Meinst Du nicht, daß Polizei und Staatsanwaltschaft wichtigeres zu tun haben?Hot Doc @ 18 Feb 2008, 22:10 hat geschrieben:Eine vernünftig begründete Anzeige reicht z.B. aus. Ob die Begründung dann richterlich Stand hält, kann im Nachhinein geprüft werden. Tut sie es nicht, ist auch die Strafe hinfällig, da Beweise (bzw. Zeugenaussagen der Polizisten) nicht verwertbar sind.
Aha, selbst bei einer so privaten Veranstaltung wie einer Hochzeit, bei der das Paar als Gastgeber fungiert. Donnerwetter, das nenne ich rechtsstaatliches Verständnis!Hot Doc @ 18 Feb 2008, 22:10 hat geschrieben:Sie fragen alle Gäste vorher und wenn einer was dagegen hat, dann wird das eben nix mit dem Rauchen. Das ist doch der (erweiterte) Sinn des Gesetzes, dass der schwarze Peter die Seite wechselt. Sie fragen alle Gäste vorher und wenn einer was dagegen hat, dann wird das eben nix mit dem Rauchen. Das ist doch der (erweiterte) Sinn des Gesetzes, dass der schwarze Peter die Seite wechselt.
Es geht mir nicht um die Frage, wer Bittsteller sein muss und wer nicht. Mir ist auch nicht die Frage wichtig, ob das Nichtraucherschutzgesetz sinnvoll ist oder nicht. Es geht mir schlicht und ergreifend um die Verhältnismäßigkeit. Und letztlich muss sich die Legislaltive den Vorwurf gefallen lassen, nach ellenlanger Diskussion ein Gesetz mit heißer Nadel gestrickt zu haben, das anscheinend viele Schlupflöcher zulässt.
Seppi-Schmid-Polemik hilft auch nicht weiter...Hot Doc @ 18 Feb 2008, 22:10 hat geschrieben:Früher wurden die Nichtraucher blöd angeguckt, wenn sie drum gebeten haben nicht zu rauchen (heute werden sie - zumindest in der s- und U-Bahn - verprügelt). Jetzt müssen die Raucher Bittsteller sein.