Wildwechsel @ 5 Jul 2006, 10:49 hat geschrieben: Das sehe ich anders. Wenn die Bälle jetzt so daliegen würden, dass man im Dunkeln drüberstolpern könnte, würde ich es ja einsehen. Aber so? Es wird niemand aktiv von jemandem verletzt. Man tritt halt nicht einfach so gegen einen x-beliebigen fremden Gegenstand. Und das "auffordernde" Geschmiere daneben, also wirklich.... Machst Du etwa alles, was heutzutage an irgendwelchen Wänden, Zügen etc. steht, nur, weil es eventuell im Imperativ formuliert ist?

Nicht, dass ich jetzt hier pauschal Straftaten gutheißen würde, aber ich kann hier wirklich keinen Straftatbestand erkennen, der da bei diesem Scherz erfüllt wäre - noch nichtmal fahrlässige Körperverletzung, denn fahrlässig handelt hier in meinen Augen nur der, der gegen die Betonbälle tritt.
Nach meinem Verständnis ist das sehr wohl eine Straftat. Hier liegt doch eine Art arglistige Täuschung vor, da die Fußbälle ganz normal aussehen und man nicht auf die Idee kommt, erst zu überprüfen, ob diese mit Luft gefüllt sind. Man denkt eher an eine künstlerische Aktion zur WM, bei der Bälle ausliegen, gegen die man kicken kann. Fahrlässigkeit der Kicker kann ich nicht erkennen, eine "grobe Fahrlässigkeit" erst recht nicht.
Warum sonst hat man den Staatsschutz eingeschaltet (was ich aber auch für übertrieben halte).
Im Dunkeln kann man über die Bälle übrigens auch stolpern. Durch ihr hohes Gewicht von 10 kg sind die quasi fest installiert.
Ich glaube kaum, dass es erlaubt ist, irgendwelche Betonstücke dieser Größe in Parks zu verteilen. Wenn man einen Fußball im Park vergisst, ist das o.k. Man darf aber z.B. nicht mal seinen Müll im Park hinterlassen (Mülltourismus wird heute schon mit hohen Bußgeldern belegt) und dann kann das Aufstellen solcher Gegenstände nicht rechtens sein und stellt noch eine ganz andere "Qualität" als nur Müll dar.
Grundsätzlicher Kommentar: Mir ist klar, dass ich hier wild zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten usw. hin- und herspringe. Als Nichtjurist ist es mir nicht möglich, hier präziser zu sein.
Wichtige Anmerkung: Der obige Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt meine persönliche Meinung wieder.