Kurzstrecke bei den Regionalbussen
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Ich hab da mal 'ne Frage zum Tarif: Im Regionalbusverkehr (außerhalb Münchens) zählt jede Fahrt innerhalb einer Gemeinde als Kurzstrecke. Aber wie ist es gemeindegrenzüberschreitend? Also wenn man aus einer Gemeinde rausfährt und in eine andere hinein. Gilt dann die 4-Haltestellen-Regel, wonach jede Fahrt bis zur 4. Haltestelle als Kurzstrecke gilt?
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Bisserl suchen - die gewünschte Antwort findest du in Abschnitt 1.2.3. der Tarif- und Beförderungsbestimmungen des MVV.
(Lösung: "4-Haltestellen-Regel" schlägt "Gemeinderegel" - und ist damit immer anwendbar.)
(Lösung: "4-Haltestellen-Regel" schlägt "Gemeinderegel" - und ist damit immer anwendbar.)
Ich glaube, dass die Welt sich noch mal ändern wird - und dann Gut über Böse siegt,
dass irgendjemand uns auf unseren Wegen lenkt - und unser Schicksal in die Hände nimmt.
Ja, ich glaube an die Ewigkeit - und dass jeder jedem mal vergibt.
Alle werden wieder voreinander gleich, jeder kriegt, was er verdient.
(DTH - Wünsch DIR was)
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