zapper @ 21 Feb 2007, 21:37 hat geschrieben: Zu dem Bild mit dem Hp0+Zs1+Vr0
Darf man da jetzt überhaupt mittles Befehlstaste drüber fahren? In dieser Situation könnte es doch sein, dass im vorausliegenden Abschnitt noch ein anderer Zug steht, zumal ja auch noch der Bremsweg verkürzt ist :unsure:
Mal unabhängig davon das das was auf dem genannten Bild ein Zs7 war:
Beim Zs1 darf man voll zufahren, ja. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Hauptsignal nicht auf Fahrt kommt:
Zum einen kann mim Signal etwas nicht in Ordnung sein, zum Beispiel ist die grüne Birne durchgebrannt. Im dem Fall ist die Fahrt technisch ganz regulär gesichert (dazu gehört auch das Freisein der Gleise), nur das Ersatzsignal ersetzt das Hauptsignal, das nicht auf Fahrt kommt.
Oder es ist etwas mit der Gleisfreimeldung nicht in Ordnung. In dem Fall meint das Stellwerk, ein Abschnitt sei besetzt, obwohl das nicht stimmt. In dem Fall ist die Fahrstraße technisch nicht in dem Maße gesichert wie im Regelfall. Beim Ersatzsignal ist aber eine der Voraussetzungen (nach den Vorschriften, nicht nach der Technik!) dass der Fahrweg frei ist. Im einfachsten Fall schaut der Fahrdienstleiter ausm Fenster und sieht dass der Abschnitt frei ist. Häufig geht das nicht, und die Räumungsprüfung muss auf andere Art durchgeführt werden. Das kann z.B. sein indem der Fdl den Fdl am nächsten Bahnhof bittet ihm zu sagen ob der Zug vollständig angekommen ist - der Nachbarfdl kann das am Zugschlusssignal erkennen, das der letzte Wagen führt. Alternativ kann der Fdl auch beim Zugführer/Lokführer des letzten durchgefahrenen Zuges nachfragen.
In dem Fall ist die Sicherheit also gegeben - nur nihct technisch, sondern vor Hand - was natürlich immer das (wenn auch geringe) Risiko menschlichen Versagens birgt - Unfälle gabs da aber durchaus mal.
Dann gibts natürlich auch noch andere Gründe.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876