dochnochmal @ 19 Feb 2008, 16:39 hat geschrieben:Da sieht man, dass du was das angeht nicht den richtigen Einblick hast. Bei der Eisenbahn wird ein Tf schon angeklagt - und zwar der Tf als Person, nicht die Bahn! - wenn er ungünstig angehalten hat und sich jemand beim Aussteigen aus der letzten Tür verletzt. Woher aber will der Tf das jedes Mal beurteilen können? Den Zug ablaufen...?!? Und wie soll es dann erst im von der Regel abweichenden Fall aussehen?
Also zum Glück macht nicht die Eisenbahn das Gesetz und man wird auch nicht von, vor oder bei ihr angeklagt, sondern von der Staatsanwaltschaft vor Gericht. Strafrechtlich relevant ist nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Da ist das Maß dasselbe, egal wer der Arbeitgeber ist. Dass ein Tf mehr Verantwortung hat, als die meisten Sekretärinnen ist klar. Aber die Vorschriften des EVU helfen bei der strafrechtlichen Bewertung nur am Rande weiter - hier zählt das Gesetz.
Zivilrechtlich - also bei Haftungsfragen - sieht es anders aus. Nimmt jemand die ihm von der Firma übertragene Verantwortung wahr, haftet immer die Firma. Handelt er eigenmächtig, haftet er. Wenn die DB AG also dem ZUB erlaubt, eine Entscheidung bzgl Ein- und Aussteigens in Moosach zu treffen, und wenn er nicht grob fahrlässig handelt, ist er rechtlich auf der sicheren Seite. Wenn er aus Sicht der Firma im Rahmen seiner Verantwortung eine Fehlentscheidung trifft, ist das schlecht für die Karriere - hier kommen wir dann ins Arbeitsrecht, und das ist dann sicher nochmal komplexer.
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, mit Straf- oder Zivilrecht in Konflikt zu kommen, unterschiedlich ist, so sind die im Falle des Falles zu beachtenden Grundsätze aber dieselben - selbst für die Sekretärin.
Mit dem Rest drehst du dich im Kreis - das war schon weiter oben diskutiert. Der Tf oder Zub muß jede Entscheidung nach Besten Wissen und Gewissen treffen und im Zweifelsfall auf der sicheren Seite bleiben. Aber nur weil es unübersichtliche und unbekannte Stationen gibt, schließt das nicht aus, das es einen Bahnmitarbeiter gibt, der Moosach so gut kennt, dass er sich sicher genug fühlt, Leute hier aussteigen zu lassen. Vielleicht sogar 2 - oder 3 - oder noch mehr?
Weil ich mich nicht zu oft wiederholen möchte, klinke ich mich jetzt dir gegenüber aus. Es hat ja doch keinen Sinn.