Chiemgaubahn

Strecken und Fahrzeuge des Regionalverkehrs (ohne S-Bahn!)
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Wetterfrosch
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Beitrag von Wetterfrosch »

Da es nach meiner Suchanfrage noch kein Thema dazu gibt - falls ja, dann bitte ich es zu verschmelzen - möchte ich einen doch interessanten Artikel zum Schmunzeln aus dem OVB hier verlinken:


Mit Sonderzug zum Holzvorrat für den Kachelofen :-D


Naja - auf einer so kurzen Strecke hat man auch nur kurze Zeit zum Überlegen -
ganz lustig angegangen die Sache B)

Was meint ihr?
Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Respekt! Dass sich einer bei der DB AG heute noch sowas traut...
Ähm... Diesel... hat DB Netz sich nicht beschwert wegen entgangener Trassengebühren? :lol:

Mein Gott... sicherlich war das nicht korrekt, ohne Licht und warscheinlich ohne Pfeifen über die Bü, ist nicht ungefährlich (was sagt das EBA? Hat der Fdl davon gewusst?), aber er dürfte die Strecke kennen und wird da auch nicht wie ein blöder entlanggerast sein. Aber erstens sind wir hier in Bayern und zweitens ist sowas früher öfter vorgekommen als es noch mehr Strecken gegeben hat, wo man sowas machen konnte ohne aufzufallen, die ganzen Nebenbahngeschichten sind sicher nicht zu 100% Fiktion. Aber damals haben sich die Anwohner nicht beschwert. Was sind denn das für (möglicherwise kleinkarrierte) Leute, warum beschweren sich die bei der DB? Machen die das immer, es hätte ja ein Sonderzug oder irgendeine reguläre Dienstfahrt sein können!? Vielleicht dachten sie ja es wäre ein führerloser Zug. Okay.

Aber man sieht ja schon an den Kommentaren wie dem von "meanbiker2002" vom 29.01.2009 10:42:33, dass scheinbar die Leute heutzutage öfter mal "Nebenluft ziehen":
Dieser Lokführer zieht doch irgendwo Nebenluft?! Das Holz nur entlang der Bahnstrecke gefunden?! Der weiß angeblich nicht einmal, wo er mit seinem Zug fährt - sehr beruhigend für die Fahrgäste!

Abgesehen davon: Der Punkt ist nicht der Dieselverbrauch - der Punkt ist die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs. Und hier greift das Steuerrecht: Einen Firmenwagen muss man mit 1,0% des Listenneupreises pro Monat als Einnahme versteuern oder wahlweise ein Fahrtenbuch führen, womit man die gefahrenen Privatkilometer auf Vollkostenbasis versteuert. Die Vollkosten umfassen nicht nur den Sprit, sondern auch Abschreibungen bzw. Leasingraten, Reparaturen, Wartung, Verschleißteile etc. Wenn das Gericht hier nur den Sprit ansetzt: Vollkommen richtig, dass der Staatsanwalt das nicht akzeptiert - der Schaden ist auf Basis der Vollkosten analog zum Steuerrecht zu ermitteln bzw. die unberechtigte Nutzung als geldwerter Vorteil zu versteuern. Da diese Versteuerung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erfolgt ist, liegt hier der mindestens Tatbestand einer unerlaubten Steuerverkürzung vor, möglicherweise auch der Steuerhinterziehung. Ich möchte nicht wissen, was für ein Geheul hier losbräche, wenn ein Unternehmer vor Gericht stünde, weil er den Privatanteil für seinen A8 nicht zutreffend versteuert hätte!
ropix
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Beitrag von ropix »

Wetterfrosch @ 30 Jan 2009, 00:06 hat geschrieben: Was meint ihr?
Hätte er das ganze nur mal auf Traunstein-Ruhpolding gemacht. Dann wäre nämlich auch kein Dieselpreis angefallen und Bahn und Staatsanwaltschaft hätten in die Röhre geschaut. Zwar hätte der Tf dann Strom verbraucht, aber nur mittels dafür vorgesehenem Leiter - und das ist in Deutschland nicht strafbar :)
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Beitrag von Bahnhofsvorstand »

ropix @ 30 Jan 2009, 09:53 hat geschrieben: Hätte er das ganze nur mal auf Traunstein-Ruhpolding gemacht. )
Hallo,

im Gegensatz zu Aschau "übernachten" die Züge auf der Strecke nach Ruhpolding (und auch nach Waging) nicht dort, sondern in Traunstein.

Und das hätte in Traunstein nicht geklappt, nach Betriebsschluss nochmals unbefugt in Richtung Ruhpolding loszufahren. Denn dann hätte ihn gleich das Ausfahrsignal in Traunstein ausgebremst und auch dem FdL, der im Stellwerk gleich neben dem Ruhpoldinger Bahngleis Dienst tut, wäre dies gleich aufgefallen. Der muss ja auch die Schranke gleich nach der Bahnhofsausfahrt Richtung Ruhpolding schließen.

Gruß
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ropix
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Beitrag von ropix »

Bahnhofsvorstand @ 30 Jan 2009, 13:56 hat geschrieben: Hallo,

im Gegensatz zu Aschau "übernachten" die Züge auf der Strecke nach Ruhpolding (und auch nach Waging) nicht dort, sondern in Traunstein.

Und das hätte in Traunstein nicht geklappt, nach Betriebsschluss nochmals unbefugt in Richtung Ruhpolding loszufahren. Denn dann hätte ihn gleich das Ausfahrsignal in Traunstein ausgebremst und auch dem FdL, der im Stellwerk gleich neben dem Ruhpoldinger Bahngleis Dienst tut, wäre dies gleich aufgefallen. Der muss ja auch die Schranke gleich nach der Bahnhofsausfahrt Richtung Ruhpolding schließen.

Gruß
Es hätte auch nicht wegen den örtlichen FDL (da gibts ja zwei :P ) funktioniert usw... - worauf ich aber eigentlich hinauswollte ist der Schwachsinn, dass die Anklage nur geht weil es sich um ein Dieselverbrauchendes Fahrzeug gehandelt hat - mit einem Elektrofahrzeug gäbs höchstens den Ansatzpunkt einer Fahrt ohne Fahrplan und Auftrag :)
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Wetterfrosch
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Beitrag von Wetterfrosch »

es gibt mittlerweile Neues: Die Staatsanwaltschaft geht nun doch nicht in Berufung. Die ursprüngliche Entscheidung war auf Kritik gestoßen.
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