Die deutsche Justiz

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KBS 855

Beitrag von KBS 855 »

Unser Täterschutzland bringt ja immer wieder erschütternde Urteile mit sich, wo Täter als die eigentlichen Opfer hingestellt und die Opfer verhöhnt werden. Oftmals auch wegen einer Gesetzeslage, die zu lasch ist und die Opfer eiskalt im Stich lässt.

Hier ein Artikel aus dem Focus "Mehr Rechte für Sexualstraftäter"
http://www.focus.de/politik/deutschland/bu...aid_344481.html

Es zeigt wieder mal, wie weltfremd das Bundesverfassungsgericht und seine Richter sind. Sexualstraftäter sind niedrigster Abschaum und gehören eingesperrt, wenn man schon weiß dass Rückfallgefahr besteht, dürfen sie nie wieder raus! Hier müssen potentielle nächste Opfer geschützt werden, das ist wichtiger als so ein kranker Geist, der ist in einem geschlossenen Bereich besser aufgehoben, muss ja kein Gefängnis sein, aber ein Ort wo er keine Gefahr für die Allgemeinheit werden kann.

Das beste ist ja, wenn sowas noch "Im Namen des Volkes" verkündet wird, denn das Volk will keine 68er-Kuschelverurteilung von lebensfremden Richtern, die ihre Kinder, sofern sie welche haben, auf Privatschulen abgesichert schicken.
Natürlich ist Populismus a la Todesstrafe hier nicht gefragt, allerdings sind härtere Strafen angebracht. Nach der verbüßten Haftstrafe muss man eben Einrichtungen haben, wo die Menschen einigermaßen frei leben können, aber nicht alleine auf die Allgemeinheit losgelassen werden dürfen.
Allen die bei Focus Online in den Kommentaren oder wahrscheinlich auch hier, diese Pro-Täter-Urteile auch noch begrüßen, wünsche ich nicht dass ihnen oder ihren Kindern das auch passiert, aber wie schnell würde sich eure Meinung ändern.

Aber wenn man böse mal ein paar Euro beim Finanzamt nicht angibt, bekommt man die härte des Gesetzes. Sogar der größte Steuerbetrug ist harmlos gegenüber eines Kindesmissbrauchs oder einer Gewalttat und hier müssen schärfere Gesetze hier. Nicht um den Täter noch mehr reinzuwürgen (wobei wir doch eh die pflegeleichtesten Gefängnisse der Welt haben dürften), sondern um die Allgemeinheit zu schützen.

So und jetzt haut drauf los. Aber bitte keine Stammtischforderungen wie Todesstrafe oder sowas, damit wäre man kein bisschen besser als diese verirrten Kreaturen. Mir gehts primär um den Schutz der rechtschaffenden, anständigen Bevölkerung vor diesen Irren.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Auch wenn das jetzt unpopulär ist: Ziel des Strafvollzugs ist und bleibt die Rehabilitation. Wer eine Therapie erfolgreich abgeschlossen hat und nicht mehr als gefährlich gilt, sollte nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe auch wieder eine Chance in Freiheit haben. Wer noch gefährlich ist, gehört aber weggesperrt!

Manche Urteile verstehe ich aber auch nicht und empfinde sie als zu milde, insbesondere in Relation zu Diebstahl oder Steuervergehen. Aber an eine grundsätzliche Reform des Strafrechts traut sich irgendwie keine Regierung ran.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, wenn Du schreibst, dass Sexualstraftäter zu lasch bestraft werden, auch dass sie bei einer Wiederholungsgefahr nicht auf freien Fuß gesetzt werden dürfen. Im vorliegenden Fall hat das Verfassungsgericht das Urteil des Landgerichts aber nicht aufgehoben, weil es den Täter für ungefährlich hält, sondern

"Der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Entscheidung wegen Fehlern jedoch auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück."

Der Mann steht unter Führungsaufsicht, gegebenenfalls wird er sogar rund um die Uhr von der Polizei observiert. Das Landgericht hat nun die Aufgabe, die im ersten Verfahren gemachten Fehler zu korrigieren und den Täter dann engültig in Sicherungsverwahrung zu bringen.

Es wäre fatal, wenn das Verfassugnsgericht nicht die Möglichkeit hätte, bei Verfahrensfehlern Urteile untergeordneter Gerichte aufzuheben.

Ein anderer Punkt ist die Verhältnissmäßigkeit des Strafmaßes. In der Tat werden "kleine Sünden" vergleichsweise härter geahndet. Gibt ein Täter vor, dass es für ihn eine Zwangshandlung (Trieb) war, kann er auf ein milderes Urteil hoffen. Es gibt ja in Teilen die Rechtsauffassung, dass alle Straftäter "krank" seien und statt einer Strafe eine medizinisch/psychologische Behandlung nötig hätten. Nur Verkehrssünder seien die wahren Verbrecher und müssten die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

@ TramPolin

Eine grundsätzliche Reform des Strafrechts brauchen wir nicht, aber ein Umdenken der Justiz bei der Ausschöpfung des Strafrahmens.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
KBS 855

Beitrag von KBS 855 »

TramPolin @ 29 Oct 2008, 20:04 hat geschrieben: Auch wenn das jetzt unpopulär ist: Ziel des Strafvollzugs ist und bleibt die Rehabilitation. Wer eine Therapie erfolgreich abgeschlossen hat und nicht mehr als gefährlich gilt, sollte nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe auch wieder eine Chance in Freiheit haben. Wer noch gefährlich ist, gehört aber weggesperrt!
In dem Fall bei Focus ging es um einen Täter mit Rückfallgefahr und so einer bekommt beim BVG auch noch Recht, das ist eine Verhöhnung aller Opfer.
Natürlich ist eine Rehabilitation ein wichtiges Ziel des Strafvollzugs. Aber meiner Meinung kommt es auf das Vergehen an. Gerade bei Triebtätern muss man übervorsichtig sein. Nach Verbüßung der Haftstrafe brauchts ja keine weitere Gefängnisstrafe, aber man muss Einrichtungen schaffen, wo diese Leute unter Aufsicht leben und nur unter dieser Aufsicht in die Öffentlichkeit dürfen. Auch müsste man dann Kontakt zu Kindern verbieten und mittels elektronischer Fußfessel überwachen, z. B. Aufenthaltsverbot vor Schulen, Kindergärten etc.

Ich mach mich jetzt unbeliebt, aber Mörder haben meiner Meinung nach kein Recht auf Resozialisierung! Die Opfer sind für immer Tod, sie haben auch keine zweite Chance und daher gehören Mörder für immer eingesperrt.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

KBS 855 @ 29 Oct 2008, 20:25 hat geschrieben: Ich mach mich jetzt unbeliebt, aber Mörder haben meiner Meinung nach kein Recht auf Resozialisierung! Die Opfer sind für immer Tod, sie haben auch keine zweite Chance und daher gehören Mörder für immer eingesperrt.
Das ist mir jetzt viel zu pauschal. Es kommt ganz auf die Umstände an, auf die charakterliche Veränderung des Täters während der Haft, auf die Hintergründe der Tat (etwa Selbstjustiz, die mildernde Umstände rechtfertigen kann), etwaige echte Reue usw.

Radikale und absolute Lösungen wie (wie Mörder immer lebenslang wegsperren) sind nie gute Lösungen, da sie die Hintergründe außer Acht lassen und keine adäquate Differenzierung erlauben. Dennoch kennt das deutsche Recht den Standardfall "lebenslang" für Mord nach dem Erwachsenenstrafrecht. Nach Verbüßung der Haftstrafe steht aber auch hier die Rehabilitation im Vordergrund. Es ist ein hohes Gut, auch Menschen, die schreckliche Taten begangen haben, wieder in die Gesellschaft zu integrieren, vorausgesetzt, sie sind nicht mehr gefährlich. Für letzteren Fall gibt es ja immer noch die Sicherungsverwahrung.
KBS 855

Beitrag von KBS 855 »

TramPolin @ 29 Oct 2008, 20:43 hat geschrieben: Radikale und absolute Lösungen wie (wie Mörder immer lebenslang wegsperren) sind nie gute Lösungen, da sie die Hintergründe außer Acht lassen und keine adäquate Differenzierung erlauben. Dennoch kennt das deutsche Recht den Standardfall "lebenslang" für Mord nach dem Erwachsenenstrafrecht. Nach Verbüßung der Haftstrafe steht aber auch hier die Rehabilitation im Vordergrund. Es ist ein hohes Gut, auch Menschen, die schreckliche Taten begangen haben, wieder in die Gesellschaft zu integrieren, vorausgesetzt, sie sind nicht mehr gefährlich. Für letzteren Fall gibt es ja immer noch die Sicherungsverwahrung.
Klar muss man differenzieren. Mir gings jetzt auch um schwere, geplante Morde und nicht um Todschlag, Selbstjustiz oder andere Dinge. Wenn jemand also bewusst und von langer Hand geplant mordet, evtl. sogar mehrere Personen, der hat es einfach nicht verdient, irgendwann wieder auf freiem Fuß zu sein, denn sein/e Opfer haben diese Möglichkeit ja auch nicht!
Lebenslänglich müsste dann auch Lebenslänglich sein. Sicherungsverwahrung gibts ja nur für Menschen die weiter eine Gefahr darstellen, aber auch andere Mörder haben keine Resozialisierung verdient, wenn sie wissentlich, von langer Hand geplant gemordet haben oder sogar besonders brutale Taten begangen haben.
Das ist jetzt einfach meine Meinung und ich sehe hier das Opfer, das ja auch keine zweite Chance bekommt, dann sollte der Täter in schweren Fällen diese Möglichkeit auch nicht haben.

Reue ist immer so eine Sache, man weiß nie, ob es der Mensch auch ernst meint. Oftmals werden die Täter ja vom Verteidiger dazu gedrängt, wegen Strafmilderung. Eine geheuchelte Reue ist eigentlich sogar noch schlimmer als eine Tat die nicht bereut wird.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Autobahn @ 29 Oct 2008, 20:23 hat geschrieben: Es gibt ja in Teilen die Rechtsauffassung, dass alle Straftäter "krank" seien und statt einer Strafe eine medizinisch/psychologische Behandlung nötig hätten. Nur Verkehrssünder seien die wahren Verbrecher und müssten die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.
Es hängt in meinen Augen grundsätzlich vom jeweiligen Fall ab. Einem Sexualtäter würd ich pauschal mal unterstellen dass er therapiebedürftig ist und nicht aus kühler Berechnung heraus gehandelt hat. Einem Steuerhinterzieher, der in wesentlichen Umfang Steuern hinterzogen hat dagegen würde ich genauso pauschal unterstellen dass das reine Berechnung war und nichts mit "krank" sein zu tun hat. Bei den meisten anderen Straftaten dürfte jeweils beides möglich sein - ein Mord kann genauso aus kühler wirtschaftlicher Berechnung als auch aus einer geistigen Extremsituation heraus entstanden sein - und da muss man unterscheiden. Bei jemandem, der jahrelang massiv von jemand niedergemacht wurde und dann irgendwann nicht mehr konnte und durchgedreht ist, kann man denke ich davon ausgehen dass die Wiederholungsgefahr sehr gering ist, und auch sonst muss man den sicherlich anders behandeln als jemanden der die Erbtante ermordet hat.

Und auch Verkehrssünder können die unterschiedlichste Motivation haben.
KBS 855 @ 29 Oct 2008, 20:25 hat geschrieben:Auch müsste man dann Kontakt zu Kindern verbieten und mittels elektronischer Fußfessel überwachen, z. B. Aufenthaltsverbot vor Schulen, Kindergärten etc.
Kinder befinden sich aber nicht nur vor Schulen und Kindergärten (direkt vor selbigen Einrichtungen dürfte die Gefahr ohnehin vergleichsweise gering sein weil da in der Regel recht viele Leute sind), sondern überall in der Stadt. Um das auf elektronischem Weg zu überwachen müsste man dann auch alle Kinder mit Fußfesseln ausrüsten...
Ich mach mich jetzt unbeliebt, aber Mörder haben meiner Meinung nach kein Recht auf Resozialisierung! Die Opfer sind für immer Tod, sie haben auch keine zweite Chance und daher gehören Mörder für immer eingesperrt.
Es hängt vom Mörder ab - gibt ja auch viele die in einer (langwierigen) Extremsituation durchgedreht sind und das ehrlich bereuen. Diese Leute lebenslang einzusperren schießt auch übers Ziel hinaus.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
KBS 855

Beitrag von KBS 855 »

Boris Merath @ 30 Oct 2008, 12:55 hat geschrieben: Es hängt vom Mörder ab - gibt ja auch viele die in einer (langwierigen) Extremsituation durchgedreht sind und das ehrlich bereuen. Diese Leute lebenslang einzusperren schießt auch übers Ziel hinaus.
Da gebe ich dir recht, aber diese Mörder meine ich ja nicht. Hier müsste man im Einzelfall entscheiden, aber bei besonders schweren Fällen dürfte die Person eben nie wieder rauskommen.
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Südostbayer
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Beitrag von Südostbayer »

KBS 855 @ 30 Oct 2008, 14:21 hat geschrieben: Da gebe ich dir recht, aber diese Mörder meine ich ja nicht. Hier müsste man im Einzelfall entscheiden, aber bei besonders schweren Fällen dürfte die Person eben nie wieder rauskommen.
Womit du prinzipiell den status quo beschreibst, denn das Mittel der (grundsätzlich unbefristeten) Sicherungsverwahrung gibt es ja.
Daniel-Würzburg
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Beitrag von Daniel-Würzburg »

KBS 855 @ 29 Oct 2008, 19:40 hat geschrieben:Allen die bei Focus Online in den Kommentaren oder wahrscheinlich auch hier, diese Pro-Täter-Urteile auch noch begrüßen, wünsche ich nicht dass ihnen oder ihren Kindern das auch passiert, aber wie schnell würde sich eure Meinung ändern.
Bei solchen Kommentaren fehlen mir ehrlich gesagt die Worte.
KBS 855 @ 29 Oct 2008, 20:25 hat geschrieben:Ich mach mich jetzt unbeliebt, aber Mörder haben meiner Meinung nach kein Recht auf Resozialisierung!
Das sind genau solche populistischen Äußerungen wie die Forderungen nach der Todesstrafe.
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Beitrag von ET 423 »

KBS 855 @ 30 Oct 2008, 14:21 hat geschrieben: Da gebe ich dir recht, aber diese Mörder meine ich ja nicht. Hier müsste man im Einzelfall entscheiden, aber bei besonders schweren Fällen dürfte die Person eben nie wieder rauskommen.
Wird es ja auch. Nicht umsonst steht auf Mord zwar lebenslänglich, was in Deutschland allerdings oft mit "15 Jahre Gefängnis" übersetzt werden kann. Wirklich "lebenslänglich" wird es, wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt und im Anschluß an die Haftdauer die Sicherheitsverwahrung angeordnet wird. Dann kann es durchaus passieren, daß jemand in der Tat nie wieder in Freiheit kommt.
Der fiktive "Mörder", den Boris angesprochen hat (der, der jahrelang niedergemacht wurde usw. und dann durchdrehte) wird jedenfalls im Normalfall keine Sicherheitsverwahrung aufgebrummt bekommen.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Boris Merath @ 30 Oct 2008, 12:55 hat geschrieben:Es hängt vom Mörder ab - gibt ja auch viele die in einer (langwierigen) Extremsituation durchgedreht sind und das ehrlich bereuen. Diese Leute lebenslang einzusperren schießt auch übers Ziel hinaus.
Je nach Umstand kann hier die Anklage auf Totschlag lauten. Der Täter wird aber in solchen Fällen auch nicht mit der Höchststrafe rechnen müssen und bei guter Führung nach 2/3 der Haftzeit vorzeitig entlassen.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Beitrag von KBS 855 »

Daniel-Würzburg @ 30 Oct 2008, 15:19 hat geschrieben: Das sind genau solche populistischen Äußerungen wie die Forderungen nach der Todesstrafe.
Das ist deine Meinung, gut, aber ich sehe das anders. Die Todesstrafe ist menschenverachtend und man ist nicht besser als dieser Mörder. Für besonders schwere Morde muss man den Töter aber für immer einsperren. Ich weiß nicht was populistisch daran sein soll, wenn ich diesen "Menschen" kein Recht auf Freiheit mehr zugestehe? Was ist denn mit den Opfern? Die haben doch auch keine zweite Chance, die werden mitten im Leben rausgerissen und wer einem anderen Menschen sowas antut, sollte selbst nie wieder Freiheit genießen können.
Ich rede hier von schweren Taten und wer z. B. mehrere Kinder umgebracht hat, hat einfach kein Recht nur noch eine Minute Freiheit zu genießen! Wer das anders sieht hat evtl. keine Kinder oder denkt, seinen Kindern kann das nicht passieren oder es wird in 68er-Manier geglaubt, der Mehrfachmörder ist ja nur ein Opfer unserer bösen Gesellschaft.
Daniel-Würzburg
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Beitrag von Daniel-Würzburg »

Warum leisten wir uns denn solche teuren und vergleichsweise "luxuriösen" (bitte nicht falsch verstehen) Gefängnisse? Weil wir nicht wollen, dass ein Verbrecher ein Leben lang im Gefängnis sitzt und darin kaputt geht. Wir wollen, dass er nach Verbüßung seiner Haftstrafe - meistens die üblichen 15 Jahre - ein resozialisierter Mensch ist, der wieder ein Bestandteil unserer Gesellschaft werden kann.
Wenn wir die Leute bis ans Ende ihrer Tage nicht mehr aus dem Gefängnis rauslassen wollen, könen wir uns die Mühe auch sparen und unsere Haftanstalten nach dem Vorbild der USA bauen. Für die Ausnahmefälle (besondere Schwere der Tat, Kaltblütigkeit und keine Reue, psychische Störung etc.) gibt es schließlich bereits heute schon die Sicherungsverwahrung bzw. geschlossene Anstalten.
FÜR DEN AUSBAU DER WÜRZBURGER STRASSENBAHN
Wir brauchen neue Straßenbahnstrecken nach Versbach, Lengfeld, Gerbrunn und Höchberg!
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