JaRohrbacher @ 23 Jan 2008, 15:54 hat geschrieben: Darf denn ein Analphabet allein im Zug fahren?
Nun ja. Da tun sich ja Abgründe auf. Jemand der nicht lesen kann kann ja auch die Hausordnung nicht lesen, ihr also nicht zustimmen und sich damit letztlich nicht am Bahnsteig bewegen???Ich dachte immer, man muss als Fahrgast Deutsch in Wort und Schrift, das Tarifsystem, das Signalbuch und noch weitere Sachen beherrschen und außerdem ein Führungszeugnis vorlegen, das einem bestätigt, dass das DB-Personal mit einem umgehen kann. :ph34r:
Trotzdem. Ein totaler Analphabet dürfte im Normalfall schon erhebliche Schwierigkeiten haben allen ein Bayernticket zu erwerben. Die ggf. helfende Person kann also den Namen eintragen.
Ebenfalls ein lustiger Fall: In den Zug steigt jemand mit zwei gebrochenen Armen. Hier wurde das ganze vom (hier passenden Begriff des Schaffners einsetzen) recht unbürokratisch gelöst. Hat einfach den Namen ins Feld geschrieben
