Der soll mal S6 Ost bei uns fahren.

Kann man dich am Sonntag wählen, oder meckerst Du lieber nur rum, ohne selbst Dinge in die Hand zu nehmen?Iarn @ 29 Feb 2008, 08:39 hat geschrieben: Deutschland und seine Paragraphen. Ich kriege jedes mal die Krätze, wenn ich nen Bahnübergang ohne Bahn sehe. Es wird Zeit, dass der Paragraphenjungel mal etwas gelichtet wird und solche unsinnigen Vorschriften korrigiert werden.
Genau. Bei 'nem Feldweg und 'ner Nebenbahn unter 60 km/h ginge das soweit ich weiß auch heute noch, bei Fußgängerwegen oder Übergängen ohne öffentlichen Verkehr geht's auch ohne, wurde ja in Rohrbach erst vor 3 Jahren oder so einer gebaut, inkl. einer neuen Pfeiftafel, da die Strecke nicht einsehbar ist, ich hatte ja mal ein Bild gepostet.ropix @ 2 Mar 2008, 14:48 hat geschrieben: Das ist ne Hauptstraße mit zu vielen Fahrzeugen- ergo nicht einfach Andreaskreuz hinstellen
Doch!? Das Gleis ist ja nicht mehr in Betrieb, muss also nicht mehr befahrbar sein, es ist ja stillgelegt, aber rechtlich halt noch eine Eisenbahnstrecke. Der Straßenteil ist noch in Betrieb und muss daher in Betrieb sein, es wird ja eine Eisenbahnstrecke gekreuzt. Logisch.EBO-gerecht ist ein BÜ aber nicht wenn ne Straße im wahrsten Sinne des Wortel darüber verläuft?
Nö, wenn meine Logik korrekt ist, muss das Ding theoretisch betriebsfähig gehalten werden. Es würde mich aber echt interessieren, ob der Bürokratismus dann doch so weit geht.Jetzt könnte man sagen, stehenlassen kostet Wartung. Muß man einen Bü einer stillgelegten Strecke warten? Muß er betriebsfähig sein? Oder kann man auch einfach Strom abschalten und stehen lassen?