josuav @ 23 Jul 2007, 10:52 hat geschrieben: Unter welchen Umständen?
Naja, ich dachte bis jetzt, die NetzCard würde es nur "vom Arbeitgeber" aus, also als geldwerten Vorteil geben. Und jemand, der nur an einem Standort arbeitet und in der Nähe wohnt, würde kaum die NetzCard für das gesamte deutsche Netz als geldwerten Vorteil "gratis" erhalten. Vielleicht kann man die NetzCard als Mitarbeiter auch (vergünstigt) erwerben, hiervon weiß ich aber nichts.
Gilt das City-Ticket trotzdem? Oder DB Carsharing? Die Einschränkungen täten mich sehr interessieren.
Und das mit dem Sitzplatz ist jetzt meiner Meinung nach ein wenig verquer. Denn sollte ich mir wie ein normaler Bahnkunde einen Sitzplatz reservieren und dafür die normalen Gebühren zahlen, dann ist es doch eigentlich mein reservierter Platz. So habe ich das bis jetzt auch gemacht, als ich zu bestimmten Tests Freifahrtscheine erhalten habe. Einfach Nur-Reservierung im Bahnsystem vorgenommen.
Das mit dem Sitzplatz so mag stimmen, finde es aber trotzdem verquer, denn entweder einer hat eine Reservierung (dann steht man natürlich auf, wenn der kommt) oder aber man steht aus sozialen Gründen auf (Mutter, Senior, ...) und bietet diesen seinen Platz an. Bei allen anderen bin ich der Meinung, wer zuerst kommt, dem gehört auch der nichtreservierte Platz. Und wenn die "zahlende" Kundschaft (womöglich aus Sparsamkeitsgründen am falschen Ende) keinen Platz reserviert hat, dann gibt es meines Wissens nach auch keinen Sitzplatzanspruch (habe ich so jedenfalls mal in den Beförderungsbestimmungen gelesen).