Gebuchten Zug verpasst - was kostet das?
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Kann man ggf. den Zugbegleiter "milde stimmen", wenn man ihm "vorheult", dass man eigentlich pünktlich gewesen wäre aber z.B. wg. Ausfall der Strassenbahn oder Bus man verspätet ist. Quasi man es nicht selber zu vertreten hat?
Natürlich ist mir klar, dass man deswegen kein Recht auf seinen Sparpreis bei der DB hat. Oder wirkt sowas eher negativ?
Natürlich ist mir klar, dass man deswegen kein Recht auf seinen Sparpreis bei der DB hat. Oder wirkt sowas eher negativ?
Ich würds zumindest probieren... Was ist eigentlich in so einem Fall, wenn der Regionalverkehr-Vorlauf Verspätung hat? Wenn es auf der Karte eingetragen ist (NV*ICE xxyy) is es ja kein Problem, aber was ist wenn man z.B. die Nahverkehrs-Strecke mit einer vorhandenen Monatskarte abdeckt, die S-Bahn Verspätung hat und man deshalb den Zug verpasst?Kann man ggf. den Zugbegleiter "milde stimmen", wenn man ihm "vorheult", dass man eigentlich pünktlich gewesen wäre aber z.B. wg. Ausfall der Strassenbahn oder Bus man verspätet ist. Quasi man es nicht selber zu vertreten hat?
dann dürftes Pech haben schätz ich mal, da die eigendlich Fahrt ja den NV net beinhaltet. Deshalb dürfte dasselbe gelten, als wenn man mit Auto oder andersweitig zum betreffenden Bahnhof fährtSupertom @ 11 Nov 2007, 14:22 hat geschrieben:
Ich würds zumindest probieren... Was ist eigentlich in so einem Fall, wenn der Regionalverkehr-Vorlauf Verspätung hat? Wenn es auf der Karte eingetragen ist (NV*ICE xxyy) is es ja kein Problem, aber was ist wenn man z.B. die Nahverkehrs-Strecke mit einer vorhandenen Monatskarte abdeckt, die S-Bahn Verspätung hat und man deshalb den Zug verpasst?
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Im schlimmsten Fall wird er einem vermutlich ne Fahrkarte verkaufen.Lazarus @ 11 Nov 2007, 13:36 hat geschrieben: im schlimmsten Fall wird man dich halt wegen ungültiger Fahrkarte an der nächsten Station aussteigen lassen![]()
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Den Aufpreis. Also 15 EUR+Differenz Sparpreis-Bordpreis.Boris Merath @ 11 Nov 2007, 14:46 hat geschrieben: Im schlimmsten Fall wird er einem vermutlich ne Fahrkarte verkaufen.
Man kann natürlich schauen, ob ne S-Bahn oder so innerhalb der Tariflichen Gleichstellung entsprechend viel Verspätung hat und sich das dann eintragen lassen. Zählt nämlich sehr wohl zur Fahrtstrecke, womit §9.1.1 der BBPV greift...
Problem ist nur, dass bei Dauerspezial aus mir nicht bekannten Gründen die tarifliche Gleichstellung nicht angewandt wird und man stattdessen den exakten Zielbahnhof angeben muss. Der "Trick" mit der tariflichen Gleichstellung funktioniert also bei den Sparpreisen.JeDi @ 11 Nov 2007, 14:59 hat geschrieben: Den Aufpreis. Also 15 EUR+Differenz Sparpreis-Bordpreis.
Man kann natürlich schauen, ob ne S-Bahn oder so innerhalb der Tariflichen Gleichstellung entsprechend viel Verspätung hat und sich das dann eintragen lassen. Zählt nämlich sehr wohl zur Fahrtstrecke, womit §9.1.1 der BBPV greift...
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Das wäre Freiheitsberaubung.611 @ 11 Nov 2007, 18:43 hat geschrieben: Hab ich das jetzt eigentlich richtig verstanden, dass der ZuB einen, wenn man schon vor seinem im Dauerspezial gebuchten Zielort aussteigt, am Aussteigen hindern soll?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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.oO( Ausstieg nur mit gültiger Fahrkarte )
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611 @ 11 Nov 2007, 18:43 hat geschrieben: [...] am Aussteigen hindern soll?
*gg*Daniel Schuhmann hat geschrieben:oO( Ausstieg nur mit gültiger Fahrkarte )
Das soll mir mal ein ZuB vormachen... Ich schiebe den mit aus dem Zug, oder gugge einfach wo er denkt das ich aussteigen würde, nehme ich einfach eine andere Tür

Aber ich fahre sowieso höchstens im NV mit Bayernticket bzw. im Raum Nbg. mit meinem VGN-Jahresabo. Aber für den Fall das ich eine längere Strecke mal fahren sollte was äußerst selten ist, dann hätte ich ja eh eine gültige Fahrkarte, weil ich mir dann halt eine am Automaten/Schalter besorgen würde.
Denkst du, dass das Zugbegleitpersonal nichts besseres zu tun hat? Mal abgesehen davon, dass dies jeder rechtlichen Grundlage entbehrt.611 @ 11 Nov 2007, 18:43 hat geschrieben: Hab ich das jetzt eigentlich richtig verstanden, dass der ZuB einen, wenn man schon vor seinem im Dauerspezial gebuchten Zielort aussteigt, am Aussteigen hindern soll?
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!