BW: Änderungen im Nahverkehr zum 10.06.07
Vor allem: Wie kann ein Zub entspannt in einem baden-württembergischen Dosto (außerhalb DB-Schwarzwaldbahn) sein? Der muss ja jeden Tag fürchten, wegrationalisiert zu werden.konsti @ 9 Jun 2007, 21:48 hat geschrieben: Ich find ja schonmal toll, dass der Link im www zur neuen Fahrkartenregel in BaWü tot ist:
Siehe hier und dann rechts auf den nett lachenden Zub klicken... (Wie kann man eigentlich im Dosto entspannt und glücklich sein?)
Dann geht es zu den JobCentern, wo die "ex"-ZUBs nach neuem Job umschauen "können", im günstigsten Fall dürfen sie als ZUB arbeiten und im ungünstigsten Fall als "wandelnder Automaten-Lexikon" spielen. Wenn ich im NTA lediglich einen Fahrplanauskunft einholen will dann auch noch von jemanden mit "Kann ich Ihnen helfen" angesprochen werde, das geht mir einfach gegen den Strich!luc @ 9 Jun 2007, 21:58 hat geschrieben:Vor allem: Wie kann ein Zub entspannt in einem baden-württembergischen Dosto (außerhalb DB-Schwarzwaldbahn) sein? Der muss ja jeden Tag fürchten, wegrationalisiert zu werden.
Ich habe einiges erlebt, daß ich einen Kollegen hatte, der als Zeichner bei der Bahn tätig war und sich seitdem (weil er seine Berufliche Karriere aus Rationierungsgründen beenden mußte) vom JobCenter die Aufgaben, was er zu tun hat koordinieren läßt. Mir wurde das mal erzählt, daß er mal im ICE durch die Gegend fahren und die Qualiltät der Durchsage sowie der Pünktlichkeit feststellen und nachhaken mußte (was ich mich dabei frage, was die Fahrgäste das eigentlich von ihm denken würden, nur weil er seinen Job im ICE machen mußte), nebenbei habe ich meinen "ex"-Kollegen wieder als "Automaten-Lexikon" angetroffen. Ich finde das für jene, die eine schöne Büroarbeit hatten, eine echte Erniedrigung. Vielleicht kommt die "Streichorgie" der DBRegio zugute, das ihnen die Gelegenheit bietet, die Lokführer ebenfalls, wie bei den ZUB's wegzurationalisieren.
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Schon mal was von umläufen, Instandhaltungskosten usw usf gehört?DT810 @ 9 Jun 2007, 22:49 hat geschrieben: Dann geht es zu den JobCentern, wo die "ex"-ZUBs nach neuem Job umschauen "können", im günstigsten Fall dürfen sie als ZUB arbeiten und im ungünstigsten Fall als "wandelnder Automaten-Lexikon" spielen. Wenn ich im NTA lediglich einen Fahrplanauskunft einholen will dann auch noch von jemanden mit "Kann ich Ihnen helfen" angesprochen werde, das geht mir einfach gegen den Strich!
Ich habe einiges erlebt, daß ich einen Kollegen hatte, der als Zeichner bei der Bahn tätig war und sich seitdem (weil er seine Berufliche Karriere aus Rationierungsgründen beenden mußte) vom JobCenter die Aufgaben, was er zu tun hat koordinieren läßt. Mir wurde das mal erzählt, daß er mal im ICE durch die Gegend fahren und die Qualiltät der Durchsage sowie der Pünktlichkeit feststellen und nachhaken mußte (was ich mich dabei frage, was die Fahrgäste das eigentlich von ihm denken würden, nur weil er seinen Job im ICE machen mußte), nebenbei habe ich meinen "ex"-Kollegen wieder als "Automaten-Lexikon" angetroffen. Ich finde das für jene, die eine schöne Büroarbeit hatten, eine echte Erniedrigung. Vielleicht kommt die "Streichorgie" der DBRegio zugute, das ihnen die Gelegenheit bietet, die Lokführer ebenfalls, wie bei den ZUB's wegzurationalisieren.
Und? Hast Du Einblick in die Kosten? Ich nicht!JeDi @ 9 Jun 2007, 23:19 hat geschrieben: Schon mal was von umläufen, Instandhaltungskosten usw usf gehört?
Ach ja: Wo Du gerade nach den Umlauf- und Instandhaltungskosten fragst, eine Gegenfrage: Warum hast Du eine Beschwerde an den RAN* geschickt, wenn Du die von den angesprochenen Kosten kennst?
Wenn ich Deine Kürzel so interpretiere, muß das "Regionaler Ansprechpartner im Nahverkehr" bedeuten. Ich glaube, daß das die falsche Adresse ist, die richtige Adresse für Deine Beschwerde ist der Besteller und die Landesregierung.
Bezüglich der Einstellung des Fahrkartenverkaufs in Zügen informiert der VVS: KLICK
@Plochinger: Deine Fragen zur Problematik beim Fahrscheinkauf außerhalb des Zuges (also in den Bahnhöfen mit vorhandenen Fahrkartenautomaten) können vielleicht mit der von mir verlinkten VVS-Information beantwortet werden.
@Plochinger: Deine Fragen zur Problematik beim Fahrscheinkauf außerhalb des Zuges (also in den Bahnhöfen mit vorhandenen Fahrkartenautomaten) können vielleicht mit der von mir verlinkten VVS-Information beantwortet werden.
Garantiert nicht!!! Plochingers Fallbeispiele kommen zwar sicher nicht ständig vor, ähnliche Probleme wie ersteres habe ich aber schon selber gehabt.DT810 @ 10 Jun 2007, 10:30 hat geschrieben:@Plochinger: Deine Fragen zur Problematik beim Fahrscheinkauf außerhalb des Zuges (also in den Bahnhöfen mit vorhandenen Fahrkartenautomaten) können vielleicht mit der von mir verlinkten VVS-Information beantwortet werden.
Im DB-Reisezentrum erzählte mir eine, ich sollte in Vaihingen (Enz) aussteigen und eine Anschlusskarte lösen! Das Problem hatte ich auch schon mal (allerdings in einer sowieso zubfreien Keksdose), da ich aber BC50 habe, habe ich halt Illingen-Stuttgart am Schalter gelöst. Ich habe gerade eben auch eine Beschwerde an den RAN geschickt mit der Bitte, solange den Fahrkartenverkauf im Zug aufrechtzuerhalten, wie dieses Problem nicht ausreichend anderweitig gelöst ist. Ich habe auch um Lösungsvorschläge gebeten, mal schauen, was die so antworten.Plochinger @ 9 Jun 2007, 21:32 hat geschrieben:Ein Fahrgast möchte von Bad Wildbad nach Plüderhausen. Er besitzt eine Zeitkarte für das VPE-Netz.
In Wildbad gibt es keinen NTA der VVS verkaufen kann.
Dein Lösungsvorschlag?
Und jetzt komm mir net mit der Fahrkarte Anfangsstrecke - die ist in dem Fall Schwachsinn!
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wie wir im chat schon festgestellt hatten, wird der Übergang VVS-Naldo dann auch schwierig ... als Beispiel den RE Stuttgart-Tübingen ... nehmen wir an, jemand hat ne VVS Karte, küsste also nur eine Einfache Fahrt im Naldo Bereich kaufen bis Nürtingen kommt man da mit seiner VVS Karte (nacher hält der Zug ja nicht mehr bis Metzingen) was macht man also, wenn man danach noch im Naldo Gebiet weiterfahrten will? Beispielsweise bis Albstadt Ebingen. Man kriegt ja keine Naldo Karte im VVS also am Automaten kriegt man sie nicht. Nun ist man 5 Minuten vor Abfahrt da, kriegt am Schalter keine Fahrkarte, weil da ne riesen Schlange ist ... und dann? Über Herrenberg fahren nur weil da ein NALDO-Automat ist? *grml* naja ... so far ... Francis
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ach stimmt so war das mit den 5 minuten ^^ ... ööööhm und wer muss eigentlich Beweisen dass man 5 Minuten vorher da war? Ich oder die Bahn? ^^
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nur wirste das auch im Zweifelsfall beweisen müssen, ansonsten dürftest da wenig Chancen habendostofreak @ 10 Jun 2007, 12:01 hat geschrieben: Wenn du mehr als 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges am Schalter warst und dir dort wegen großem Andrang keine Fahrkarte verkauft werden konnte, setz dich einfach ohne Fahrkarte rein. Wenn man dir dann eine FN schreiben will, verweise auf die EVO - die steht im Zweifelsfall über den BB Personenverkehr.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
Ein Foto von einem Reisezentrum mit 4 von 12 geöffneten Schaltern und einer längeren Schlange davor sollte ausreichen. Ist ja nicht dein Problem, wenn es die DB nicht in die Reihe bekommt, genügend geeignete Verkaufstellen bereitzuhalten.Lazarus @ 10 Jun 2007, 12:14 hat geschrieben: nur wirste das auch im Zweifelsfall beweisen müssen, ansonsten dürftest da wenig Chancen haben
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Die Eisenbahn-Verkehrsordnung steht grundsätzlich nicht über individuelle Beförderungsbedingungen einer Eisenbahn. Sie lässt von der zuständigen Verkehrsbehörde genehmigte Abweichungen schließlich explizit zu. (EVO § 5 Abs. 3)dostofreak @ 10 Jun 2007, 12:01 hat geschrieben:Wenn du mehr als 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges am Schalter warst und dir dort wegen großem Andrang keine Fahrkarte verkauft werden konnte, setz dich einfach ohne Fahrkarte rein. Wenn man dir dann eine FN schreiben will, verweise auf die EVO - die steht im Zweifelsfall über den BB Personenverkehr.
Ja und? Wo weichen die BB Personenverkehr von denn von EVO § 9 Abs. 2 ab? Ich hab bisher keine Stelle gefunden...Woodpeckar @ 10 Jun 2007, 12:26 hat geschrieben:Die Eisenbahn-Verkehrsordnung steht grundsätzlich nicht über individuelle Beförderungsbedingungen einer Eisenbahn. Sie lässt von der zuständigen Verkehrsbehörde genehmigte Abweichungen schließlich explizit zu. (EVO § 5 Abs. 3)
Können sie nicht.@Plochinger: Deine Fragen zur Problematik beim Fahrscheinkauf außerhalb des Zuges (also in den Bahnhöfen mit vorhandenen Fahrkartenautomaten) können vielleicht mit der von mir verlinkten VVS-Information beantwortet werden.
Da du die Einstellung befürwortest (die sowieso nur dazu dient, die Zugbegleiter endgültig einsparen zu können) möchte ich von dir Stellungnahmen zu allen Fallbeispielen.Sonst hast du doch auch immer gute Ideen, wie man die Eisenbahn verbessern kann?
Falls du das für unrealistisch hältst, ich hatte diese Fälle alle in letzter Zeit, die Bahnhöfe hießen zwar anders, aber es kommt aufs gleiche raus.
Wie sich unsere Chefetage das vorstellt, wie zu verfahren ist, ist mir bekannt. Nur möchte ich es von dir wissen, was du machen würdest.
Denn würde man so verfahren wenn du aus genannten Gründen ohne Fahrschein im Zug sitzt, dann wäre das Geschrei groß!
Das ist absoluter Quatsch.Wenn du mehr als 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges am Schalter warst und dir dort wegen großem Andrang keine Fahrkarte verkauft werden konnte, setz dich einfach ohne Fahrkarte rein. Wenn man dir dann eine FN schreiben will, verweise auf die EVO - die steht im Zweifelsfall über den BB Personenverkehr.
Es erlischt lediglich fünf Minuten vor Zugabfahrt der Anspruch auf Ausstellung einer Fahrkarte für diesen Zug.
Das erlaubt noch lange nicht, ohne Fahrschein in den Zug einzusteigen. Wer das macht -> FN.
Korrekterweise erhält der Fahrgast den Vordruck "Ausweis für Nachlösung" bzw. neuerdings den Vordruck "Hinweis zum Fahrkartenkauf im Zug" in der Fahrkartenausgabe. Gegen Aushändigung an das Zp kann der Fahrgast dann einen Fahrschein ohne Bordpreis nachlösen.
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
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Krieg ich woher?Plochinger @ 10 Jun 2007, 12:31 hat geschrieben: Korrekterweise erhält der Fahrgast den Vordruck "Ausweis für Nachlösung" bzw. neuerdings den Vordruck "Hinweis zum Fahrkartenkauf im Zug" in der Fahrkartenausgabe. Gegen Aushändigung an das Zp kann der Fahrgast dann einen Fahrschein ohne Bordpreis nachlösen.
Ist laut EVO sogar bestandteil der BBPVdostofreak @ 10 Jun 2007, 12:01 hat geschrieben: Wenn man dir dann eine FN schreiben will, verweise auf die EVO - die steht im Zweifelsfall über den BB Personenverkehr.
Was ein reichlich sinnloser Vorgang ist, wenn ich in einer langen Schlange stehe. Die werden mir was erzählen, wenn ich mich da vordrängle...Plochinger @ 10 Jun 2007, 12:37 hat geschrieben: Hab ich doch geschrieben: In der Fahrkartenausgabe. Wenn du denen dein Problem klarmachst, werden sie dir schon was geben.
Nachdem fünf Minuten vor Abfahrt des Zuges der Anspruch erlischt, muss es ihn im Umkehrschluss vorher gegeben haben. Wenn ich also 6 Minuten vor Abfahrt im Reisezentrum bin, habe ich einen Anspruch auf Ausstellung eines Fahrausweises. Wenn mir dieser aufgrund von Überlastung des Schalters nicht verkauft werden kann, konnte das entsprechende EVU diesen Anspruch nicht regelungskonform befriedigen und hat anderweitig für den Verkauf zu sorgen.Plochinger @ 10 Jun 2007, 12:31 hat geschrieben: Es erlischt lediglich fünf Minuten vor Zugabfahrt der Anspruch auf Ausstellung einer Fahrkarte für diesen Zug.
Das erlaubt noch lange nicht, ohne Fahrschein in den Zug einzusteigen. Wer das macht -> FN.
Nachzulesen im Kommentar zur EVO (sollte eigentlich bei allen Dienststellen mit Kundenkontakt vorhanden sein)
Mag sein. Aber besser als sich einfach reinzusetzen und was von der EVO zu labern. Denn das wären bei mir eindeutig 40 EUR.dostofreak @ 10 Jun 2007, 12:38 hat geschrieben: Was ein reichlich sinnloser Vorgang ist, wenn ich in einer langen Schlange stehe. Die werden mir was erzählen, wenn ich mich da vordrängle...
Das wird auch vor Gericht nie standhalten: Jeder Richter wird dir nämlich klarmachen, dass es dein Problem ist, rechtzeitig auf dem Bahnhof zu sein und dass du durchaus damit rechnen musst, dass in der Fahrkartenausgabe eine Schlange von einigen Leuten sein kann.
Jedenfalls werden diese Vordrucke durch die Reisezentren ausgegeben, wenn sie die Fahrkarte nicht erstellen können, aus welchen Gründen auch immer.
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Hmm...also ich war mit dem Problem zwar noch nie vor Gericht - aber da würde ich es im Zweifelsfall drauf ankommen lassen.
Die EVO ist in § 9 Abs. 3d nämlich eindeutig:
"Der Reisende ist verpflichtet, bei der Prüfung der Fahrausweise unaufgefordert dem Kontrollpersonal zu melden, daß vor Antritt der Reise ein gültiger Fahrausweis nicht gelöst werden konnte, weil ein Fahrkartenschalter oder Fahrkartenautomat nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebsbereit war."
Wenn mir aufgrund Überlastung der Schalter nicht das verkaufen konnte, was ich wollte, war er nicht betriebsbereit. Und damit habe ich das Recht, mich beim Kontrollieren beim Zugpersonal zu melden und eine Fahrkarte zu verlangen - ohne Bordpreis.
Achso...zum Thema Schlange: bei 6 Minuten vor Zugabfahrt mag ich das durchaus verstehen, bei den in Großstädten teilweise üblichen Wartezeiten von 30 Minuten und mehr dann aber nicht mehr.
Die EVO ist in § 9 Abs. 3d nämlich eindeutig:
"Der Reisende ist verpflichtet, bei der Prüfung der Fahrausweise unaufgefordert dem Kontrollpersonal zu melden, daß vor Antritt der Reise ein gültiger Fahrausweis nicht gelöst werden konnte, weil ein Fahrkartenschalter oder Fahrkartenautomat nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebsbereit war."
Wenn mir aufgrund Überlastung der Schalter nicht das verkaufen konnte, was ich wollte, war er nicht betriebsbereit. Und damit habe ich das Recht, mich beim Kontrollieren beim Zugpersonal zu melden und eine Fahrkarte zu verlangen - ohne Bordpreis.
Achso...zum Thema Schlange: bei 6 Minuten vor Zugabfahrt mag ich das durchaus verstehen, bei den in Großstädten teilweise üblichen Wartezeiten von 30 Minuten und mehr dann aber nicht mehr.
Ich habe einige Beiträge verschmolzen, die im Abstand von nur wenigen Minuten geschrieben wurden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte vermieden werden, daß ein User in so kurzen Abständen mehrere Beiträge schreibt. Man kann einen Beitrag nach seiner Erstellung noch eine Stunde lang bearbeiten. Ich bitte darum, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
VT 609
Globaler Moderator
VT 609
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Sehr gut gemacht, VT'chen!Ich habe einige Beiträge verschmolzen, die im Abstand von nur wenigen Minuten geschrieben
VT 609
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Was würden wir nur ohne dich machen?
@dostofreak
Das kannst du in der Pfeife rauchen,das ist alles andere als eindeutig!
Wie hat der Fahrgast das zu melden? Wie kann er das glaubhaft machen? Wie soll sich das Zp verhalten? Fahrscheinverkauf mit Bpr? ohne Bpr? FN? Wie sieht es auf Zügen aus, auf denen kein Fahrscheinverkauf gestattet ist?
Die EVO gibt hier einen sehr weiten Rahmen vor und räumt mit §9 Abs 3d. lediglich die Möglichkeit ein, solche Fahrgäste gesondert zu behandeln wenn sie sich denn melden.
Konkret regeln das die Tarifbestimmungen, für das Zp der Leitfaden KiN / Zub.
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Ich finde es schon etwas urig, dass jetzt über irgendwelche Regularien diskutiert wird.
Dabei ist der Skandal doch der Folgende:
Baden-Württemberg hat zwar weniger Regionalisierungsmittel bekommen, bekommt dafür aber (soweit ich weiß mindestens genau so viel) mehr Geld aus der Mehrwertsteuererhöhung. Dieses Geld wird in den meisten Bundesländern in den ÖPNV gepumpt, aber natürlich nicht in Baden-Württemberg.
*Sarkasmus-Modus an* Danke Landesregierung! *Sarkasmus-Modus aus*
Dabei ist der Skandal doch der Folgende:
Baden-Württemberg hat zwar weniger Regionalisierungsmittel bekommen, bekommt dafür aber (soweit ich weiß mindestens genau so viel) mehr Geld aus der Mehrwertsteuererhöhung. Dieses Geld wird in den meisten Bundesländern in den ÖPNV gepumpt, aber natürlich nicht in Baden-Württemberg.
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This is Einkaufswagen. Copy Einkaufswagen into your signature to help him on his way to world domination. Thank you.
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Eine weitere Sparmaßnahme neben den Zugstreichungen sah ich heute: RE 22019 und 22028 bestanden heute nur aus einem 6-Wagen-Wendezug (bisher 7 Wagen). Dies hilft nämlich, den zweiten Zugbegleiter einzusparen. Ob auch zu kritischen Zeiten (HVZ) nur noch mit 6 Wagen gefahren wird, kann ich noch nicht sagen. Zum Vergleich: http://www.eisenbahnforum.de/index.php?act...=0&#entry176095
Was ich erst jetzt nach Nachschauen entdeckt habe: Die auf den Zuglauf [acronym title="TT: Tübingen Hbf <Bf>"]TT[/acronym] - [acronym title="TE: Esslingen (Neckar) <Bf>"]TE[/acronym] (bzw. Ferien [acronym title="TP: Plochingen <Bf>"]TP[/acronym] verkürzte RB 22912 fährt seit dem tollen Fahrplanwechsel anscheindend nur noch mit 3 RegioSchachteln. Weiterhin fährt RE22008 ([acronym title="TT: Tübingen Hbf <Bf>"]TT[/acronym] ab 6:06) wie gehabt mit 7 Wagen, obwohl mal 2 weitere versprochen waren. RE 22004 scheint immer noch 110 bespannt zu sein, jedenfalls kam mir in [acronym title="TSC: Stuttgart-Bad Cannstatt <Bf>"]TSC[/acronym] die nachfolgende Leistung (RE 22009) mit 110 484 und 6n-Wagen entgegen. Angesichts der 14-minütigen Wendezeit in [acronym title="TS: Stuttgart Hbf <Bf>"]TS[/acronym] glaube ich nicht an mehr als 6 Wagen beim RE 22004 (auch hier waren zwei zusätzliche Wagen versprochen worden). Man merkt, dass nicht die Fahrgäste (insbesondere Pendler), sondern die betriebswirtschaftliche Optimierung der Umläufe die wichtigste Rolle bei den Kürzungen gespielt hat. Denn es werden anscheindend gleich zwei Zuggarnituren eingespart (1*143+6 n-Wagen; 1*110 (oder hin und wieder 143)+4 n-Wagen (RB 22912/RE 22063)).
Anscheinend gab es doch einige Überfüllungen in den Zügen, jedenfalls fahren die 143+7n-Wagenzüge (seit dieser Woche?) nur noch mit einem ABn statt zwei ABn vorher. Zwei Züge konnte ich jedenfalls heute sichten (in einem bin ich sogar mitgefahren). Wo die ABn´s hingekommen sind, kann ich nicht sagen, ein 6-Wagen-RE aus Aalen hatte heute morgen jedenfalls 2 ABn.