Bahnübergänge sind ja ziemlich selten geworden...

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ET 423
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Beitrag von ET 423 »

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Das ist übrigens grenzbayerisch ;) (Strecke Jossa - Wildflecken)
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ubahnfahrn
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Beitrag von ubahnfahrn »

ET 423 @ 28 Feb 2008, 22:02 hat geschrieben: Der soll mal S6 Ost bei uns fahren. :D
Wieviele hat es denn da ?
[img]http://img856.imageshack.us/img856/8064 ... eu2011.png[/img]

Grüße vom Holledauer Tor
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

ubahnfahrn @ 28 Feb 2008, 22:10 hat geschrieben: Wieviele hat es denn da ?
Zwischen Giesing und Kreuzstraße habe ich 26 gezählt, aber ich will nicht ausschließen, daß ich mich verzählt habe... :rolleyes:
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Oder mal im Mühldorfer Land fahren, wo man die 26 Bahnübergänge teilweise schon fast zwischen zwei Haltepunkten zusammenbekommt :-)

Aber mal ne andere Frage: Darf man ne nicht entwidmete Eisenbahn einfach so überteeren? *zweifel*
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Wenn die Strecke stillgelegt ist, darf ich meiner Ansicht nach schon drüberalphaltieren. Denn man darf ja auch wie anderswo die Gleise ganz abbauen. Also wir haben hier eine Bahnstrecke, die ist auch rechtlich noch eine Bahnstrecke, das heißt eine Kreuzung mit einer Straße muss ordnungsgemäß nach EBO gesichert sein. Da sie aber stillgelegt ist, muss das Gleis nicht mehr befahrbar sein. Der Bahnübergang als solcher ist aber noch in Betrieb, denn es kreuzt eine in Betrieb befindliche Straße ein als Bahnstrecke gewidmetes Gelände, das heißt der Bü muss EBO-gerecht stehen bleiben und wohl auch gewartet werden, was ich mir recht lustig vorstelle. So versteh' und kenn' ich das. :rolleyes:
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

EBO-gerecht ist ein BÜ aber nicht wenn ne Straße im wahrsten Sinne des Wortel darüber verläuft?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Deutschland und seine Paragraphen. Ich kriege jedes mal die Krätze, wenn ich nen Bahnübergang ohne Bahn sehe. Es wird Zeit, dass der Paragraphenjungel mal etwas gelichtet wird und solche unsinnigen Vorschriften korrigiert werden.
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Beitrag von JeDi »

Sicherung mit Andreaskreuzen sollte aber doch reichen...
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Beitrag von Münchner Kindl »

Iarn @ 29 Feb 2008, 08:39 hat geschrieben: Deutschland und seine Paragraphen. Ich kriege jedes mal die Krätze, wenn ich nen Bahnübergang ohne Bahn sehe. Es wird Zeit, dass der Paragraphenjungel mal etwas gelichtet wird und solche unsinnigen Vorschriften korrigiert werden.
Kann man dich am Sonntag wählen, oder meckerst Du lieber nur rum, ohne selbst Dinge in die Hand zu nehmen? ;)
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Ich stehe leider nicht für die Kommunalpolitik zur Verfügung. Außerdem trifft das hier diskutierte Thema nicht den Kompetenzbereich der Kommunalpolitik. Allerdings ist es mir durch meinen Beruf vergönnt, ab und an ein klitzewenig zur Erarbeitungen von Standards beizutragen, jedoch nicht im Bahnbereich.
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Beitrag von elchris »

JeDi @ 29 Feb 2008, 08:49 hat geschrieben: Sicherung mit Andreaskreuzen sollte aber doch reichen...
Darfst aber nicht mehr bauen. Auch nicht UMbauen.
ropix
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Beitrag von ropix »

JeDi @ 29 Feb 2008, 08:49 hat geschrieben: Sicherung mit Andreaskreuzen sollte aber doch reichen...
Das ist ne Hauptstraße mit zu vielen Fahrzeugen :) - ergo nicht einfach Andreaskreuz hinstellen
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

ropix @ 2 Mar 2008, 14:48 hat geschrieben: Das ist ne Hauptstraße mit zu vielen Fahrzeugen :) - ergo nicht einfach Andreaskreuz hinstellen
Genau. Bei 'nem Feldweg und 'ner Nebenbahn unter 60 km/h ginge das soweit ich weiß auch heute noch, bei Fußgängerwegen oder Übergängen ohne öffentlichen Verkehr geht's auch ohne, wurde ja in Rohrbach erst vor 3 Jahren oder so einer gebaut, inkl. einer neuen Pfeiftafel, da die Strecke nicht einsehbar ist, ich hatte ja mal ein Bild gepostet.

http://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__11.html
EBO-gerecht ist ein BÜ aber nicht wenn ne Straße im wahrsten Sinne des Wortel darüber verläuft?
Doch!? Das Gleis ist ja nicht mehr in Betrieb, muss also nicht mehr befahrbar sein, es ist ja stillgelegt, aber rechtlich halt noch eine Eisenbahnstrecke. Der Straßenteil ist noch in Betrieb und muss daher in Betrieb sein, es wird ja eine Eisenbahnstrecke gekreuzt. Logisch. :D
Didy
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Beitrag von Didy »

Ich weiß nicht wieso sich die Leute (sowohl im Ort als auch hier im Forum) daran stören, daß der Bü noch steht - objektiv betrachtet stört das Ding doch nicht. Keine Wartezeiten, kein Gebimmel das Leute weckt o.Ä.

Abbauen würde erstmal was kosten. Und wenn die Strecke je reaktiviert werden sollte muß man nen neuen bauen.

Jetzt könnte man sagen, stehenlassen kostet Wartung. Muß man einen Bü einer stillgelegten Strecke warten? Muß er betriebsfähig sein? Oder kann man auch einfach Strom abschalten und stehen lassen?

Wenn man die Wartung lässt kanns natürlich sein, daß er kaputt ist wenn man ihn mal wieder in Betrieb nehmen will. Dann kann man ihn immer noch austauschen. Hat aber die Chance, daß man ihn doch reparieren kann statt neu beschaffen muß. Oder zumindest nur den kaputten Geraffel austauschen statt eine neue Anlage genehmigen lassen zu müssen, wenn nicht andere Vorschriften dagegenstehen.

Daß Ding als Kuriosität zu sehen, klar. Aber sich ernsthaft daran stören? Ich hab andere Sorgen....
Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Jetzt könnte man sagen, stehenlassen kostet Wartung. Muß man einen Bü einer stillgelegten Strecke warten? Muß er betriebsfähig sein? Oder kann man auch einfach Strom abschalten und stehen lassen?
Nö, wenn meine Logik korrekt ist, muss das Ding theoretisch betriebsfähig gehalten werden. Es würde mich aber echt interessieren, ob der Bürokratismus dann doch so weit geht. :P
Didy
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Beitrag von Didy »

Also an einer Strecke die man theoretisch befahren kann, nur auf dem Papier stillgelegt (und vielleicht mit ner Sh2-Tafel gesperrt), versteh ich voll und ganz. Aber wenn die Gleise überteert sind...

Andererseits, welche Voraussetzungen muß man erfüllen, daß man die Gleise überteeren darf? Muß man da wo nen Prellbock oder zumindest ne Gleissperre, nen 2000er Magnet o.Ä. hinsetzen? Oder reicht da eine Sh2, die im Zweifelsfall leicht "umgemäht" werden kann? (Man denke an "ausgebüchste" Wagen, um bezug zu einem anderen Diskussionsthema hier zu nehmen) Oder ist sowas schon beim stillegen erforderlich?
Mir wärs jedenfalls wohler, wenn da davor eine Gleissperre wäre, daß eine Entgleisung im Zweifelsfall "in der Pampa" passiert statt an der Straße, wo Fußgänger und Autos nebendranstehen (höheres Schadenspotential).
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