Verlassen des Führerstandes
Hallo,
ich hätte da mal ein paar Fragen, die das Verlassen des Führerstandes betreffen.
1. Wann darf ein Tf den Fst verlassen ohne dass das Tfz abgestellt wurde oder ein anderer Tf es übernommen hat.
2. Wie weit darf er sich dann entfernen und wie lange darf er wegbleiben?
3. Gibt es Gründe, die als Rechtfertigung erlaubt sind (zB. Klo) und andere, die nicht erlaubt sind (zB. Lieblingscafe in der Nähe der S- Bahnendstation)?
4. Die Tür zwischen Fst. und Fahrgastraum muss ja bekanntlich freigehalten werden. Ist der Grund dafür, dass der Tf so bessere Chancen hat bei einem unvermeidbaren Auffahrunfall aus der Knautschzone herauszufliehen?
ich hätte da mal ein paar Fragen, die das Verlassen des Führerstandes betreffen.
1. Wann darf ein Tf den Fst verlassen ohne dass das Tfz abgestellt wurde oder ein anderer Tf es übernommen hat.
2. Wie weit darf er sich dann entfernen und wie lange darf er wegbleiben?
3. Gibt es Gründe, die als Rechtfertigung erlaubt sind (zB. Klo) und andere, die nicht erlaubt sind (zB. Lieblingscafe in der Nähe der S- Bahnendstation)?
4. Die Tür zwischen Fst. und Fahrgastraum muss ja bekanntlich freigehalten werden. Ist der Grund dafür, dass der Tf so bessere Chancen hat bei einem unvermeidbaren Auffahrunfall aus der Knautschzone herauszufliehen?
- glemsexpress
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Eine Blockierte Tür z.B. im RS1 kann die Tf´s bestimmt Nerven...gmg @ 28 Apr 2006, 12:46 hat geschrieben: 4. Die Tür zwischen Fst. und Fahrgastraum muss ja bekanntlich freigehalten werden. Ist der Grund dafür, dass der Tf so bessere Chancen hat bei einem unvermeidbaren Auffahrunfall aus der Knautschzone herauszufliehen?
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5. Frage:
Darf der Tf während der Fahrt im Führerstand rumlaufen?
Genau das ist der Grund! Wenn der Zug z.B. auf einen BÜ zufährt und ein Auto dort liegengeblieben ist, dann muß der Tf die Chance haben zu flüchten (sonst gibts Hackfleischgmg @ 28 Apr 2006, 12:46 hat geschrieben: 4. Die Tür zwischen Fst. und Fahrgastraum muss ja bekanntlich freigehalten werden. Ist der Grund dafür, dass der Tf so bessere Chancen hat bei einem unvermeidbaren Auffahrunfall aus der Knautschzone herauszufliehen?

- drehgestell
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... solange die SiFa nix dagegen hat...glemsexpress @ 28 Apr 2006, 12:53 hat geschrieben: Darf der Tf während der Fahrt im Führerstand rumlaufen?


MfG, drehgestell
Du genießt die sanfte Beschleunigung, die unerreichte Laufruhe, den grandiosen Ausblick... und Du weisst, nichts bewegt Dich wie eine Pendelbahn![img]http://www.eisenbahnforum.de/html/emoticons/smile.gif[/img]
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Hm... ohne es genau zu wissen.
Die Mehrheit der Tf wird wohl noch durch den Führerstand laufen müssen, beim abfertigen den ZUB beobachten (oder wer auch immer abfertigt, beim SAT muss er eben seinen Zug anschauen) und dann irgendwann zurück zum Stuhl. Dazu hat auch fast jedes Fahrzeug Seitenfahrschalter, Seiten-Sifa und PZB- Schalter. (Und auch die Türzu-Schalter)
Zu 1) Also wenn er ne Zugvollständigkeitsmeldung/Zugschlussprüfung? machen muss, um einen BÜ zu schlüsseln, um die Rollstuhlrampe auszuklappen, um zu kuppeln, ... - die Gründe dürften ins "is viel" gehen. Zu Ärger hingegen führt verlassen des Führerstanden und heimgehen, weil zuvor schon 5 Bier getrunken und das Haus grad in der Nähe ist (so ja mal auf der NBS III geschehen)
zu 2) vermutlich so weit wie nötig
zu 3) siehe 1)
zu 4) - ist wohl der Fluchtweg, aber auch so sind versperrte Türen ein Problem, zumal heutige Steuer/Triebwagen ja zum Großteil keine eigenen Ausstiegstüren mehr haben.
Die Mehrheit der Tf wird wohl noch durch den Führerstand laufen müssen, beim abfertigen den ZUB beobachten (oder wer auch immer abfertigt, beim SAT muss er eben seinen Zug anschauen) und dann irgendwann zurück zum Stuhl. Dazu hat auch fast jedes Fahrzeug Seitenfahrschalter, Seiten-Sifa und PZB- Schalter. (Und auch die Türzu-Schalter)
Zu 1) Also wenn er ne Zugvollständigkeitsmeldung/Zugschlussprüfung? machen muss, um einen BÜ zu schlüsseln, um die Rollstuhlrampe auszuklappen, um zu kuppeln, ... - die Gründe dürften ins "is viel" gehen. Zu Ärger hingegen führt verlassen des Führerstanden und heimgehen, weil zuvor schon 5 Bier getrunken und das Haus grad in der Nähe ist (so ja mal auf der NBS III geschehen)
zu 2) vermutlich so weit wie nötig

zu 3) siehe 1)
zu 4) - ist wohl der Fluchtweg, aber auch so sind versperrte Türen ein Problem, zumal heutige Steuer/Triebwagen ja zum Großteil keine eigenen Ausstiegstüren mehr haben.

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Nö, das TAV muss nicht abgeschafft werden - nur sollte man endlich mal anfangen, solch nette Spielereien wie Türzwangsöffnen und Abfertigung aus auf M aufgeschlüsselten Führerständen einzuführen. Schöner isses natürlich im 420+, wo man die Wahl zwischen SAT und TAV hat. Aber das jammern nützt ja nix, man könnte froh sein, wenn endlich mal die reversierbaren Türen kommen.VT 609 @ 28 Apr 2006, 16:04 hat geschrieben: Die ET 423 haben im Gegensatz zu den ET 420 leider keine Sifa-Schalter an der Seite, da bei ihnen von vornherein TAV vorgesehen war. Auch wenn ich ein 423-Fan bin, aber das finde ich alles andere als gut. Ich bleibe bei meiner Forderung: TAV muß schleunigst abgeschafft werden!
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Jamei, wir werden auch ständig "eingesperrt". Und da ist die Gefahr der Kollision mitVT 609 @ 28 Apr 2006, 14:40 hat geschrieben: Genau das ist der Grund! Wenn der Zug z.B. auf einen BÜ zufährt und ein Auto dort liegengeblieben ist, dann muß der Tf die Chance haben zu flüchten (sonst gibts Hackfleisch). Daher muß der Platz vor der Tür zum Führerstand freigehalten werden.
großem Gerät doch nicht wirklich gering.
Einmal hat ein wohlbekannter "geistig etwas verwirrter" seine Koffer genau vor meine Tür gestellt
obwohl im ganzen Zug plat gewesen wäre. Ich hab ihn gebeten das Zeug woanders hinzustellen,
darauf hat er mir den "Schikaneparagraphen" runtergebetet. (Auf seine Anzeige wegen Freiheitsberaubung
in einer anderen Sache warte ich heute noch :ph34r: (Geschichte gibts auf Wunsch))
Der Auer
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
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Ja, das wäre eine gute Maßnahme in der Stammstrecke, v.a. HVZ.ropix @ 29 Apr 2006, 21:01 hat geschrieben: solch nette Spielereien wie Türzwangsöffnen

Warum denn? Gibt ja auch eine Wechselsprechanlage, über die ein Zub aus einem anderen FST an den Tf die Fertigmeldung geben kann, daß alle Türen der betroffenen Seite geschlossen sind.und Abfertigung aus auf M aufgeschlüsselten Führerständen einzuführen.

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Die Frage ist mir deshalb eingefallen weil ich letzte woche Zeuge wurde wie sich eine ca. 50- Jährige im 423 auf die Stufe zum Fst gesetzt hat und dann vom Tf, der die Rollstuhlrampe rausholen musste, aufgescheucht wurde. Nachdem er fertig war, hat sie sich wieder hingesetzt, worauf der Tf sie dann nochmal aufscheuchte und ihr erklärte, dass das ein Fluchtweg sei. Daraufhin hat sie dann wohl 10 minuten lang auf den Tf geschimpft. Als ich nämlich nach dieser Zeitspanne meine kopfhörer abnahm, hörte ich sie sagen, "Wenn er jetzt nochmal rauskommt, dann erzähl ich ihm aber was. Sollen sie halt drüben bleiben wenn sie so unfreundlich sind!". Schade, dass ich den Rest nicht gehört habe. Das wäre bestimmt amüsant gewesenVT 609 @ 28 Apr 2006, 14:40 hat geschrieben: Genau das ist der Grund! Wenn der Zug z.B. auf einen BÜ zufährt und ein Auto dort liegengeblieben ist, dann muß der Tf die Chance haben zu flüchten (sonst gibts Hackfleisch). Daher muß der Platz vor der Tür zum Führerstand freigehalten werden.

Wäre übrigens nett wenn mir jemand noch die anderen fragen beantworten würde
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Hallo!gmg @ 28 Apr 2006, 12:46 hat geschrieben: Hallo,
ich hätte da mal ein paar Fragen, die das Verlassen des Führerstandes betreffen.
1. Wann darf ein Tf den Fst verlassen ohne dass das Tfz abgestellt wurde oder ein anderer Tf es übernommen hat.
2. Wie weit darf er sich dann entfernen und wie lange darf er wegbleiben?
3. Gibt es Gründe, die als Rechtfertigung erlaubt sind (zB. Klo) und andere, die nicht erlaubt sind (zB. Lieblingscafe in der Nähe der S- Bahnendstation)?
4. Die Tür zwischen Fst. und Fahrgastraum muss ja bekanntlich freigehalten werden. Ist der Grund dafür, dass der Tf so bessere Chancen hat bei einem unvermeidbaren Auffahrunfall aus der Knautschzone herauszufliehen?
1.) Ich kann mein Fahrzeug verlassen wann ich will. Sollte nur meinen Fahrplan halten

2.) Auch das ist nicht geregelt. Man kann mir ja nichts verbieten.
3.) Wieso denn rechtfertigen?
4.) Wenn bei mir die Tür nicht frei ist,k dann wird derjenige aufgescheucht oder das Gepäcj unsanft entfernt. Mein Leben geht nunmal vor und da ist mir das völlig egal wer oder was da steht/sitzt
5.) Ich kann da rumrennen wie ich lustig bin

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*Puh*, dann hat unsereins ja Glück gehabt, nur die komplette Sitzreihe mit zwei Personen zu belegen423176 @ 2 May 2006, 13:02 hat geschrieben: 4.) Wenn bei mir die Tür nicht frei ist,k dann wird derjenige aufgescheucht oder das Gepäcj unsanft entfernt. Mein Leben geht nunmal vor und da ist mir das völlig egal wer oder was da steht/sitzt

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Wie meinst du denn das?ropix @ 2 May 2006, 14:52 hat geschrieben: *Puh*, dann hat unsereins ja Glück gehabt, nur die komplette Sitzreihe mit zwei Personen zu belegen![]()
@Total: Also in München fahren sehr viele die S- Bahn mit offenem Rolo. In der U- Bahn habe ich sowas allerdings auch noch nie gesehen. Das wird aber daran liegen, dass sich sonst der Fahrgastraum auf der Frontscheibe spiegeln und somit die sicht behindern würde.
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Kann mir das mal jemand auf Deutsch übersetzen? :unsure: Ich verseh's echt nicht! :blink:glemsexpress @ 3 May 2006, 13:19 hat geschrieben: In Stuttgart fahren auch vor allem in :quietsch: sehr vielr Tf ohne Rollo. Imer fahren die allerdings meistens mit Rollo. Bei der Stadtbahn sind die Scheiben auch meistens frei.
Ich find es besser, wenn feie Scht durch die Scheiben ist.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Das soll heißen ->chris @ 3 May 2006, 15:29 hat geschrieben:Kann mir das mal jemand auf Deutsch übersetzen? :unsure: Ich verseh's echt nicht! :blink:glemsexpress @ 3 May 2006, 13:19 hat geschrieben: In Stuttgart fahren auch vor allem in :quietsch: sehr vielr Tf ohne Rollo. Imer fahren die allerdings meistens mit Rollo. Bei der Stadtbahn sind die Scheiben auch meistens frei.
Ich find es besser, wenn feie Scht durch die Scheiben ist.
Zitat mit Übersetzung:
In Stuttgart fahren vorallem im ET423 sehr viele Tf mit offenem Rollo. Allerdings fahren sie oftmals auch mit geschlossenem Rollo. Bei der Stadtbahn sind die Scheiben nach vorne meistens frei.
Ich finde es besser, wenn freie Sicht durch die Scheibe ist.
Zitatende
Man muss sich das nur richtig zurecht lesen, dann klappt es auch mit dem verstehen.
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Bei uns wird meistens auch mit "Rollo unten" gefahren, sei's S-Bahn, RB, RE oder U-/Stadtbahn... <_<
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Du genießt die sanfte Beschleunigung, die unerreichte Laufruhe, den grandiosen Ausblick... und Du weisst, nichts bewegt Dich wie eine Pendelbahn![img]http://www.eisenbahnforum.de/html/emoticons/smile.gif[/img]
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Also mein letzter Eindruck, der sich immer mehr verfestigt, in den 420ern hat man eine höhere Chance auf einen Sichtschlitz in Stuttgart, das mag zwar für die anderen Fahrgäste sehr komisch aussehen, aber mit ein wenig Bücken gibts meist freie Streckensicht - wärend im 423 schlicht ganz zu ist. Und was für den Körper noch anstrengend ist, ist schon fast die Idealhöhe für eine Filmkamera423176 @ 3 May 2006, 15:42 hat geschrieben: Zitat mit Übersetzung:
In Stuttgart fahren vorallem im ET423 sehr viele Tf mit offenem Rollo. Allerdings fahren sie oftmals auch mit geschlossenem Rollo. Bei der Stadtbahn sind die Scheiben nach vorne meistens frei.

Bei der Stuttgarter Stadtbahn hingegen hab ich den Eindruck, die haben überhaupt kein geschlossenes Rollo, so dass die Hinaussicht eigentlich immer gewährt ist - solange man mit Löcherfolien keine Probleme hat - aber das erledigt die Geschwindigkeit eigentlich von allein.
Toll, wenn man eine Garantie drauf hat, auch was von der Strecke zu sehen, da ist mir die Tageskarte doch gleich ihr Geld wert.

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ich hätte auch noch ne Frage? Ist der Schwachsinn ernstgemeint??? Also ich musste köstlich lachen... wie wäre es mit: " Kann ein männlicher Tf auch UBK für Frauen bestellen?" oder " Wo geht ein Tf hin, der vor seiner Operation mal ne Frau war wenn er für kleine Jungs muss?" oder so was wie " Ist es strafbar als Tf Rosadamenschlüpfer zu tragen während des Dienstes?" ... Fragen über Fragen.... Wer weiß genaueres? können wir evtl bei DSO diesbezüglich Antworten finden, wer mag sich an der Suche beteiligen? So, nach dem DU diese Zeilen gelesen hast, bitte nix denken, RICHTIG!!! es ist sinnbefreiter Müll... tu einfach so, als hättest DU DIESEN SCHWACHSINN NIE GELESEN...
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Ist bei uns auch so - während bei den B100S-Serien (80er und 70er) die Sicht gleich null ist, sind bei den 90ern (B100S) auch Lochfolien.Tigerente290 @ 3 May 2006, 18:01 hat geschrieben:War es nicht so, dass nur die neue Variante der Stadtbahnwagen diese Lochrollos hat? Die älteren (ohne FIS-Displays) müssten glasklar sein.
Bei der Roten Pest (K5000) gibt's sogar gar keine Rollos, sondern nur getönte Scheiben.
Ja, warum denn net???" Kann ein männlicher Tf auch UBK für Frauen bestellen?"



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