Mario @ 21 May 2008, 18:39 hat geschrieben: Das mag in den Vorschriften stehen.Ich habe noch nicht erlebt das mann mit dem SWT einen IC oder ICE nutzen kann bei Verspätungen.Den Nächsten RE oder RB ja.Und Hotel oder Taxi nicht den Gesamtbetrag.
Ich hab 2003 oder so erlebt da haben sie Mutter mit Kleinkind am Bhf Zoo stehen lassen 4 oder 5 Stunden.So das damals noch der BGS für die Mutter bei der Bahn druck gemacht hat.Papier und Wirklichkeit gehen da weit auseinander.
Deswegen nicht lange schnacken, sondern einfach einsteigen. Eine explizite Freigabe der Fahrkarte für höherwertige Züge ist nämlich in so einem "Versicherungsfall" (§9.1.1) seit Ende 2002 (Änderung der AGB/Abschaffung des DPT) nicht mehr nötig und vorgesehen.
Sollte sich das dann im Zug nicht zur Zufriedenheit klären lassen (weil manche die Beförderungsbedingungen nicht so genau zu kennen scheinen, um es mal vorsichtig auszudrücken | es gibt Möglichkeiten für den KiN/Zub, bei Zweifel von Fahrgastangaben nachzufragen, ob Zug XXX wirklich yy Minuten verspätet war), NICHT ZAHLEN (!) sondern eine FN akzeptieren und der dann später schriftlich widersprechen unter Angabe des konkreten Sachverhalts. Die MÜSSEN dann nach den zum Zeitpunkt der Fahrt geltenden AGB handeln und nicht nach subjektiven Gesichtspunkten ("och der hatte SWT, nee den brummen wir jetzt mal die Kosten auf") oder "internen Dienstanweisungen" (SWT nicht anerkennen) handeln. Rechtlich relevant ist nämlich nur das Verhältnis Kunde ./. Anbieter auf Basis der AGB des Anbieters, weil der Kunde weitergehende interne Anweisungen im Betrieb nicht kennt und auch nicht kennen muß/darf.
Über Hotel/Taxi kann ich mangels bisheriger Betroffenheit nichts weiter sagen, allerdings soll es jemand mit einem Semesterticket dem Vernehmen nach sogar schon mal geschafft haben, weil durch Verspätung und Anschlußverlust die letzte Leistung des Tages zum gewünschten Ziel nicht mehr erreicht wurde, eine Taxifahrt zu ca. 100 € auf Bahnkosten durchzuführen. Hier hätte ich es ehrlich gesagt weitaus weniger erwartet als beim SWT, weil das Semesterticket nicht dem DB BBPV-Tarif und damit den darin enthaltenen Ersatzleistungen unterlag.
(aber bei SWT nur, wenn es die letzte mögliche Verbindung ist und es keine Alternative gibt)
Dies wiederum wird durch die Bestimmungen so nicht gefordert. Dem Wortlaut nach heißt es:
"Hat eine Zugverspätung zur Folge, dass der Reisende den Anschluss an einen anderen Zug _oder_ den letzten fahrplanmäßig vorgesehenen Anschluss an ein öffentliches Verkehrsmittel versäumt _oder_ fällt ein Zug ganz oder auf Teilstrecken aus [...]"
Das Bindewort "oder" kennzeichnet in der deutschen Sprache die Gesamtaussage eines Satzes als 'zutreffend', sobald ein Teil davon als 'wahr' klassifiziert werden kann. In diesem Fall das Versäumen des Anschlusses an einen anderen Zug wegen Zugverspätung.
"[...]kann der Reisende
(i) auf die Weiterfahrt verzichten und die entgeltfreie Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchfahrene Strecke verlangen,
(ii) auf die Weiterfahrt verzichten und entgeltfrei mit dem nächsten Zug zum Abgangsbahnhof zurückkehren und die entgeltfreie Erstattung von Fahrpreis und Gepäckfracht sowie die kostenfreie Rücksendung seines Reisegepäcks verlangen oder
(iii) seine Reise, soweit möglich, ohne zusätzliches Entgelt mit einem Zug fortsetzen, welcher auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof fährt und es dem Reisenden ermöglicht, mit möglichst geringer Verspätung sein Reiseziel zu erreichen."
Also wäre hier (iii) zutreffend, das keine Einschränkungen der Zuggattungen zum Benutzen der Ersatzleistung zur Minimierung der Gesamtverspätung vornimmt und auch nicht "die allerletzte Verbindung des Tages" als Voraussetzung vorgibt. Sogar Umwege sind erlaubt ("auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof").
Wichtig ist allerdings: Selbstverständlich mußt du an dem Punkt, wo du wieder in deine ursprüngliche Reisekette einscheren könntest, etwa den ICE oder IC dann wieder verlassen.
Beispiel: A -> B -> C -> D
A -> B fährt ein RE, ab 7:10 an 7:55
B -> C fährt ein RE, ab 8:10 an 9:25
C -> D fährt eine RB, ab 9:35 an 9:57
A -> B hat 20 Minuten Verspätung (also real an 8:15), die Leistung um 8:10 hat nicht gewartet und ist nicht selber verspätet, so daß sie noch eintrifft (dann nämlich mußt du sie nehmen und darfst nicht einen anderen Fernzug nehmen). Um 8:25 fährt jedoch ein ICE nach C, der dort 9:30 ankommt. Jener ICE würde jedoch auch nach D weiterfahren, an 9:45. Da du aber nach derzeitigem Stand um 9:30 in C bist und deine vorher vorgesehene Reiseroute das Erreichen eines Anschlusses dort um 9:35 vorsieht, mußt du in C umsteigen und mit der RB weiterfahren. Außer wegen einer Verspätung des ICE verpaßt du in C ebenfalls diese Leistung (auf Ansagen achten, ob Zug wartet), dann darfst du weiterfahren bis D.