Möglich ist alles. Wenn signalabhängige Bü mit offenen Schranken voll im D-Weg eines Ziel-Hauptsignals liegen dürfen, sollte das ja wohl ein Klacks sein... :ph34r:Wildwechsel @ 9 Jul 2007, 16:20 hat geschrieben: Müsste mit Kamera und Signalabhängigkeit eigentlich schon möglich sein.
Sicherung von Bahnübergängen
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
- Wildwechsel
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 6876
- Registriert: 21 Jan 2003, 12:50
- Wohnort: München
Ähm ja, ich grabe mich wohl sicherheitshalber besser künftig ausschließlich unter Bahngleisen untendurch....Plochinger @ 9 Jul 2007, 16:24 hat geschrieben: Möglich ist alles. Wenn signalabhängige Bü mit offenen Schranken voll im D-Weg eines Ziel-Hauptsignals liegen dürfen, sollte das ja wohl ein Klacks sein... :ph34r:

Wenn Du das meinetwegen dem Fdl in Höllriegelskreuth mit aufs Auge drückst, dann kannst Du zumindest den Menschen in Pullach schonmal einsparen.ropix @ 9 Jul 2007, 17:00 hat geschrieben:und welcher arme Mensch soll das Kamerabild betrachten? - sowas kostet doch nur Geld, also wirklich. :unsure:
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14149
- Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
- Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
- Kontaktdaten:
naja - im DWeg dürfte keiner der beiden BÜs mehr liegen *denk* - Pullach ist ja nur ein Haltepunk. Hinten und vorne jeweils ein Formsignal fürn Block(?) und die BÜs.Wildwechsel @ 9 Jul 2007, 17:03 hat geschrieben: Ähm ja, ich grabe mich wohl sicherheitshalber besser künftig ausschließlich unter Bahngleisen untendurch....Aber gut, dann sollte es wohl wirklich gehen, denn der Durchrutschweg sollte in Pullach nicht das Problem darstellen.
Die BÜs würden wohl tatsächlich an den Höllriegelskreuther gehen - so wie die beiden Signale im Wennfall wohl auch.
-
- ubahnfahrn
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 5377
- Registriert: 18 Sep 2005, 12:47
- Wohnort: MMB
Welcher wär denn noch älter ?ropix @ 9 Jul 2007, 15:14 hat geschrieben: Und es sind die ältesten - ne, die zweitältesten Sicherungsanlagen im Münchner S-bahn-Netz, ...
An der S1 haben Fasanerie, Oberschleißheim und Unterschleißheim noch Vollschranken.
Der in Oberschleißheim ist dabei öfter mal im Streik

Greifbare Nähe durchaus, ja. Nur ist das Interesse an Langzügen nach Wolfratshausen eher gering, zumal noch sämtliche andere Bahnsteige verlängert werden müßten.Wildwechsel @ 9 Jul 2007, 15:58 hat geschrieben: Ersetze mindestens einer der beiden BÜs in Pullach durch eine Unterführung, und Langzüge nach Wolfratshausen würden in greifbare Nähe rücken, denn der einzige nicht anders lösbare Zwangspunkt würde dann wegfallen.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
- Wildwechsel
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 6876
- Registriert: 21 Jan 2003, 12:50
- Wohnort: München
Wie es da mit der Auslastung aussieht, weiß ich zugegeben nicht.ET 423 @ 9 Jul 2007, 17:36 hat geschrieben:Nur ist das Interesse an Langzügen nach Wolfratshausen eher gering,
Was dann aber zumindest sinnvoller wäre, als heute eine Verlängerung aller Bahnsteige bis auf einen ziemlich am Anfang zwischendrin....ET 423 @ 9 Jul 2007, 17:36 hat geschrieben:zumal noch sämtliche andere Bahnsteige verlängert werden müßten.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Also wenn ich meine Fahrten im Berufsverkehr so angucke, würde ich sogar fast meinen, daß die Vollzüge alle 20min dem Bedarf gerecht werden. Bei Langzügen ist auch die Problematik, daß sich die Fahrgäste dafür auch verteilen müßten. Wenn ich so schaue, wie ungleichmäßig Langzüge zumeist ausgelastet sind, hätte man das Ganze auch (in komprimierter Version) in einem Vollzug unterbringen können. Aber gut, das ist eine andere Thematik und zu sehr abschweifen und somit :offtopic: werden will ich jetzt ja auch nicht.Wildwechsel @ 9 Jul 2007, 17:41 hat geschrieben: Wie es da mit der Auslastung aussieht, weiß ich zugegeben nicht.

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Lazarus @ 11 Jul 2007, 00:15 hat geschrieben: Wieder schwerer Unfall an BÜ
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,493693,00.html
Ach, mit 30 km/h darf man in eine geschlossene Bahnschranke fahren?Der Lkw-Fahrer war mit 80 Stundenkilometern in eine geschlossene Bahnschranke gerast - erlaubt waren nur 30.
Das ist wohl etwas unglücklich formuliert, aber sind auf Bahnübergängen nicht nur 20 km/h erlaubt (bei geöffneter Schranke wohlgemerkt)?
Bevor ich falsch verstanden werde: Ich mache mich nicht über den Unfall lustig, finde den Originaltext aber etwas komisch formuliert...
Sollte das mit den 20 km/h (außer vielleicht Fahrschulprüfung) stimmen, hätte ich schon längst meinen Führerschein abgeben müssen.TramPolin @ 11 Jul 2007, 00:49 hat geschrieben:Das ist wohl etwas unglücklich formuliert, aber sind auf Bahnübergängen nicht nur 20 km/h erlaubt (bei geöffneter Schranke wohlgemerkt)?Lazarus @ 11 Jul 2007, 00:15 hat geschrieben: Wieder schwerer Unfall an BÜ
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,493693,00.html
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Also, ich habe es in der Fahrschule tatsächlich so gelernt, hatte aber irgendwann vergessen, ob es eine Vorschrift ist oder eher eine Empfehlung.luc @ 11 Jul 2007, 01:48 hat geschrieben: Sollte das mit den 20 km/h (außer vielleicht Fahrschulprüfung) stimmen, hätte ich schon längst meinen Führerschein abgeben müssen.
Es stimmt wohl nicht mit den 20 km/h, auch wenn ich auf die Schnelle nichts gefunden habe. Natürlich gilt im Zweifelsfall die per Schild ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit.
Bei Bahnübergängen bin ich mit dem Auto aber immer recht langsam gefahren, da mir nicht wohl dabei ist und ich immer denke, die Anlage könnte defekt sein.
Edit: Was ich auf die Schnelle herausgefunden habe ist wohl, dass die Geschwindigkeit nicht exakt geregelt ist. In der StVO steht offenbar nur was von "mäßiger" Geschwindigkeit.
Wer weiß es genauer?
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14636
- Registriert: 10 Apr 2006, 23:21
- Wohnort: ja
Nein, es das Tempo ist nicht generell beschränkt, außer durch die Tatsache, dass man laut StVO und Fahrlehrer mit erhöhter Vorsicht fahren sollte bzw. bei technisch nicht gesicherten Bü ja Vorfahrt gewähren muss. Sollte man bei technisch gesicherten nicht mit der erlaubten "Streckengeschwindigkeit" über'n Bü dürfen/können, stehen an den mittleren bis größeren Straßen ein riesengroßer Tempo-Schilderwald davor. Oft wird (außerorts) auf 60 km/h beschränkt - je nachdem wie groß die Löcher in der Straße bzw. der Staatskasse grad sind...
Mehr würde ich den Stoßdämpfern an den meisten der unsrigen Bü aber auch nicht zumuten. :rolleyes:
Mehr würde ich den Stoßdämpfern an den meisten der unsrigen Bü aber auch nicht zumuten. :rolleyes:
StVO
Straßenverkehrsordnung
§ 19 Bahnübergänge
(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang
1. auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),
2. auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und
3. in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild »Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang« oder »Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang« steht. Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.
(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn
1. sich ein Schienenfahrzeug nähert,
2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind oder
4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet. Hat rotes Blinklicht die Form eines Pfeiles, so hat nur zu warten, wer in der Richtung des Pfeiles abbiegen will. Das Senken der Schranken kann durch Glockenzeichen angekündigt werden.
(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Züge haben in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 und 3 außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, auf denen sie von mehrspurigen Fahrzeugen überholt werden können und dürfen, schon unmittelbar nach der einstreifigen Bake (Zeichen 162) zu warten.
(4) Kann der Bahnübergang wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert werden, ist vor dem Andreaskreuz zu warten.
(5) Wer einen Fuß-, Feld-, Wald- oder Radweg benutzt, muss sich an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz entsprechend verhalten.
(6) Vor Bahnübergängen ohne Vorrang der Schienenfahrzeuge ist in sicherer Entfernung zu warten, wenn ein Bahnbediensteter mit einer weiß-rot-weißen Fahne oder einer roten Leuchte Halt gebietet. Werden gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben, gilt § 37 Abs. 2 Nr. 1 entsprechend.
(7) Die Scheinwerfer wartender Kraftfahrzeuge dürfen niemand blenden.
Straßenverkehrsordnung
§ 19 Bahnübergänge
(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang
1. auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),
2. auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und
3. in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild »Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang« oder »Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang« steht. Der Straßenverkehr darf sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.
(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn
1. sich ein Schienenfahrzeug nähert,
2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind oder
4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet. Hat rotes Blinklicht die Form eines Pfeiles, so hat nur zu warten, wer in der Richtung des Pfeiles abbiegen will. Das Senken der Schranken kann durch Glockenzeichen angekündigt werden.
(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Züge haben in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 und 3 außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, auf denen sie von mehrspurigen Fahrzeugen überholt werden können und dürfen, schon unmittelbar nach der einstreifigen Bake (Zeichen 162) zu warten.
(4) Kann der Bahnübergang wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert werden, ist vor dem Andreaskreuz zu warten.
(5) Wer einen Fuß-, Feld-, Wald- oder Radweg benutzt, muss sich an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz entsprechend verhalten.
(6) Vor Bahnübergängen ohne Vorrang der Schienenfahrzeuge ist in sicherer Entfernung zu warten, wenn ein Bahnbediensteter mit einer weiß-rot-weißen Fahne oder einer roten Leuchte Halt gebietet. Werden gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben, gilt § 37 Abs. 2 Nr. 1 entsprechend.
(7) Die Scheinwerfer wartender Kraftfahrzeuge dürfen niemand blenden.
Während des Urlaubs in Tannheim habe ich mit meinem Freund in Sonthofen/Allgäu (waren zum schwimmen dort) vor dem Bahnübergang (Bahnstrecke Immenstadt - Oberstdorf) 3 Ankündigungsbaken mit Neongelber Farbe als Hintergrund gesehen. Was sollte der komische Hintergrund eigentlich sein? Mir persönlich gefallen die Baken ohne den Hintergrund besser. Sie sind, wie in jedem fremden Land auch sehr gut erkennbar - auch ohne den seltsamen Hintergrund. Auf dem Foto sah es zwar gut aus, aber wenn man persönlich dort war, dann sieht das ganze anders aus. Übrigens sind die BÜ's mit Ankündigungsbaken ohne den Hintergrund ausreichen gesichert. In Österreich sehe ich immer wieder an der Außerfernbahn solche BÜ's (egal, ob mit oder ohne Lichtsignalanlagen) nur die Andreaskreuze und kaum Baken (mit Ausnahme auf der wichtigen Straße, wo der Bahnübergang (österr. Eisenbahnkreuzung) per Verkehrszeichen angekündigt wird).
@hauseltr: Das ist überaus eine sinnvolle Vorschrift für die Sicherheit am Bahnübergang, aber im Vorschrift steht nirgends, daß der beschrankte Bahnübergang (bei einem Schrankendefekt) von einem Personal mit dem Sicherungsband zusätzlich bei vorhandener Lichtzeichen- oder Blinklichtanlage gesichert werden müsse.
Das Fazit: So lange eine Schranke offen ist und eine Lichtzeichenanlage leuchtet bzw. blinkt heißt das noch lange nicht, daß die Straßenverkehrsteilnehmer (einschl. Fußgänger und Radfahrer) den Bahnübergang bei geöffneter Schranke überqueren bzw. -fahren dürfen. So sollte der StVO interpretiert sein.
Zu Vorschrift Nummer 6: Gibt das auch heute noch? Ich habe bislang noch keinen erlebt, der das sowas gemacht hatte (Vielleicht nur auf den Strecken, wo die Bahnübergänge unzureichend gesichert sind).
@hauseltr: Das ist überaus eine sinnvolle Vorschrift für die Sicherheit am Bahnübergang, aber im Vorschrift steht nirgends, daß der beschrankte Bahnübergang (bei einem Schrankendefekt) von einem Personal mit dem Sicherungsband zusätzlich bei vorhandener Lichtzeichen- oder Blinklichtanlage gesichert werden müsse.
Das Fazit: So lange eine Schranke offen ist und eine Lichtzeichenanlage leuchtet bzw. blinkt heißt das noch lange nicht, daß die Straßenverkehrsteilnehmer (einschl. Fußgänger und Radfahrer) den Bahnübergang bei geöffneter Schranke überqueren bzw. -fahren dürfen. So sollte der StVO interpretiert sein.
Zu Vorschrift Nummer 6: Gibt das auch heute noch? Ich habe bislang noch keinen erlebt, der das sowas gemacht hatte (Vielleicht nur auf den Strecken, wo die Bahnübergänge unzureichend gesichert sind).