DB Netz AG...

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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411'er
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Beitrag von 411'er »

Ich habe mal ein Thema über DB Netz und Systemtechnik eröffnet, könnte bestimmt immer mal wieder was interessantes geben:

http://drehscheibe-online.ist-im-web.de/fo...d.php?2,3182793

Das RailLab hat jetzt nen Steuerwagen,.........-sieht pfiffig aus
Hier gehts zu meiner Homepage

Viel Spaß beim Anschauen ;-)
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JNK
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Beitrag von JNK »

Ich hab mal ein paar Fragen zu der o.g. Tochtergesellschaft der DB AG.

1. Die DB Netz AG ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, dass sich über die DB noch in Bundeseigentum befindet, richtig?
2. Wie definiert sich die DB Netz? Also wie ist sie durch Gesetzgebung verpflichtet, die Infrastuktur zu erhalten? Kann sie ohne Fördermittel überleben (und gleichzeitig die Infratstruktur?)
3. Wie ist ihr Verhältnis zu anderen DB Tochtergesellschaften und zur DB AG selber
4. Laut Wikipedia hat die DB Netz 2007 3,58 Milliarden € Bundesmittel erhalten und diesem Jahr zum ersten Mal einen Gewinn im niedrigen dreistelligen Millionenbetrag gemacht. Was macht die DB Netz mit ihrem Gewinn (zahlt wahrscheinlich Fördergelder nicht zurück).
5. Was bedeutet der (aktuelle) Plan für den Börsengang in Bezug auf DB Netz.

Ich entschuldige mich vorsorglich für die vielen und wahrscheinlich umständlich gestellten Fragen ;)
Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Ich hab' auch eine Frage: Wenn ein EVU eine Trasse bestellt, meinetwegen München Hbf - Pfaffenhofen a.d. Ilm (direkter Weg) und die Strecke dann gesperrt wäre, wie läuft das ab? Bekommt man dann eine Ausweichtrasse z.B. über Augsburg oder Donauwörth und Ingolstadt zum Preis des direkten, kürzeren, billigeren Weges oder muss das EVU den Umweg voll zahlen? Gibt's gar "Strafzahlungen", wenn DB Netz die Trasse doch nicht bereitstellen kann oder eine Versicherung, die für sowas aufkommt oder wie ist das? Da könnte DB Netz ja sonst ein schlechtes Netz eigentlich als lukratives Geschäftsmodell verwenden. :rolleyes:
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Tequila
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Beitrag von Tequila »

Umleitungen aufgrund Streckensperrungen/Bauarbeiten gehen m.W. zulasten des EIU, d.h. für dafür notwendige Umleitungen wird der ursprünglich bestellte Weg berechnet.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
146225
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Beitrag von 146225 »

Hier ein paar Antworten, soweit meine Kenntnisse reichen:
1. Die DB Netz AG ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, dass sich über die DB noch in Bundeseigentum befindet, richtig?
Richtig. DB Netz ist ein Teil der in Staatsbesitz befindlichen DB-Holding, welcher unter privatwirtschaftlichen Regeln öffentliche Aufgaben (Vorhalten von Eisenbahninfrastruktur) erbringt.
2. Wie definiert sich die DB Netz? Also wie ist sie durch Gesetzgebung verpflichtet, die Infrastuktur zu erhalten? Kann sie ohne Fördermittel überleben (und gleichzeitig die Infrastruktur?)
Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Artikel 87e des Grundgesetzes und dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) in der jeweils gültigen Fassung, daneben gehören natürlich noch Sachen wie Planungs- und Baurecht, Raumordnung- und Landesplanung etc. pp. dazu. Es ist wenig wahrscheinlich, daß DB Netz das Schienennetz in seiner bestehenden Form eigenwirtschaftlich (ohne staatliche Zuschüsse) betreiben/erhalten könnte.
3. Wie ist ihr Verhältnis zu anderen DB Tochtergesellschaften und zur DB AG selber
DB Netz ist eine eigenständige Gesellschaft unter dem Dach der DB Holding. Gegenüber den anderen DB-Gesellschaften (also z.B. den EVU) ist DB Netz zur Neutralität verpflichtet, will sagen eine Trassenbestellung / Zugfahrt eines DB-EVU muß genauso behandelt werden wie die eines anderen EVU. Darüber wacht auch das EBA. Zumindest in der Theorie...
4. Laut Wikipedia hat die DB Netz 2007 3,58 Milliarden € Bundesmittel erhalten und diesem Jahr zum ersten Mal einen Gewinn im niedrigen dreistelligen Millionenbetrag gemacht. Was macht die DB Netz mit ihrem Gewinn (zahlt wahrscheinlich Fördergelder nicht zurück).
Die genauen Regelungen zu Fördergeldern und deren Rückzahlung sind mir nicht hinreichend bekannt, sie dürften aber wie bei derartigen Dingen in Deutschland üblich, recht kompliziert sein. Der Gewinn von DB Netz geht wohl entweder an die Holding oder wird reinvestiert.
5. Was bedeutet der (aktuelle) Plan für den Börsengang in Bezug auf DB Netz.
DB Netz als EIU ist von einem möglichen Börsengang der dafür gegründeten DB M&L AG unabhängig und davon ausgenommen. Das Netz bleibt also in Staatshand.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

146225 @ 5 Jan 2009, 20:14 hat geschrieben: DB Netz ist eine eigenständige Gesellschaft unter dem Dach der DB Holding. Gegenüber den anderen DB-Gesellschaften (also z.B. den EVU) ist DB Netz zur Neutralität verpflichtet, will sagen eine Trassenbestellung / Zugfahrt eines DB-EVU muß genauso behandelt werden wie die eines anderen EVU. Darüber wacht auch das EBA. Zumindest in der Theorie...
Streiche EBA, setze BNetzA...
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Beitrag von 146225 »

ChristianMUC @ 5 Jan 2009, 20:20 hat geschrieben: Streiche EBA, setze BNetzA...
Jawohl, Herr Netzfuzzi... ;)
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JNK
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Beitrag von JNK »

146225 @ 5 Jan 2009, 20:14 hat geschrieben: Es ist wenig wahrscheinlich, daß DB Netz das Schienennetz in seiner bestehenden Form eigenwirtschaftlich (ohne staatliche Zuschüsse) betreiben/erhalten könnte.
Danke für die Antworten.
Ist es dann sinnvoll ein privatwirtschaftliches Unternehmen statt einer Behörde damit zu beauftragen. Privatwirtschaftlich heißt dann doch, dass der Staat das Geld für einen Eisenbahndamm, die Schwellen, die Gleise, die Signale und das Personal zahlt und das Unternehmen die Trassennutzungsgebühren kassiert?
Der Gewinn von DB Netz geht wohl entweder an die Holding oder wird reinvestiert.
Wozu reinvestieren, wenn der Bund zahlt?
Ist das nicht ein Wettbewerbsvorteil für die DB, wenn sie die Gewinne erhält und an ihre EVUs weiterverteilen kann?
DB Netz als EIU ist von einem möglichen Börsengang der dafür gegründeten DB M&L AG unabhängig und davon ausgenommen. Das Netz bleibt also in Staatshand.
Sind die angedachten Unternehmen denn noch irgendwie miteinander verbunden oder haben die nur den gleichen Eigentümer und normale Geschäftsbeziehungen.

Wie steht es denn um die Kompetenz der BNetzA? Wo bekommen die ihre Mitarbeiter her und wie werden die ausgebildet?
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

JNK @ 5 Jan 2009, 20:41 hat geschrieben: Danke für die Antworten.
Ist es dann sinnvoll ein privatwirtschaftliches Unternehmen statt einer Behörde damit zu beauftragen. Privatwirtschaftlich heißt dann doch, dass der Staat das Geld für einen Eisenbahndamm, die Schwellen, die Gleise, die Signale und das Personal zahlt und das Unternehmen die Trassennutzungsgebühren kassiert?
Nenene, das was der Bund zahlt sind Zuschüsse - und nicht sämtliche Unkosten die DB Netz hat. Viele Sachen ließen sich nicht rein privat finanzieren.

Ob es sinnvoll ist DB Netz tatsächlich zu privatisieren (momentan werden die Gewinne ja entweder wieder an den Bund ausgeschüttet oder investiert) ist dagegen ne andere Frage, ich bin da absolut dagegen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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JNK
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Beitrag von JNK »

Ich mal wieder, mit einer Frage, die mir analog zu dieser Meldung zur Pünktlichkeit kam: http://www.eisenbahnforum.de/index.php?s=6...90&#entry275199

VRR AöR und DB Regio NRW (oder ein anderes EVU) vereinbaren vertraglich fixiertes Pünktlichkeitsziel von z.B. 90%. Dieses Ziel wird verfehlt. Neben dem Wetter (und den bösen Streiks) werden die Baustellen verantwortlich gemacht. Die Baustellen werden von DB Netz geplant und durchgeführt, sprich das EVU ist an dieser Stelle völlig schuldlos. Das EVU muss nun Entschädigung für die nicht gewährleistete Pünktlichkeit zahlen. Muss sich DB Netz daran beteiligen? Oder müsste der VRR einen Vertrag mit DB Netz über ordnungsgemäße Bereitstellung der Trassen schließen, das das EVU ja nur die Züge und Personal stellt. (Und wie ist das, wenn DB Netz aufeinmal eine Dauerbaustelle auf dem Netz der Eurobahn z.B. einrichtet. Zieht diese dann die berühmte Arschkarte?)
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und bedanke mich im Voraus für hilfreiche Antworten.
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Es gibt ein Bonus-Malus-System mit Vergütungen je nach Verursacher der Verspätung (EIU, EVU oder extern) - entsprechend werden die Verspätungsminuten auf Konten geschrieben und evtl. irgendwann auch mal berechnet. Evtl. irgendwann aus dem Grund, weil sowohl DB Netz wie diverse EVU gegen die Regelung Einspruch bei der BNetzA eingelegt haben.
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JNK
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Beitrag von JNK »

Aber DB Netz ist kein Vertragspartner eines Bestellers, oder? Das Problem liegt komplett auf Seiten des EVUs?
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

DB Netz bespricht sich durchaus mit den Bestellern, hat aber meines Wissens keine direkten Verträge mit diesen.
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Beitrag von JNK »

Danke :)
ropix
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Beitrag von ropix »

ChristianMUC @ 7 Feb 2009, 22:03 hat geschrieben: DB Netz bespricht sich durchaus mit den Bestellern, hat aber meines Wissens keine direkten Verträge mit diesen.
Verträge gibts teilweise imho schon, da aber eher über den Ausbau der Infrastruktur. So finanziert die BEG ja z.B. behindertengerechte Ausbauten mit, das ist auch irgendwo vertraglich festgelegt.
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JNK
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Beitrag von JNK »

DB Netz kassiert Ohrfeige vom EBA. Die ohne Genehmigung außer Betrieb genommenen Überholgleise zwischen Wiesbaden und Troisdorf müssen wieder aktiviert werden.
EBA
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Beitrag von JNK »

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/5b9ec...n_d2.html#17127
Kuerzung der Trassenentgelte
06.04.2009

Bundesnetzagentur verpflichtet DB Netz AG zur Kürzung der Trassenentgelte bei Minderleistung

Die Bundesnetzagentur hat die DB Netz AG heute verpflichtet, ihren Kunden bei Minderleistung von sich aus geringere Entgelte zu berechnen. Gleichzeitig wurde das Unternehmen verpflichtet, seine Schienennetz-Benutzungsbedingungen entsprechend zu ändern und an die rechtlichen Vorgaben anzupassen.

Im vergangenen Jahr hatten sich vermehrt Eisenbahnverkehrsunternehmen an die Bundesnetzagentur gewandt, die von erheblichen Minderleistungen der DB Netz AG berichteten. Die Unternehmen trugen vor, dass sie trotz beträchtlicher Einschränkungen in der Verfügbarkeit der Infrastruktur den vollen Trassenpreis bezahlen mussten. Die rechtlichen Vorgaben sehen jedoch vor, dass im Falle von infrastrukturbedingten Mängeln bei der Nutzung der Eisenbahninfrastruktur zwingend eine Minderung des Trassenpreises vorzunehmen ist, sogar ohne dass es hierfür auf ein entsprechendes Verlangen der Nutzer ankommt.

Die Bundesnetzagentur hat u. a. aufgrund dieser Eingaben ein Verfahren zur Überprüfung der Entgeltregelungen der DB Netz AG eingeleitet. Dabei bestätigte sich, dass ein Verstoß gegen das gesetzlich geregelte Gebot der Diskriminierungsfreiheit und das damit verankerte Äquivalenzprinzip vorlag, da Zugangsberechtigte, die qualitativ unterschiedliche Leistungen erhalten haben, ohne einen sachlich zu rechtfertigenden Grund zur Zahlung der gleichen Nutzungsentgelte herangezogen wurden.

"Der Preis muss der Leistung entsprechen. Wird weniger geleistet, darf auch nicht der volle Preis erhoben werden, sonst würde diskriminiert", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. "Die Anordnung der Bundesnetzagentur stellt klar, dass für alle wesentlichen Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen eine Minderung zu gewähren ist. Dies gilt bei Vorliegen von Mängeln für alle Zugangsberechtigten."

Die DB Netz AG wird zudem verpflichtet, die Minderung für infrastrukturelle Mängel nicht länger an ein Minderungsverlangen zu knüpfen. Die Minderung ist in solchen Fällen eigeninitiativ bei allen Zugangsberechtigten gleichermaßen vorzunehmen. "Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Gründen keine Ansprüche gegen den DB-Konzern stellen wollen. Umso wichtiger ist uns die Feststellung, dass für infrastrukturelle Mängel keine ausdrückliche Geltendmachung der Minderung erforderlich ist", erläuterte Kurth hierzu.

Die DB Netz AG muss die geänderten Regelungen bis zum 1. November 2009 veröffentlichen und gegenüber allen Zugangsberechtigten anwenden.
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Beitrag von JNK »

Frankfurter Rundschau: Maulkorb für die Netzagentur
Die Europäische Union plant noch in diesem Jahr eine Überarbeitung des vor acht Jahren auf den Weg gebrachten "ersten Eisenbahnpakets". [...] Um eine Empfehlung an die EU vorzubereiten, organisierte das Britische Oberhaus im März und im April eine Untersuchung, um mögliche Schwachstellen des "ersten Eisenbahnpakets" zu ermitteln. Zum Entsetzen des DB-Konzernbevollmächtigten empfiehlt das House of Lords der Brüsseler Kommission, bei der Überarbeitung für eine vollständige eigentumsrechtliche Trennung von Infrastrukturgesellschaften wie DB Netz und Eisenbahnverkehrsunternehmen wie etwa DB Regio zu sorgen.
Nur so sei in allen Mitgliedstaaten eine faire Behandlung der Verkehrsfirmen sicherzustellen.[...] die Briten [berufen sich] bei ihrer Forderung ausdrücklich auf Aussagen der Bonner Bundesnetzagentur [...] Deren hochrangige Vertreter hatten [...] mehrfach ausgesagt, dass "Beweise und Verdachtsmomente für eine (versteckte) bevorzugte Behandlung von DB-Unternehmen durch die DB Netz AG vorlägen".
Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Wie wäre das eigentlich für so Unternehmen wie die HzL? Betrifft das die auch oder nur bundeseigene Strecken bzw. Staatsbahnen?
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Ich gehe davon aus, dass es dann für alle "Mischunternehmen" gelten würde. Wobei es ja bei den Privatbahnen teils noch viel stärkere Verwebungen gibt als bei der DB. Für viele kleine und Kleinst-EIU, die aktuell noch mit einem EVU eng zusammen arbeiten, dürfte die strikte Trennung zu gewissen Problemen führen.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

ChristianMUC @ 5 Aug 2009, 16:41 hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass es dann für alle "Mischunternehmen" gelten würde. Wobei es ja bei den Privatbahnen teils noch viel stärkere Verwebungen gibt als bei der DB. Für viele kleine und Kleinst-EIU, die aktuell noch mit einem EVU eng zusammen arbeiten, dürfte die strikte Trennung zu gewissen Problemen führen.
Das könnte im Einzelfall schon so sein. Doch werden die meisten kleineren EIU´s nur einzelne Streckenabschnitte, oder ein regional begrenztes Netz besitzen. In meiner Region fallen mir da spontan die Regiobahn, die Neusser Eisenbahn und die Bahnen der Stadt Monheim ein.

Wobei bei der Regiobahn der Fahrbetrieb durch Veolia Verkehr durchgeführt wird, also eine Trennung von EIU und EVU vorhanden ist. Auf der Trasse von Gerresheim nach Wuppertal wird auch von Güterzügen der DB genutzt. Das Netz der Monheimer ist eine reine Güterzugstrecke mit Bedarfsverkehr. Dazu eine Karte:

Google-Karte

Es kommt sicher darauf an, ob für die Trassen ein öffentliches Interesse besteht.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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JNK
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Beitrag von JNK »

Wettbewerber des DB-Konzerns erhalten Zugangsmöglichkeit zu Betriebszentralen

Kurth: "Unzulässiger Informationsvorsprung aufgehoben"

Die Bundesnetzagentur hat jetzt die DB Netz AG verpflichtet, interessierten Wettbewerbern des DB-Konzerns Zugang zu den unternehmenseigenen Betriebszentralen (BZ) einzuräumen. Das Unternehmen muss nun in einem Konzept darlegen, nach welchen Kriterien andere Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Dispositionsarbeitsplätze innerhalb der BZ erhalten können. Zudem wurde festgelegt, dass die DB Netz AG den EVU ständig einen Überblick über den Zugverkehr auf den Strecken, z. B. in Form eines modernen Internetsystems, geben muss, um die Entscheidungen der Disponenten der DB Netz AG in den BZ genau verfolgen zu können.

Der tägliche Ablauf des Zugverkehrs auf dem Schienennetz der DB Netz AG in Deutschland wird von der Netzleitzentrale in Frankfurt am Main und sieben regionalen BZ überwacht und disponiert. Die Netzleitzentrale ist den regionalen BZ übergeordnet. Aufgrund von Störungen und Unregelmäßigkeiten kommt es täglich zu Abweichungen vom Fahrplan. In diesen Situationen regeln die Disponenten in den BZ, in welcher Reihenfolge die Züge verkehren. So werden z. B. Überholungen von Reisezügen und längere Abstellzeiten von Güterzügen mit der Folge von Verspätungen angeordnet. Bislang sitzen in den BZ nur Disponenten der DB Netz AG gemeinsam mit Mitarbeitern der DB-eigenen Verkehrsunternehmen DB Regio, DB Fernverkehr und DB Schenker. Disponenten anderer EVU war bislang die Besetzung von Arbeitsplätzen in den BZ verwehrt worden.

"Die DB-Tochterunternehmen erhalten durch die bisherige Arbeitsweise häufig schnellere und detailliertere Informationen als Wettbewerber. Dadurch haben sie erhebliche Vorteile hinsichtlich der eigenen Pünktlichkeit und Kosten. Auch im Hinblick auf eine mögliche diskriminierende Einflussnahme, z. B. durch Bevorzugung der Tochterunternehmen beim Abbau von Verspätungen, bewerten wir die bisherigen Regelungen als unzulässig und ordnen jetzt eine Öffnung der Betriebszentralen an. Damit wird der unzulässige Informationsvorsprung aufgehoben", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Vorfeld der Entscheidung hat die Bundesnetzagentur zahlreiche Gespräche mit der DB Netz AG, EVU und ausländischen Infrastrukturbetreibern geführt. Dabei ging es insbesondere darum, wie die Zugangsmöglichkeit für Dritte technisch und organisatorisch umgesetzt werden kann.

Die jetzige Entscheidung ergeht zeitgleich mit einem Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA), in dem auf einer anderen Rechtsgrundlage die bisherigen Regelungen für unzulässig erklärt werden. Die Bundesnetzagentur hat dabei die DB Netz AG auch dazu verpflichtet, ihre BZ für Dritte zu öffnen. Das gemeinsame Vorgehen von Bundesnetzagentur und EBA zeigt die enge und gute Zusammenarbeit der beiden Behörden.

Zur Umsetzung der Maßnahmen wird der DB Netz AG eine Frist von sechs Monaten eingeräumt. In den nächsten zwei Jahren wird die Bundesnetzagentur prüfen, ob die angeordneten Maßnahmen ausreichend sind, um einen transparenten und diskriminierungsfreien Zugverkehr zu gewährleisten.
Pressemeldung Bundesnetzagentur
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JNK
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Beitrag von JNK »

Bundesnetzagentur erklärt Regionalfaktoren der DB Netz AG für ungültig

Kurth: "Aufhebung der derzeitigen Ungleichbehandlung gewährleistet wirksamen Wettbewerb"

Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Regionalfaktoren im Trassenpreissystem der DB Netz AG für ungültig erklärt. Das Unternehmen darf die Faktoren ab der Netzfahrplanperiode 2010/2011 nicht mehr bei der Trassenpreisberechnung anwenden, da diese den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur rechtswidrig behindern.

"Die Regionalfaktoren werden ausschließlich im Schienenpersonennahverkehr auf bestimmten Regionalstrecken erhoben. Erbringt ein Eisenbahnverkehrsunternehmen Nahverkehrsleistungen auf den betroffenen Nebenstrecken, muss es zurzeit ein höheres Trassenentgelt bezahlen als auf Strecken in Ballungsräumen. Die Auswahl der Strecken ist dabei sachlich nicht nachvollziehbar. Die Ungleichbehandlung verstößt daher gegen das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zudem sind die Regionalfaktoren je nach Regionalnetz unterschiedlich hoch. Die betroffenen Netze werden somit untereinander ungleich behandelt, so dass auch dadurch ein Verstoß gegen das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot vorliegt.

Im Verlauf der Prüfungen konnte die DB Netz AG die Erhebung sowie die unterschiedliche Höhe der Regionalfaktoren je nach Strecke und damit die Ungleichbehandlung einzelner Strecken nicht mit sachlichen Gründen belegen. Auch die Begründung, dass die Regionalfaktoren auf die geringe Auslastung der betroffenen Strecken und die damit einhergehende vermeintlich bestehende Kostenunterdeckung zurückzuführen sind, konnte weder sachlich noch rechnerisch nachvollziehbar dargelegt werden.

"Die höhere Bepreisung schwach befahrener Strecken läuft dem erklärten Ziel des Eisenbahnrechts zuwider, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Sie führt gerade dazu, dass die betroffenen Strecken noch geringer nachgefragt werden, da sich der Verkehrsbetrieb auf diesen Strecken immer weniger lohnt", sagte Kurth.

"Besonders auffällig ist, dass der Preisaufschlag auf Strecken erhoben wird, auf denen sich bislang der Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr konzentriert. Die Verteuerung dieser Strecken belastet den Wettbewerb auf der Schiene erheblich. Mit unserer Entscheidung, die derzeitige Ungleichbehandlung aufzuheben, gewährleisten wir einen wirksamen Wettbewerb", betonte Kurth.

Die Regionalfaktoren sind zurzeit ein Bestandteil des Trassenpreissystems der DB Netz AG. Das Preissystem beruht auf einem kategorisierten Grundpreis je Strecke. Insgesamt gibt es zwölf verschiedene Streckenkategorien, die unterschiedliche Ausstattungsmerkmale aufweisen. Je nach gewähltem Trassenprodukt, z. B. "Nahverkehrs-Takt-Trasse", wird dieser Grundpreis mit einem bestimmten Faktor multipliziert. Darüber hinaus können auf den Trassenpreis "leistungsabhängige Komponenten" sowie "sonstige Entgeltkomponenten" aufgeschlagen werden. Zur letztgenannten Kategorie gehören die Regionalfaktoren. Die Höhe der 40 verschiedenen Regionalfaktoren schwankt zwischen 1,0 und 1,91.

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen die Regionalfaktoren bis zum Beginn der Netzfahrplanperiode 2010/2011, dem 12. Dezember 2010, weiterhin zahlen. Der DB Netz AG verbleibt damit ein hinreichender Zeitkorridor, um durch entsprechende Korrekturen im Trassenpreissystem ein kostendeckendes Ergebnis sicherzustellen. Hierzu ist das Unternehmen gesetzlich verpflichtet. Das Unternehmen hat aber auch die Möglichkeit, eine unterjährige Anpassung der Preise vorzunehmen. Eventuell erforderliche Veröffentlichungen zur Stellungnahme für die Zugangsberechtigten und Fristen für Mitteilungen an die Bundesnetzagentur sind dabei zu berücksichtigen.

Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de zu finden.
Pressemeldung Bundesnetzagentur
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