Hallo.
Münchner Merkur und tz berichten heute in identischen Artikeln über einen Anwalt, der die DB auf Erstattung von Taxikosten verklagt.
Eine S-Bahn von Pasing zum Flughafen fiel aus, ohne daß dies den wartenden Fahrgästen erläutert wurde. Da es keine Information gab, deutete der Kläger dies als ein eventuelles Symptom dafür, daß eine größere Störung vorlag (was angesichts von Erfahrungen mit dem Münchner S-Bahn-System m.E. kein absolut unzulässiger Schluß ist), und daß ein Warten auf die nächste S-Bahn auch bei ausreichendem zeitlichen Vorlauf ein Erreichen des Fliegers nicht ausreichend sicherstellen könnte. Er nahm ein Taxi und will die Kosten zurück.
Es handelt sich hier nach meiner Laien-Interpretation nicht um einen Gewährleistungsfall (Ersatz der Fahrscheinkosten wg. Nichterbringung vereinbarter Leistung = Ausfall einer S-Bahn), sondern um Schadenersatz wegen Vernachlässigung der Informationspflicht.
Nachlesbar auf http://www.tz-online.de/tzheute/art1061,211189.html oder http://www.merkur-online.de/regionen/oberb...779,654918.html (beim Merkur muß man sich neuerdings registrieren).
Edmund
P.S.: ich habe das Thema bei "Eisenbahn allgemein" reingetan, da es rechtlich wohl wenig relevant ist, ob es eine S-Bahn oder sonst ein Zug ist.
Schadenersatz wegen mangelnder Information?
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Der wird auf seinen Taxikosten vermutlich sitzenbleiben. Auch wenn das Informationsmanagement der Bahn katastrophal ist - grad bei der S-Bahn, denn überall dort wos keinen Fahrdienst mehr gibt oder der FDL keine Lust hat gibts allerhöchstens allgemeine Ansagen - das automatische System produziert eigentlich nur scheiß, man kann ja fast schon froh sein, wenn die eigene S-Bahn einfach kommentarlos komplett entfällt - so wie z.B. gestern wieder alle S2 Verstärker in der morgen-HVZ...
Es gibt meiner Meinung nach keine rechtliche Grundlage, dass die Bahn informieren muss - zumal er dann ja auch in jedem Fall ein Taxi hätte nehmen müssen, wer verspricht ihm denn, dass die Information zutreffend gewesen wäre (Prinzipiell könnte die in 3 Minuten einfahrende S-Bahn ja auch mit einem Lichtschrankenverliebten besetzt sein...)
Auf der anderen Seite - na da hats ein eventuell Klagewütiger darauf abgesehen die Bahn in Grund und Boden zu verklagen, nur weil er nicht von Anfang an die höheren Fahrkosten mit zugesicherter Beförderung zahlen wollte - nun, so gehts meiner Meinung nach auch nicht. Da hätte er schon wenigstens mal auf den nächsten Zug (also dessen fahrplanmäßige Abfahrtzeit) warten müssen. 100% Information wirds nicht geben - auch wenn es vielleicht wünschenswert wäre.
Der Klage gebe ich jedenfalls nur geringe bis keiner Chance.
Es gibt meiner Meinung nach keine rechtliche Grundlage, dass die Bahn informieren muss - zumal er dann ja auch in jedem Fall ein Taxi hätte nehmen müssen, wer verspricht ihm denn, dass die Information zutreffend gewesen wäre (Prinzipiell könnte die in 3 Minuten einfahrende S-Bahn ja auch mit einem Lichtschrankenverliebten besetzt sein...)
Auf der anderen Seite - na da hats ein eventuell Klagewütiger darauf abgesehen die Bahn in Grund und Boden zu verklagen, nur weil er nicht von Anfang an die höheren Fahrkosten mit zugesicherter Beförderung zahlen wollte - nun, so gehts meiner Meinung nach auch nicht. Da hätte er schon wenigstens mal auf den nächsten Zug (also dessen fahrplanmäßige Abfahrtzeit) warten müssen. 100% Information wirds nicht geben - auch wenn es vielleicht wünschenswert wäre.
Der Klage gebe ich jedenfalls nur geringe bis keiner Chance.
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Dazu hätte er aber nur bedingt Zeit gehabt, da er um eine Zeit in Pasing gestanden ist und mit der S-Bahn zum Flughafen fahren wollte, wo jeder normale Mensch schon am Flughafen oder zumindest kurz davor gewesen wäre. Es würde mich nicht wundern, wenn sich das Gericht bei diesem nicht vorhandenen Zeitpuffer mit seiner Argumentation einklinkt.ropix @ 13 Apr 2006, 11:20 hat geschrieben: Da hätte er schon wenigstens mal auf den nächsten Zug (also dessen fahrplanmäßige Abfahrtzeit) warten müssen. 100% Information wirds nicht geben - auch wenn es vielleicht wünschenswert wäre.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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Die Grenze ist wenn ichs richtig im Kopf hab Hacker oder Donnersbergerbrücke - ab dort bis zum Rosenheimer Platz oder so ist schneller, was zuerst kommt. Danach hat man mit der S8 eindeutig das schnellere Verkehrsmittel. Ich habs jetzt aber nicht im Fahrplan nachgesehen.Bahnfan @ 13 Apr 2006, 11:46 hat geschrieben: Hallo,
ich täte einfach mal nach Laim fahren und hoffen, dass dort innerhalb von 5 Minuten eine S1 kommt... aus Richtung Pasing ist die S1 doch eh schneller, oder?
MfG Bahnfan
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Vielleicht flog er Linie (zugegeben nach Gran Canaria nicht sehr wahrscheinlich, zumindest mit LH geht das nur mit Umsteigen).Wildwechsel @ 13 Apr 2006, 11:25 hat geschrieben:Dazu hätte er aber nur bedingt Zeit gehabt, da er um eine Zeit in Pasing gestanden ist und mit der S-Bahn zum Flughafen fahren wollte, wo jeder normale Mensch schon am Flughafen oder zumindest kurz davor gewesen wäre. Es würde mich nicht wundern, wenn sich das Gericht bei diesem nicht vorhandenen Zeitpuffer mit seiner Argumentation einklinkt.
Die Checkinzeiten bei Lusthansa in MUC sind 40 Minuten.
@Bahnfan: Es geht halt nicht drum, was man schlauerweise hätte machen sollen. Ich denke ich hätte ähnlich gehandelt - erstmal die default-Lösung mit der S-Bahn, aber bei Verdacht auf Störung dann relativ schnell auf Taxi umgeschaltet. Der Weg über die S1 stünde natürlich im Mittelpunkt des Prozesses, wenn ein DBler auf die Idee gekommen wäre, dies in Pasing per Lautsprecher anzuraten. Je weniger Info kommt, umso eher ist man bereit anzunehmen, daß die DB droht, in eine Chaosphase abzugleiten. Das ist zum Teil psychologisch bedingt, zum Teil aber auch durch Erfahrungen gestützt.
Edmund
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Hm... - ja, das wie gehst im Störfall weiter ist sowieso so ein Themaelba @ 13 Apr 2006, 12:03 hat geschrieben: Vielleicht flog er Linie (zugegeben nach Gran Canaria nicht sehr wahrscheinlich, zumindest mit LH geht das nur mit Umsteigen).
Die Checkinzeiten bei Lusthansa in MUC sind 40 Minuten.
@Bahnfan: Es geht halt nicht drum, was man schlauerweise hätte machen sollen. Ich denke ich hätte ähnlich gehandelt - erstmal die default-Lösung mit der S-Bahn, aber bei Verdacht auf Störung dann relativ schnell auf Taxi umgeschaltet. Der Weg über die S1 stünde natürlich im Mittelpunkt des Prozesses, wenn ein DBler auf die Idee gekommen wäre, dies in Pasing per Lautsprecher anzuraten. Je weniger Info kommt, umso eher ist man bereit anzunehmen, daß die DB droht, in eine Chaosphase abzugleiten. Das ist zum Teil psychologisch bedingt, zum Teil aber auch durch Erfahrungen gestützt.
Edmund
Mein Vorschlag war mal, ähnlich wie die Bauarbeiten-Zettel an allen wichtigen Stationen ein "wie komme ich ohne S-Bahn zur S-Bahn" Wegweiser aufzuhängen...
Im Klartext - letzten Samstag hat man der Störung mal wieder angesehen - die Bahn kann ihr Notfallkonzept - wenns auch in Details noch sehr mangelt - schnell umsetzten, die S-Bahnen fahren dann sogar einigermaßen pünktlich - aber leer, weil niemand hinkommt.
bestes Beispiel S2 Ost. Nun gut, die S2 über die Fernbahngleise einfach ab Riem ohne Halt bis Ostbahnhof Gleis 6-13 fahren zu lassen wäre in der Tat zu viel des Guten, dazu müsste ja jemand denken - und dann auch über die Befugnis verfügegn sowas einfach durchzusetzten. Also endet die S2 halt in Riem - und niemand kommt hin.
Die einzige Möglichkeit im ersten Augenblick ist die U2 zur Messestadt - und dann mitm 146 weiter. Alle 20 Minuten - und wenn die S-Bahn wartet ne tolle Verbdindung. Nur ist diese den S-Bahnern leider gänzlich unbekannt. Stattdessen wird auf den SEV von Trudering aus (gabs erst ne halbe Stunde später) oder Busse ab Daglfing - die fahren überhaupt nicht - verwiesen.
Es fehlt also an einer INformatonsquelle, wo man sich auch ohne S-Bahn-Mitarbeiter informieren kann. Daraus kam dann der Vorschlag, einen Zettel in der Stammstrecke aufzuhängen, in dem die Verbindungen zu den Außenästen (also Allach, Moosach/Feldmoching, Daglfing, Riem, Trudering, Giesing, Heimeranplatz, Pasing) aufgeführt sind - schon könnte jeder nachlesen wies geht und die Sache wäre bedeutend einfacher. Man könnte dieses Konzept auch um "wichtige Punte" wie den Flughafen erweitern. Und natürlich müsste auf den genannten Außenbahnhöfen ebenfalls in der Vitrine ein Zettelchen hängen, wie man nun ohne S-Bahn von hier aus zur Stammstrecke kommt. Außerdem sollte sowas in der Art in den Abfertigerhäuschen ausliegen, denn es hilft nix wenn der eine es so, und jeder andere vom Aufsichtspersonal es anders erzählt. Bestes Beispiel ist da immer, wie kommt man vom Stachus nach Giesing - fünf Leute, fünf Auskünft, 6 Fahrwege - is ja schlimmer wie beim Rechtsanwalt.

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- Tigerente290
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Ich meine mich dunkel zu dran erinnern, dass wir das in der Berufsschule mal hatten. Nun müsste man wissen, ob es die letzte S-Bahn war oder 20-min-Takt bestand. Wenn es die letzte war und keine S1 (als ALternative) mehr fuhr, dürfte er die Taxikosten erstattet bekommen, wenn er sich bei der Bahn gemeldet hat (ServicePoint, ...).
Wenn nicht, dann Pech für ihn. Ob es stimmt, weiß ich nicht.
In der Eisenbahnverkerhsordnung im §17 steht folgendes:
Wenn nicht, dann Pech für ihn. Ob es stimmt, weiß ich nicht.
In der Eisenbahnverkerhsordnung im §17 steht folgendes:
Verspätung und Ausfall eines Zuges begründen keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Eisenbahn hat jedoch bei Ausfall und verhinderter Weiterfahrt eines Zuges, soweit möglich, für die Weiterbeförderung der Reisenden zu sorgen.