Hallo,Fastrider @ 16 May 2008, 00:53 hat geschrieben:
Also ich habe jetzt gerade noch einmal nachgeschaut. Das Bayernticket gilt in Zügen, in Verkehrsverbünden und auf einigen Buslinien, jedoch nicht auf allen.
"einige Buslinien" ist der falsche Terminus.
Das Bayernticket gilt auf den Strecken der DB-Regionalbusgesellschaften in Bayern nicht nur auf "einigen Busstrecken" sondern nahezu auf allen.
Lt. Homepage von RBO-DB gilt es nicht:
- auf Sonderlinienverkehren wie z. B. Skibussen
- im grenzüberschreitenden Verkehr nach Österreich und Tschechien.
Also kann man davon ausgehen, dass das BT im normalen Buslinienverkehr durch DB-Gesellschaften in Bayern uneingeschränkt gilt. Ich gehe selbst davon aus, dass die Gültigkeit auch auf Linienverkehren nach Österreich und Tschechien gegeben ist, solange die Strecke noch nicht ins Ausland führt. Erst ab der letzten Haltestelle vor der Grenze dürfte es nicht mehr gelten.
Im Bereich der RVO-DB ist mir außerdem bekannt, dass es nicht auf Mautstrecken gilt, wie z. B. der Winklmoosalmstraße.
So verständlich die Vorschläge von Fastrider auch sind, würden sie doch zu Verkomplizierungen und Verteuerungen durch den Erwerb zusätzlicher Busanschlusstickets führen.
Also Relationstickets würde ich grundsätzlich ablehnen. Sprechen könnte man dagegen über eine Staffelung des Bayerntickets unter stärkerer Berücksichtigung der Personenzahl unter gleichzeitiger Verminderung des Preises für das BT-Single. Ggf. wäre es auch sinnvoll, das BT - unter gleichzeitiger Herabsetzung des Preises - mehr zu regionalisieren (z. B. Gültigkeit beispielsweise nur für einen Regierungsbezirk, nicht jedoch für ganz Bayern). Dann müsste natürlich die Möglichkeit geschaffen werden, günstigere Erweiterungstickets für angrenzende Regierungsbezirke zu erwerben.
Inwieweit das natürlich im Hinblick auf die Festschreibung des BT im Verkehrsdurchführungsvertrag mit dem Freistaat bis Ende 2013 realisierbar ist, weiss ich auch nicht.
Gruß