EDIT: Sorry, zu schnell geschrieben das ist kein BGayern-Ticket.
Bayern-Ticket mit 6 Leuten
Natürlich geht das. Begleitperson wird unentgeltlich befördert. Aber was macht deine Oma außerhalb vom Verkehrsverbund und Streckenverzeichnis?josuav @ 22 Jun 2007, 21:35 hat geschrieben: Wenn meine Oma einen Behindertenausweis mit Begleitung hat (die Begelitung ist doch kostenlos oder), darf man dann zu sechst ein bayernticket benutzen (1 Begleitung frei, ein Behinderter und 4 Andere) ?
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
Solange ich B gehabt habe, fuhren wir zu zehnt mit Bayernticket. Also 5 als Begleitung.
Wer Schwerbehindertausweis hat und unter Bayernticket fährt, darf soweit fahren solange Bayernticket noch im gültige Bereicht hat. Für Begleiter zählt nur die Begleitung und wird daher unentgeltlich befördert, weil Schwerbehinderten, die Fahrt außerhalb Streckenverzeichnis ja bezahlen, bräuchte ja Hilfe.Natürlich geht das. Begleitperson wird unentgeltlich befördert. Aber was macht deine Oma außerhalb vom Verkehrsverbund und Streckenverzeichnis?
[img]http://www.dolbrother.de/sign.jpg[/img]
Aber kontrolliert wurdet ihr wohl nicht, was?Solange ich B gehabt habe, fuhren wir zu zehnt mit Bayernticket. Also 5 als Begleitung.
Das restliche Geschreibsel versteh ich net so ganz, ich versuchs mal durch zerlegen in Einzelteile:
Entweder jemand fährt mit dem Schwerbehindertenausweis oder mit dem BT.Wer Schwerbehindertausweis hat und unter Bayernticket fährt
Nein. Darf so weit fahren, wie es Verkehrsverbund ist oder wie das Streckenverzeichnis vorsieht.darf soweit fahren solange Bayernticket noch im gültige Bereicht hat
Die Begleitperson ist immer frei, aber der Schwerbehinderte braucht einen gültigen Fahrschein.Für Begleiter zählt nur die Begleitung und wird daher unentgeltlich befördert, weil Schwerbehinderten, die Fahrt außerhalb Streckenverzeichnis ja bezahlen, bräuchte ja Hilfe.
Der Schwerbehinderte darf aber in diesem Abschnitt nicht aufs BT wechseln, da eine Gruppenvergrößerung unzulässig ist.
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
Ich versuche zu erklären. Plochinger hat schon teilweise verstanden.
5 Schwerbehinderten kaufen Bayernticket und darf soweit fahren, als wäre Streckenverzeichnis nicht gegolten.
Jetzt kommt 5 Begleiter dazu, weil Schwerbehinderten alle B haben.
PS: Wir wurden natürlich kontrollieren und für gültig erklären. Bis jetzt noch so. Wenn ihr aber meint, das sei falsch und das muss geändert werden, puh... <_<
5 Schwerbehinderten kaufen Bayernticket und darf soweit fahren, als wäre Streckenverzeichnis nicht gegolten.
Jetzt kommt 5 Begleiter dazu, weil Schwerbehinderten alle B haben.
PS: Wir wurden natürlich kontrollieren und für gültig erklären. Bis jetzt noch so. Wenn ihr aber meint, das sei falsch und das muss geändert werden, puh... <_<
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Kuck mal da.josuav @ 22 Jun 2007, 21:58 hat geschrieben:Ich seh schon, das ist schwierig, das probier ich besser nicht aus.
Da steht u.a.:
Das bedeutet dann also auch dass wenn deine Oma ein Bayern Tiket kauft darf sie natürlich wie alle anderen Bayern-Tiket-Nutzer ihre 4 Begleiter Mitnehmen, und natürlich noch ihre ihr rechtlich zustehende Begleitung.B - Begleitperson [...] Dieses Merkzeichen berechtigt den behinderten Menschen eine Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr (Nah- und Fernverkehr) ohne Kilometer-Begrenzung unentgeltlich mitzunehmen. Dies ist auch dann der Fall wenn der behinderte Mensch für sich selbst einen Fahrschein benötigt.
Aber du kannst ja vor der Abfahrt beim Zugbegleiter noch mal Nachfragen und zur Not halt noch ein Tiket kaufen. Wenn ich in solche Situationen komme mach ich das eigendlich immer (warum auch mehr bezahlen).
-
Der Adler
Das ist korrekt.Chr18 @ 23 Jun 2007, 11:55 hat geschrieben:Achtung fahrt ihr durch Verkehrsverbünde durch habt ihr soweiso frei als Behinderter und Begleitperson.
Ein Beispiel ich habe Trier - Köln
Grund:
Trier - Jünkerath VRT
Gerolstein - Jünkerath VRT/VRS
Gerolstein - Köln VRS
Lt. Streckenverzeichnis Rheinland-Pfalz und Saarland handelt es sich um eine KBS-Nummer 474 von Köln Deutz/Messe nach Trier Hbf über Jünkerath und Gerolstein und sind durch zwei Verkehrsverbünde erschlossen.
Wie Du das sagst, daß es zw. Gerolstein und Jünkerath eine Verbundüberlappung gibt, stellt es sich für mich eine Frage, von/bei welchem Verkehrsverbund ein Verbundfahrschein zw. Gerolstein und Jünkerath ausgegeben werden kann (da ich nicht so ganz glaube, daß innerhalb der Verbundüberlappung die Verbünde ausgewählt werden können)!?
Die Verkehrsverbünde:[*]Verkehrsverbund Rhein-Sieg
[*]Verkehrsverbund Region Trier
-> Auf den List-Code kann ich verzichten, es funktioniert auch so.
Aber josuav möchte mit seiner Verwandtschaft nicht dahin fahren, wie Du es geschrieben hast, sondern irgendwo in Bayern.
So, noch mal für Doofe (wie mich
).
Ein Fahrgast im Rollstuhl mit eingetragener 100 % Gehbehinderung und Erfordernis einer Begleitperson reist mit Rollstuhl und zwei Personen in Deutschland von A bis B im FV. Wer braucht ne Fahrkarte? Wer fährt frei? Wer muss für seine Reservierung bezahlen, wer nicht?
Für Aufklärung von jemandem, der sich auskennt, wäre ich sehr dankbar.
Ein Fahrgast im Rollstuhl mit eingetragener 100 % Gehbehinderung und Erfordernis einer Begleitperson reist mit Rollstuhl und zwei Personen in Deutschland von A bis B im FV. Wer braucht ne Fahrkarte? Wer fährt frei? Wer muss für seine Reservierung bezahlen, wer nicht?
Für Aufklärung von jemandem, der sich auskennt, wäre ich sehr dankbar.
Kein Rollstuhl, so schlimm es es noch nicht, aber sie findet sich alleien nicht zurecht.
Wir möchten als Familie mit zwei Bekannten Moosburg - Nürnebrg fahren und auch flexibel sein ob wir direkt über Landshut, über München oder über Schwandorf fahren.
Aber das is eh kein Problem weil ja meine Schwester unter 15 ist.
Wir möchten als Familie mit zwei Bekannten Moosburg - Nürnebrg fahren und auch flexibel sein ob wir direkt über Landshut, über München oder über Schwandorf fahren.
Aber das is eh kein Problem weil ja meine Schwester unter 15 ist.
Dieser Fahrgast mit Rollstuhl soll die Fahrkarte für 1 Person kaufen.120 160-7 @ 23 Jun 2007, 12:27 hat geschrieben: Ein Fahrgast im Rollstuhl mit eingetragener 100 % Gehbehinderung und Erfordernis einer Begleitperson reist mit Rollstuhl und zwei Personen in Deutschland von A bis B im FV. Wer braucht ne Fahrkarte? Wer fährt frei? Wer muss für seine Reservierung bezahlen, wer nicht?
Für Aufklärung von jemandem, der sich auskennt, wäre ich sehr dankbar.![]()
Die Reservierung erfolgt kostenlos, wenn er B vorzeigen kann. Natürlich zu zweit zum Fahrschalter:
Begleiter hilft Rollstuhl, also kümmert er um die Fahrkarte für den Rollstuhl"er".
Was er einfach beachten soll:
- Kauf eine Fahrkarte mit 1 Person (kein zweite Person) im Ticket vermerkt.
- Reservierung erfolgt dann kostenlos, wenn B vorliegt. Dann sagt dem Schalter: Die sollen 2 Personen
im Reservierung eintragen.
sonst nichts. Die Fahrt nach dein Ziel verläuft dann problemlos.
PS: Falls deine Fahrt außerhalb Deutschland sein soll und nicht unter DB-Zugleistung fährt, erklärst du lieber mit dem Schalter, wie es aussieht und so weiter.
[img]http://www.dolbrother.de/sign.jpg[/img]
Ich konnte erinnern, ich habe mit BC50 eine Fahrkarte für München - Köln - München mit "Super-Spar-Paket" gekauft, also keine Zugbindung, aber die Preise war ja sehr billig. Die Fahrkarte
hatte 73 € gekostet, soviel ich weiß.
Ich habe mein Freund mitgenommen, weil er auch da wollte. Weil ich B habe, fuhren wir als Hälfte.
Also allein hatte mir 36,50 € für hin und her mit IC, ICE gekostet.... Echt günstig.
hatte 73 € gekostet, soviel ich weiß.
Ich habe mein Freund mitgenommen, weil er auch da wollte. Weil ich B habe, fuhren wir als Hälfte.
Also allein hatte mir 36,50 € für hin und her mit IC, ICE gekostet.... Echt günstig.
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