Rechtslage bei Fahrgast in der Abstellanlage

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gmg
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Beitrag von gmg »

Hallo!
Vorgeschichte: Letzten Herbst war ich mit Freunden auf einer Party. Einer von ihnen ist bis zum Morgengrauen geblieben und ist dann heim zum Ostbhf gefahren. Das Blöde war nur, dass er in der S-Bahn eingeschlafen war bis er vom Tf in der Abstellanlage aufgeweckt wurde. Dieser hat dann den Freund sowie einen noch weiteren Eingeschlafenen vom Bahngelände hinunter geführt. Dabei muss der andere Eingeschlafene, der wohl auch ziemlich besoffen war, ziemlich achtlos auf den Gleisen herumgelaufen sein, was den Tf in ziemliche Rage versetzte.

Jetzt meine Frage: Hätte es für den Tf ein rechtliches Nachspiel gehabt, wenn einem der beiden Fahrgäste etwas passiert wäre, oder hat jeder Fahrgast selber die volle Verantwortung, dass er an der Endstation auch aussteigt?
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Musikus
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Beitrag von Musikus »

Oje, das würde mir als Tf aber auch ordentlich auf die Nerven fallen.
Ich weiß keine Antwort auf die Frage, aber aus welchem Grund wird der Kontrollgang erst in der Abstellanlage durchgeführt? Wahrscheinlich, weil der Tf im Fahrgastraum die Türfreigabe nicht wieder aufheben kann, oder?

Bei der U3 in Nürnberg erklingt bei der Fahrt in die Abstellanlage die zweisprachige Ansage "Dieser Zug wird abgestellt. Bitte drücken sie die Notruftaste" Wer allerdings seinen Rausch ausschläft, kann solange weiterpennen, bis ihn jemand in der Leitstelle auf dem Bildschirm entdeckt.
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Jean
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Beitrag von Jean »

Die haben Abstellanlagen auf der U3 in Nürnberg? Die Abzweigbahnhöfe wurden ja nicht auf 3 Gleise ausgebaut was zu häufigen Staus führt...
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
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Musikus
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Beitrag von Musikus »

Jean @ 12 Jan 2009, 13:21 hat geschrieben: Die haben Abstellanlagen auf der U3 in Nürnberg? Die Abzweigbahnhöfe wurden ja nicht auf 3 Gleise ausgebaut was zu häufigen Staus führt...
Äh, Abstellgleis wäre wahrscheinlich korrekter, oder?

Das es wegen fehlender Dreigleisigkeit zu Staus kommen soll, ist mir neu, das funktioniert bestens so, erst recht, wenn auch die U2 automatisch fährt. Probleme bereiten eher noch die Türen ab und zu.
Oliver-BergamLaim
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Beitrag von Oliver-BergamLaim »

Sich als schlafender Besoffener zu stellen, ist doch bei der U-Bahn München die einzige Möglichkeit die Endbahnhof-Abstellanlagen mal zu sehen :ph34r:
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gmg
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Beitrag von gmg »

Oliver-BergamLaim @ 12 Jan 2009, 13:35 hat geschrieben: Sich als schlafender Besoffener zu stellen, ist doch bei der U-Bahn München die einzige Möglichkeit die Endbahnhof-Abstellanlagen mal zu sehen :ph34r:
Nein! Als ich 14 war, hat so ein dreister Freund von mir (nein, nicht der, der in der S-Bahn eingeschlafen ist), einfach den U-Bahnfahrer am Kieferngarten gefragt, ob er uns mitfahren lässt, und der hat uns dann mit in die Wendeanlage in Fröttmaning fahren lassen.
Auf einem Klassenausflug hat er uns mit derelben Methode in den Fst eines N-Wagens gebracht (Hinten schob eine 218).
A380
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Beitrag von A380 »

Oliver-BergamLaim @ 12 Jan 2009, 13:35 hat geschrieben: Sich als schlafender Besoffener zu stellen, ist doch bei der U-Bahn München die einzige Möglichkeit die Endbahnhof-Abstellanlagen mal zu sehen :ph34r:
Nööö---- ist mir mal passiert, so vertieft war ich in die Literatur. Ist aber dann gleich wieder rausgegangen.

Nur die einsteigenden Fahrgäste haben zielmlich gestaunt, als ich ausgestiegen bin.
Rathgeber
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Beitrag von Rathgeber »

A380 @ 12 Jan 2009, 13:53 hat geschrieben: Nööö---- ist mir mal passiert, so vertieft war ich in die Literatur. Ist aber dann gleich wieder rausgegangen.
Es scheint öfter vorzukommen, als man glaubt. Ich habe neulich an der Münchner Freiheit beobachtet, wie ein Fahrgast nach einem kleinen Umweg über die Wendeanlage ausgestiegen ist...
Guido
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Beitrag von Guido »

gmg @ 12 Jan 2009, 12:31 hat geschrieben: Jetzt meine Frage: Hätte es für den Tf ein rechtliches Nachspiel gehabt, wenn einem der beiden Fahrgäste etwas passiert wäre, oder hat jeder Fahrgast selber die volle Verantwortung, dass er an der Endstation auch aussteigt?
Allgemeinbezogene Antwort:

Jeder Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich an der Endstation auszusteigen. Wer nach der Endstation weiter fährt (gilt auch für die Fahrt Ostbahnhof - Leuchtenbergring mit der S1!!!!!) ist nicht versichert und wenn ihm irgendwas passiert dafür dann selbst zuständig.

Unsere Aufgabe ist nicht das Babysitten der paar Fahrgäste denen das selbstständige Denken und handeln erspart bleibt und die Kombination aus Zug endet und der Aufforderung auszusteigen zu kompliziert ist. Weil es aber immernoch zu viele von denen gibt schauen wir fast alle Züge durch, sofern sie denn ins Werk auslaufen oder länger als 15 Minuten auf einem Abstellgleis abgestellt werden, nicht nur am Ostbahnhof. Wer danach wieder drin ist, oder der Bitte den Zug zu verlassen nicht nachkommt trotz mehrfacher Aufforderung, haftet für alle Schäden und auf ihn zukommende Kosten (Polizeieinsatz, Taxikosten) selbst.
Gruß, Guido

Tf bei der S-Bahn München
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

... und eigentlich müsste man auch noch einen "Lappen" ausstellen! :P
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Die Frage ist ja eigentlich eine andere.

Ein Fahrgaast verpennt, und wacht in der Abstellanlage auf. Ok, soll nicht passieren, tut es aber. die Frage ist: Wie gehtws weiter? Wenn der durchkontrollierende Tf den Fahrgast "rausschmeisst", und ihn über das Bahngelände laufen lässt, was an sich ja ebenfalls verboten ist, dann sehe ich den Tf auch in der Verantwortung, daß der Mensch nicht auf dem Weg mit einem Güterzug, ICE oder ähnlichem kollidiert. Wie soll der nichtsahnende Fahrgast denn wissen, wie er sich auf dem ihm unbekannten Gelände verhalten muss?
Die Alternative wäre, den Fahrgast im Zug so lange sitzen zu lassen, bis dieser wieder einen Bahnsteig anläuft, wo das sichere Verlassen des Zuges ohne besondere Kenntnisse möglich ist - dumm nur, wenn die Wartezeit etwas lang werden könnte, und das bei klirrenden Temperaturen...
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gmg
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Beitrag von gmg »

Cloakmaster @ 12 Jan 2009, 21:59 hat geschrieben: Die Frage ist ja eigentlich eine andere.
OK, aber so wie ich Guido verstehe (Danke für die Antwort!), ist der Tf nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keiner mehr im Zug ist, wenn die bestellte Fahrt endet.

Der Rest ist aber auch eine interessante Frage.
ChoMar
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Beitrag von ChoMar »

Der sicherste Weg wäre wohl, den Fahrgast von irgend jemand schnellstmöglich vom gelände begleiten zu lassen.
Denn der fall ist wesentlich komplexer gelagert.
Ich weiß nicht, welche Pflichten hier der Tf hat und welche nicht, die Bahn im allgemeinen hat aber doch eine gewisse verpflichtung zu sicherung, der zufolge eine, auch wiederholte, mündliche aufforderung zum verlassen des Zuges nicht ausreicht, wenn in der folge menschenleben gefährdet sein könnten. Nicht umsonst gibt es den ganzen, teilweise wesentlich unnötigeren, schnickschnack wie TB0, seitenselektive Türblokierung usw.

SIcherlcih wäre bei eventuellen fällen zu klären, in wieweit die betroffene Person selbstverschuldet in die Abstellanlage gekommen ist oder nicht. Was ist mit Ausländern, geistig behinderten, plötzlichen oder akuten Krankheiten oder sonst was für zeug. Oder leuten, die wirklcih eingeschlafen sind. Ist mir auch schon passiert, völlig nüchtern, in den tiwfschlaf gefallen und nicht aufgeweckt worden, als alle aus der S-Bahn ausgestiegen sind.
Das war in Plochingen. Und die Tfs sind da, soweit ich gesehen habe, immer noch mal durch den zug und haben kontrolliert, das weder Personen noch Gepäck drinnen war. Ob das jetzt Service oder Vorschrift war, weiß ich natürlich nicht. So einer hat mich dann auch geweckt (und zwar noch sehr freundlich und humorvoll.)
Ich bezweifle, das die Bahn in so einem fall irgend welche regressforderungen gegen mich stellen könnte, falls ich in der abstellanlage lande und sie mich da wieder rausbekommen müssen.
Auf jeden fall aber würde die Bahn in dem moment fahrlässig handeln, wo sie mich alleine in einer betrieblichen Anlage umherwandern lassen. Unabhängig davon, wie ich da gelandet bin. Vermutlich würde das auch schon unter grobe fahrlässigkeit fallen, auf jeden fall dann, wenn das Personal bemerkt, das ich da bin, und mich nicht selbst zum endgültigen Ausgang begleitet. Ist zumindest in jedem Betrieb so, bei dem Gefährdungen für nicht eingewiesenes Personal entstehen können. Selbst wenn da "betreten verboten" schilder hängen.
Guido
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Beitrag von Guido »

Cloakmaster @ 12 Jan 2009, 21:59 hat geschrieben:Die Frage ist ja eigentlich eine andere.
... die Du Dir leicht selbst beantworten kannst. Oder meinst Du der Tf macht sich die Mühe und schaut seinen Zug auf freier Strecke vorm Signal durch, weil da eh gerade Zeit ist während man auf grün wartet? Das geschieht am Bahnsteig des Endbahnhofes, wann und unter welchen Umständen habe ich bereits geschrieben.
Cloakmaster @ 12 Jan 2009, 21:59 hat geschrieben:Ein Fahrgaast verpennt, und wacht in der Abstellanlage auf. Ok, soll nicht passieren, tut es aber. die Frage ist: Wie gehtws weiter? Wenn der durchkontrollierende Tf den Fahrgast "rausschmeisst", und ihn über das Bahngelände laufen lässt, was an sich ja ebenfalls verboten ist, dann sehe ich den Tf auch in der Verantwortung, daß der Mensch nicht auf dem Weg mit einem Güterzug, ICE oder ähnlichem kollidiert. Wie soll der nichtsahnende Fahrgast denn wissen, wie er sich auf dem ihm unbekannten Gelände verhalten muss?
Ich gehe mal stark davon aus daß es für einen Fahrgast nicht zu viel verlangt ist einen BAHNSTEIG (ist ja auch ein Bahngelände) sinnbestimmt zu benutzen und diesen über die dafür vorgesehenen Einrichtungen auch zu verlassen. Dabei dezimiert sich das Risiko unangenehme Bekanntschaft mit anderen Zügen zu machen ungemein, wenn man die Sicherheitsregeln mit weißem Strich zu Bahnsteigkante beachtet sogar auf nahezu 0%. Die Erfahrung zeigt aber, daß nicht jedem Fahrgast die Gabe gegeben ist, Bahnsteige und deren Einrichtungen zum hinauf- oder herruntergelangen (Treppen, Rolltreppen, Aufzüge, Rampen) in der zweckbestimmten Art zu benutzen. Für deratige Fehlverhalten ist aber der Tf nicht verantwortlich. Die Benutzung von Bahnsteigen ist im Übrigen auch nicht verboten, sondern für den Fahrgastwechsel sogar ausdrücklichst erwünscht.
Cloakmaster @ 12 Jan 2009, 21:59 hat geschrieben:Die Alternative wäre, den Fahrgast im Zug so lange sitzen zu lassen, bis dieser wieder einen Bahnsteig anläuft, wo das sichere Verlassen des Zuges ohne besondere Kenntnisse möglich ist - dumm nur, wenn die Wartezeit etwas lang werden könnte, und das bei klirrenden Temperaturen...
Wie lang diese Wartezeit bei uns werden kann steht bereits weiter oben. Auch in anderen Unternehmensbereichen wird ähnlich verfahren und wir leisten uns den Service die Züge bei längeren Abstellungen durchzusehen.
ChoMar @ 13 Jan 2009, 13:58 hat geschrieben:Das war in Plochingen. Und die Tfs sind da, soweit ich gesehen habe, immer noch mal durch den zug und haben kontrolliert, das weder Personen noch Gepäck drinnen war. Ob das jetzt Service oder Vorschrift war, weiß ich natürlich nicht.
Das ist bei uns auch so. Unter welchen Umständen habe ich bereits in meiner ersten Antwort geschrieben. Das ganze ist für uns ein vorgeschriebener Service, der in den zusätzlichen Anweisungen für den S-Bahnbetrieb geregelt ist. In Stuttgart ist dieses ähnlich.
ChoMar @ 13 Jan 2009, 13:58 hat geschrieben:Auf jeden fall aber würde die Bahn in dem moment fahrlässig handeln, wo sie mich alleine in einer betrieblichen Anlage umherwandern lassen. Unabhängig davon, wie ich da gelandet bin. Vermutlich würde das auch schon unter grobe fahrlässigkeit fallen, auf jeden fall dann, wenn das Personal bemerkt, das ich da bin, und mich nicht selbst zum endgültigen Ausgang begleitet. Ist zumindest in jedem Betrieb so, bei dem Gefährdungen für nicht eingewiesenes Personal entstehen können. 
Die Antwort darauf habe ich auch schon geschrieben. Noch mal kurz zusammen gefaßt: Zug wird am Bahnsteig durchgeschaut, alle Leute draußen, wer danach wieder drin ist und sonstwo in der Abstellung landet (oder am Bahnsteig nicht raus will) bekommt Polizeibegleitung und muß für entstehende Zusatzkosten selbst aufkommen.
ChoMar @ 13 Jan 2009, 13:58 hat geschrieben:Selbst wenn da "betreten verboten" schilder hängen.
[Fahrgast]"Ich hab doch das Gelände gar nicht betreten, ich bin doch her gefahren."[/Fahrgast] :lol: :lol: :lol: :lol:
Gruß, Guido

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Beitrag von elchris »

Bei der U gibts den Fall nicht, dass du einen Fahrgast mit in die Wendeanlage mitnimmst, wenn du nicht gleich wieder rausfährst. Da wird der Zug abgegangen und derjene (evtl. mit Hilfe der U-Bahn-Wache) hinausbefördert. Wenn du also nicht explizit rausgeworfen wirst, fährt der Zug (z.B. U4 Westendstr) gleich wieder am Gegengleis ein - stehst halt 5-10 Min in der Wendeanlage und schaust doof aufn Steg...
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gmg
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Beitrag von gmg »

elchris @ 13 Jan 2009, 17:11 hat geschrieben: Bei der U gibts den Fall nicht, dass du einen Fahrgast mit in die Wendeanlage mitnimmst, wenn du nicht gleich wieder rausfährst. Da wird der Zug abgegangen und derjene (evtl. mit Hilfe der U-Bahn-Wache) hinausbefördert.
Das habe ich aber bei der S-Bahn auch schon beobachtet. Da war ich Samstag Früh in Pasing, und eine S-Bahn, die aus der Innenstadt kam, endete dort. Der Tf war sehr jung und klein. die Bierleichen hingegen waren groß. Da holte der kleine Mann lieber zwei BSG- Leute.
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Beitrag von ET 423 »

gmg @ 15 Jan 2009, 15:11 hat geschrieben: Der Tf war sehr jung und klein. die Bierleichen hingegen waren groß. Da holte der kleine Mann lieber zwei BSG- Leute.
Dafür sind die Kollegen vom BSG ja (u.a.) auch da. Wenn die in der Nähe sind, lasse ich auch lieber die die Züge durchschauen. Die bekommen nämlich die Leute meistens schneller wach. :lol:
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Beitrag von Guido »

gmg @ 15 Jan 2009, 15:11 hat geschrieben: Das habe ich aber bei der S-Bahn auch schon beobachtet.
Sehr löblich ... ist ja wie ich auch schon geschrieben habe bei uns planmäßig so, von daher also überhaupt nichts außergewöhnliches.
Gruß, Guido

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Benicarlo
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Beitrag von Benicarlo »

K, aber so wie ich Guido verstehe (Danke für die Antwort!), ist der Tf nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keiner mehr im Zug ist, wenn die bestellte Fahrt endet.
Doch,bei Besetzung mit Zub ist dieser dafür verantwortlich,sonst der Tf. Das nennt man Zugabschluss und ist im Dienstplan eingearbeitet.Bei der Abstellung in TS sind wir sogar gehalten,bei der Ansage direkt darauf hinzuweisen,daß der Zug abgestellt wird.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

ET 423 @ 15 Jan 2009, 15:57 hat geschrieben:Dafür sind die Kollegen vom BSG ja (u.a.) auch da. Wenn die in der Nähe sind, lasse ich auch lieber die die Züge durchschauen. Die bekommen nämlich die Leute meistens schneller wach. :lol:
Die sind auch meistens groß und stark ;) , haben schnuckelige Uniformen im Kampfanzugstil mit rotem Barett und verbreiten dadurch allein optisch eine gewisse Überlegenheit.

So jedenfalls meine Beobachtungen als Bürger (ja, manchmal fahre ich auch mit der Bahn oder habe etwas im Bahnhof zu erledigen).

Wären sie doch 24h täglich an allen Stationen (auch S- und RB-HP´s) und in den Zügen anwesend. Aber ich weiß, der Besteller zahlt das nicht :ph34r:
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Beitrag von Cloakmaster »

... die Du Dir leicht selbst beantworten kannst. Oder meinst Du der Tf macht sich die Mühe und schaut seinen Zug auf freier Strecke vorm Signal durch, weil da eh gerade Zeit ist während man auf grün wartet? Das geschieht am Bahnsteig des Endbahnhofes, wann und unter welchen Umständen habe ich bereits geschrieben.
Das ist im allgemeinen so. Die tatsächliche Erfahrung zeigt uns immer wieder, daß Menschen fehlerbehaftete Wesen sind. Fahrgäste verpennen gegegentlich den Endbahnhof, und steigen nicht aus dem Zug, wie sie sollten, Tf unterlassen gelegentlich das übliche Durchsehen des Zuges noch am Bahnsteig, und fahren in die Abstellung.
Unterm Strich hat man die Situation, daß man einen Fahrgast hat, der in einem Zug sitzt, welcher in einer Abstellanlage abgestellt ist.
Ich gehe mal stark davon aus daß es für einen Fahrgast nicht zu viel verlangt ist einen BAHNSTEIG (ist ja auch ein Bahngelände) sinnbestimmt zu benutzen und diesen über die dafür vorgesehenen Einrichtungen auch zu verlassen. Dabei dezimiert sich das Risiko unangenehme Bekanntschaft mit anderen Zügen zu machen ungemein, wenn man die Sicherheitsregeln mit weißem Strich zu Bahnsteigkante beachtet sogar auf nahezu 0%.
Eigentlich dachte ich, mich bereits vorher verständlich ausgedrückt zu haben. Spätestens mit dem obigen Abastz sollte es auch dir nicht mehr gelingen, irgendwelche Sinnverdrehungen zu konstruieren.
Die Erfahrung zeigt aber, daß nicht jedem Fahrgast die Gabe gegeben ist, Bahnsteige und deren Einrichtungen zum hinauf- oder herruntergelangen (Treppen, Rolltreppen, Aufzüge, Rampen) in der zweckbestimmten Art zu benutzen. Für deratige Fehlverhalten ist aber der Tf nicht verantwortlich. Die Benutzung von Bahnsteigen ist im Übrigen auch nicht verboten, sondern für den Fahrgastwechsel sogar ausdrücklichst erwünscht.
Wie ist denn der offizielle, Guido-genehmigte Fachtertminus für Bahngelände von solcher Beschaffenheit, daß Fahrgäste hier ausdrücklich NICHT erwünscht sind, und zudem der Aufenthalt dort mit gewissen Gefahren verbunden ist, so daß Gefahren-unkundigen Personen, welche sich mehr oder weniger unbefugt in selbigen Gefahrenbereich aufhalten bzw versucht sind, selbige zu verlassen unter Umständen aufgrund von Unkenntnis der Gefahrensituation einem potentiellen Gefährdungsrisiko ausgesetzt sein könnten?
Wie lang diese Wartezeit bei uns werden kann steht bereits weiter oben. Auch in anderen Unternehmensbereichen wird ähnlich verfahren und wir leisten uns den Service die Züge bei längeren Abstellungen durchzusehen.
sprichst du jetzt für sämtliche Schienenpersonenbeförderungunternehmen der Welt inklusiver aller dort ehemals, aktuell und zukünftig beschäftigten Personen, oder nur für bestimmte?

Das ist bei uns auch so. Unter welchen Umständen habe ich bereits in meiner ersten Antwort geschrieben. Das ganze ist für uns ein vorgeschriebener Service, der in den zusätzlichen Anweisungen für den S-Bahnbetrieb geregelt ist. In Stuttgart ist dieses ähnlich.
Die Antwort darauf habe ich auch schon geschrieben. Noch mal kurz zusammen gefaßt: Zug wird am Bahnsteig durchgeschaut, alle Leute draußen, wer danach wieder drin ist und sonstwo in der Abstellung landet (oder am Bahnsteig nicht raus will) bekommt Polizeibegleitung und muß für entstehende Zusatzkosten selbst aufkommen.
wie du selbst in deiner Antwort schriebst, werden fast alle Züge durchgesehen. Ergo schliesst du selbst nicht ganz aus, daß es nicht doch irgendwann, irgendwie vergessen oder sonstwie unterlassen wird - und damit bleibt die Möglichkeit, daß ein Fahrgast, ungewollt und ungeplant - was nicht zwingend gleichbeduetend mit "Unverschuldet" ist - sich in einer Abstellanlage wiederfindet.

[Fahrgast]"Ich hab doch das Gelände gar nicht betreten, ich bin doch her gefahren."[/Fahrgast]  :lol:  :lol:  :lol:  :lol:
Das wär ja noch schöner, wenn er hergefahren wäre. Ich lasse mich noch immer fahren. Schliesslich bin ich zahlender Gast, und kein Angestellter Tf.
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Beitrag von Benicarlo »

Tf unterlassen gelegentlich das übliche Durchsehen des Zuges noch am Bahnsteig, und fahren in die Abstellung.
Ich oute mich jetzt:Ja,in Ulm mache ich das auch.Hier übernehmen das die Rangierer.Liegengebliebene Pfandflaschen sacken sie ein,liegengebliebene Fahrgäste schmeißen sie raus :lol: :lol: :lol:
Unterm Strich hat man die Situation, daß man einen Fahrgast hat, der in einem Zug sitzt, welcher in einer Abstellanlage abgestellt ist.
Wird immer wieder passieren.Man kann nicht überall gleichzeitig sein,und es gibt immer wieder Leute,die einsteigen(!),obwohl am Zugzielanzeiger "Nicht einsteigen" dransteht.Eine alltägliche Situation.
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Beitrag von Cloakmaster »

Benicarlo @ 15 Jan 2009, 23:12 hat geschrieben:
Ich oute mich jetzt:Ja,in Ulm mache ich das auch.Hier übernehmen das die Rangierer.Liegengebliebene Pfandflaschen sacken sie ein,liegengebliebene Fahrgäste schmeißen sie raus :lol: :lol: :lol:



Wird immer wieder passieren.Man kann nicht überall gleichzeitig sein,und es gibt immer wieder Leute,die einsteigen(!),obwohl am Zugzielanzeiger "Nicht einsteigen" dransteht.Eine alltägliche Situation.
Wie jetzt, der Rangierer schmeisst den Fg aus dem zug, und der darf dann sehn, wie er über die Gleise zurück zum Bahnsteig stolpert? Oder wird er mehr oder weniger sanft dorthin geleitet?
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Beitrag von mellertime »

Autobahn @ 15 Jan 2009, 22:56 hat geschrieben: Die sind auch meistens groß und stark ;) , haben schnuckelige Uniformen im Kampfanzugstil mit rotem Barett und verbreiten dadurch allein optisch eine gewisse Überlegenheit.

So jedenfalls meine Beobachtungen als Bürger (ja, manchmal fahre ich auch mit der Bahn oder habe etwas im Bahnhof zu erledigen).
Das scheint aber schon länger her zu sein, hä? ;) Die haben schon seit einiger Zeit keine Kampfanzüge mit rotem Barett an, sondern ganz normale Uniformen mit Schirmmütze. Die für Subunternehmer arbeiten, haben zwar noch Baretts, aber die sind blau.
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Beitrag von Cmbln »

Wir nehmen auch regelmäßig Fahrgäste mit in die Wendeanlage. Entweder Touristen, die die Aufforderung den Zug zu verlassen weder auf Deutsch noch auf Englisch verstehen, oder telefonierende Frauen! Soviel zum Thema Multitasking... Bild

Bei Wendeanlagen, wo wir planmäßig mehr als 15 Minuten stehen... bzw. generell bei der BR 485, müssen wir Lokführer vorher selbst den Zug ablaufen.

Sollte ein Fahrgast in der Wendeanlage eigenmächtig den Zug verlassen, bleibt uns dank der Stromschiene nichts anderes übrig, als den Kurzschließer zu ziehen. Dann rollt im großräumigen Umkreis kein Zug mehr und das wird ein sehr teurer Spaziergang für den Fahrgast, den die Bundespolizei dann einfangen muß... :ph34r:
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Benicarlo
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Beitrag von Benicarlo »

Wie jetzt, der Rangierer schmeisst den Fg aus dem zug, und der darf dann sehn, wie er über die Gleise zurück zum Bahnsteig stolpert? Oder wird er mehr oder weniger sanft dorthin geleitet?
Nein,wenn der Zug eingefahren ist und der Rangierer abgehängt hat,der Zug also noch am Bahnsteig steht.Flaschen sammeln scheint ein einträgliches Geschäft zu sein.Manch ein Rangierer fordert den Tf regelrecht auf "fahr zu,ich geh durch".
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Beitrag von Bas1c »

elchris @ 13 Jan 2009, 17:11 hat geschrieben: Bei der U gibts den Fall nicht, dass du einen Fahrgast mit in die Wendeanlage mitnimmst, wenn du nicht gleich wieder rausfährst. Da wird der Zug abgegangen und derjene (evtl. mit Hilfe der U-Bahn-Wache) hinausbefördert. Wenn du also nicht explizit rausgeworfen wirst, fährt der Zug (z.B. U4 Westendstr) gleich wieder am Gegengleis ein - stehst halt 5-10 Min in der Wendeanlage und schaust doof aufn Steg...
Freitag, Samstag, Sonntag morgen nimmt man ständig irgendwelche besoffenen mit in die Wendeanlage. Solange sie Ruhe geben ist das in Ordnung wenn auch asozial. Wenn man sich nicht mehr auf den Beinen halten kann nimmt man sich ein Taxi aber belästigt nicht andere Fahrgäste mit zum Teil Gerüchen... Nichts gegen feiern etc. aber bis zur Besinnungslosigkeit ?
Wenn er bei der nächsten Fahrt immer noch da ist versuch ich ihn rauszubefördern und wenn das nicht klappt wird die U-Bahnwache geholt.
Überhaupt nicht witzig ist wenn derjenige so besoffen ist das er am Boden schläft und ich ihn wie zuletzt wieder auf dem Sitz geholfen hab. Die weiteren Details erspar ich euch hier lieber ;-)
Guido
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Beitrag von Guido »

Cloakmaster @ 15 Jan 2009, 23:31 hat geschrieben:Das wär ja noch schöner, wenn er hergefahren wäre. Ich lasse mich noch immer fahren. Schliesslich bin ich zahlender Gast, und kein Angestellter Tf.
Drum ist das her und gefahren ja auch auseinander geschrieben. In dem Falle steht das her als legitime Abkürzung zu "hier her", "zu diesem Ort" und hat nichts mit einer selbständigen Auführung zu tun. Deine Antwort allgemein zeigt mir aber, daß Du dich viel zu sehr darin hineingesteigert hast meine Formulierungen als Angriff auf Dich zu sehen, und dir nicht mal die Mühe gemacht hast richtig zu lesen:
Cloakmaster @ 15 Jan 2009, 23:31 hat geschrieben:wie du selbst in deiner Antwort schriebst, werden fast alle Züge durchgesehen. Ergo schliesst du selbst nicht ganz aus, daß es nicht doch irgendwann, irgendwie vergessen oder sonstwie unterlassen wird [...]
siehe dazu meinen Beitrag:
Guido @ 12 Jan 2009, 17:11 hat geschrieben:[...] schauen wir fast alle Züge durch, sofern sie denn ins Werk auslaufen oder länger als 15 Minuten auf einem Abstellgleis abgestellt werden, nicht nur am Ostbahnhof.
Das wesentliche wann Züge nicht durchgeschaut werden ist bereits von Anfang an unterstrichen, soll ich's Dir noch in Fett markieren damit Du's findest? Auch habe ich in meinen Antworten durchaus Bezug auf Verkehrsunternehmen gebracht, unter anderem auch in dem gerade von mir selbst zitiertem.
Cloakmaster @ 15 Jan 2009, 23:31 hat geschrieben:Wie ist denn der offizielle, Guido-genehmigte Fachtertminus für Bahngelände von solcher Beschaffenheit, daß Fahrgäste hier ausdrücklich NICHT erwünscht sind, und zudem der Aufenthalt dort mit gewissen Gefahren verbunden ist, so daß Gefahren-unkundigen Personen, welche sich mehr oder weniger unbefugt in selbigen Gefahrenbereich aufhalten bzw versucht sind, selbige zu verlassen unter Umständen aufgrund von Unkenntnis der Gefahrensituation einem potentiellen Gefährdungsrisiko ausgesetzt sein könnten?
So, nachdem wir uns jetzt gegenseitig aufs Korn genommen haben, sind wir wieder quitt, oder wollen wir Kindergarten spielen?

Und wirklich, ließ mal meine Antworten, da steht echt alles drin, auch das einzelne Züge nicht durchgesehen werden steht dort bereits, sogar wann das der Fall ist. Dich halte ich persönlich für so gescheit daß Du das kannst, ich erwarte das ja nicht von jedem Benutzer in diesem Forum, aber Dir habe ich diese Gabe bisher immer zugetraut, umso verwunderter wear ich über deine Antwort.
Und klar, wenn der Zug (z.B. die Münchner S7 am Ostbahnhof) nicht durchgeschaut wird weil sie nur kurz durch die Abstellung dreht, dann können da natürlich Leute noch drin sitzen.
Gruß, Guido

Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]

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Fastrider
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Beitrag von Fastrider »

Hat zwar nicht direkt mit dem Thema zu tun, aber verpennen kann jeder mal. Bei mir hat mal ein Mitfahrer (von der Mitfahrzentrale) verpennt, weil ich einen Stau umfahren habe und deshalb nicht an seinem Aufwachpunkt vorbeigekommen bin. Er ist dann 100 km zu weit gefahren. Gut er war auch selber schuld, weil er immer erst 10 km vorher gesagt hat, dass er am nächsten Rasthof aussteigen will und abgeholt wird. Er hat dann auch gemeint, dass sich die meisten Leute lieber brav anstellen, als eine Alternativroute fahren.
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

@Guido: Die verwunderung war ganz auf meiner Seite. Ich bezog mich ausschliesslich auf den Fall, daß ein Fahrgast, warum auch immer in einem Zug sitzt, welcher länger als 15 Minuten in der Abstellung steht. Wobei ich "Böse Absicht" des Fg, der mal die Abstellung kennenlernen will, mal ausklammern will. Lass ihn ehrlich verpennt haben, die Durchsage nicht verstehen, was auch immer, und den Tf gleichzeitig in Eile sein, weil seine Frau schwanger ist, und es ist die letzte Fahrt vor Schichtende, und er fährt mit einem "Wird schon keiner drin sein..." in die Abstellung. Soll nicht vorkommen, kommt aber vor. Und jetzt haben wir ohne, daß irgendjemand eine böse Absicht hatte, einen Fahrgast in einem abgestellten Zug. Also, was nun? Der Tf ist nicht verantwortlich, "Babysitter" zu spielen.

ohne jetzt das Kriegbeil ausgraben zu wollen:
...schauen wir fast alle Züge durch, sofern sie denn ins Werk auslaufen oder länger als 15 Minuten auf einem Abstellgleis abgestellt werden,...


das leist sich so, wie "es werden fast alle Züge durchgessehen, die ins Werk auslaufen, oder länger als 15 Minuten stehen {impliziert: alle Züge, wie kürzer als 15 Minuten stehen, werden grundsätzlich nicht durchgesehen, und so gut wie ale Züge, die länger stehen, werden durchgesehen}

Damit bleibt eben IMHO die theoretische Möglichkeit, daß ein Fg unabsichtlich mit in die Abstellung (auch bei länger als 15-Minuten-Aufenthalt) fährt, bestehen.

In deiner zweiten Antowrt lässt du dich darüber aus, daß der Tf den Zug am Bahnsteig des Endbahnhofs durchsieht, und nicht etwas unterwegs während der Fahrt, und klärst mich darüber auf, daß0 ein Bahnsteig ein Bahngelände ist. War es denn so schwer zu verstehen, daß eich nur "unbefugtes Bahngelände" meinte?

Damit ist die Frage "Was ist, wenn ein Fahrgast ohne böse Absicht in einem läger als 15 Minuten abgestellten Zug entdeckt wird?" noch immer nicht geklärt. Wenn er nicht entdekct wird, ist es ja so gesehen kein Problem, denn wenn er eigenmächtig den Zug verlässt, und über die Bahngleise stolpert ist er natürlich selber schuld. Jetzt entdeckt ihn aber der Tf. Und nun? Drin hocken und pennen lassen bis zum nächsten Morgen erscheint mir doch etwas gefährlich...
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