Bahnübergang oder Bahngelände?

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Servus,

man scheint sich beim Bahnübergang Berberitzenstrasse nicht so ganz einig zu sein, was dieser denn nun ist. Bahnübergang, Bahngelände oder am Ende beides? Fussgängerweg, der nur von Bahnmitarbeitern benutzt werden darf? Jedenfalls ist mein Schulweg seit heute zu 50% illegal. Öffentliche Fuss- und Radwege, die ich seit Jahren auf dem Weg zur Schule nutze, sind seit diesem Wochenende Bahngelände, deren Betreten nur Bahnmitarbeitern gestattet ist...ob das ganze ein Aprilscherz ist? Ich hoffe es und bezweifle es zugleich, denn für einen Scherz hängt man nicht mindestens 20 Schilder auf.
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Flok
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Beitrag von Flok »

:lol: Lustig! Aber ich glaub, die Bahnanlage bezieht sich eher auf das eingezäunte Gelände. Es gibt ja in unserer Gesellschaft Leute für die man manche Unterschiede mit tausenden von Verbotsschildern deutlich machen muss, weil sie es sonst nicht erkennen und dann bei einem Unfall vor Gericht noch recht bekommen - wegen nicht vorhandener Schilder.
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Flok @ 3 Apr 2006, 15:19 hat geschrieben: :lol: Lustig! Aber ich glaub, die Bahnanlage bezieht sich eher auf das eingezäunte Gelände. Es gibt ja in unserer Gesellschaft Leute für die man manche Unterschiede mit tausenden von Verbotsschildern deutlich machen muss, weil sie es sonst nicht erkennen und dann bei einem Unfall vor Gericht noch recht bekommen - wegen nicht vorhandener Schilder.
Ich hab nicht alle Schilder fotografiert, aber es stehen auch welche an den Eingängen zu den Wegen entlang des Rangierbahnhofs... Wie gesagt, die Wege kreuzen dort keine Schienen und sind eigentlich eine öffentliche Grünanlage, teilweise dienen sie der Zufahrt zu Grundstücken.
MünchnerFreiheit
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Beitrag von MünchnerFreiheit »

Faszinierend ist allerdings die Kombination mit dem Zeichen für "Fußweg"...

Gruß, Flo
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tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

Ich würde mich an das linke Fußgänger-Schild halten. Da steht nichts von Bahnanlage. Also ist es ein Fußweg. Illegal ist das Ganze damit höchstens zu 25 %.

Das Betreten der Bahnanlagen ist verboten, aber nicht strafbar, um die Sache noch verwirrender zu machen. Es wird ein Bußgeld verhängt, aber kein Strafgeld (man beachte den feinen Unterschied) und auch keine Geldstrafe (ist wohl wieder was anderes).

Wichtige Anmerkung: Dies ist keine juristische Beratung, da ich eine solche nicht leisten darf. Der Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

Skurril ist das Foto aber allemal.
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glemsexpress
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Beitrag von glemsexpress »

MünchnerFreiheit @ 3 Apr 2006, 16:17 hat geschrieben: Faszinierend ist allerdings die Kombination mit dem Zeichen für "Fußweg"...
Villeicht sind umbefugte ja Radfahrer?
Im Stuttgarter Nordbahnhof gib´s auch so einen Weg (Überquert auf einen steg entlang der Gäubahn den ehmaligen Güterbahnhof, und verbindet die Nordbahnhofstraße mit der Presselstraße)
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

ChristianMUC @ 3 Apr 2006, 15:21 hat geschrieben: Ich hab nicht alle Schilder fotografiert, aber es stehen auch welche an den Eingängen zu den Wegen entlang des Rangierbahnhofs... Wie gesagt, die Wege kreuzen dort keine Schienen und sind eigentlich eine öffentliche Grünanlage, teilweise dienen sie der Zufahrt zu Grundstücken.
In der Ecke ist, was die Eigentumsverhältnisse angeht, eh Hopfen und Malz verloren. Die Berberitzenstraße verläuft beispielsweise überwiegend auf Privatgrund der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Bahn, während das Bahngleis nur zum Teil auf Bahngrund, weitgehend jedoch auf gewidmetem städtischem Straßengrund verläuft. Und bei den Fußwegen im Umkreis schaut's nur wenig anders aus, die befinden sich auch vielfach auf Bahngrund oder auf Privatgrund völlig Dritter. :wacko:
Beste Grüße usw....
Christian


Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Hmm...was könnte mir denn dann schlimmstenfalls passieren, wenn ich drüberfahre? Sind immerhin knapp 1 Kilometer weniger als außenrum... ;)
tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

ChristianMUC @ 3 Apr 2006, 19:47 hat geschrieben:Hmm...was könnte mir denn dann schlimmstenfalls passieren, wenn ich drüberfahre? Sind immerhin knapp 1 Kilometer weniger als außenrum... ;)
10 EUR Bußgeld* für die Benutzung des Fußwegs mit dem Radl und 50.000 EUR Bußgeld für das Betreten der Bahnanlage. Aber wirklich nur worst case. :D :D :D Das Addieren der beiden Beträge spare ich mir. :D :D :D

* Den genauen Betrag habe ich nicht im Kopf aber nehmen wir das mal als Größenordnung an.

Wichtige Anmerkung: Dies ist keine juristische Beratung, da ich eine solche als Nicht-Jurist nicht leisten darf. Der Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

@ tra(u)mmann: Du solltest entweder Jura studieren oder den Text mit dem juristischen Hinweis in deine Signatur aufnehmen.

Im übrigen rolle im da nur drüber, so gelenkig, dass ich da durchfahren könnte, bin ich dann auch nicht...
tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

ChristianMUC @ 3 Apr 2006, 20:11 hat geschrieben: @ tra(u)mmann: Du solltest entweder Jura studieren oder den Text mit dem juristischen Hinweis in deine Signatur aufnehmen.

Im übrigen rolle im da nur drüber, so gelenkig, dass ich da durchfahren könnte, bin ich dann auch nicht...
Du wirst lachen, ich habe heute mit dem Gedanken gespielt, den Hinweis in die Signatur aufzunehmen. Mit dem Hinweis sichere ich mich nur ab, weil man mir schon Abmahnungen angedroht hat. So ist das halt in unserem Land: Rechtsberatung dürfen nur ausgebildete Juristen leisten. Und der Übergang zwischen Meinung schreiben und Beratung ist fließend.

Jura werde ich nie studieren, von dem Verdrehen des Rechts halte ich nichts.

Zurück zum Thema:
Dir kann meiner Meinung nach an diesem Bahnübergang nichts passieren (außer vom Zug überfahren zu werden). Solange Du das Rad schiebst, den Überweg zügig passierst und Dich nicht auf den Schienenteil außerhalb des Überwegs begibst, solltest Du kein Bußgeld verpasst kriegen. Es sei denn, man darf das Rad hier auch nicht schieben, da es zu gefährlich ist. Könnte sein, aber nichts Genaues weiß man nicht.

Wichtige Anmerkung: Dies ist keine juristische Beratung, da ich eine solche als Nicht-Jurist nicht leisten darf. Der Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

tra(u)mmann @ 3 Apr 2006, 20:25 hat geschrieben: Zurück zum Thema:
Dir kann meiner Meinung nach an diesem Bahnübergang nichts passieren (außer vom Zug überfahren zu werden). Solange Du das Rad schiebst, den Überweg zügig passierst und Dich nicht auf den Schienenteil außerhalb des Überwegs begibst, solltest Du kein Bußgeld verpasst kriegen. Es sei denn, man darf das Rad hier auch nicht schieben, da es zu gefährlich ist. Könnte sein, aber nichts Genaues weiß man nicht.
Ne, überfahren werd ich nicht, die Strecke wird nur mit max. 40 km/h befahren (derzeit beginnt 100m nach dem BÜ zudem noch ne 20er La, also alles recht gemütlich). Allerdings gab es an der Stelle vor ein paar Jahren (2001?)einen schweren Unfall, als ein Taxi mit einer 29x zusammengestossen ist. Das war auch der Auslöser, warum der BÜ später (Juli 2005) abgebaut wurde und durch die Umlaufsperren ersetzt wurde.
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

Wildwechsel @ 3 Apr 2006, 16:47 hat geschrieben: Die Berberitzenstraße verläuft beispielsweise überwiegend auf Privatgrund der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Bahn, während das Bahngleis nur zum Teil auf Bahngrund, weitgehend jedoch auf gewidmetem städtischem Straßengrund verläuft. Und bei den Fußwegen im Umkreis schaut's nur wenig anders aus, die befinden sich auch vielfach auf Bahngrund oder auf Privatgrund völlig Dritter. :wacko:
Woher weißt du das? Warst du aufm Katasteramt?
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FloSch
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Beitrag von FloSch »

mellertime @ 4 Apr 2006, 09:02 hat geschrieben: Woher weißt du das? Warst du aufm Katasteramt?
Wildwechsel wohnt doch aufm Amt :P ;)
Na ja, zumindest fast :D
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ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Ich hab noch paar Aufnahmen von heute früh...
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Einfahrt Berberitzenstr. von Süden her
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Beginn des Fuss/Radwegs entlang des Rbf. Nord an der Schittgablerstr.
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Das schon bekannte Schild...
ropix
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Beitrag von ropix »

Hm... - ich eröffne mal eine neue Sichtweise des ganzen. Wenn man den Gehweg benutzen will, wird man wohl dazu befugt sein. Ergo ist nur das Betreten verboten, wenn man nicht betreten wollte :D

...Scherz beiseite - das Problem des Bahn-Einheitsschildes. Entlang des Rangierbahnhofs sind immer mehr Unterführungen, Straßen, Gehwege auf einmal für unbefugte verboten. Diese Schilder, so hab ich den Eindruck sollen auch auf keinen Fall darauf hinweisen, dass man hier nicht langgehen darf, sondern nur die Haftungsfrage klären - was im Umkehrschluss bedeutet, sie sind sowieso nicht wirksam, wenn mich nun also z.B. eine Drehscheibe überfährt, vor der "für unbefugte Betreten verboten" stand, dann könnte ich mich ja darauf hinausreden, dass das sowieso an jeglicher Bahnanlage steht (an der A-Bahn z.B. gibts ganze Bahnsteige, die von unbefugten nur via Zug betreten werden dürfen...) - und somit keine Wirkung zeigt.

Dann gibts da noch so Sachen wie das Gewohnheitsrecht. Wenn ein Gehweg seit hundert[en] von Jahren genutz wird, und auf ihm auf einmal "bei ...strafe verboten" Schilder wie die Pilze ausm Boden wachsen, dann dürfte es zu spät sein :D (nein, hier redet niemand von illegalen Übergängen, sondern von Jahrhunderte alten Geh und Radwegen entlang der Bahn).

Mit dem lesen dieses Beitrages stimmten sie zu, egal wie er auch aussehen mag, dass er eine Aussage des Autors ist und nicht abgemahnt werden darf :D
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

tra(u)mmann @ 3 Apr 2006, 16:24 hat geschrieben: Das Betreten der Bahnanlagen ist verboten, aber nicht strafbar, um die Sache noch verwirrender zu machen.
Bist DU DIr da so sicher? Wenn man eindeutige betreten-Verboten-Schilder missachtet, dürfte das nicht Hausfriedensbruch sein? Oder ist Hausfriedensbruch keine Straftat?

In dem Fall hab ich allerdings eher den Eindruck, dass da ein Bahnmitarbeiter nicht gewusst hat dass es zwei Schilder dieser Sorte gibt (einmal mit, einmal ohne betreten verboten), und das Schil eher ein Irrtum als Absicht ist - aber zugegeben, die Schilder haben was :-)
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Ich hoffe nur, niemand von DB Netz liest dieses Thema hier...morgen gegen 13Uhr wird die Summe der theoretisch möglischen maximalen Strafzahlungen meiner Familie die Millionengerenze knacken ;)
tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

Boris Merath @ 4 Apr 2006, 21:19 hat geschrieben: Bist DU DIr da so sicher? Wenn man eindeutige betreten-Verboten-Schilder missachtet, dürfte das nicht Hausfriedensbruch sein? Oder ist Hausfriedensbruch keine Straftat?
Nein, ich bin mir nicht sicher. Da aber von einem Bußgeld die Rede ist, sollte es ausdrücklich nicht unter "Straftat" fallen. Bußgeld wird m.E. bei einer Ordnungswidrigkeit verhängt und ausdrücklich nicht bei einer Straftat.

Ich muss aber zugeben, dass mir die Juristerei nicht so besonders liegt.

Möglicherweise hat aber der Texter des Schildes den falschen Begriff gewählt. Möglich wären "Geldstrafe" oder "Strafgeld" (was beides, glaub ich, auch nicht identisch ist).

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Beitrag von ropix »

Also schwere Hausfriedensbruch - und vor allem schwerer Eingriff in den Bahnverkehr kann meines erachtens als Straftat ausgelegt werden. Hausfriednesbruch eine Ordnungswidrigkeit??? - na ich weiß ned. Im zweifelsfalle gilt halt - man sollte sich nicht erwischen lassen [und schon gar nicht vom Zug]. Bei den öffentlichen betreten verboten Übergängen kann ich mir aber nicht vorstellen, dass das betreten wirklich verboten ist.
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tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

tra(u)mmann @ 4 Apr 2006, 21:32 hat geschrieben: Nein, ich bin mir nicht sicher. Da aber von einem Bußgeld die Rede ist, sollte es ausdrücklich nicht unter "Straftat" fallen. Bußgeld wird m.E. bei einer Ordnungswidrigkeit verhängt und ausdrücklich nicht bei einer Straftat.
Ergänzung:

Wikipedia sagt dazu: Bußgeld geht bis 50.000 EUR (erstaunlicherweise genau die angegebene Summe), es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten, nicht um Straftaten.

Anders ausgedrückt, hatte ich wohl "Recht" (darf man als Nichtjurist eigentlich Recht haben?) :D.

Wenn es eine Straftat wäre, wäre man ja nach Betreten einer Bahnanlage bereits vorbestraft., was kaum nachvollziehbar ist, das würde mir doch etas zu hart erscheinen. Spätestens beim zweiten oder dritten Mal, denn dann wäre die Geldatrafe wohl höher als 90 Tagessätze.

Wichtige Anmerkung: Dies ist keine juristische Beratung, da ich eine solche als Nicht-Jurist nicht leisten darf. Der Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.
tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

ropix @ 4 Apr 2006, 21:38 hat geschrieben: Also schwere Hausfriedensbruch - und vor allem schwerer Eingriff in den Bahnverkehr kann meines erachtens als Straftat ausgelegt werden. Hausfriednesbruch eine Ordnungswidrigkeit??? - na ich weiß ned. Im zweifelsfalle gilt halt - man sollte sich nicht erwischen lassen [und schon gar nicht vom Zug]. Bei den öffentlichen betreten verboten Übergängen kann ich mir aber nicht vorstellen, dass das betreten wirklich verboten ist.
So weit ich rausgefunden habe, ist das unbefugte Betreten von Bahnlagen nicht immer ein Hausfriedensbrauch. Es wird je nach den örtlichen Gegebenheiten als Straftat (Hausfriedensbruch) oder aber Ordnungswidrigkeit geahndet.

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Beitrag von Boris Merath »

tra(u)mmann @ 4 Apr 2006, 21:45 hat geschrieben: So weit ich rausgefunden habe, ist das unbefugte Betreten von Bahnlagen nicht immer ein Hausfriedensbrauch. Es wird je nach den örtlichen Gegebenheiten als Straftat (Hausfriedensbruch) oder aber Ordnungswidrigkeit geahndet.
Ja, davon war auszugehen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

mellertime @ 4 Apr 2006, 09:02 hat geschrieben: Woher weißt du das? Warst du aufm Katasteramt?
Ich hab in der Arbeit ein wunderschönes Computerprogramm*, bei dem ich zunächst in eine Luftaufnahme die Grundstücksgrenzen und Flurstücksnummern eingeblendet habe. Und wenn ich dann auf die Flurstücksnummer klicke, kommt ein Fenster, dem man unter anderem entnehmen** kann, ob die Fläche der Stadt, dem Land, dem Bund, der Bahn oder Unbekannt*** gehört.



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* kann man in stark abgespeckter Version (also ohne diverseste Behördeninterna) auch für dzt. 4.580 ¤ + 1.630 ¤ je Update beim Vermessungsamt kaufen ;)
** mit Einschränkungen, denn diejenigen, die die Daten eingeben, sind auch keine Hellseher, sondern auf einen Informationsfluß zwischen Behörden angewiesen :rolleyes:
*** Das ist dann in der Regel irgendein privater Dritter, mehr sehe ich hier auch nicht - die Info bekäme man dann für 17,50 ¤ (?) beim Grundbuchamt, wenn man denn befugt ist, sowas dort abzufragen****. :P
**** Wobei derjenige, der die Information nur haben, aber nicht selbst besorgen darf, ein zweiseitiges Formblatt ausfüllt, damit der Kollege, der die Information beim Grundbuchamt erheben darf, selbiges dort tut :lol:
Beste Grüße usw....
Christian


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Beitrag von gmg »

Ich recycle mal dieses alte Thema, weil ich nicht gleich ein neues Thema anfangen will, nur um diesen interessanten Artikel zu verlinken
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