@hauseltr
Höhergruppierung um je eine Gruppe für die Personale im Fahrdienst.
40 Stunden Woche ab 01.01.2008 bis 31.12. 2008 mit Lohnausgleich zum heutigen Tarif lt. TG
dann 38 Stunden Woche mit vollem Lohnausgleich + später ausgehandelte Lohnerhöhungen.
Pausenregelung: 1. Stunde 100 % immer, ab der 2. Stunde 50 % bei Pausen außerhalb der Dienststelle.
Zwischen zwei Schichten müssen mindestens 12 Stunden liegen. In Ausnahmefällen müssen für jede angefangene Stunde innerhalb der 12 Stundenregelung 100 % zusätzlich bezahlt (nicht angerechnet) werden.
Die Verschiebung von zugesagten Schichten innerhalb von 3 Tagen beinhaltet eine Sonderzahlung von 25,00 € für die erste Schicht.
Zuschlag für Schichten über 12 Stunden 25,00 €.
Eine zusätzliche Erhöhung für Bedienstete mit über 10 Jahren, also eine weitere Lohnstufe, um den Betrag X.
Sicher gut gemeint. In Teilen auch schon mal gültig in der DDV, beschränken sich Ihre Forderungen jedoch ausschließlich auf finanzielle "Entschädigung" von (kurzfristigen) Schichtveränderungen.
Die von der GDL erhobenen Forderungen, was die Zahl und Länge der Ruhen angeht, haben Sie nicht berücksichtigt. Auch die maximale Dauer der Schichten bleibt unerwähnt. Das aber sind die für das Familienleben und die Freizeitgestaltung elementar wichtigen Themen.
Außerdem wichtig ist die sog. Schichtsymmetrie, bei der Beginn und Ende an verschiedenen Orten verhindert werden sollen. Fällt dieser Grundsatz, hätte das weitreichende Folgen u.A. für die Bereitstellung von Sozialräumen, auch in Bezug auf den Aufbewahrungsort der Dienstkleidung.
Die einfache Höhergruppierung lässt auch keine langristige Lohnperspektive zu, die indirekt eine Motivation steigernde, bzw. erhaltende Komponente ausdrücken würde. Damit wären Alter und Erfahrung auch nicht honoriert. Im Übrigen wird ja gerade eine in die entgegengesetzte Richtung statt findende Eingruppierung praktiziert. Will sagen, bei Ausschreibungen wird eine Gehaltsstufe tiefer angeboten. (Vielleicht findet sich ja ein Dummer)
Außerdem ist bei der DBAG jeder Gehaltsstufe ein bestimmtes Mitarbeiter- bzw. Beschäftigungsprofil zugeordnet. Also wird die DBAG doch nicht einfach die Belastung und Verantwortung der Mitarbeiter des Fahrpersonals mit denen von höherwertig (?) ausgebildeten Mitarbeitern in höherwertigen (?) "Normal"diensten (sprich Tagelöhner) gleichsetzen.
Sicherlich sind die Forderungen für viele, vor Allem die Öffentlichkeit, ein scheinbarer Paukenschlag. Sicher wird man sich auch mit weit weniger einigen können (müssen). Aber der eigenständige TV ist hier das Wesentliche, weil man von Vereinbarungen, die nachteilig für das Fahrpersonal sind, unabhängig sein möchte und auch, um sich von den anderen Gewerkschaften abzugrenzen. Das "gemeinsam sind wir stark" ist doch nur wirksam, wenn man auch die gleichen Interessen verfolgt.
Außerdem fände ich eine Zusammenfassung aller Tarifregelungen in einem eigenständigen TV allemal besser, als es derzeit in, wenn ich richtig gezählt habe, 14 TVen der Fall ist.
Alles in Allem ist dieser Tarifstreit also wesentlich komplexer, als ihn auf eine einfache Lohnforderung reduzieren zu wollen.