Fragen zu Lokführerschein

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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Guten Morgen, ein paar Fragen hätte ich mal: Ist es möglich, dass man als Otto-Normalmensch privat 'nen Lokführerschein machen kann, wie andere Leute, die z.B. meinen ein Binnenschifferpatent zu brauchen oder 'nen Flugschein?

Wenn ja, wie sähe sowas aus, was gehört da alles zu? Angenommen man hätte einen VT (nein, ich habe keinen, keine Sorge^^) erworben oder im Lotto gewonnen und will den jetzt einmal im Monat selbst und ganz legal ausfahren, kann man dann einen Lokführerschein nur für und auf diesem einem Fahrzeug machen? Was genau besagen die Führerscheinklassen 1-3? Gibt's noch andere? 1 ist doch quasi nur Rangierdienst, 3 allgemeiner Streckendienst und was ist dann 2?

Ich bin heute sowas gefragt worden in und war interessanterweise leicht überfragt. Nun würde ich jetzt gerne meine Wissenlücke füllen. Falls ich in der Forensuche was übersehen habe, sorry nach 15 Stunden ist man nicht mehr ganz frisch. ;)
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Fischkutter
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Beitrag von Fischkutter »

Hallo Rohrbacher

Wenn Du etwas investieren möchtest, kannst Du die entsprechende Vorschrift, bzw. VDV-Schrift käuflich erwerben.

Klickst Du hier

öffnet sich die Internetseite des VDV mit dem entsprechenden Link zur VDV-Schrift 753. Darin sind alle Bedingungen aufgeführt.
Übrigens gibt es diese Vorschrift bei der DBAG inhaltsgleich als KoRil 492.0753

MfG der Fischkutter
zapper
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Beitrag von zapper »

Ich habe vor kurzem auch mal eine Seite einer Privatschule gesehen, die Lokführer ausbildet. Aber fragt mich nicht wo...
elchris
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Beitrag von elchris »

Viele Museumsbetriebe, bzw. deren angeschlossene EVU bilden Lokführer (Klasse 1-3, was du willst) aus.
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Tegernseebahn
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Beitrag von Tegernseebahn »

Rohrbacher @ 21 Nov 2007, 04:35 hat geschrieben: Guten Morgen, ein paar Fragen hätte ich mal: Ist es möglich, dass man als Otto-Normalmensch privat 'nen Lokführerschein machen kann, wie andere Leute, die z.B. meinen ein Binnenschifferpatent zu brauchen oder 'nen Flugschein?

Wenn ja, wie sähe sowas aus, was gehört da alles zu? Angenommen man hätte einen VT (nein, ich habe keinen, keine Sorge^^) erworben oder im Lotto gewonnen und will den jetzt einmal im Monat selbst und ganz legal ausfahren, kann man dann einen Lokführerschein nur für und auf diesem einem Fahrzeug machen? Was genau besagen die Führerscheinklassen 1-3? Gibt's noch andere? 1 ist doch quasi nur Rangierdienst, 3 allgemeiner Streckendienst und was ist dann 2?

Ich bin heute sowas gefragt worden in und war interessanterweise leicht überfragt. Nun würde ich jetzt gerne meine Wissenlücke füllen. Falls ich in der Forensuche was übersehen habe, sorry nach 15 Stunden ist man nicht mehr ganz frisch. ;)
Hallo,

die AWV in Leipzig bietet solche Ausbildungen an, habe gerade das Programm für 2008 vor mir liegen. Auf Wunsch kann ich es auch einscannen und per Mail versenden.

Mfg tegernseebahn
dochnochmal
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Beitrag von dochnochmal »

Tegernseebahn @ 21 Nov 2007, 10:38 hat geschrieben: die AWV in Leipzig bietet solche Ausbildungen an
http://www.awv-leipzig.de

AWV als Bildungsträger würde ich persönlich aber nicht empfehlen.

Ansonsten spricht nichts dagegen das auch privat zu machen - das nötige Kleingeld und Zeit vorausgesetzt. Die Kombination aus beidem, Zeit und Geld, dürfte jedoch für die meisten ein Problem darstellen.
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gmg
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Beitrag von gmg »

dochnochmal @ 21 Nov 2007, 14:17 hat geschrieben: Ansonsten spricht nichts dagegen das auch privat zu machen - das nötige Kleingeld und Zeit vorausgesetzt. Die Kombination aus beidem, Zeit und Geld, dürfte jedoch für die meisten ein Problem darstellen.
Man kann ja, wenn man einen kleinen VT besitzt, dann eigentlich nur auf stillgelegten oder kaum genutzten Nebenstrecken fahren. Bei den Stillgelegten hat man dann das Problem, dass man da oft gar nicht drauf kommt weil die Schienen abgeschnitten sind.
Wenn jemand wirklich zuviel Geld hat und gerne mal Tf spielen würde, sollte er sich eher ein Jahr unbezahlten Urlaub nehmen, herausfinden, wo U-Bahnfahrer gesucht werden und dann nach der relativ kurzen Ausbildung ein paar Monate dort arbeiten.
dochnochmal
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Beitrag von dochnochmal »

gmg @ 21 Nov 2007, 16:13 hat geschrieben: Man kann ja, wenn man einen kleinen VT besitzt, dann eigentlich nur auf stillgelegten oder kaum genutzten Nebenstrecken fahren. Bei den Stillgelegten hat man dann das Problem, dass man da oft gar nicht drauf kommt weil die Schienen abgeschnitten sind.
Wenn jemand wirklich zuviel Geld hat und gerne mal Tf spielen würde, sollte er sich eher ein Jahr unbezahlten Urlaub nehmen, herausfinden, wo U-Bahnfahrer gesucht werden und dann nach der relativ kurzen Ausbildung ein paar Monate dort arbeiten.
Also einfach losfahren geht dann trotzdem nicht... Es ging nur um den Erwerb des Führerscheins. ;)

Möchte ich auf öffentlicher Infrastruktur mit eigenem Fahrzeug fahren, gehört noch etwas mehr dazu. Das hat dann aber nichts mehr mit dem Führerschein zu tun.

U-Bahnfahrer und Lokführer... Äpfel und Birnen... *find*
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

gmg @ 21 Nov 2007, 16:13 hat geschrieben: Man kann ja, wenn man einen kleinen VT besitzt, dann eigentlich nur auf stillgelegten oder kaum genutzten Nebenstrecken fahren.
Muß man nicht. Man kann, sobald man einen Führerschein und ein Fahrzeug hat, natürlich auch im öffentlichen Netz fahren. Dafür brauchst du nur das nötige Kleingeld (rechne eher mit nem fünfstelligen Betrag), eben für den Führerschein, das Fahrzeug (entweder Miete oder Kauf), Trassengebühren, Treibstoff bzw. Strom, etc. pp. Es geht also schon, nur obs das wert ist? :rolleyes:
U-Bahnfahrer und Lokführer... Äpfel und Birnen... *find*
Dito. B)
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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gmg
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Beitrag von gmg »

dochnochmal @ 21 Nov 2007, 17:06 hat geschrieben:

U-Bahnfahrer und Lokführer... Äpfel und Birnen... *find*
Schon, aber ich denke man hätte vom U-Bahnfahr(e)n mehr als von seinem kleinen VT
dochnochmal
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Beitrag von dochnochmal »

ET 423 @ 21 Nov 2007, 18:46 hat geschrieben: Man kann, sobald man einen Führerschein und ein Fahrzeug hat, natürlich auch im öffentlichen Netz fahren. Dafür brauchst du nur das nötige Kleingeld (rechne eher mit nem fünfstelligen Betrag), eben für den Führerschein, das Fahrzeug (entweder Miete oder Kauf), Trassengebühren, Treibstoff bzw. Strom, etc. pp. Es geht also schon, nur obs das wert ist?
Das widerspricht AEG §6.
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

dochnochmal @ 21 Nov 2007, 19:38 hat geschrieben: Das widerspricht AEG §6.
Wieso? Eine Genehmigung habe ich hier in diesem Fall natürlich vorausgesetzt.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Ähm... schön und gut, aber wie sind die Führerscheinklassen genau eingeteilt, was genau bedeutet 1, 2, 3?

Es ging übrigens drum, was man mit den 21 Mio aus'm Lotto machen könnte. Da hat eben jemand gemeint, ich soll doch damit 'n EVU aufmachen und hier ein bisschen so fahren, wo sonst (fast) keiner fährt. Nachdem ich nicht Lotto gespielt und auch keine Zeit habe, is' es zwar wurscht, es wäre aber trotzdem interessant, was ich dazu prinzipiell tun müsste, vielleicht hat ja wer anders gespielt... B)
dochnochmal
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Beitrag von dochnochmal »

ET 423 @ 21 Nov 2007, 19:43 hat geschrieben:Wieso? Eine Genehmigung habe ich hier in diesem Fall natürlich vorausgesetzt.
Na dann versuch mal mit deinem Führerschein dort vorzusprechen...
Die Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn

1. der Antragsteller als Unternehmer und die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen zuverlässig sind,
2. der Antragsteller als Unternehmer finanziell leistungsfähig ist,
3. der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen die erforderliche Fachkunde haben

und damit die Gewähr für eine sichere Betriebsführung bieten. Entsprechendes gilt für einen Antragsteller als Halter von Eisenbahnfahrzeugen, soweit es die selbstständige Teilnahme am Eisenbahnbetrieb betrifft und für die von diesem insoweit mit der Führung der Geschäfte bestellten Personen.
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Führen von Eisenbahnfahrzeugen NUR als Rangierfahrten => Klasse 1

Führen von Eisenbahnfahrzeugen bei besonderen Verhältnissen oder bei einfachen Betriebsverhältnissen in bestimmten Einsatzbereichen (z. B. Teilnetze der S-Bahn, aber auch ICE-Bereitsteller, etc...) => Klasse 2

Führen von Eisenbahnfahrzeugen in allen anderen Fällen => Klasse 3
Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Danke schonmal für die Antworten.

Gut, angenommen ich würde im Lotto gewinnen und mir den entsprechenden VT besorgen. Kann sowas rein theoretisch ein Privatmensch auch tun, also nicht um sich dass Ding in den Garten zu stellen, sondern um es im öffentlichen Verkehr zu bewegen? Ich denke mal man müsste als EVU zugelassen sein oder man muss das Fahrzeug dann bei einem EVU einstellen, oder?
Man kann ja, wenn man einen kleinen VT besitzt, dann eigentlich nur auf stillgelegten oder kaum genutzten Nebenstrecken fahren.
Wenn ich auf meinem privaten und abgezäunten also nicht öffentlich zugänglichen Gelände irgendwas aus reinem Spaß fahren will, kann ich das jederzeit tun, da dürfte wohl auch ein 10-Jähriger mit 'nem 40-Tonner Einparkübungen machen oder sowas, darum geht's aber nicht. Ich denke, einige haben schon lange gecheckt, um welches nicht ganz neue Gedankenspiel es in erwähnten Gespräch gegangen sein muss... ;)
Dafür brauchst du nur das nötige Kleingeld (rechne eher mit nem fünfstelligen Betrag), eben für den Führerschein, das Fahrzeug (entweder Miete oder Kauf), Trassengebühren, Treibstoff bzw. Strom, etc. pp. Es geht also schon, nur obs das wert ist?
Wir kamen ja drauf bei den aktuellen Möglichkeiten beim Lotto, von daher. - Ach ja, was will Stadler grob für 'nen einzelnen RS1 am besten inkl. Wartung? :lol:
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Fischkutter
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Beitrag von Fischkutter »

Rohrbacher @ 22 Nov 2007, 01:10 hat geschrieben:Danke schonmal für die Antworten.

Gut, angenommen ich würde im Lotto gewinnen und mir den entsprechenden VT besorgen. Kann sowas rein theoretisch ein Privatmensch auch tun, also nicht um sich dass Ding in den Garten zu stellen, sondern um es im öffentlichen Verkehr zu bewegen? Ich denke mal man müsste als EVU zugelassen sein oder man muss das Fahrzeug dann bei einem EVU einstellen, oder?

Wir kamen ja drauf bei den aktuellen Möglichkeiten beim Lotto, von daher. - Ach ja, was will Stadler grob für 'nen einzelnen RS1 am besten inkl. Wartung? :lol:
Richtig. Du brauchst einen Eisenbahnbetriebsleiter. Jedes zugelassene EVU hat einen. Der hat die Verantwortung für die ordnungsgemäße Einhaltung aller Vorschriften, die, unter Anderem, für eine Zugfahrt relevant sind.

Ist "Dein VT" bei einem solchen EVU gemeldet, befindet sich innerhalb der Revisionsfrist und ist für den Betrieb auf Strecken der DBAG zugelassen, darf es auf Strecken der DBAG auch bewegt werden.
Hast Du den Lokführerschein, die Lizenz für Deinen VT und auf Deiner "Lieblingsstrecke" Streckenkenntnis, darfst Du sogar selber fahren. :) :)

Jetzt brauchst Du nur noch bei DB Netz eine Trasse auf "Deiner Strecke" kaufen und einen Fahrplan erstellen lassen und dann kann´s losgehen.

Aber Vorsicht! Bei Gegenverkehr kannst Du nicht ausweichen!!! :ph34r:

MfG der Fischkutter
Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Gut, dann glaube ich bin ich jetzt grob im Bilde. Merci.
Jetzt müsste ja nur das mit dem Geld und der Zeit noch hinhauen.^^
Aber Vorsicht! Bei Gegenverkehr kannst Du nicht ausweichen!!!
Sollte mal einer kommen, würde ich als erstes das Fuzzgerät klar machen, mich dann beim beim Fdl falls noch Zeit ist wegen der misslungenen Sperrfahrt beschweren, den Kollegen vor dem Bumms zumindest noch nett grüßen und dabei irgendein Handzeichen geben wie: "Ey, warum hörst du mich nicht bzw. warum hab' ich dich nicht gehört oder haben die die Pfeiftafeln geklaut?" Gibt's da ein bei der Eisenbahn gebräuchliches Handzeichen für oder wird auch das der Gummifahrer für solche Fälle verstanden? ;)
ropix
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Beitrag von ropix »

Hm... - letztlich als Privatmann/frau mit Fahrzeug ein Eisenbahnmuseum deiner Wahl suchen und Fahrzeug dort einstellen. Da würde ich spontan mal mindestens 4 Fahrzeuge kennen bei denen das so gehandhabt wird.

Mit etwas rätselraten - sollte es hier mal wieder um die EF-weit berühmte Strecke Langenbach-Rohrbach gehen :) - in diesem Falle der Mittelteil - kein Kommentar :D Für die anderen beiden Teile würde ich derzeit wohl das BEM (bayernbahn) empfehlen, die haben schon ein paar Streckenrundrum. Oder die RSE. Eventuell ist auch die SLB nicht ganz abgeneigt *hähä* (die müssten nur endlich mal ihre Deutschlandzulassung durchbekommen)
-
JeDi
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Beitrag von JeDi »

ropix @ 22 Nov 2007, 10:58 hat geschrieben: Mit etwas rätselraten - sollte es hier mal wieder um die EF-weit berühmte Strecke Langenbach-Rohrbach gehen :) - in diesem Falle der Mittelteil - kein Kommentar :D Für die anderen beiden Teile würde ich derzeit wohl das BEM (bayernbahn) empfehlen, die haben schon ein paar Streckenrundrum. Oder die RSE. Eventuell ist auch die SLB nicht ganz abgeneigt *hähä* (die müssten nur endlich mal ihre Deutschlandzulassung durchbekommen)
Die AVG is für sowas sicher auch zu haben :D
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