Alkis mitnehmen?

Alles über Stadtverkehr, was woanders nicht passt, wie z.B. Verkehrsverbünde
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Der 3er Ringzug
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Beitrag von Der 3er Ringzug »

Hi,

War heute in Sigmaringen und wollte dann um ca. 13 Uhr mit dem Bus
wieder heim fahren..
Bin in den Bus gestiegen, und ein stadtbekannter Alkoholiker
wollte auch mit dem Bus fahren.

Der Busfahrer sagte gleich zu ihm " Raus hier".. das mehrmals, denn
der Typ war wieder voll bis oben hin.
Der Alki meinte dann noch "Ich bin doch garnicht besoffen usw"..
Der Busfahrer wurde dann lauter und der Alkoholiker ist dann ausgestiegen..
der Busfahrer hat die Türen schnell zugemacht weil der Typ wohl anfangen
wollte zu randalieren.
Als er dann losfuhr, stellte sich der Kerl vor den Bus und wollte nicht dass er
zufährt..
Unser Busfahrer hat dann aus dem Fenster gerufen "Spinnst du jetzt total" oder so
ähnlich, dann fuhr er einfach los und der Besoffene ist dann endlich weggegangen.


So, was ich mir für ne Frage stelle:

Dürfen die Busfahrer solche Leute draussen stehen lassen?
Auch wenn es z.B der letzte Bus wäre ?


Ich war sehr froh dass er ihn nicht mitgenommen hat..
mir war nicht ganz so wohl als ich den gesehen hab..
der fährt ja öfters mit unseren Bussen & Zügen..



LG.
Caddy
Ich hab meine Heimatstadt Sigmaringen verlassen und wohne nun seit 2008 im schönen Hamburg ( sind ja "nur" 760 km ).
Der HzL untreu geworden. Neuer Liebling: HVV PVG und die Hamburger Hochbahn AG ;)
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tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

Personen, die eine Bedrohung für die Sicherheit und die Ordnung des Betriebs und der Fahrgäste darstellen, dürfen von der Beförderung ausgeschlossen werden. Dazu gehören auch z.B. Personen, die unter erheblichem Alkoholeinfluss oder anderen Drogen stehen.

Ob das der letzte Bus ist oder nicht, spielt keine Rolle.
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Der 3er Ringzug
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Beitrag von Der 3er Ringzug »

ahja, ok vielen Dank! :)
Weil es gibt ein paar Busfahrer die den nicht mitnehmen.
Ein Busfahrer musste schon drohen, der brüllte "Wenn Du jetzt nicht gehst hole ich die Polizei".
Schon schlimm hier..:(
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BajK
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Beitrag von BajK »

Auszug aus den VVS-Beförderungsbedingungen: http://vvs.de/service_downloadbereich.php?...oad&file=83.pdf
§ 3
Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des
Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung
ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen,
sind insbesondere ausgeschlossen
1. Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder
anderer berauschender Mittel stehen,
2. Personen mit ansteckenden Krankheiten,
3. Personen mit geladenen Schusswaffen, es sei denn, dass sie
zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind.

[...]

(4) Der Ausschluss von der Beförderung erfolgt in der Regel durch
das Verkehrs- und Betriebspersonal. Auf Aufforderung des Verkehrs-
und Betriebspersonals sind nicht nur das Fahrzeug, sondern
auch die Betriebsanlagen zu verlassen.
Koffer.
pok

Beitrag von pok »

das gute alte geistige Getränk :D
BajK
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Beitrag von BajK »

pok @ 8 Oct 2006, 00:27 hat geschrieben: das gute alte geistige Getränk :D
LOL, passt doch zur Uhrzeit :)

Ich mach noch n l rein.
Geistliche Getränke. Wein :lol:
Koffer.
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

Cadillac @ 8 Oct 2006, 00:13 hat geschrieben: Schon schlimm hier..:(
Ja wirklich extrem schlimm! Mein Beileid, daß es bei euch so dermaßen zugeht! :(
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Der 3er Ringzug
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Beitrag von Der 3er Ringzug »

Joe danke für den kleinen Artikel..!


Sigmaringen ist ja keine Großstadt..
aber ziemlich runtergekommen..
am Bahnhof ist es auch unheimlich wenn es dunke ist,
weil man nie weiß wer sich da alles rumtreibt.
Und wenn man sogar am Tag schon mit solchen Leuten
zu kämpfen hat... :(
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Jörg.L.E.
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Beitrag von Jörg.L.E. »

Respekt für soviel Zivilcourage. Nicht jeder hätte das gemacht. Hat vom "Hausrecht" gebrauch gemacht.
Bahnstatistik 2009:
83770 km (229,5 km pro Tag )
Stand: 31.12.2009

Extra Lipsiam vivere est miserrime vivere !
Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Ja wirklich extrem schlimm! Mein Beileid, daß es bei euch so dermaßen zugeht!
:lol: Ja, ist schon extrem schlimm - ein stadtbekannter Alkoholiker, der regelmäßig aus'm Bus fliegt, findet man doch fast in jeder mehr oder weniger großen Stadt. Hey, wenigstens fliegt er raus, anderswo findet man dieses Gesocks ganz normal in Bus/Bahn. DAS ist dann schlimm!!
am Bahnhof ist es auch unheimlich wenn es dunke ist,
weil man nie weiß wer sich da alles rumtreibt.
Och, ich kenn' kaum Bahnhöfe/Haltepunkte wo das nicht so ist. An manchen ist es auch am Tag unheimlich, was da für Typen rumlaufen, rumliegen...
2. Personen mit ansteckenden Krankheiten
Und wie prüft man das nach?
BajK
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Beitrag von BajK »

Rohrbacher @ 8 Oct 2006, 10:37 hat geschrieben: Und wie prüft man das nach?
Wenn danach alle im Bus krank sind, kriegt er nen 40er :D
Koffer.
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Dol-Sbahn
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Beitrag von Dol-Sbahn »

Rohrbacher @ 8 Oct 2006, 10:37 hat geschrieben: :lol: Ja, ist schon extrem schlimm - ein stadtbekannter Alkoholiker, der regelmäßig aus'm Bus fliegt, findet man doch fast in jeder mehr oder weniger großen Stadt. Hey, wenigstens fliegt er raus, anderswo findet man dieses Gesocks ganz normal in Bus/Bahn. DAS ist dann schlimm!!
In München transportiert MVG brav viele Besoffene Fahrgäste nach Oktoberfest weg. :D
tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

Dol-Sbahn @ 8 Oct 2006, 13:23 hat geschrieben: In München transportiert MVG brav viele Besoffene Fahrgäste nach Oktoberfest weg. :D
Auf der Wiesn gelten halt andere Gesetze. :D

Aber mal ganz im Ernst: Wen jemand nur stark betrunken ist, aber sich noch im Griff hat, spricht nichts gegen eine Beförderung. ;)

Übrigens: das heißt "Minga" und nicht "München", und "Oktoberfest" ist auch ein zu meidender Begriff. :) Nein, war nur Spaß, ist schon o.k.
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gmg
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Beitrag von gmg »

ET 423 @ 8 Oct 2006, 05:59 hat geschrieben: Ja wirklich extrem schlimm! Mein Beileid, daß es bei euch so dermaßen zugeht! :(
Meinst du das jetzt ernst? :blink:
JeDi
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Beitrag von JeDi »

tra(u)mmann @ 8 Oct 2006, 13:34 hat geschrieben: Auf der Wiesn gelten halt andere Gesetze. :D

Aber mal ganz im Ernst: Wen jemand nur stark betrunken ist, aber sich noch im Griff hat, spricht nichts gegen eine Beförderung. ;)

Übrigens: das heißt "Minga" und nicht "München", und "Oktoberfest" ist auch ein zu meidender Begriff. :) Nein, war nur Spaß, ist schon o.k.
Es gibt Zfs die durchaus besoffene zue zum Wasen wollen/vom Wasen kommen rausschmeissen. Vorallem nett an Kaffbahnhoefen...
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143 094-1
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Beitrag von 143 094-1 »

joh999 @ 9 Oct 2006, 15:54 hat geschrieben: Es gibt Zfs die durchaus besoffene zue zum Wasen wollen/vom Wasen kommen rausschmeissen. Vorallem nett an Kaffbahnhoefen...
Gutes Projekt - sollte öfter durchgeführt werden.
Der Zugführer allein hat das Hausrecht und wen er mitnimmt und wen nicht ist allein seine Sache - genaugenommen kann der Zugführer problemlos auch den Triebfahrzeugführer rauswerfen, auch wenn ein paar Kollegen das nicht glauben wollen :P . Wie ein solcher "Rauswurf" hinterher zu rechtfertigen ist, steht auf einem anderen Blatt, aber die Rechtslage ist eindeutig.

Eine Stunde Wartezeit (oder mehr) auf einem Provinzbahnhof gibt Zeit zum nachdenken und Fahrschein kaufen. Denn es wäre nicht das erste mal, dass der nachfolgende Zugführer gut informiert wurde, was für special agents da am Bahnsteig warten :D
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Dennoch gibt es sowas wie Beförderungspflicht, d.h. der Zf sollte wohl nicht nur beim rausschmeißen des Tfs eine gute Begründung dafür haben :-) Von daher kann man nicht wirklich sagen dass er alleine entscheidet - auch wenn er natürlich vor Ort die ENtscheidungsbefugnis hat.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Der Richter
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Beitrag von Der Richter »

Plochinger @ 9 Oct 2006, 21:46 hat geschrieben: genaugenommen kann der Zugführer problemlos auch den Triebfahrzeugführer rauswerfen, auch wenn ein paar Kollegen das nicht glauben wollen :P . Wie ein solcher "Rauswurf" hinterher zu rechtfertigen ist, steht auf einem anderen Blatt, aber die Rechtslage ist eindeutig.
Nur was bringt dem Zf es, wenn er den Tf rauswirft? :D
Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland

Alex
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Cmbln
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Beitrag von Cmbln »

Das Hausrecht des Zugführers beschränkt sich aber auf den Fahrgastraum, das des Tf´s auf den Führerraum... Gibt es keinen Zugführer (z.B. S-Bahn), hat der Tf automatisch das Hausrecht für den gesamten Zug...

Anbei bemerkt, wenn ich jeden Besoffenen rausschmeißen würde, wäre zu manchen Zeiten mein Zug komplett leer, beispielsweise in Wochenendnächten.. ;) B)
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Beitrag von JeDi »

Cmbln @ 10 Oct 2006, 17:12 hat geschrieben: Das Hausrecht des Zugführers beschränkt sich aber auf den Fahrgastraum, das des Tf´s auf den Führerraum... Gibt es keinen Zugführer (z.B. S-Bahn), hat der Tf automatisch das Hausrecht für den gesamten Zug...

Anbei bemerkt, wenn ich jeden Besoffenen rausschmeißen würde, wäre zu manchen Zeiten mein Zug komplett leer, beispielsweise in Wochenendnächten.. ;) B)
Is doch schoen, brauchst weniger Strom... :ph34r:
Der Richter
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Beitrag von Der Richter »

Cmbln @ 10 Oct 2006, 16:12 hat geschrieben: Das Hausrecht des Zugführers beschränkt sich aber auf den Fahrgastraum, das des Tf´s auf den Führerraum... Gibt es keinen Zugführer (z.B. S-Bahn), hat der Tf automatisch das Hausrecht für den gesamten Zug...

Anbei bemerkt, wenn ich jeden Besoffenen rausschmeißen würde, wäre zu manchen Zeiten mein Zug komplett leer, beispielsweise in Wochenendnächten.. ;) B)
dann könnte man den ganzen Zug streichen und wieder Geld sparen :D :D :D
Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland

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Beitrag von 143 094-1 »

Der Richter @ 10 Oct 2006, 16:58 hat geschrieben: Nur was bringt dem Zf es, wenn er den Tf rauswirft? :D
Der Zugführer kann sich durchaus hinstellen und sagen "Mit diesem Triebfahrzeugführer fahre ich nicht - ich übernehme dafür nicht die Verantwortung". Wenn der Zugführer dies tut, dann kann ihm zuerst einmal keiner was, denn ohne die Zustimmung des Zugführers, bzw. der Zugaufsicht bewegt sich die Eisenbahn keinen Meter. Selbstverfreilich sollte der Zugführer sich dann hinterher eine gute Erklärung einfallen lassen, aber grundsätzlich hat der Zugführer jederzeit das Recht, die Zp9-Plätsche in der Tasche zu lassen und zu sagen "Mit mir nicht", z.B. wäre das gerechtfertigt wenn der Triebfahrzeugführer besoffen ist, um noch einmal auf das Triebfahrzeugführer-Beispiel zurückzukommen.

Desweiteren beschränkt sich der Wirkungsbereich des Zugführers nicht auf den Wagenzug - es ist in der Ril408 und der EBO eindeutig festgelegt, dass das Zugpersonal dem Zugführer untersteht. Vielen Zugführern ist es selbst gar nicht mehr bewusst, welche "Macht" sie eigentlich haben - kein Wunder, wenn mit Marketing-Wortneuschöpfung wie "KiN", "Betreuer" oder sonstewas Verwirrung gestiftet wird. Um es einmal überspitzt zu formulieren und Empörung auszulösen abschließend folgendes Zitat eines Zf über den Tf: "Der da vorne hat zu fahren und den Mund zu halten!"

So, jetzt aber genug vom Thema abgeschweift.
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Beitrag von Der Richter »

Plochinger @ 10 Oct 2006, 19:58 hat geschrieben: Der Zugführer kann sich durchaus hinstellen und sagen "Mit diesem Triebfahrzeugführer fahre ich nicht - ich übernehme dafür nicht die Verantwortung". Wenn der Zugführer dies tut, dann kann ihm zuerst einmal keiner was, denn ohne die Zustimmung des Zugführers, bzw. der Zugaufsicht bewegt sich die Eisenbahn keinen Meter. Selbstverfreilich sollte der Zugführer sich dann hinterher eine gute Erklärung einfallen lassen, aber grundsätzlich hat der Zugführer jederzeit das Recht, die Zp9-Plätsche in der Tasche zu lassen und zu sagen "Mit mir nicht", z.B. wäre das gerechtfertigt wenn der Triebfahrzeugführer besoffen ist, um noch einmal auf das Triebfahrzeugführer-Beispiel zurückzukommen.

Desweiteren beschränkt sich der Wirkungsbereich des Zugführers nicht auf den Wagenzug - es ist in der Ril408 und der EBO eindeutig festgelegt, dass das Zugpersonal dem Zugführer untersteht. Vielen Zugführern ist es selbst gar nicht mehr bewusst, welche "Macht" sie eigentlich haben - kein Wunder, wenn mit Marketing-Wortneuschöpfung wie "KiN", "Betreuer" oder sonstewas Verwirrung gestiftet wird. Um es einmal überspitzt zu formulieren und Empörung auszulösen abschließend folgendes Zitat eines Zf über den Tf: "Der da vorne hat zu fahren und den Mund zu halten!"

So, jetzt aber genug vom Thema abgeschweift.
Ok, wenn der Tf besoffen ist würd ich ihn auch rausschmeißen. Und Zf heißt ja nicht umsonst Zugführer. Aber ist schon doof, was macht er denn dann? :D
Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland

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Beitrag von 143 094-1 »

Der Richter @ 10 Oct 2006, 21:37 hat geschrieben: Ok, wenn der Tf besoffen ist würd ich ihn auch rausschmeißen.
Und Zf heißt ja nicht umsonst Zugführer. Aber ist schon doof, was macht er denn dann? :D
Er lässt die Eisenbahn so lange stehen, bis ein anderer Triebfahrzeugführer da ist, da gibts nichts. Würde der Zugführer als Zugaufsicht den Abfahrauftrag erteilen, obwohl er von den Umdrehungen des Tf weiß, wäre er genauso dran wenn etwas passiert.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Der Richter @ 10 Oct 2006, 21:37 hat geschrieben: Aber ist schon doof, was macht er denn dann? :D
Ich glaube nicht, dass ihm akut langweilig werden dürfte, wenn er den Fahrgästen erklären darf, warum es nicht weitergeht. Und wie das mit Ersatz besorgen funktionieren könnte, das schreibt lieber einer, der sich damit auskennt.
Beste Grüße usw....
Christian


Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
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Beitrag von Der Richter »

Da haste auch recht. Daran hab ich noch gar nicht gedacht. Dann will ich es mal gut sein lassen. :)
Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland

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Beitrag von 411'er »

Aber jetzt nicht denken, jetzt drink ich mal was, da wird jemand schon ersatz suchen! :lol: ;)
Hier gehts zu meiner Homepage

Viel Spaß beim Anschauen ;-)
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Plochinger @ 9 Oct 2006, 22:46 hat geschrieben: Eine Stunde Wartezeit (oder mehr) auf einem Provinzbahnhof gibt Zeit zum nachdenken und Fahrschein kaufen. Denn es wäre nicht das erste mal, dass der nachfolgende Zugführer gut informiert wurde, was für special agents da am Bahnsteig warten :D
Siehe ET65 :D
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Beitrag von Der Richter »

411'er @ 10 Oct 2006, 20:58 hat geschrieben: Aber jetzt nicht denken, jetzt drink ich mal was, da wird jemand schon ersatz suchen! :lol: ;)
Wär ja mal ne idee, nur da ist halt dann noch das Problem, dass das gemeldet wird und dann wahrscheinlich noch was ärger gibt. Aber ansonsten ne gute Idee :D
Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland

Alex
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