufmerksam machen. Die freuen sich, denn dann müssen sie sich nichts aus den Fingern saugen...
Bitte nicht...dieses Bahn-Bashing der Boulevardpresse ist ja nicht auszuhalten....immer wenn wir uns aufs Sommerloch zubewegen, gibts abenteuerliche Geschichten aus der Bahnwelt, wo ich meistens nur noch den Kopf schütteln kann...
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Tilletappen
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Beitrag von Tilletappen »

Genau, ab zur Zeitung! Gib´s der Bahn! Boah ey.... Bild

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weissblau
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Beitrag von weissblau »

servus,

aber wenn die klimaanlage hin war, dann kann es doch gar nicht in einem ganzten zug, das sind immerhin mindestens 5 Wagen (ICE T), gleich gerochen haben ;) . Aber auch, wenn beide dinge so eingetroffen waren wie beschrieben, hat eine beschwerde nur recht wenig sinn. du kannst natürlich den glück versuchen, telefonisch 01805/194195 (12 Cent/Min.) oder schriftlich (Adresse müsstest du dir allerdings selber suchen, vielleicht kommt auch ein entschuldigungsschreiben, aber mehr wird nicht passieren, denke ich.

servus
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

Wirklichkeit @ 20 Jun 2005, 19:56 hat geschrieben: Also mellertime und Co: Ihr braucht nicht zur Sparda-Bank zu gehen und eine Hypothek auf euer Häuschen eintragen, denn dieses Gesetz stellt euch von vielen Schadensersatzansprüchen frei, denen ihr ohne dieses Gesetz längst ausgesetzt worden wärt
??? HÄH ??? :blink: Wir als Mitarbeiter werden ja wohl kaum Schadensersatzansprüche der Reisenden begleichen müssen. Das müßte, wenn überhaupt, das Unternehmen machen - aber das muß ich dir als Jurist ja nicht sagen. ;)
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Beitrag von Wirklichkeit »

Das mag bei vertraglichen Ansprüchen so sein (im Innenverhältnis deines Dienstvertrags könnte sich die Bahn aber an dich wenden), aber im Deliktsrecht, also bei schuldrechtlichen Beziehungen zwischen zwei Personen, auch ohne daß ein Vertrag besteht, seid ihr Gesamtschuldner.

§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

§ 421 BGB Gesamtschuldner (Woooow! Was für ein Paragraph! § 421!):wub: :wub:
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
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Beitrag von ET 423 »

Wirklichkeit @ 20 Jun 2005, 20:18 hat geschrieben: Im Deliktsrecht seid ihr Gesamtschuldner:

§ 421
Gesamtschuldner
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
Wenn ich Mitschuld trage, dann könnte ich mir das sogar vorstellen, aber wenn ich selbst nicht der Grund dafür bin, da ich die Züge ja nur fahre, dann halte ich es für unwahrscheinlich, daß ich da belangt werde. Das wäre nämlich unfair, da ich ja ansonsten für etwas bestraft werden würde, wofür ich nix kann.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Beitrag von Wirklichkeit »

Nein, § 823 BGB ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage. Wenn du mit deinem 423er jemandem einen Schaden zufügst, dann gibt es neben den vertraglichen Ansprüchen (Der Beförderungvertrag ist ein Werkvertrag, kein Dienstvertrag, sorry) auch deliktische Ansprüche, also z.B. aus § 823 BGB. Und damit bist du zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Daß es daneben noch eine strafrechtliche Verantwortung gibt, spielt für's Zivilrecht keine Rolle. Wenn du sagt, daß du für etwas bestraft wirst, wofür du nichts kannst: dafür gibt es die Gefährdungshaftung. Auch durch das Fahren eines Autos wird eine Gefahr geschaffen, die sich der Fahrer zurechnen lassen muß: Auch wenn er vorschriftsgemäß fährt, und ein Kind überfährt, wird er zivil- und strafrechtlich haften müssen. Das ist doch wohl klar.
MarcusMMA

Beitrag von MarcusMMA »

Wie ich diese Leute hasse, die sofort mit Zeitung drohen und/oder mit Paragraphen um sich schmeissen... Da bewegt man wirklich nichts positives....
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

Ich denke, wir reden hier aneinander vorbei. Ok, also zum ersten Fall. Wenn ich jemandem mit meinem 423 Schaden zufüge, sollte man überlegen, wie es dazu kam. Wenn ich mit 140 um die Kurve komme und an deren Ende jemand in den Gleisen steht (sei dies Suizidkandidat oder liegengebliebenes Auto - egal), dann leite ich natürlich eine Schnellbremsung ein, sande dazu und bediene das Makrofon. Aber das wird den auf den Schienen nicht mehr retten können, wenn der Bremsweg nicht ausreichend (und das tut er meistens nicht) ist oder sich Derjenige von selbst ausm Staub macht. So, und jetzt sag' mir mal, wo da meine Schuld ist, für die ich belangt werden könnte (sowohl zivil- als auch strafrechtlich).
Nächstes Beispiel: Ich bekomme vom Fdl einen Befehl, einen Bahnübergang zu sichern. Aus irgendeinem Grund (abgelenkt z.B.) vergesse ich das und befahre normal den BÜ. Es kommt zum Unfall. Dann bin ich sowohl zivil- als auch strafrechtlich belangbar (Schmerzensgeld/Schadensersatz - fahrlässige Körperverletzung/Tötung, etc.). Für solche Fälle gibt es allerdings Haftpflichtversicherungen, da wohl kaum ein Tf so ein Vermögen auf der Seite hat (und wenn, wäre er nicht Tf :D), um solche Schäden und ihre Folgen bezahlen zu können.
Fallbeispiel Auto: Hier ist es anders. Im Straßenverkehr muß man seine Geschwindigkeit stets so einrichten, daß man vor Gefahren oder Objekten sicher zum Halten kommen kann. Unterlasse ich dies, so habe ich zumindest eine Teilschuld (kommt auf die Situation an und ob der Unfallgegner Fehler machte). Beim An- oder Überfahren von Kindern ist das meiner Meinung nach eine mißliche Ausgangslage. Einerseits ist man natürlich verpflichtet, stets bremsbereit zu sein, andererseits ist das in den seltensten Fällen möglich. Kinder kann man leicht übersehen und sie können auch einfach mal so zwischen parkenden Autos zum Vorschein kommen. So geschehen zum Beispiel im Jahr 1988 auf der Allingerstraße in Puchheim. Da kam ein Kind zwischen parkenden Autos hervor (war zu klein, um vom Autofahrer gesehen zu werden) und das Kind wurde vom Auto erfaßt. Das Kind wurde auf den Gehweg geschleudert, erlitt aber nur einen Beinbruch, blaue Flecken und Schürfwunden. Die Eltern verzichteten auf eine Anzeige, da das Kind (im Alter von 7 Jahren) wußte, daß der Autofahrer nicht schuld ist und dies auch mehrmals wiederholte, als es sich vom Schock erholte - ergo: Wie kann man sich als Autofahrer richtig verhalten? Langsam fahren, genau. Aber dann zieht man eine lange, u.U. hupende Autoschlange hinter sich her. Ein Problem des Straßenverkehrs, meiner Meinung nach, wo die Gesetzgebung bisher aufs Übelste versagte.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
AndreasZ

Beitrag von AndreasZ »

So, und jetzt sag' mir mal, wo da meine Schuld ist, für die ich belangt werden könnte (sowohl zivil- als auch strafrechtlich).
Du bist gefahren, du hast das Fahrzeug bewegt...
Allerdings hast du keine Möglichkeit den Unfall abzuwenden, daher kann dir -wenn du alles richtig machst- auch keiner was.
Und im Normalfall ist da ja ein Fehler deines "Gegners" eingetreten, denn das Auto steht ja auf dem Bü (als auf deiner "Fahrbahn") und nicht der Zug auf der Straße... ;)
Fallbeispiel Auto: Hier ist es anders. Im Straßenverkehr muß man seine Geschwindigkeit stets so einrichten, daß man vor Gefahren oder Objekten sicher zum Halten kommen kann. Unterlasse ich dies, so habe ich zumindest eine Teilschuld (kommt auf die Situation an und ob der Unfallgegner Fehler machte). Beim An- oder Überfahren von Kindern ist das meiner Meinung nach eine mißliche Ausgangslage. Einerseits ist man natürlich verpflichtet, stets bremsbereit zu sein, andererseits ist das in den seltensten Fällen möglich. Kinder kann man leicht übersehen und sie können auch einfach mal so zwischen parkenden Autos zum Vorschein kommen.
Nein. Wenn ich mit angemessenem Abstand fahre und geschwindigkeit fahre und der Vordermann bremst ohne erkennbaren Grund auf der letzten Rille und ich rausche dem hinten drauf, bin ich nicht schuld, obwohl ich ja aufgefahren bin...
Bei Kindern ist das wieder anders: Wenn ich ein Kind unter 8 Jahren anfahre, bin ich als Fahrer schuld, egal wie schnell ich gefahren bin oder wie oder was. Da ist immer der "Starke" schuld. Damit will der Gesetzgeber die schwächsten Glieder im Straßenverkehr schützen. Da gibt's kein Wenn und kein Aber!
Wenn ich mich ans Steuer setze, bin ich verantwortlich dafür. Ist aber bei der Eisenbahn nicht anders...
Langsam fahren, genau. Aber dann zieht man eine lange, u.U. hupende Autoschlange hinter sich her. Ein Problem des Straßenverkehrs, meiner Meinung nach, wo die Gesetzgebung bisher aufs Übelste versagte.
Naja, kommt auf den entsprechenden Fall an.
Wenn ich auf der Autobahn mit 20 km/h fahre, damit ich kein Kind umfahre, dann ziehen mich die Grünen raus und ich bekomm' ne Anzeige wegen Gefährdung/Behinderung des Verkehrs.
Wenn ich aber auf einer Straße, wo viele Leute sind statt mit 50 nur mit 30 km/h fahre, können die Hupen soviel sie wollen. Sollen aber aufpassen, dass die vor lauter Hupen und dicht auffahren mir nicht ins Heck krachen, hat's alles schon gegeben...
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Beitrag von autolos »

AndreasZ @ 20 Jun 2005, 21:17 hat geschrieben:
Nein. Wenn ich mit angemessenem Abstand fahre und geschwindigkeit fahre und der Vordermann bremst ohne erkennbaren Grund auf der letzten Rille und ich rausche dem hinten drauf, bin ich nicht schuld, obwohl ich ja aufgefahren bin...
Bei Kindern ist das wieder anders: Wenn ich ein Kind unter 8 Jahren anfahre, bin ich als Fahrer schuld, egal wie schnell ich gefahren bin oder wie oder was. Da ist immer der "Starke" schuld. Damit will der Gesetzgeber die schwächsten Glieder im Straßenverkehr schützen. Da gibt's kein Wenn und kein Aber!
Wenn ich mich ans Steuer setze, bin ich verantwortlich dafür. Ist aber bei der Eisenbahn nicht anders...

Wenn Du mit angemessenem Abstand fährst, fährst Du nicht hinten drauf. Ausnahmen wirst Du bei der Schuldfrage des Hintendrauffahrens nur selten finden. Zumeist wird zumindest eine Teilschuld zugerechnet. Denkbar wäre, daß jemand unmotiviert scharf vor einer grünen Ampel bremst oder nach dem Anfahren, nachdem die Ampel grün wurde, erneut anhält.

Bei den Kindern ist es auch nicht so. Es gibt bereits Gerichtsurteile (wenn Du Interesse hast, kannst Du ja mal recherchieren), die Autofahrer freigesprochen haben, nachdem sie ein Kind angefahren hatten. Das sollte aber trotzdem nicht bedeuten, daß man jetzt gedankenlos durch die Stadt fahren kann, ohne mit unvorherehbaren Hindernissen zu rechnen.
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Beitrag von autolos »

Wirklichkeit @ 20 Jun 2005, 19:56 hat geschrieben: Beschweren kannst du dich bei der Bahn immer. Dafür gibt es keine Vorschriften. Aber nach all den Jahren wissen wir doch: Besser als jeder juristische Schadensersatzanspruch ist die Information der Zeitungen. Davor haben Bahn und MVG eine Mords-Angst. Also schnell Abendzeitung, BILD oder tz (in alphabetischer Reihenfolge) auf die Mißstände aufmerksam machen. Die freuen sich, denn dann müssen sie sich nichts aus den Fingern saugen...

Ja, und dann gibt es leider noch das Allg. Eisenbahn Gesetz, und die Eisenbahn-Verkehrsordnung, die noch aus der NS-Zeit stammt und die Bahn damals und bis heute gegenüber normalen Unternehmen priviliegiert. Also mellertime und Co: Ihr braucht nicht zur Sparda-Bank zu gehen und eine Hypothek auf euer Häuschen eintragen, denn dieses Gesetz stellt euch von vielen Schadensersatzansprüchen frei, denen ihr ohne dieses Gesetz längst ausgesetzt worden wärt... Aber nichts hält ewig, auch dieses Spezial-Gesetz kann einmal, genau so wie das Ladenschlußgesetz, etwa durch europarechtliche Vorgaben, aufgehoben werden. Aber solange schaut es mit Schadensersatz für Bahnkunden schlecht aus... Im Zweifel einfach mal bei ProBahn nachfragen...

Auszug aus der EVO: § 17 Verspätung und Ausfall von Zügen
Verspätung und Ausfall eines Zuges begründen keinen Anspruch auf Entschädigung. Die
Eisenbahn hat jedoch bei Ausfall und verhinderter Weiterfahrt eines Zuges, soweit möglich,
für die Weiterbeförderung der Reisenden zu sorgen.

Mit Hinweis auf die Presse zeigt sich die Bahn dann wohl kulant und du kriegst doch etwas, zumindest einen Gutschein für irgendwas... Aber leider geht es halt bei der Bahn nicht ohne Presse. Erst wenn man damit droht, wird man als Fahrgast ernstgenommen...
Gestatte mir eine vollkommen andere Meinung:

Ich halte eine gesetzliche Regelung für überflüssig. Wer mit der Leistung eines Unternehmens nicht zufrieden ist, braucht dessen Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen. Wenn ich Angst habe, daß die Züge dauernd zu spät kommen, muß ich halt andere Verkehrsmittel nutzen. Wenn ich Angst habe, daß die Burger bei McD nicht so schmecken, wie sie aussehen, gehe ich dort nicht hin. Wenn eine Vielzahl von Kunden die Einschränkungen als hinnehmbar empfindet (Verspätung, Zustand der Fahrzeuge) wäre es unsinnig, große Entschädigungsorgien vorzusehen, die nur höhere Preise zur Folge hätten. Wegen einiger Reisenden, die mit den Einschränkungen nicht leben wollen und Schadensersatz geltend machen, müßten alle mehr bezahlen.

Meine Züge sind in 90-95 % der Fälle sauber und pünktlich und eigentlich nie so verspätet oder verschmutzt oder dgl., daß ich es als unzumutbar empfände. Mehr zu zahlen, nur weil es einzelnen anders geht, hielte ich für weniger zumutbar.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Dave
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Beitrag von Dave »

@autolos: Das würde aber nur funktionieren wenn du eine wirkliche Alternative zum Unternehmen "Deutsche Bahn" hättest, also einem anderen EVU. Das hat man nicht. Und zweitens ist die DB immernoch ein Staatsunternehmen und hat damit auch dem Staat und seinen Bürgern zu dienen und nicht irgendeinem Selbstzweck.
Grüße, Dave
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
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autolos
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Beitrag von autolos »

Dave @ 21 Jun 2005, 18:04 hat geschrieben: @autolos: Das würde aber nur funktionieren wenn du eine wirkliche Alternative zum Unternehmen "Deutsche Bahn" hättest, also einem anderen EVU. Das hat man nicht. Und zweitens ist die DB immernoch ein Staatsunternehmen und hat damit auch dem Staat und seinen Bürgern zu dienen und nicht irgendeinem Selbstzweck.
Grüße, Dave
Das Auto ist immer eine Alternative. Auf längeren Strecken kann man fliegen. Motorroller wären auch denkbar.

Wenn sich auf der Schiene im Fernverkehr keine Alternative entwickelt, liegt es vermutlich daran, daß sich damit kein Geld verdienen läßt. Dies wäre bei einem Rechtsanspruch auf Entschädigung vermutlich noch weniger der Fall.

Im Regionalverkehr hieße eine Entschädigungsregelung, daß die Bundesländer für die bestellten Verkehrsleistungen (bei wem auch immer) mehr Geld bezahlen müßten, woran sie sicher auch nur begrenztes Interesse haben.

Ich bleibe dabei: Als schwerwiegendes Problem, welches nach zusätzlichen geletzlichen Regelungen verlangt, werden Einschränkungen im ÖPNV, SPNV und SPFV nur von einer Minderheit betrachtet. Auch ist es ein Bereich, wo die Politik meint, sich profilieren zu können, ohne daß offenbar wird, daß es Geld kostet. Aus meiner Sicht sollten eher Regelungen reduziert werden, die zu einer Verbraucherentmündigung führen.

Die DB hat dem Zweck zu dienen, den der Aktionär Bundesrepublik Deutschland auferlegt. Wenn der Auftrag lautet, kapitalmarktfähig zu werden, ist das der Dienst am Staat und seinen Bürgern. Connex hat auch nicht den "Zweck", dem deutschen Staat und seinen Bürgern zu "dienen". Wobei ich, ehrlich gesagt, gar nicht weiß, was Du damit gemeint hast.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
AndreasZ

Beitrag von AndreasZ »

Wenn Du mit angemessenem Abstand fährst, fährst Du nicht hinten drauf. Ausnahmen wirst Du bei der Schuldfrage des Hintendrauffahrens nur selten finden. Zumeist wird zumindest eine Teilschuld zugerechnet. Denkbar wäre, daß jemand unmotiviert scharf vor einer grünen Ampel bremst oder nach dem Anfahren, nachdem die Ampel grün wurde, erneut anhält.
Eben das meinte ich.
Bei den Kindern ist es auch nicht so. Es gibt bereits Gerichtsurteile (wenn Du Interesse hast, kannst Du ja mal recherchieren), die Autofahrer freigesprochen haben, nachdem sie ein Kind angefahren hatten. Das sollte aber trotzdem nicht bedeuten, daß man jetzt gedankenlos durch die Stadt fahren kann, ohne mit unvorherehbaren Hindernissen zu rechnen.
Ausnahmen bestätigen die Regel und ab einem gewissen Alter kann der Richter auch davon ausgehen, dass das Kind mit dem Straßenverkehr umgehen kann. Und wenn die Eltern dabei sind, kann das wieder anders sein...
Ich hab' das letztes Jahr in der Fahrschule so gelernt.
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Beitrag von autolos »

AndreasZ @ 22 Jun 2005, 13:43 hat geschrieben: Bevor wieder wer 'nen Streit vom Zaume bricht,
nur wegen den beiden Münchner S-Bahnzügen:
Ich spar' mir dieses Missvergnügen,
zu mir nach Haus' fahr'n sie beide nicht!
Es gehört nicht zum Thema, aber mir rollten sich die Fußnägel auf. Da wurde die künstlerische Freiheit etwas zu sehr in Anspruch genommen. Wie wäre es damit:

Bevor wieder ein Streit vom Zaune bricht,
nur wegen münchner S-Bahns Zügen:
Ich spar' mir dieses Mißvergnügen,
zu mir nach Haus' fahr'n beide nicht.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Beitrag von AndreasZ »

Bitte, was ist los?? :blink: :rolleyes:
aber mir rollten sich die Fußnägel auf
Wie wär's mal mit schneiden? *fg* :lol:
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Dave
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Beitrag von Dave »

autolos @ 22 Jun 2005, 08:54 hat geschrieben:Das Auto ist immer eine Alternative. Auf längeren Strecken kann man fliegen. Motorroller wären auch denkbar.
Nicht jeder hat ein Auto bzw. warum braucht man eines? OK, man kann, muss aber nicht!
autolos @ 22 Jun 2005, 08:54 hat geschrieben:Die DB hat dem Zweck zu dienen, den der Aktionär Bundesrepublik Deutschland auferlegt. Wenn der Auftrag lautet, kapitalmarktfähig zu werden, ist das der Dienst am Staat und seinen Bürgern.
Ah, prima. Es ist also ein Dienst für uns dass die Bahn kapitalmarktfähig fähi wird? Würde ich nicht sagen (Mehdorn schon), eher wäre der Dienst eine zuverlässige Bahn mit gutem Angebot und möglichst geringem Defizit.
autolos @ 22 Jun 2005, 08:54 hat geschrieben:Connex hat auch nicht den "Zweck", dem deutschen Staat und seinen Bürgern zu "dienen". Wobei ich, ehrlich gesagt, gar nicht weiß, was Du damit gemeint hast.
Connex ist auch nicht die "Deutsche Bahn AG". Connex dient seinen Besitzern und soll Gewinne erwirtschaften und Macht erobern. Ich meinte damit übrigens dass man bei der DB nicht alles hinnehmen darf da sie ja uns allen gehört. Von daher halte ich es für problematisch wenn die aus eigenen machtpolitischen Gründen andere Ziele hat.

Grüße, Dave
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Beitrag von AndreasZ »

eher wäre der Dienst eine zuverlässige Bahn mit gutem Angebot und möglichst geringem Defizit.
Dann sollte man zum System "Staatsbahn" zurück, wie man es vor vielen vielen Jahren hatte...
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Beitrag von Schneggal »

AndreasZ @ 22 Jun 2005, 18:02 hat geschrieben:Dann sollte man zum System "Staatsbahn" zurück, wie man es vor vielen vielen Jahren hatte...
Da hätten wohl mehrere nix dagegen. Die Bahn ist als AG dem Wettbewerb preisgegeben, was zur Folge hat, dass so mancher Service und über was sich die Leute so alles beschweren buchstäblich auf der Strecke bleibt. Für die Bahn steht aufgrund ihres Status somit nicht mehr die Dienstleistung an sich im Vordergrund, sondern schlicht und einfach Gewinn - woran aber die Privatisierung schuld ist :unsure:

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Beitrag von jadefalcon »

Schneggal @ 22 Jun 2005, 18:10 hat geschrieben:Da hätten wohl mehrere nix dagegen. Die Bahn ist als AG dem Wettbewerb preisgegeben, was zur Folge hat, dass so mancher Service und über was sich die Leute so alles beschweren buchstäblich auf der Strecke bleibt. Für die Bahn steht aufgrund ihres Status somit nicht mehr die Dienstleistung an sich im Vordergrund, sondern schlicht und einfach Gewinn - woran aber die Privatisierung schuld ist  :unsure:
Ich hätte ehrlich gesagt auch nichts dagegen, eben aus den von dir genannten Gründen. Ungezügelter Wettbewerb bedeutet stets auch Rationalisierung bis aufs Minimum, was sich früher oder später auf die Qualität der Dienstleistung oder des Produktes negativ auswirkt - von anderen nicht minder negativen Folgen will ich erst gar nicht reden.

Da schau her, wir sind uns mal einig, das war ja auch nicht immer so B) .
who has placed the midnight sky / so a spirit has to fly? / as the heavens seem so far / now, who will hang the midnight star?
- eithne ní bhraonáin: paint the sky with stars
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Dave
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Beitrag von Dave »

Ja, AndreasZ und der Rest :P , das meinte ich damit ja auch. Wobei ich der Meinung bin die Bahn ist ja immer noch eine Staatsbahn. Und dass sie ein bischen Konkurrenz durch andere EVU bekommt halte ich für damit sogar vereinbar. Geht ja in der Schweiz ja auch...
Grüße, Dave (der sich langsam den Vorwurf gefallen lassen muss dass er alles der Schweiz so toll findet und doch bald auswandern soll ;) )
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Beitrag von AndreasZ »

*grins*
Ok, ich mach' die "Partei zum Zwecke des Aufbaus einer Bundesbahn (PzZdAeB)" auf, wer macht mit?... :lol:
(der sich langsam den Vorwurf gefallen lassen muss dass er alles der Schweiz so toll findet und doch bald auswandern soll)
Warte noch kurz, die haben anscheinend grad keinen Strom... ;)
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Dave
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Beitrag von Dave »

AndreasZ @ 22 Jun 2005, 18:51 hat geschrieben: Warte noch kurz, die haben anscheinend grad keinen Strom... ;)
Ja, habs schon gelesen. Das ist übel. Wobei... in 2 Stunden ist der Ausfall bei uns ;)
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Wirklichkeit @ 20 Jun 2005, 20:18 hat geschrieben: § 421 BGB Gesamtschuldner (Woooow! Was für ein Paragraph! § 421!):wub: :wub:
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
Nur: Wer schuldet denn dem Fahrgast die Leistung? Doch wohl das EVU. Der Tf schuldet zwar auch eine Leistung, allerdings IMHO nicht direkt dem Fahrgast, sondern dem EVU in Form von Fahren.

Mal davon abgesehen waere es totaler Schwachsinn, wenn MItarbeiter mit ihrem Privatvermoegen haften wuerden.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Boris Merath @ 23 Jun 2005, 03:08 hat geschrieben:
Wirklichkeit @ 20 Jun 2005, 20:18 hat geschrieben: § 421 BGB Gesamtschuldner (Woooow! Was für ein Paragraph! § 421!):wub:  :wub:
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
Nur: Wer schuldet denn dem Fahrgast die Leistung? Doch wohl das EVU. Der Tf schuldet zwar auch eine Leistung, allerdings IMHO nicht direkt dem Fahrgast, sondern dem EVU in Form von Fahren.

Mal davon abgesehen waere es totaler Schwachsinn, wenn MItarbeiter mit ihrem Privatvermoegen haften wuerden.
Der Fahrgast schliesst einen Beförderungsvertrag mit dem MVV, welcher die Fahrleistung aber an das jeweilige Unternehmen abtritt. Es gibt also genau einen Schuldner, der §421 BGB ist hier also nicht zutreffend und etwas "wirklichkeitsfern"...
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

Womit wir wieder bei der Frage sind, ob unsere Wirklichkeit wirklich angehender Jurist ist. Wenn er schon über solche Kleinigkeiten stolpert, ist das für mich schwer begreifbar.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

ET 423 @ 23 Jun 2005, 16:04 hat geschrieben: Womit wir wieder bei der Frage sind, ob unsere Wirklichkeit wirklich angehender Jurist ist. Wenn er schon über solche Kleinigkeiten stolpert, ist das für mich schwer begreifbar.
Ein Grund, warum ich Anwälte nur noch Rechtsverdreher nenne. Bei einem Grossteil dieses Berufsstandes kann man nur Dieter Nuhr zitieren: "Wenn man keine Ahnung hat, ...."
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