S-Bahn Türen
Richtig! Es geht dabei nur um das "das hätten Sie doch sehen müssen"! Wenn wir uns aber an die Vorschrift halten (die ja vom EBA genehmigt wurde), kann der Richter nix gegen uns sagen - falls was passiert.
Der 2. Punkt ist auch korrekt: Beim 420 MUSSTE bei einem Langzug ein Begleiter mitfahren, da der Tf niemals den ganzen Zug selber überblicken kann.
Der 2. Punkt ist auch korrekt: Beim 420 MUSSTE bei einem Langzug ein Begleiter mitfahren, da der Tf niemals den ganzen Zug selber überblicken kann.
Ich sehe sehr viele 423er TFs noch rausschauen. Grad in Pasing zu Schulzeiten, da will man denke ich auf der sicheren Seite sein. Wenn die Horde dann nicht reinpasst, gibts einen mürrischen Blick nach Hinten, ran ans Mikro und "geht doch bitte aus den Türen raus" dann wieder raus und "********". Ich wär bei dem Ausruf ******** vor lachen beinahe zusammengeklappt (wartete auf ne andere Linie) 

Hmm, ich würd vielleicht mitlachen können; aber könntest du mal sagen, was die Sterne bedeuten?thechris @ 25 Jul 2003, 11:48 hat geschrieben: "geht doch bitte aus den Türen raus" dann wieder raus und "********". Ich wär bei dem Ausruf ******** vor lachen beinahe zusammengeklappt (wartete auf ne andere Linie)![]()


Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
thechris @ 25 Jul 2003, 11:56 hat geschrieben: Wenn jemand mürrisch ausm Führerstand rausguckt und die Schülerhorden erblickt und dann das SCH-Wort bringt...![]()








Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Genauso wenig, wie ich das bestreite, genauso wenig leuchtet geht mir dieser Punkt bzw. die Sichtweise der Richter ein. Ich glaube kaum, dass einer von Euch Tf's losfährt, wenn er sieht, dass er dann jemanden mitschleifen würde! Aber genau das ist mit der Aussage "das hätten Sie doch sehen müssen" unterstellt.Flok @ 25 Jul 2003, 10:29 hat geschrieben: Richtig! Es geht dabei nur um das "das hätten Sie doch sehen müssen"! Wenn wir uns aber an die Vorschrift halten (die ja vom EBA genehmigt wurde), kann der Richter nix gegen uns sagen - falls was passiert.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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Nein, die Richter geilen sich dann daran auf, daß der TF die Sicherheit der Türen seines Zuges vor der Abfahrt unter allen Umständen sicher hätte stellen müssen. Und wenn er dazu den FST verläßt, und auf den Bahnsteig geht, um den Zugverband auch wirklich komplett überblicken zu können. Vor allem, wenn der Bahnhof in einer Kurve liegt, wäre diese Vorgehensweise oft nötig. Die Richter unterstellen keinem TF Absicht bei Unfällen; wäre ja auch noch schönerWildwechsel @ 25 Jul 2003, 12:26 hat geschrieben: Genauso wenig, wie ich das bestreite, genauso wenig leuchtet geht mir dieser Punkt bzw. die Sichtweise der Richter ein. Ich glaube kaum, dass einer von Euch Tf's losfährt, wenn er sieht, dass er dann jemanden mitschleifen würde! Aber genau das ist mit der Aussage "das hätten Sie doch sehen müssen" unterstellt.
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Gerade darin liegt IMHO der Denkfehler der Richter. Die Sicherheit der Türen des Zuges vor der Abfahrt des Zuges stellt ja schon TAV sicher (wenns nicht so wäre, hätte das EBA das Verfahren ja nicht genehmigt), das rausschauen des Tf's ist nur zusätzlich.
Beste Grüße usw....
Christian
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Es sind in der Vergangenheit genug Unfälle mit Türen passiert. Ob das jetzt "nur" das Einklemmen war, oder mitschleifen, das rennen gegen eine sich schließende Tür ... Der Tf ist Grundsätzlich als erstes mal der Schuldige. Und die Richter lassen sich nur schwer von diesem "Vorurteil" abbringen. Ich kenne viele Kollegen, die schon vor Gericht waren, oder gerade ein Verfahren laufen haben.
Das rausschauen beim 423 macht jeder auf eigene Gefahr.
Manchmal muss man aber auch eifach das Fenster runterreissen, wenn z.B. das Türblinken nach paar Minuten noch nicht aufhört. Da hilft oft ein kurzer Überblick über den Zug um die Sache zu peilen, und dann die nötigen Maßnahmen einzuleiten. Falls dann was passiert, bist du wieder der A.... .
Das rausschauen beim 423 macht jeder auf eigene Gefahr.
Manchmal muss man aber auch eifach das Fenster runterreissen, wenn z.B. das Türblinken nach paar Minuten noch nicht aufhört. Da hilft oft ein kurzer Überblick über den Zug um die Sache zu peilen, und dann die nötigen Maßnahmen einzuleiten. Falls dann was passiert, bist du wieder der A.... .
Was droht einem bei Verurteilung denn da? Wird man seinen Job los? :blink: :huh: :unsure:Flok @ 25 Jul 2003, 13:50 hat geschrieben: Ich kenne viele Kollegen, die schon vor Gericht waren, oder gerade ein Verfahren laufen haben.

==> ich werde niemals zum Fenster rausgucken. Wenns ein TF dennoch macht, wird er gleich verdonnert, wenns nen Unfall gibt; das ist die Bestrafung einer gut gemeinten Tat *grumpf*
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
ich glaub das sind alles heisse worte, aber nicht viel dahinter. Wenn ein Fahrer aus dem fenster sieht, und dabei einen Unfall ÜBErsieht und losfährt, dann könnte das vielleicht konsequenzen haben oder man wird sich zumindest fragen, warum er das nicht gesehen hat.
Aber ich bin mir sicher, dass kein richter einen fahrer verurteilt weil der rausgeschaut hat und danach doch was passiert ist, was während seines ganges zurück auf den sessel passiert ist. Oder kann mir jemand irgendein Urteil vorzeigen? Denke doch mal ned oder?
Also. Und ich persönlich halte es nur für sehr vernünftig wenn ein Fahrer noch einen Kontrollblick auf sein fahrzeug wirft bevor er losfährt. Wer sagt denn, dass er sich dabei von der vollkommenen sicherheit überzeugen muss? wenn aufgrund dieses neuen tuersystems oder was da oben jemand gesagt hat, allein schon genuegend abgedeckt ist, dann braucht er meiner ansicht nach auch nicht nochmal alles durchchecken. Er kann also nur mal einen blick auf den zug werfen und sehen ob irgendwas auffaelliges zu beobachten ist. Z.B: Habe ich schon erlebt, dass ein Fahrgast IN der S-Bahn war, dessen Hund aber noch AUSSERHALB der S-Bahn. Wobei die Türen schon zu waren und die beiden nur noch durch eine Hundeleine verbunden waren. Brauche wohl nicht erläutern wie der Hund ausgesehen haette, wenn der fahrer nicht nach draussen geschaut haette.
in diesem sinne, find ich's eigentlich unverantwortlich als Fahrer "blind" und sozusagen auf gut glück loszufahren. Ich bin kein anwalt, aber ich würde mich an dessen stelle vielleicht doch mal erkundigen wie sowas behandelt werden kann. Denn ich kann mir genausogut vorstellen, dass einem genauso sowas, das nicht-rausschauen, dann woanders zum vorwurf gemacht wird.
Aber ich bin mir sicher, dass kein richter einen fahrer verurteilt weil der rausgeschaut hat und danach doch was passiert ist, was während seines ganges zurück auf den sessel passiert ist. Oder kann mir jemand irgendein Urteil vorzeigen? Denke doch mal ned oder?
Also. Und ich persönlich halte es nur für sehr vernünftig wenn ein Fahrer noch einen Kontrollblick auf sein fahrzeug wirft bevor er losfährt. Wer sagt denn, dass er sich dabei von der vollkommenen sicherheit überzeugen muss? wenn aufgrund dieses neuen tuersystems oder was da oben jemand gesagt hat, allein schon genuegend abgedeckt ist, dann braucht er meiner ansicht nach auch nicht nochmal alles durchchecken. Er kann also nur mal einen blick auf den zug werfen und sehen ob irgendwas auffaelliges zu beobachten ist. Z.B: Habe ich schon erlebt, dass ein Fahrgast IN der S-Bahn war, dessen Hund aber noch AUSSERHALB der S-Bahn. Wobei die Türen schon zu waren und die beiden nur noch durch eine Hundeleine verbunden waren. Brauche wohl nicht erläutern wie der Hund ausgesehen haette, wenn der fahrer nicht nach draussen geschaut haette.
in diesem sinne, find ich's eigentlich unverantwortlich als Fahrer "blind" und sozusagen auf gut glück loszufahren. Ich bin kein anwalt, aber ich würde mich an dessen stelle vielleicht doch mal erkundigen wie sowas behandelt werden kann. Denn ich kann mir genausogut vorstellen, dass einem genauso sowas, das nicht-rausschauen, dann woanders zum vorwurf gemacht wird.
@pok: Das ist kein einzelfall...
- Alte Fahrgast mit Stofftasche, die am Tür festgeklemmt ist. Die könnten nicht loslassen, wenn der Zug losfährt. Da eine Hand von Tasche festgebunden ist. Ich trage es auch so.
Ich war auch "beinähe" zu Opfer gefallen, da der Tür mein Schal festgeklemmt und glücklichweise da der Türknopf grün leuchtet. Tür geht wieder auf/zu und der Türknopf erlischt nach einige Sekunde!
- Stock, der für alte Leute benötigt, könnte auch an Tür festgeklemmt und die gesamten Fahrgäste am Bahnsteig gefährden, wenn der Zug losfährt und der Stock dann nähe stehende Fahrgaste "hauen".
- Einige Bahnsteige, die Höhe von 76 cm haben, sind auch Gefahr für alle Fahrgäste, egal ob Kind oder alte Fahrgast, denn die Türe können plötzlich schließen. (das denken die Fahrgäste so, dass die Türe hätten "plötzlich" schließen) und unter Drehgestelle landen, wenn der Fahrgast gefallen ist.
Das hatte schon bei ET420 passiert, dass eine Fahrgästin ihre Beine verliert.
- usw... (falls jemand noch weitere Punkte interessiert, poste ich natürlich weiter)
- Alte Fahrgast mit Stofftasche, die am Tür festgeklemmt ist. Die könnten nicht loslassen, wenn der Zug losfährt. Da eine Hand von Tasche festgebunden ist. Ich trage es auch so.
Ich war auch "beinähe" zu Opfer gefallen, da der Tür mein Schal festgeklemmt und glücklichweise da der Türknopf grün leuchtet. Tür geht wieder auf/zu und der Türknopf erlischt nach einige Sekunde!
- Stock, der für alte Leute benötigt, könnte auch an Tür festgeklemmt und die gesamten Fahrgäste am Bahnsteig gefährden, wenn der Zug losfährt und der Stock dann nähe stehende Fahrgaste "hauen".
- Einige Bahnsteige, die Höhe von 76 cm haben, sind auch Gefahr für alle Fahrgäste, egal ob Kind oder alte Fahrgast, denn die Türe können plötzlich schließen. (das denken die Fahrgäste so, dass die Türe hätten "plötzlich" schließen) und unter Drehgestelle landen, wenn der Fahrgast gefallen ist.
Das hatte schon bei ET420 passiert, dass eine Fahrgästin ihre Beine verliert.
- usw... (falls jemand noch weitere Punkte interessiert, poste ich natürlich weiter)
[img]http://www.dolbrother.de/sign.jpg[/img]
Genau das sind nämlich die Probleme... eine Hundeleine, oder einen Blindenstock erkennt der Drucksensor nicht.
Wenn mein Hund noch draussen wäre, und mit der Leine praktisch an den Zug gebunden, würde ich ohne zu Zögern die Notbreme ziehen... Die Konsequenzen wären mit egal... Oder ist es in so einem Fall erlaubt? Auch wenn es 'nur' ein Hund ist?
Wenn mein Hund noch draussen wäre, und mit der Leine praktisch an den Zug gebunden, würde ich ohne zu Zögern die Notbreme ziehen... Die Konsequenzen wären mit egal... Oder ist es in so einem Fall erlaubt? Auch wenn es 'nur' ein Hund ist?
The definition of insanity is doing the same thing over and over and expecting different results.
Unkannter Verfasser - nicht A. Einstein
Unkannter Verfasser - nicht A. Einstein
Nachdem der Tierschutz vor einigen Monaten sogar im Grundgesetz verankert wurde (rechtlich gesehen sind es weiterhin nur Dinge; man würde also, wenn man einen Hund überfährt, nur wegen Sachbeschädigung angezeigt werden, wenn überhaupt), schätze ich, daß einem da nichts passieren würde, wenn man die Notbremse zieht.EasyDor @ 26 Jul 2003, 17:05 hat geschrieben: Wenn mein Hund noch draussen wäre, und mit der Leine praktisch an den Zug gebunden, würde ich ohne zu Zögern die Notbreme ziehen... Die Konsequenzen wären mit egal... Oder ist es in so einem Fall erlaubt? Auch wenn es 'nur' ein Hund ist?
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Ist doch egal. Lokführer ist Fern- und Güterverkehr, 101 und ähnliches. Tf ist Triebwagen, Nahverkehr, Sause und vielleicht auch noch U-Bahn. Fahrer ist U-Bahn, Strabse und Bus und gerade eben auch noch Sause, aber auf keinen Fall im Fernverkehr.ET420MSTH @ 25 Jul 2003, 15:39 hat geschrieben:LokFÜHRER resp. Tf bitte - Fahrer ist Bus/Tram/U-Bahn ...
@JanHH1974: Ist nicht egal! Tf = Triebfahrzeugführer = Lokführer = geprüfter Betriebseisenbahner.
Es gibt nicht mal ansatzweise "Fahrer" bei der DB. Hmm, doch: Busfahrer! Aber ansonsten gibt es nur Lokführer. Egal ob sie den Stahl/den Kunststof in Form einer 101 eines ICE´s ,einer 152 oder eben eines 423 bewegen!! Wenn du von der S-Bahn München zur DB Reise und Touristik wechselst, brauchst du nur die Baureihenausbildung und schon fährst du dort! Das betriebliche "Musswissen" ist bei allen Tf´s gleich, egal für welche Firma sie fahren! Und deshalb sind eben alle Lokführer/Tf´s!
Ein Sprengstoffexperte ist ja auch kein Pyrotechniker.
<_< *grmpf*
Sorry, :offtopic:
Es gibt nicht mal ansatzweise "Fahrer" bei der DB. Hmm, doch: Busfahrer! Aber ansonsten gibt es nur Lokführer. Egal ob sie den Stahl/den Kunststof in Form einer 101 eines ICE´s ,einer 152 oder eben eines 423 bewegen!! Wenn du von der S-Bahn München zur DB Reise und Touristik wechselst, brauchst du nur die Baureihenausbildung und schon fährst du dort! Das betriebliche "Musswissen" ist bei allen Tf´s gleich, egal für welche Firma sie fahren! Und deshalb sind eben alle Lokführer/Tf´s!
Ein Sprengstoffexperte ist ja auch kein Pyrotechniker.
<_< *grmpf*
Sorry, :offtopic:
Möglich isses, aber zu hören, daß ein S-Bahnlokführer eigentlich auch noch gerade so FAHRER ist, also da brennen bei mir im Regelbetrieb alle Sicherungen durch. Zu gut, daß ich heute im Laufe des Abends zwei sedierende Bierchen hatteET420MSTH @ 27 Jul 2003, 00:26 hat geschrieben: Kannst Du meine Gedanken lesen?!![]()
![]()




Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Liebe Leute,
nix für ungut, aber es ist doch noch keine Woche her, als ein dunkles Gewitter über dieses Forum gezogen ist. Also lasst doch bitte dieses Hick und Hack und Hin und Her besser bleiben.
Sonst stimmen die Vorwürfe, die da etwas unterschwellig angeklungen sind, beim nächsten Mal wirklich! <_<
Also nochmal, lasst es bitte bleiben.
Viele Grüße,
Thomas
B) :rolleyes:
nix für ungut, aber es ist doch noch keine Woche her, als ein dunkles Gewitter über dieses Forum gezogen ist. Also lasst doch bitte dieses Hick und Hack und Hin und Her besser bleiben.
Sonst stimmen die Vorwürfe, die da etwas unterschwellig angeklungen sind, beim nächsten Mal wirklich! <_<
Also nochmal, lasst es bitte bleiben.

Viele Grüße,
Thomas
B) :rolleyes:

Gruß, Thomas
Häh? Hab ich was verpaßt? Was hat denn die Rumflachserei hier mit dem dunklen Gewitter zu tun? :blink: :unsure:Thomas089 @ 28 Jul 2003, 13:05 hat geschrieben: Liebe Leute,
nix für ungut, aber es ist doch noch keine Woche her, als ein dunkles Gewitter über dieses Forum gezogen ist. Also lasst doch bitte dieses Hick und Hack und Hin und Her besser bleiben.
Sonst stimmen die Vorwürfe, die da etwas unterschwellig angeklungen sind, beim nächsten Mal wirklich! <_<
Also nochmal, lasst es bitte bleiben.![]()
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Nun ja, es klang doch, wie im Mai auch schon, an, dass die Atmosphäre im Forum und die Qualität der Beiträge ... :unsure:
Also, ET423, versteh mich bitte nicht falsch, aber Bierflaschen und fliegende Schalter könnten dann vielleicht als zu wenig fachlich bewertet werden. Ich bin einfach etwas aufgeschreckt aufgrund der vergangenen Forums-Krisen.
Viele Grüße,
Thomas
Also, ET423, versteh mich bitte nicht falsch, aber Bierflaschen und fliegende Schalter könnten dann vielleicht als zu wenig fachlich bewertet werden. Ich bin einfach etwas aufgeschreckt aufgrund der vergangenen Forums-Krisen.

Viele Grüße,
Thomas
Gruß, Thomas
Jetzt versteh ichs. Nene, so war es net gemeint! Das Forum sollte ja nicht nur eine Technik-Basis sein, sondern meiner Meinung nach auch eine Plattform für ein bißchen Spaß und Gaudi.Thomas089 @ 28 Jul 2003, 13:23 hat geschrieben: Also, ET423, versteh mich bitte nicht falsch, aber Bierflaschen und fliegende Schalter könnten dann vielleicht als zu wenig fachlich bewertet werden. Ich bin einfach etwas aufgeschreckt aufgrund der vergangenen Forums-Krisen.![]()

Grüße
:quietsch:
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Bitte?! Was hat denn der fliegende Hauptschalter mit einem "dunklen Gewitter" zu tun, das angeblich übers Forum ziehen soll?Thomas089 @ 28 Jul 2003, 13:23 hat geschrieben: Nun ja, es klang doch, wie im Mai auch schon, an, dass die Atmosphäre im Forum und die Qualität der Beiträge ... :unsure:
Also, ET423, versteh mich bitte nicht falsch, aber Bierflaschen und fliegende Schalter könnten dann vielleicht als zu wenig fachlich bewertet werden. Ich bin einfach etwas aufgeschreckt aufgrund der vergangenen Forums-Krisen.![]()
Viele Grüße,
Thomas
Aber wenn hier scheinbar die meisten zum Lachen in den Keller gehen, kann man das Eisenbahnforum auch zum Sauertopfforum machen ...
(Oder besser: Nicht Sauertöpfe, sondern Säuretöpfe! Dafür gab's bei der DB mal eigene Waggons *lol*)
Grüße,
Franz
Ach Leute :wub: Love rules, wie's so schön heißt! streitet's doch net wegen so Wörtern
Mal noch schnell was zu dem Hund, was da unten/oben/hinten mal angeklungen ist:
Solche "Gesetze" (wie man überhaupt drauf kommen kann, dass ein Tier eine Sache ist
) machen doch in der Regel Leute, die davon nicht betroffen sind (also z.B. keinen Hund haben oder so). Es wäre schon arg, wenn man einen Hundehalter wegen Notbremse ziehen (weil sein Hund am Bahnsteig mit der Leine in der Tür hängt) bestrafen würde. Meiner Meinung nach kommen in manchen Fällen die "Emotionen" zu kurz in diesem Lande...Hauptsache, es gibt für alles ein Gesetz.
Aber den Kinderschänder lässt man nach 10 Jahren wieder frei (obwohl er 15 hatte), weil er angeblich "geheilt" ist...das scheint auch kein Gesetz zu verbieten....
Vielleicht ein blödes Beispiel, aber manchmal versteh ich sowas nicht.
Kurzer :offtopic: -Einwurf...
CU, Schneggal

Mal noch schnell was zu dem Hund, was da unten/oben/hinten mal angeklungen ist:
Solche "Gesetze" (wie man überhaupt drauf kommen kann, dass ein Tier eine Sache ist
Aber den Kinderschänder lässt man nach 10 Jahren wieder frei (obwohl er 15 hatte), weil er angeblich "geheilt" ist...das scheint auch kein Gesetz zu verbieten....
Vielleicht ein blödes Beispiel, aber manchmal versteh ich sowas nicht.
Kurzer :offtopic: -Einwurf...
CU, Schneggal
@Schneggal: Verstehe schon, was du meinst. Aber auch Emotionen schützen vor Strafe nicht; wenn ich im Zorn (ist auch eine Emotion) jemanden verprügle, muß ich dafür auch geradestehen. Und es heißt bei der Notbremse eben "mißbrauch strafbar". Und jetzt kommt es halt gesetzlich gesehen (NICHT moralisch!) darauf an, ob es ein Mißbrauch ist, die Notbremse zu ziehen, um einen Hund vor einem fürchterlichen Tod zu bewahren. Ich weiß, das klingt fies, gemein oder böse, aber so denkt unsere Justiz eben.
Noch ein Beispiel: Da hier sehr viele motorisiert sind, dürften sie wissen, was ich meine. Die Rede ist von Personen und Tieren auf der Fahrbahn.

Grüße
:quietsch:
Noch ein Beispiel: Da hier sehr viele motorisiert sind, dürften sie wissen, was ich meine. Die Rede ist von Personen und Tieren auf der Fahrbahn.
- Gehen wir davon aus, ein Hund springt plötzlich auf die Fahrbahn, und man macht eine Vollbremsung, um das Tier nicht zu erwischen. Der Hintermann fährt einem mit seinem Auto voll hinten rein, weil er wegen der Notbremsung nicht mehr reagieren konnte. In diesem Fall zahlt derjenige für den Schaden, der gebremst hat (hoffentlich, Allianz versichert
)!
- Jetzt gehen wir davon aus, ein Mensch überquert plötzlich die Fahrbahn. Wieder macht man eine Vollbremsung, und wieder fährt einem der Hintermann rein, weil derjenige nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte. In diesem Falle zahlt der, der einem hinten reingefahren ist! Wenns hinten knallt, wird vorn bezahlt ist da das Sprichwort.








Grüße
:quietsch:
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
@ET423:
Du hast schon recht, dass juristisch gesehen ein Hund als Sache behandelt wird. Wenn der Hund ohne Leine vor der Tür steht, mag es wirklich so sein, auch wenn es grausam ist, dass es dem Besitzer verwehrt ist, die Notbremse zu ziehen. Er muss dann in Kauf nehmen, dass der Hund schlimmstenfalls verloren geht und möglicherweise, da herrenlos, qualvoll zugrundegeht. Oder, falls er dann herumstreunt und Schaden anrichtet, der Besitzer sogar dafür aufkommen muss. Das mit dem Hund wird dann möglicherweise wirklich so behandelt, als ob ein Koffer auf dem Bahnsteig stehen bleibt.
Ich bin allerdings schon der Ansicht, dass es sehr leichtsinnig ist, wenn bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ein Hund ohne Leine mitgeführt wird, da dann gerade im Gedränge und bei Eile große Unwägbarkeiten zustande kommen und eine dadurch verursachte Störung im Betriebsablauf als groß fahrlässig anzusehen ist.
Aber vielleicht genauso, wie wenn ein Koffer auf dem Bahnsteig stehen bleibt, sollte es in diesem Fall legitim sein, den Triebwagenführer über die Notrufeinrichtung zu alarmieren. Wenn die Notrufeinrichtung allerdings an der gegenüberliegenden Tür angebracht ist, mag es dann schon zu spät sein.
Anders sehe ich es, wenn der diskutierte Fall vorliegt, der Hund also angeleint vor der geschlossenen Tür draussen bleibt. Wie die Angelegenheit formaljuristisch aussieht, weiß ich nicht. Aber notfalls kann sich der Zieher der Notbremse darauf berufen, dass eine unkalkulierbare Gefahrensituation vorlag. Der arme Hund, der an der Leine mitgeschleift wird (oder auch die Leine selber) könnte bei Anfahrt des Zuges ja schließlich Leute auf dem Bahnsteig mitreißen oder es könnte die Tür beschädigt werden oder was auch immer. Dann sollte er eigentlich aus dem Schneider sein, oder?
Viele Grüße,
Thomas
Du hast schon recht, dass juristisch gesehen ein Hund als Sache behandelt wird. Wenn der Hund ohne Leine vor der Tür steht, mag es wirklich so sein, auch wenn es grausam ist, dass es dem Besitzer verwehrt ist, die Notbremse zu ziehen. Er muss dann in Kauf nehmen, dass der Hund schlimmstenfalls verloren geht und möglicherweise, da herrenlos, qualvoll zugrundegeht. Oder, falls er dann herumstreunt und Schaden anrichtet, der Besitzer sogar dafür aufkommen muss. Das mit dem Hund wird dann möglicherweise wirklich so behandelt, als ob ein Koffer auf dem Bahnsteig stehen bleibt.
Ich bin allerdings schon der Ansicht, dass es sehr leichtsinnig ist, wenn bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ein Hund ohne Leine mitgeführt wird, da dann gerade im Gedränge und bei Eile große Unwägbarkeiten zustande kommen und eine dadurch verursachte Störung im Betriebsablauf als groß fahrlässig anzusehen ist.
Aber vielleicht genauso, wie wenn ein Koffer auf dem Bahnsteig stehen bleibt, sollte es in diesem Fall legitim sein, den Triebwagenführer über die Notrufeinrichtung zu alarmieren. Wenn die Notrufeinrichtung allerdings an der gegenüberliegenden Tür angebracht ist, mag es dann schon zu spät sein.
Anders sehe ich es, wenn der diskutierte Fall vorliegt, der Hund also angeleint vor der geschlossenen Tür draussen bleibt. Wie die Angelegenheit formaljuristisch aussieht, weiß ich nicht. Aber notfalls kann sich der Zieher der Notbremse darauf berufen, dass eine unkalkulierbare Gefahrensituation vorlag. Der arme Hund, der an der Leine mitgeschleift wird (oder auch die Leine selber) könnte bei Anfahrt des Zuges ja schließlich Leute auf dem Bahnsteig mitreißen oder es könnte die Tür beschädigt werden oder was auch immer. Dann sollte er eigentlich aus dem Schneider sein, oder?
Viele Grüße,
Thomas
Gruß, Thomas