EDIT: Sorry, zu schnell geschrieben das ist kein BGayern-Ticket.

Natürlich geht das. Begleitperson wird unentgeltlich befördert. Aber was macht deine Oma außerhalb vom Verkehrsverbund und Streckenverzeichnis?josuav @ 22 Jun 2007, 21:35 hat geschrieben: Wenn meine Oma einen Behindertenausweis mit Begleitung hat (die Begelitung ist doch kostenlos oder), darf man dann zu sechst ein bayernticket benutzen (1 Begleitung frei, ein Behinderter und 4 Andere) ?
Wer Schwerbehindertausweis hat und unter Bayernticket fährt, darf soweit fahren solange Bayernticket noch im gültige Bereicht hat. Für Begleiter zählt nur die Begleitung und wird daher unentgeltlich befördert, weil Schwerbehinderten, die Fahrt außerhalb Streckenverzeichnis ja bezahlen, bräuchte ja Hilfe.Natürlich geht das. Begleitperson wird unentgeltlich befördert. Aber was macht deine Oma außerhalb vom Verkehrsverbund und Streckenverzeichnis?
Aber kontrolliert wurdet ihr wohl nicht, was?Solange ich B gehabt habe, fuhren wir zu zehnt mit Bayernticket. Also 5 als Begleitung.
Entweder jemand fährt mit dem Schwerbehindertenausweis oder mit dem BT.Wer Schwerbehindertausweis hat und unter Bayernticket fährt
Nein. Darf so weit fahren, wie es Verkehrsverbund ist oder wie das Streckenverzeichnis vorsieht.darf soweit fahren solange Bayernticket noch im gültige Bereicht hat
Die Begleitperson ist immer frei, aber der Schwerbehinderte braucht einen gültigen Fahrschein.Für Begleiter zählt nur die Begleitung und wird daher unentgeltlich befördert, weil Schwerbehinderten, die Fahrt außerhalb Streckenverzeichnis ja bezahlen, bräuchte ja Hilfe.
Kuck mal da.josuav @ 22 Jun 2007, 21:58 hat geschrieben:Ich seh schon, das ist schwierig, das probier ich besser nicht aus.
Das bedeutet dann also auch dass wenn deine Oma ein Bayern Tiket kauft darf sie natürlich wie alle anderen Bayern-Tiket-Nutzer ihre 4 Begleiter Mitnehmen, und natürlich noch ihre ihr rechtlich zustehende Begleitung.B - Begleitperson [...] Dieses Merkzeichen berechtigt den behinderten Menschen eine Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr (Nah- und Fernverkehr) ohne Kilometer-Begrenzung unentgeltlich mitzunehmen. Dies ist auch dann der Fall wenn der behinderte Mensch für sich selbst einen Fahrschein benötigt.
Das ist korrekt.Chr18 @ 23 Jun 2007, 11:55 hat geschrieben:Achtung fahrt ihr durch Verkehrsverbünde durch habt ihr soweiso frei als Behinderter und Begleitperson.
Ein Beispiel ich habe Trier - Köln
Grund:
Trier - Jünkerath VRT
Gerolstein - Jünkerath VRT/VRS
Gerolstein - Köln VRS
Dieser Fahrgast mit Rollstuhl soll die Fahrkarte für 1 Person kaufen.120 160-7 @ 23 Jun 2007, 12:27 hat geschrieben: Ein Fahrgast im Rollstuhl mit eingetragener 100 % Gehbehinderung und Erfordernis einer Begleitperson reist mit Rollstuhl und zwei Personen in Deutschland von A bis B im FV. Wer braucht ne Fahrkarte? Wer fährt frei? Wer muss für seine Reservierung bezahlen, wer nicht?
Für Aufklärung von jemandem, der sich auskennt, wäre ich sehr dankbar.![]()