Gebuchten Zug verpasst - was kostet das?

Strecken und Fahrzeuge von DB Fernverkehr und anderen als DB Fernverkehr.
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andreas
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Beitrag von andreas »

Hallo,

was kostet es, wenn ich einen gebuchten ice verpasse und statt dessen den nächsten Zug nehme?

danke
eisteefahrer
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Beitrag von eisteefahrer »

andreas @ 10 Nov 2007, 20:41 hat geschrieben: Hallo,

was kostet es, wenn ich einen gebuchten ice verpasse und statt dessen den nächsten Zug nehme?

danke
15 Euro plus Differenz Spar-Normalpreis.
Dauerspezial kannst wegwerfen...

eisteefahrer
NV fahren lass ich sein, ich fahre mit dem Eistee heim
Fastrider
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Beitrag von Fastrider »

eisteefahrer @ 10 Nov 2007, 20:43 hat geschrieben:15 Euro plus Differenz Spar-Normalpreis.
aber nur für die betroffene Richtung.


Gruss, Fastrider
Hot Doc
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Beitrag von Hot Doc »

Einsteigen und trotzdem versuchen mitzufahren...ist mir schon 2x passiert und immer haben die Zugbegleiter ohne zu murren einfach abgestempelt.
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Kann man ggf. den Zugbegleiter "milde stimmen", wenn man ihm "vorheult", dass man eigentlich pünktlich gewesen wäre aber z.B. wg. Ausfall der Strassenbahn oder Bus man verspätet ist. Quasi man es nicht selber zu vertreten hat?

Natürlich ist mir klar, dass man deswegen kein Recht auf seinen Sparpreis bei der DB hat. Oder wirkt sowas eher negativ?
Hot Doc
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Beitrag von Hot Doc »

Probieren kostet nix!
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

im schlimmsten Fall wird man dich halt wegen ungültiger Fahrkarte an der nächsten Station aussteigen lassen :lol:
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
Supertom
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Beitrag von Supertom »

Kann man ggf. den Zugbegleiter "milde stimmen", wenn man ihm "vorheult", dass man eigentlich pünktlich gewesen wäre aber z.B. wg. Ausfall der Strassenbahn oder Bus man verspätet ist. Quasi man es nicht selber zu vertreten hat?
Ich würds zumindest probieren... Was ist eigentlich in so einem Fall, wenn der Regionalverkehr-Vorlauf Verspätung hat? Wenn es auf der Karte eingetragen ist (NV*ICE xxyy) is es ja kein Problem, aber was ist wenn man z.B. die Nahverkehrs-Strecke mit einer vorhandenen Monatskarte abdeckt, die S-Bahn Verspätung hat und man deshalb den Zug verpasst?
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Supertom @ 11 Nov 2007, 14:22 hat geschrieben:
Ich würds zumindest probieren... Was ist eigentlich in so einem Fall, wenn der Regionalverkehr-Vorlauf Verspätung hat? Wenn es auf der Karte eingetragen ist (NV*ICE xxyy) is es ja kein Problem, aber was ist wenn man z.B. die Nahverkehrs-Strecke mit einer vorhandenen Monatskarte abdeckt, die S-Bahn Verspätung hat und man deshalb den Zug verpasst?
dann dürftes Pech haben schätz ich mal, da die eigendlich Fahrt ja den NV net beinhaltet. Deshalb dürfte dasselbe gelten, als wenn man mit Auto oder andersweitig zum betreffenden Bahnhof fährt
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Nach BB Personenverkehr ist man selbst verantwortlich, wie man zu Anfangspunkt der Strecke kommt, die auf der Fahrkarte eingetragen ist. Alle durch das Personal ermöglichten Abweichungen sind also rein der Kulanz geschuldet - es gibt keinen Rechtsanspruch darauf.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Lazarus @ 11 Nov 2007, 13:36 hat geschrieben: im schlimmsten Fall wird man dich halt wegen ungültiger Fahrkarte an der nächsten Station aussteigen lassen :lol:
Im schlimmsten Fall wird er einem vermutlich ne Fahrkarte verkaufen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Boris Merath @ 11 Nov 2007, 14:46 hat geschrieben: Im schlimmsten Fall wird er einem vermutlich ne Fahrkarte verkaufen.
Den Aufpreis. Also 15 EUR+Differenz Sparpreis-Bordpreis.

Man kann natürlich schauen, ob ne S-Bahn oder so innerhalb der Tariflichen Gleichstellung entsprechend viel Verspätung hat und sich das dann eintragen lassen. Zählt nämlich sehr wohl zur Fahrtstrecke, womit §9.1.1 der BBPV greift...
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

JeDi @ 11 Nov 2007, 14:59 hat geschrieben: Den Aufpreis. Also 15 EUR+Differenz Sparpreis-Bordpreis.

Man kann natürlich schauen, ob ne S-Bahn oder so innerhalb der Tariflichen Gleichstellung entsprechend viel Verspätung hat und sich das dann eintragen lassen. Zählt nämlich sehr wohl zur Fahrtstrecke, womit §9.1.1 der BBPV greift...
Problem ist nur, dass bei Dauerspezial aus mir nicht bekannten Gründen die tarifliche Gleichstellung nicht angewandt wird und man stattdessen den exakten Zielbahnhof angeben muss. Der "Trick" mit der tariflichen Gleichstellung funktioniert also bei den Sparpreisen.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

ChristianMUC @ 11 Nov 2007, 15:01 hat geschrieben: Problem ist nur, dass bei Dauerspezial aus mir nicht bekannten Gründen die tarifliche Gleichstellung nicht angewandt wird und man stattdessen den exakten Zielbahnhof angeben muss.
cool!
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Ne Frechheit finde ich die "+15 EUR" beim Aufzahlen auf den Standardpreis. Früher war mit einer normalen Fahrkarte im IC der IC-Zuschlag oder Aufpreis auf ICE auch nur 2-3 Euro teurer.
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Der Aufpreis hat ja seine Berechtigung - sonst würde jeder die SP50-Kontingente "auf gut Glück" aufkaufen und später dann in Normalpreise umbuchen. Es soll ja ein Reiz entstehen, sich an die Zugbindung zu halten.
611
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Beitrag von 611 »

Hab ich das jetzt eigentlich richtig verstanden, dass der ZuB einen, wenn man schon vor seinem im Dauerspezial gebuchten Zielort aussteigt, am Aussteigen hindern soll?
[font=Courier]Ceterum censeo Stuttgartum 21 esse delendam[/font]
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

611 @ 11 Nov 2007, 18:43 hat geschrieben: Hab ich das jetzt eigentlich richtig verstanden, dass der ZuB einen, wenn man schon vor seinem im Dauerspezial gebuchten Zielort aussteigt, am Aussteigen hindern soll?
Woraus schliesst du das?
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

611 @ 11 Nov 2007, 18:43 hat geschrieben: Hab ich das jetzt eigentlich richtig verstanden, dass der ZuB einen, wenn man schon vor seinem im Dauerspezial gebuchten Zielort aussteigt, am Aussteigen hindern soll?
Das wäre Freiheitsberaubung.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Daniel Schuhmann
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Beitrag von Daniel Schuhmann »

.oO( Ausstieg nur mit gültiger Fahrkarte )
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Christian0911
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Beitrag von Christian0911 »

611 @ 11 Nov 2007, 18:43 hat geschrieben: [...] am Aussteigen hindern soll?
Daniel Schuhmann hat geschrieben:oO( Ausstieg nur mit gültiger Fahrkarte )
*gg*
Das soll mir mal ein ZuB vormachen... Ich schiebe den mit aus dem Zug, oder gugge einfach wo er denkt das ich aussteigen würde, nehme ich einfach eine andere Tür :)

Aber ich fahre sowieso höchstens im NV mit Bayernticket bzw. im Raum Nbg. mit meinem VGN-Jahresabo. Aber für den Fall das ich eine längere Strecke mal fahren sollte was äußerst selten ist, dann hätte ich ja eh eine gültige Fahrkarte, weil ich mir dann halt eine am Automaten/Schalter besorgen würde.
[font=Arial]Viele Grüße aus NNLW
Christian0911
[/font]
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143 094-1
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Beitrag von 143 094-1 »

611 @ 11 Nov 2007, 18:43 hat geschrieben: Hab ich das jetzt eigentlich richtig verstanden, dass der ZuB einen, wenn man schon vor seinem im Dauerspezial gebuchten Zielort aussteigt, am Aussteigen hindern soll?
Denkst du, dass das Zugbegleitpersonal nichts besseres zu tun hat? Mal abgesehen davon, dass dies jeder rechtlichen Grundlage entbehrt.
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
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