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glemsexpress
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Beitrag von glemsexpress »

JeDi @ 20 May 2008, 21:09 hat geschrieben:Da is doch Halbstundentakt??
Das ist kein Halbstundentakt, nur 2 Züge/h. Genauso wie es zwischen Bietigheim und Mühlacker eh nur 2 2h Takte und einen 1h Takt gibt die sich aber nicht zu einen 30er Takt ergänzen.

Und dafür das der Bus ca. 2x so lange braucht wie der Zug (einzelne relationen wie Rösslesweg-Bretten sogar ca. 3x so lange). Also sind 2 Busse/h nur ein gerechter Ausgleich. Zudem werden ja auch Bahnen mit ca. 100 Sitzplätzen ersetzt, da braucht man dann halt auch 2 Busse.
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Beitrag von Mario »

chris @ 21 May 2008, 21:41 hat geschrieben: Wieso kriegt sie dann Regionalisierungsmittel und legt trotzdem Strecken still? Und wieso fährt dann der Fernverkehr im Gegemnsatz dazu eigenwirtschaftlich? Fragen über Fragen...

Hallo

Mußt dich einfach mal mit den Jahresberichten der DB beschäftigen.Genau durch die Regionalisierungsmittel ist der NV für die DB so ein Geschäft.Warum wurde der IR gestrichen???
Auf den ex IR Linien fahren jetzt RE auf Landesrechnug.Der Fernverkehr ist nur ein kleiner Anteil.
Du kannst auch Connex nehmen denn Großen einstieg im Fernverkehr den mann wollte hat mann auch noch nicht gemacht.Und warum nicht weil der NV mehr Kohle macht durch die Steuermittel.

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Beitrag von JeDi »

glemsexpress @ 21 May 2008, 21:50 hat geschrieben: Das ist kein Halbstundentakt, nur 2 Züge/h. Genauso wie es zwischen Bietigheim und Mühlacker eh nur 2 2h Takte und einen 1h Takt gibt die sich aber nicht zu einen 30er Takt ergänzen.

Und dafür das der Bus ca. 2x so lange braucht wie der Zug (einzelne relationen wie Rösslesweg-Bretten sogar ca. 3x so lange). Also sind 2 Busse/h nur ein gerechter Ausgleich. Zudem werden ja auch Bahnen mit ca. 100 Sitzplätzen ersetzt, da braucht man dann halt auch 2 Busse.
Naja - HAFAS-Kurzrecherche:

11:08-11:31 S
11:38-11:59 RE
12:08-12:31 S
12:35-12:58 RE

kommt doch *einigermaßen* hin...
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Beitrag von glemsexpress »

Mühlacker -> Bietigheim:

16:25 - S5
16:59 - RE aus HD
17:25 - S5
17:55 - RE aus KA

Ja, der 60er Takt der S5 passt, die Heidelberger und Karlsruher REs passen aber nicht.
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Beitrag von JeDi »

Der Karlsruher passt ja auch noch in den S5-Takt
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glemsexpress
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Beitrag von glemsexpress »

Aber ab Vaihingen nicht mehr:

16:34 - S5
17:07 - RE aus HD
17:34 - S5
18:07 - RE aus KA

Alles sehr verworren da unten. Dazu kommt noch der IRE und der IC der ja auch noch in unterschiedlichen Fahrzeiten zum IRE verkehrt.
Da muss echt mal jemand aufräumen. :ph34r:
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Tequila
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Beitrag von Tequila »

Mario @ 21 May 2008, 18:39 hat geschrieben: Das mag in den Vorschriften stehen.Ich habe noch nicht erlebt das mann mit dem SWT einen IC oder ICE nutzen kann bei Verspätungen.Den Nächsten RE oder RB ja.Und Hotel oder Taxi nicht den Gesamtbetrag.
Ich hab 2003 oder so erlebt da haben sie Mutter mit Kleinkind am Bhf Zoo stehen lassen 4 oder 5 Stunden.So das damals noch der BGS für die Mutter bei der Bahn druck gemacht hat.Papier und Wirklichkeit gehen da weit auseinander.
Deswegen nicht lange schnacken, sondern einfach einsteigen. Eine explizite Freigabe der Fahrkarte für höherwertige Züge ist nämlich in so einem "Versicherungsfall" (§9.1.1) seit Ende 2002 (Änderung der AGB/Abschaffung des DPT) nicht mehr nötig und vorgesehen.

Sollte sich das dann im Zug nicht zur Zufriedenheit klären lassen (weil manche die Beförderungsbedingungen nicht so genau zu kennen scheinen, um es mal vorsichtig auszudrücken | es gibt Möglichkeiten für den KiN/Zub, bei Zweifel von Fahrgastangaben nachzufragen, ob Zug XXX wirklich yy Minuten verspätet war), NICHT ZAHLEN (!) sondern eine FN akzeptieren und der dann später schriftlich widersprechen unter Angabe des konkreten Sachverhalts. Die MÜSSEN dann nach den zum Zeitpunkt der Fahrt geltenden AGB handeln und nicht nach subjektiven Gesichtspunkten ("och der hatte SWT, nee den brummen wir jetzt mal die Kosten auf") oder "internen Dienstanweisungen" (SWT nicht anerkennen) handeln. Rechtlich relevant ist nämlich nur das Verhältnis Kunde ./. Anbieter auf Basis der AGB des Anbieters, weil der Kunde weitergehende interne Anweisungen im Betrieb nicht kennt und auch nicht kennen muß/darf.

Über Hotel/Taxi kann ich mangels bisheriger Betroffenheit nichts weiter sagen, allerdings soll es jemand mit einem Semesterticket dem Vernehmen nach sogar schon mal geschafft haben, weil durch Verspätung und Anschlußverlust die letzte Leistung des Tages zum gewünschten Ziel nicht mehr erreicht wurde, eine Taxifahrt zu ca. 100 € auf Bahnkosten durchzuführen. Hier hätte ich es ehrlich gesagt weitaus weniger erwartet als beim SWT, weil das Semesterticket nicht dem DB BBPV-Tarif und damit den darin enthaltenen Ersatzleistungen unterlag.
(aber bei SWT nur, wenn es die letzte mögliche Verbindung ist und es keine Alternative gibt)
Dies wiederum wird durch die Bestimmungen so nicht gefordert. Dem Wortlaut nach heißt es:

"Hat eine Zugverspätung zur Folge, dass der Reisende den Anschluss an einen anderen Zug _oder_ den letzten fahrplanmäßig vorgesehenen Anschluss an ein öffentliches Verkehrsmittel versäumt _oder_ fällt ein Zug ganz oder auf Teilstrecken aus [...]"

Das Bindewort "oder" kennzeichnet in der deutschen Sprache die Gesamtaussage eines Satzes als 'zutreffend', sobald ein Teil davon als 'wahr' klassifiziert werden kann. In diesem Fall das Versäumen des Anschlusses an einen anderen Zug wegen Zugverspätung.

"[...]kann der Reisende
(i) auf die Weiterfahrt verzichten und die entgeltfreie Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchfahrene Strecke verlangen,
(ii) auf die Weiterfahrt verzichten und entgeltfrei mit dem nächsten Zug zum Abgangsbahnhof zurückkehren und die entgeltfreie Erstattung von Fahrpreis und Gepäckfracht sowie die kostenfreie Rücksendung seines Reisegepäcks verlangen oder
(iii) seine Reise, soweit möglich, ohne zusätzliches Entgelt mit einem Zug fortsetzen, welcher auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof fährt und es dem Reisenden ermöglicht, mit möglichst geringer Verspätung sein Reiseziel zu erreichen."

Also wäre hier (iii) zutreffend, das keine Einschränkungen der Zuggattungen zum Benutzen der Ersatzleistung zur Minimierung der Gesamtverspätung vornimmt und auch nicht "die allerletzte Verbindung des Tages" als Voraussetzung vorgibt. Sogar Umwege sind erlaubt ("auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof").


Wichtig ist allerdings: Selbstverständlich mußt du an dem Punkt, wo du wieder in deine ursprüngliche Reisekette einscheren könntest, etwa den ICE oder IC dann wieder verlassen.

Beispiel: A -> B -> C -> D
A -> B fährt ein RE, ab 7:10 an 7:55
B -> C fährt ein RE, ab 8:10 an 9:25
C -> D fährt eine RB, ab 9:35 an 9:57

A -> B hat 20 Minuten Verspätung (also real an 8:15), die Leistung um 8:10 hat nicht gewartet und ist nicht selber verspätet, so daß sie noch eintrifft (dann nämlich mußt du sie nehmen und darfst nicht einen anderen Fernzug nehmen). Um 8:25 fährt jedoch ein ICE nach C, der dort 9:30 ankommt. Jener ICE würde jedoch auch nach D weiterfahren, an 9:45. Da du aber nach derzeitigem Stand um 9:30 in C bist und deine vorher vorgesehene Reiseroute das Erreichen eines Anschlusses dort um 9:35 vorsieht, mußt du in C umsteigen und mit der RB weiterfahren. Außer wegen einer Verspätung des ICE verpaßt du in C ebenfalls diese Leistung (auf Ansagen achten, ob Zug wartet), dann darfst du weiterfahren bis D.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
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Beitrag von JeDi »

Tequila @ 22 May 2008, 02:25 hat geschrieben: Hier hätte ich es ehrlich gesagt weitaus weniger erwartet als beim SWT, weil das Semesterticket nicht dem DB BBPV-Tarif und damit den darin enthaltenen Ersatzleistungen unterlag.

Dies wiederum wird durch die Bestimmungen so nicht gefordert. Dem Wortlaut nach heißt es:

"Hat eine Zugverspätung zur Folge, dass der Reisende den Anschluss an einen anderen Zug _oder_ den letzten fahrplanmäßig vorgesehenen Anschluss an ein öffentliches Verkehrsmittel versäumt _oder_ fällt ein Zug ganz oder auf Teilstrecken aus [...]"

Das Bindewort "oder" kennzeichnet in der deutschen Sprache die Gesamtaussage eines Satzes als 'zutreffend', sobald ein Teil davon als 'wahr' klassifiziert werden kann. In diesem Fall das Versäumen des Anschlusses an einen anderen Zug wegen Zugverspätung.

"[...]kann der Reisende
(i) auf die Weiterfahrt verzichten und die entgeltfreie Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchfahrene Strecke verlangen,
(ii) auf die Weiterfahrt verzichten und entgeltfrei mit dem nächsten Zug zum Abgangsbahnhof zurückkehren und die entgeltfreie Erstattung von Fahrpreis und Gepäckfracht sowie die kostenfreie Rücksendung seines Reisegepäcks verlangen oder
(iii) seine Reise, soweit möglich, ohne zusätzliches Entgelt mit einem Zug fortsetzen, welcher auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof fährt und es dem Reisenden ermöglicht, mit möglichst geringer Verspätung sein Reiseziel zu erreichen."

Also wäre hier (iii) zutreffend, das keine Einschränkungen der Zuggattungen zum Benutzen der Ersatzleistung zur Minimierung der Gesamtverspätung vornimmt und auch nicht "die allerletzte Verbindung des Tages" als Voraussetzung vorgibt. Sogar Umwege sind erlaubt ("auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof").
Das war zumindest ne Zeit lang aber in den "Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Schönes-Wochenende-Ticket" explizit drin, dass 9.1.1 nicht gilt (und somit erst durch 9.1.2 erst in Kraft gesetzt werden muss (letzter Zug)

Inzwischen stehts aber nicht mehr drin - siehe bahn.de/agb --> Personenverkehr --> Beförderungsbedingungen
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Beitrag von JeDi »

glemsexpress @ 21 May 2008, 23:28 hat geschrieben: Aber ab Vaihingen nicht mehr:

16:34 - S5
17:07 - RE aus HD
17:34 - S5
18:07 - RE aus KA

Alles sehr verworren da unten. Dazu kommt noch der IRE und der IC der ja auch noch in unterschiedlichen Fahrzeiten zum IRE verkehrt.
Da muss echt mal jemand aufräumen. :ph34r:
Irgendwie hätte ich jetzt erwartet, dass es nicht mehr passt, weil die S langsamer ist als der RE... Steht der irgendwie länger in Vaihingen?
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Beitrag von Mario »

Tequila @ 22 May 2008, 02:25 hat geschrieben:
Mario @ 21 May 2008, 18:39 hat geschrieben: Das mag in den Vorschriften stehen.Ich habe noch nicht erlebt das mann mit dem SWT einen IC oder ICE nutzen kann bei Verspätungen.Den Nächsten RE oder RB ja.Und Hotel oder Taxi nicht den Gesamtbetrag.
Ich hab 2003 oder so erlebt da haben sie Mutter mit Kleinkind am Bhf Zoo stehen lassen 4 oder 5 Stunden.So das damals noch der BGS für die Mutter bei der Bahn druck gemacht hat.Papier und Wirklichkeit gehen da weit auseinander.
Deswegen nicht lange schnacken, sondern einfach einsteigen. Eine explizite Freigabe der Fahrkarte für höherwertige Züge ist nämlich in so einem "Versicherungsfall" (§9.1.1) seit Ende 2002 (Änderung der AGB/Abschaffung des DPT) nicht mehr nötig und vorgesehen.

Sollte sich das dann im Zug nicht zur Zufriedenheit klären lassen (weil manche die Beförderungsbedingungen nicht so genau zu kennen scheinen, um es mal vorsichtig auszudrücken | es gibt Möglichkeiten für den KiN/Zub, bei Zweifel von Fahrgastangaben nachzufragen, ob Zug XXX wirklich yy Minuten verspätet war), NICHT ZAHLEN (!) sondern eine FN akzeptieren und der dann später schriftlich widersprechen unter Angabe des konkreten Sachverhalts. Die MÜSSEN dann nach den zum Zeitpunkt der Fahrt geltenden AGB handeln und nicht nach subjektiven Gesichtspunkten ("och der hatte SWT, nee den brummen wir jetzt mal die Kosten auf") oder "internen Dienstanweisungen" (SWT nicht anerkennen) handeln. Rechtlich relevant ist nämlich nur das Verhältnis Kunde ./. Anbieter auf Basis der AGB des Anbieters, weil der Kunde weitergehende interne Anweisungen im Betrieb nicht kennt und auch nicht kennen muß/darf.

Über Hotel/Taxi kann ich mangels bisheriger Betroffenheit nichts weiter sagen, allerdings soll es jemand mit einem Semesterticket dem Vernehmen nach sogar schon mal geschafft haben, weil durch Verspätung und Anschlußverlust die letzte Leistung des Tages zum gewünschten Ziel nicht mehr erreicht wurde, eine Taxifahrt zu ca. 100 € auf Bahnkosten durchzuführen. Hier hätte ich es ehrlich gesagt weitaus weniger erwartet als beim SWT, weil das Semesterticket nicht dem DB BBPV-Tarif und damit den darin enthaltenen Ersatzleistungen unterlag.

Dies wiederum wird durch die Bestimmungen so nicht gefordert. Dem Wortlaut nach heißt es:

"Hat eine Zugverspätung zur Folge, dass der Reisende den Anschluss an einen anderen Zug _oder_ den letzten fahrplanmäßig vorgesehenen Anschluss an ein öffentliches Verkehrsmittel versäumt _oder_ fällt ein Zug ganz oder auf Teilstrecken aus [...]"

Das Bindewort "oder" kennzeichnet in der deutschen Sprache die Gesamtaussage eines Satzes als 'zutreffend', sobald ein Teil davon als 'wahr' klassifiziert werden kann. In diesem Fall das Versäumen des Anschlusses an einen anderen Zug wegen Zugverspätung.

"[...]kann der Reisende
(i) auf die Weiterfahrt verzichten und die entgeltfreie Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchfahrene Strecke verlangen,
(ii) auf die Weiterfahrt verzichten und entgeltfrei mit dem nächsten Zug zum Abgangsbahnhof zurückkehren und die entgeltfreie Erstattung von Fahrpreis und Gepäckfracht sowie die kostenfreie Rücksendung seines Reisegepäcks verlangen oder
(iii) seine Reise, soweit möglich, ohne zusätzliches Entgelt mit einem Zug fortsetzen, welcher auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof fährt und es dem Reisenden ermöglicht, mit möglichst geringer Verspätung sein Reiseziel zu erreichen."

Also wäre hier (iii) zutreffend, das keine Einschränkungen der Zuggattungen zum Benutzen der Ersatzleistung zur Minimierung der Gesamtverspätung vornimmt und auch nicht "die allerletzte Verbindung des Tages" als Voraussetzung vorgibt. Sogar Umwege sind erlaubt ("auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof").


Wichtig ist allerdings: Selbstverständlich mußt du an dem Punkt, wo du wieder in deine ursprüngliche Reisekette einscheren könntest, etwa den ICE oder IC dann wieder verlassen.

Beispiel: A -> B -> C -> D
A -> B fährt ein RE, ab 7:10 an 7:55
B -> C fährt ein RE, ab 8:10 an 9:25
C -> D fährt eine RB, ab 9:35 an 9:57

A -> B hat 20 Minuten Verspätung (also real an 8:15), die Leistung um 8:10 hat nicht gewartet und ist nicht selber verspätet, so daß sie noch eintrifft (dann nämlich mußt du sie nehmen und darfst nicht einen anderen Fernzug nehmen). Um 8:25 fährt jedoch ein ICE nach C, der dort 9:30 ankommt. Jener ICE würde jedoch auch nach D weiterfahren, an 9:45. Da du aber nach derzeitigem Stand um 9:30 in C bist und deine vorher vorgesehene Reiseroute das Erreichen eines Anschlusses dort um 9:35 vorsieht, mußt du in C umsteigen und mit der RB weiterfahren. Außer wegen einer Verspätung des ICE verpaßt du in C ebenfalls diese Leistung (auf Ansagen achten, ob Zug wartet), dann darfst du weiterfahren bis D.

Hallo

Also wenn ich vor der Fahrt alle Bestimmungen und Regeln lesen muß ist das Auto doch besser.Entschuldige aber ich glaube nur wenige tun das wirklich.Und dann noch die Tarife da gehts einfacher zur Tankstelle.Die Bahn muß das alles Vereinfachen auch ihren Tarif und dann gehts auch.

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Beitrag von JeDi »

Du musst genauso die AGB der Tankstelle lesen...
Mario
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Beitrag von Mario »

JeDi @ 22 May 2008, 20:48 hat geschrieben: Du musst genauso die AGB der Tankstelle lesen...

Hallo

Das geht schneller als bei der Bahn.Und die Tafel zeigt was der Sprit kostet.

Mario
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Beitrag von JeDi »

Mario @ 22 May 2008, 21:10 hat geschrieben:
Hallo

Das geht schneller als bei der Bahn.Und die Tafel zeigt was der Sprit kostet.

Mario
Tankstellen-AGB sind in der Regel ein winzigstschrift-DIN-A-3-Zettel
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Beitrag von ChoMar »

Ausserdem musst du im Strassenverkehr die StVO kennen und hast überhaupt keine chance, irgend etwas ersetzt zu bekommen, wenn du im Stau stehst, die leitplanke erwischst oder nen motorschaden hast. Das argument passt also nicht ganz.
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Beitrag von Mario »

JeDi @ 22 May 2008, 21:27 hat geschrieben:
Mario @ 22 May 2008, 21:10 hat geschrieben:
Hallo

Das geht schneller als bei der Bahn.Und die Tafel zeigt was der Sprit kostet.

Mario
Tankstellen-AGB sind in der Regel ein winzigstschrift-DIN-A-3-Zettel
Hallo


Schaust du dir wirklich immer die AGB an.Ich nicht und bestimmt 90% auch nicht.
ChoMar @ 23 May 2008, 09:03 hat geschrieben: Ausserdem musst du im Strassenverkehr die StVO kennen und hast überhaupt keine chance, irgend etwas ersetzt zu bekommen, wenn du im Stau stehst, die leitplanke erwischst oder nen motorschaden hast. Das argument passt also nicht ganz.
Dafür hast du ja den Führerschein.Jeder vergleich Hingt natürlich irgendwo.Die S Bahn bei uns macht schöne Werbung (Ohne Streß und Stau)naja stimmt natürlich auch nicht immer.Eine Störung im Hauptnetz und schon ist Stau. :P :P Aber mann braucht heut schon den Führerschein denn nicht in jede Ecke kommt die Bahn. :( :(

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Edit von VT 609 (Moderator): Beiträge zusammengefaßt
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Beitrag von eightyeight »

Wenn bei der S-Bahn oder bei einem sonstigen öffentlichen Verkehrsmittel mit einer stressfreien Fahrt geworben wird, kann ich nur müde lächeln. Man muss eigentlich immer schauen, dass man seinen Anschluss erwischt, kommt der Bus oder die Bahn davor schon zu spät, dann macht man sich erst recht Sorgen ob man den Anschluss überhaupt noch schafft, und hat man ihn dann verpast, gilt es sich einen neuen Weg zu suchen um dennoch pünktlich zu kommen, oder sich schonmal eine passende Erkärung für die Verspätung zu Recht zu legen.
Da ist die Autofahrt, meiner Meinung nach, doch wesentlich entspannter. Aber das sieht wohl jeder anders. ;)
Ohne Zaster beißt der Mensch ins Straßenpflaster.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

eightyeight @ 23 May 2008, 12:14 hat geschrieben: Wenn bei der S-Bahn oder bei einem sonstigen öffentlichen Verkehrsmittel mit einer stressfreien Fahrt geworben wird, kann ich nur müde lächeln. Man muss eigentlich immer schauen, dass man seinen Anschluss erwischt, kommt der Bus oder die Bahn davor schon zu spät, dann macht man sich erst recht Sorgen ob man den Anschluss überhaupt noch schafft, und hat man ihn dann verpast, gilt es sich einen neuen Weg zu suchen um dennoch pünktlich zu kommen, oder sich schonmal eine passende Erkärung für die Verspätung zu Recht zu legen.
Da ist die Autofahrt, meiner Meinung nach, doch wesentlich entspannter. Aber das sieht wohl jeder anders.  ;)
Die Sorge, ob man den Anschluss noch schafft, ist zugegeben Stress. Allerdings tritt solcher Stress ja nur zeitweise auf. Nicht für jeden werden verpasste Anschlüsse zum Problem. Wer etwa mit der U-Bahn unterwegs ist und der einen toleranten Arbeitgeber hat, der kann es bei diesem in München extrem pünktlichen Verkehrsmittel ruhig angehen lassen und hat selbst im Fall der Fälle dann keinen echten Stress. Natürlich ist das nicht die Masse, viele müssen sich schon des Öfteren mit Anschlüssen und Verspätungen herumärgern. Es ist halt individuell verschieden.

Eine Fahrt mit dem Auto ist dagegen in vielen Fällen Dauerstress. Wenn man im Stau steckenbleibt, wenn man sich mit Querverkehr herumärgern muss, der einem die Vorfahrt nimmt, mit auf die Fahrbahn hüpfenden Fußgängern usw. und am Ende noch einen Parkplatz suchen muss, den man nicht findet, um sich gleichzeitig noch eine passende Erklärung für die Verspätung zurechtzulegen, fühlt man sich danach oft um ein paar Jährchen älter. Aber es gibt genug Leute, denen auch das alles nichts ausmacht und die grundsätzlich selbst fahren.

Man müsste mal einen Mediziner fragen, es ist aber durchaus denkbar, dass bei einem Vergleich zwischen ÖPNV und Selbstfahrer im Durchschnitt beim Letzteren die Physis und Psyche mehr in Mitleidenschaft gezogen wird. Ist aber reine Spekulation und ausschließlich meine private Meinung.
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Beitrag von Rohrbacher »

Eine Fahrt mit dem Auto ist dagegen in vielen Fällen Dauerstress. Wenn man im Stau steckenbleibt, wenn man sich mit Querverkehr herumärgern muss, der einem die Vorfahrt nimmt, mit auf die Fahrbahn hüpfenden Fußgängern usw. und am Ende noch einen Parkplatz suchen muss, den man nicht findet, um sich gleichzeitig noch eine passende Erklärung für die Verspätung zurechtzulegen, fühlt man sich danach oft um ein paar Jährchen älter. Aber es gibt genug Leute, denen auch das alles nichts ausmacht und die grundsätzlich selbst fahren.
Das kommt drauf an, wie man selber drauf ist, was man kann und was man gewohnt ist. Für manche (okay Fahranfänger, aber auch andere) ist es der Horror auf einer Straße mit mehreren Fahrstreifen zu fahren oder irgendwo einzuparken. Andere sind da ganz cool (manche auch zu cool), für die ist das ganz normal. Genauso beim Bahnfahren. Manche haben Routine, machen es gern, wissen alles Tricks. Aber jetzt stell' mal einen Fremden, der vielleicht nicht aus der Stadt kommt, grad zum ersten Mal einen Zug von innen gesehen hat, in München an den Hauptbahnhof in die Schalterhalle und lass' ihn 'ne Trambahn finden, die in 5 Minuten abfährt...
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eightyeight
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Beitrag von eightyeight »

Ja, es hängt natürlich extrem von den eigenen Gewohnheiten und Vorlieben ab.
Ohne Zaster beißt der Mensch ins Straßenpflaster.
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Beitrag von glemsexpress »

JeDi @ 22 May 2008, 10:36 hat geschrieben:
glemsexpress @ 21 May 2008, 23:28 hat geschrieben: Aber ab Vaihingen nicht mehr:

16:34 - S5
17:07 - RE aus HD
17:34 - S5
18:07 - RE aus KA

Alles sehr verworren da unten. Dazu kommt noch der IRE und der IC der ja auch noch in unterschiedlichen Fahrzeiten zum IRE verkehrt.
Da muss echt mal jemand aufräumen.  :ph34r:
Irgendwie hätte ich jetzt erwartet, dass es nicht mehr passt, weil die S langsamer ist als der RE... Steht der irgendwie länger in Vaihingen?
Ja, der muss ja anschluss an den (jetzt teilweise gestrichenen) Pendel-IRE herstellen (und entsprechend fürh ankommen, gleichzeitig aber auch noch die Reisenden von einen IC (der 3min vor den IRE abfährt) aufnehmen.

Daher waret er von :03 - :07.

Interessant ist übrigens auch das der DoSto aus HD 1min schneller zwischen Mühlacker ist als der 425 aus KA.

Aber wie gesagt:

Alles wirr.
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Beitrag von JeDi »

Ich habs mal nachgeschaut - das Pendel-IRE-Angebot ist in den Jahresfahrplänen 2007 und 2008 gleich - Die müssten also schon vorher gestrichen worden sein...
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Beitrag von glemsexpress »

JeDi @ 24 May 2008, 15:22 hat geschrieben:Ich habs mal nachgeschaut - das Pendel-IRE-Angebot ist in den Jahresfahrplänen 2007 und 2008 gleich - Die müssten also schon vorher gestrichen worden sein...
Definitiv nicht.

Ich fahre mehrmals die Woche mit diesen Zügen (je nachdem wie ich schluss habe). Erst seit dem die Baustelle ist fahren die nicht mehr. Das hat auch wie gesagt auch einige Fahrgäste verwirrt. In Vahingen/Enz hängt sogar so ein schöner neuer Fahrplan der erst ab beginn der Baustelle gilt.

Aber das kommt davon wenn man DB-Regio in der Kundenbefragung zu gute Noten gibt. Dann belehrt sie einen so schnell sie kann eines besseren :angry:

Nächstes mal hagelts 6er, villiecht werde ich dann ja mal positiv überrascht :rolleyes:

Und wenn nicht, dann gibts wenigstens wieder mehr Bahnsteiganzeiger :ph34r:
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Beitrag von JeDi »

Um welche Züge/Welchen Zug gehts dir denn konkret?
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Beitrag von glemsexpress »

18:08 ab Vahingen nach Stuttart und vorhergeheder Gegenzug nach Vahingen.
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glemsexpress @ 24 May 2008, 21:41 hat geschrieben: 18:08 ab Vahingen nach Stuttart und vorhergeheder Gegenzug nach Vahingen.
Der fährt prinzipiell schon - Während der Sperrung Mühlacker-Bruchsal aber nicht (hab ich übersehen...)
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Beitrag von glemsexpress »

JeDi @ 24 May 2008, 21:43 hat geschrieben: Der fährt prinzipiell schon - Während der Sperrung Mühlacker-Bruchsal aber nicht (hab ich übersehen...)
Wobei mich der grund dafür ja schon interessieren würde. Angebot Karlsruhe - Stuttgart sonst zu attraktiv?
Die Wagen an sich und auch die Trassen dürften ja eigendlich frei sein.
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Beitrag von JeDi »

Mmh - brauchte man da etwa die Zugkilometer für die Umleitungen (was ja ansich ne große Verarsche wäre - wenn Netzabbau die Strecke sperrt, warum soll das Land die Kosten für Umleitungen zahlen?)
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Beitrag von glemsexpress »

JeDi @ 25 May 2008, 10:10 hat geschrieben: Mmh - brauchte man da etwa die Zugkilometer für die Umleitungen (was ja ansich ne große Verarsche wäre - wenn Netzabbau die Strecke sperrt, warum soll das Land die Kosten für Umleitungen zahlen?)
Stimmt, eigendlich müsste man ja alle Züge über Bretten als Teil-Ausfall deklarieren und die Strafgelder kassieren. :P
Wär mal interessant ob es bei einer solchen Politik überhaupt zu der Streckensperrung gekommen wäre.
Jedenfalls scheint man z.Z. nur Tagsüber zu Arbeiten.
Wenn man nach 20:30 die Strecke Mühlacker - Bretten und ab 20:45 die Strecke Bretten - Bruchsal halbseitig sperren würde, könnte man auch in der Nacht auf einen ca. 8h Tag kommen. Einzelne Stadtbahnen könnte man ja dann durch Busse ersetzen.
Davor aber noch ein bisschen Lärmsanierung (damit sich die Anwohner nicht ganz so sehr beschwerden).
Tagsüber könnte man zumindest den Abschnitt Maulbronn-West - Mühlacker 1-gleisig befahren, schließlich finden dort dann keine Zugkreuzungen statt.
Auch ein paar planmäßige Miniúten Verspätung des RE bei 1-gleisigkeit Bretten - Maulbronn-West wäre auf jeden Fall akzeptabler als vollsperrung.

Zwischen Bruchsal und Bretten geht das leider nicht so leicht, da dort mehr Züge fahren und gleichzeitig zwischen Bretten-Diedelsheim und Bruchsal Tunnelstraße keine Weichen existieren.
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Beitrag von 146225 »

Damit ich auch mal in diesem Thema rumgemosert habe: Mich hats angekotzt, daß am Donnerstag im 4964 der Bduu 497 gefehlt hat - und ich im mit 5 statt 6 Wagen volleren Zug einen durchgesessenen Platz im klotzgebremsten ABn nehmen durfte...

Das sind mal Sorgen, Freunde der Sonne ... ;)
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Beitrag von JeDi »

glemsexpress @ 24 May 2008, 23:41 hat geschrieben: Wobei mich der grund dafür ja schon interessieren würde. Angebot Karlsruhe - Stuttgart sonst zu attraktiv?
Die Wagen an sich und auch die Trassen dürften ja eigendlich frei sein.
Nochmal ein Update: Er fährt schon - aber ein paar Minuten eher - und damit ohne Anschluss vom RE...
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