Hallo,
ich hab nun bereits mehrmals gehört, bzw. gelesen dass es bei der Bahn eine Weiterbildung gibt, die sich bei Bestehen der Prüfung "Streckentriebfahrzeugführer" nennt. Meine Frage ist nun, was bedeutet das, was für Vorteile hat man als solcher?
Streckentriebfahrzeugführer
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- Kaiser
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Der Streckentriebfahrzeugführer ist der Lokführer der in den RE´s und so sitzt. Es gibt da noch den Lokrangierlokführer,der halt in den Güterbahnhöfen (Oberhausen West als Beispiel) tätig ist und Güterwagen rangiert. Wenn man solch einer ist,kann man sich als Streckentriebfahrzeugführer weiterbilden lassen,und dann darf man auf die "grossen" loks drauf.
(Ist doch so richtig oder?)
(Ist doch so richtig oder?)
Fahrberechtigt auf den Baureihen 101, 111, 120, 143, 146, 1016/1116, 401, 402, 403/406, 423-426, 440, 442, 445 und diversen Steuerwagen.
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Das Arbeitsgerät ICE3 ist ~200 Meter lang... was sagt uns das?!?
Nach VDV 753 gibt es drei Führerscheinklassen.
Klasse 1 - Führen von Eisenbahnfahrzeugen als Rangierfahrten
Klasse 2 - Führen von Eisenbahnfahrzeugen unter vereinfachten Bedingungen
Klasse 3 - Führen von Eisenbahnfahrzeugen in allen übrigen Fällen
In die Praxis umgesetzt könnte Klasse 1 also ein Lrf sein, Klasse 2 ein Bereitstellungs-Tf und Klasse 3 eben ein Strecken-Tf.
Zwingend ist diese Zuordnung aber nicht. Auch ein Klasse 3 Tf kann Lrf sein. Strecken-Tf ist also im Allgemeinen ein Tf der nicht nur in einem Bahnhof rangiert und der in der Regel einen Führerschein Klasse 3 besitzt. Die Mehrheit der Tf also.
Nach VDV 753 gibt es drei Führerscheinklassen.
Klasse 1 - Führen von Eisenbahnfahrzeugen als Rangierfahrten
Klasse 2 - Führen von Eisenbahnfahrzeugen unter vereinfachten Bedingungen
Klasse 3 - Führen von Eisenbahnfahrzeugen in allen übrigen Fällen
In die Praxis umgesetzt könnte Klasse 1 also ein Lrf sein, Klasse 2 ein Bereitstellungs-Tf und Klasse 3 eben ein Strecken-Tf.
Zwingend ist diese Zuordnung aber nicht. Auch ein Klasse 3 Tf kann Lrf sein. Strecken-Tf ist also im Allgemeinen ein Tf der nicht nur in einem Bahnhof rangiert und der in der Regel einen Führerschein Klasse 3 besitzt. Die Mehrheit der Tf also.
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Bis auf die weniger umfangreiche Streckenkunde und die weniger grosse Fahrzeugauswahl (wobei das eh im Beiblatt steht) ist da doch nix "einfacher"?dochnochmal @ 18 Feb 2008, 23:01 hat geschrieben: Das kann durchaus sein. Wobei in den meisten Fällen da auch Klasse 2 ausreichen würde.
Selbst unsere nur-Eigenstrecken-Tf haben alle 3 - die BfB rumrangierer in MOR ebenfalls.
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Unter einfachen Betriebsverhältnissen und besonderen Verhältnissen versteht man z.B. den Einsatz in bestimmten Einsatzbereichen, wie Teilnetzen im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr, eingeschränkte Verkehrsarten oder Betriebsverfahren. In der Praxis könnten das eben z.B. Bereitstellungsfahrten zwischen einem Bw und einem Bf, mit immer den gleichen Baureihen sein. Aber auch der Einsatz auf einer einfachen Strecke auf eingeschränkten Fahrzeugbaureihen. Der Vorteil hier ist, dass nach EBO § 48 Abs. 7 Abweichungen in den Anforderungen zugelassen sind. So kann es eine Ausnahme von der Regel "Mindestalter 21" geben oder auch Erleichterungen bei bahnärztlichen Anforderungen. Die Folge ist natürlich, dass nur ein Führerschein in der Klasse 2 ausgestellt wird. Die "vereinfachten Betriebsverhältnisse" sind außerdem der Aufsichtsbehörde (meist also dem EBA) anzuzeigen.
Wer trotzdem Klasse 3 hat, kann natürlich genauso Züge bereitstellen oder rangieren. Die Führerscheinklassen sind ja "abwärtskompatibel."
Wer trotzdem Klasse 3 hat, kann natürlich genauso Züge bereitstellen oder rangieren. Die Führerscheinklassen sind ja "abwärtskompatibel."
