Hausverbot im Stachusbauwerk
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Der Hausherr kann sein Hausrecht anwenden, wann und wie immer er will, ohne sich dafür in irgendeiner Form rechtfertigen zu müssen. Die bedien Untergeschosse plus Ladehof und Tiefgarage sind Teil des EKZ, und hier hat der Center-Manager das Hausrecht. Davon ausgenommen sind lediglich die Sperrenbereiche von S- und U-Bahn, sowie die Treppenanlage an der Neuhauser Strasse.
Es wird zwar damit geworben, eine "Verlängerung" der Fussgängerzone zu sein, aber München bezeichnet sich auch gerne als nördlichste Stadt Italiens, trotzdem ist heisst der amtierende Staatspräsident nunmal Köhler und nicht Prodi.
Falls ein bestimmter Bereich ernsthaft als öffentliche Fussgängerpasssage gewidmet ist, wovon ich nicht ausgehe, dann geht das nur, indem spezielle Wegerechte vergeben wurden, in welchen das Hausrecht tatsächlich prinzipiell eingeschränkt sein könnte. Ich denke aber eher, daß man sich, als das EKZ noch komplett in städtischer Hand war, nicht um solche Wegerechte gekümmert hat, und es auch bei der Verpachtung nicht zum Thema bzw. Vertragsbestandteil gemacht wurde. So ziemlilch jeder U-Bahnzugang eignet sich bekanntlich auch als stressfreie Querung der darüber liegeneden Strasse, und überall ist auch das entsprechende Symbol (Fussgänger auf einer Treppe) abgebildet, um auf diese Querungsmöglichkeit aufmerksam zu machen. Dennoch ist das gesamte Sperrengeschoss eine private Anlage der SW//M, und kein öffentlicher Strassenraum, wie es eine reine Fussgängerunterführung wäre. Auch hier glaube ich kaum, daß spezielle Wegerechte für Fussgänger eingeräumt wurden, sondern einfach ein praktisches Faktum geschaffen wurde, ohne komplzierte Rechtskonstrukte aufzubauen.
Es wird zwar damit geworben, eine "Verlängerung" der Fussgängerzone zu sein, aber München bezeichnet sich auch gerne als nördlichste Stadt Italiens, trotzdem ist heisst der amtierende Staatspräsident nunmal Köhler und nicht Prodi.
Falls ein bestimmter Bereich ernsthaft als öffentliche Fussgängerpasssage gewidmet ist, wovon ich nicht ausgehe, dann geht das nur, indem spezielle Wegerechte vergeben wurden, in welchen das Hausrecht tatsächlich prinzipiell eingeschränkt sein könnte. Ich denke aber eher, daß man sich, als das EKZ noch komplett in städtischer Hand war, nicht um solche Wegerechte gekümmert hat, und es auch bei der Verpachtung nicht zum Thema bzw. Vertragsbestandteil gemacht wurde. So ziemlilch jeder U-Bahnzugang eignet sich bekanntlich auch als stressfreie Querung der darüber liegeneden Strasse, und überall ist auch das entsprechende Symbol (Fussgänger auf einer Treppe) abgebildet, um auf diese Querungsmöglichkeit aufmerksam zu machen. Dennoch ist das gesamte Sperrengeschoss eine private Anlage der SW//M, und kein öffentlicher Strassenraum, wie es eine reine Fussgängerunterführung wäre. Auch hier glaube ich kaum, daß spezielle Wegerechte für Fussgänger eingeräumt wurden, sondern einfach ein praktisches Faktum geschaffen wurde, ohne komplzierte Rechtskonstrukte aufzubauen.
Am Stachus kommt man ja fast nicht auf die andere Strassenseite, ohne das Untergeschoss zu benutzen und auch die Zugänge zur Strassenbahn sind - glaub ich - nur über dieses zu erreichen.
Außerdem profitieren ja gerade die Läden von Laufkundschaft, die sich eben auch mal ein wenig länger dort aufhält.
Außerdem profitieren ja gerade die Läden von Laufkundschaft, die sich eben auch mal ein wenig länger dort aufhält.
was den 16, 17 und 18 betrifft stimmt es, die kann man garnet erreichen ohne durchs EKZ zu müssen. Die anderen erreicht man auch soHot Doc @ 30 Jun 2008, 17:47 hat geschrieben: Am Stachus kommt man ja fast nicht auf die andere Strassenseite, ohne das Untergeschoss zu benutzen und auch die Zugänge zur Strassenbahn sind - glaub ich - nur über dieses zu erreichen.
Außerdem profitieren ja gerade die Läden von Laufkundschaft, die sich eben auch mal ein wenig länger dort aufhält.
Edit:
was was mir grad noch einfällt:
die Szenerie spielte sich wieder unweit des Infokiosk der Aktion Münchner Fahrgäste ab. Die beiden standen an der Mauer über dem S-bahnaufgang Richtung Ostbahnhof
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Die Betreiber können dir kein Verbot für den ÖPNV verpassenSupertom @ 30 Jun 2008, 21:47 hat geschrieben: Ich mach auch mit... wenn ich das hier so les, werd ich stinkesauer auf den Betreiber!
Wie ist das dann eigentlich mit Hausverbot, dann darf man doch auch ned zum ÖPNV da durch oder? Frechheit!![]()
Das müsste schon von der Bahn (für die S-Bahn)bzw. von der MVG ausgesprochen werden
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- Boris Merath
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Auch die dürfen einem die Nutzung der Verkehrsmittel nicht so ohne weiteres verbieten - die Beförderungspflicht steht sehr weit oben.Lazarus @ 30 Jun 2008, 21:54 hat geschrieben: Das müsste schon von der Bahn (für die S-Bahn)bzw. von der MVG ausgesprochen werden
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Mit Möchtgernautoritäten anlegen? Wie schön ...Hot Doc @ 30 Jun 2008, 17:28 hat geschrieben:Jetzt erst recht!!! Ich werd mal demnächst nen kleinen Sit-In veranstalten. Einfach mal nur so aus Spaß. Mal gucken was passiert. Vielleicht kann man die ja auch zu ner kleinen Hetzjagd durchs Untergeschoss provozieren...

Das würde mich ja schon reizen.

Ohne Zaster beißt der Mensch ins Straßenpflaster.
Auch wenn die "Sicherheitskräfte" meist einen IQ unter X aufweisen, es lohnt sich nicht, dafür Zeit zu opfern. Weil mir die Security am Frachtbereich des Flughafens Köln-Bonn saublöd gekommen ist, habe ich mein Mundwerk nicht bremsen können. Dadurch wurde mir Hausverbot angedroht. Nach meinem Hinweis auf entstehende Kosten durch Lieferverzug, die zu Lasten des privaten Sicherheitsdienstes geltend gemacht würden, war man plötzlich ganz stilleightyeight @ 30 Jun 2008, 23:30 hat geschrieben:Mit Möchtgernautoritäten anlegen? Wie schön ...
Das würde mich ja schon reizen.

Ich kenne die Örtlichkeiten am Stachusbauwerk nicht, auch nicht die Eigentümerverhältnisse. In Düsseldorf gibt es aber ein der Beschreibung nach ähnliches Bauwerk. Im ersten Untergeschoss des U-Bahn (na ja, Stadtbahn) Bahnhofs Heinrich-Heine-Allee ist ebenfalls ein EKZ, Kundenzenter der Rheinbahn und mit Zugängen zu Kaufhäusern mit höherwertigem Angebot. Dies ist aber eindeutig öffentlicher Verkehrsraum und das Sicherheitspersonal ist der OSD (Ordnungs- und Servicedienst) der Stadt Düsseldorf.
(Im eindeutig dem U-Bahnverkehr zugerechneten Bereich sind zusätzlich private Sicherheitskräfte im Einsatz)
Die Mitarbeiter/innen des OSD haben eine wesentlich bessere Ausbildung als private Sicherheitsleute und sind auch in ihrem Auftreten deutlich zu unterscheiden. Darüber hinaus verfügen sie über weiter gehende Rechte. In anderen Bereichen ihres Auftragsgebietes verfügen sie über Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn. In der Düsseldorfer Altstadt gehen sie gemeinsam mit der Polizei auf Streife. Der Unterschied zwischen Polizei und OSD wird nur durch das Polizeigetz geregelt. Und die sind relativ gering. Grob gesagt: Schusswaffengebrauch und Verhaftungen sind der Polizei vorbehalten. Vorläufige Festnahmen nach § 127 Abs. 1 StPO sind jederzeit möglich. Auch das Anhalten von Fahrzeugen nach groben Verkehrsverstößen (Rote Ampel, Unfallflucht). Die Polizei ist dann aber hinzuzuziehen, um die "Knolle" rechtswirksam auszustellen. De Jure ist der Polizist ein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft, der OSD-Mitarbeiter eine Hilfsperson der Polizei

Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Gerade zum Thema passend: Heute ist mir ein DIN-A4-Zettel aufgefallen, der an einem "Mini-EKZ" (Sparmarkt, KIK, Aldi, vier Imbissbuden, Parkhaus) in unmittelbareer Nähe zum Bremer Hbf prangert:
Inhalt:
"Die XY Center-Mangement GmbH erteilt hier mit Herrn xxx-xxx ein auf zwei Jahre befristetes Hausverbot. Es gilt für sämtliche Bereiche des Einkaufmarktes Theoderor-Heuss-Alle Nr. 6 sowie die Passage Bürgerweide. Der betreffenden Person ist hiermit ausdrücklich untersagt, sich in den genannten Bereichen aufzuhalten oder zu verweilen, insbesondere nicht zum Erwerb von Resiebedarf, Speiden, Getränken oder Sachen sowie zur Verrichtuing der Notdurft.
Der Zuganng zu den Bahnanlagen der DB AG ist insoweit gestattet, als daß die genannte Person die Passage den kürzestmöglichen Weg zwischen Vorpülatz und Bahnanlage zu wählen hat, und diesen zügig zu durchqueren.
Zuwidferhandlungen führen umgehen zu einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch nebst polizeilicher Verfolgung. Das Hausverbor tritt sofort in Kraft.
Bremen, den 30.6.2008
(Unterschrift)"
Die Adresse Theodor-Heuss-Alle bezeichnet das EKZ neben dem Bahnhof. In diesem ist neben den Geschäften auch eine Polizeistation, sowie diverse Büros der DB AG untergebracht.
Die "Passage Bürgerweise" ist der Hauptweg zwischen Innenstadt und Messezentrum/Bürgerweide, sowie die einzige Zugansmöglichkeit zu den Bahngleisen des Bremer Hauptbahnhofes. Früher gab es einen parallenen Fussgänger-Tunnel mit weiteren Zugängen zu den Bahnsteigen, dieser wurde aber zugemaurt, als der Hbf saniert wurde. Bei dieser Sanierung wurde aus dem verkommenen Zugangen zu den Gleisen diese "Passage", da sie überbreit ausgeführt, und zudem mit Geschäften (ca. 50 Stück) aller Art vollgestopft ist. Zu gewissen Zeiten ist die Passage aber dennoch zu eng, bzw. der Fahrgast wünscht sich den alten Parallelweg zurück, durch den man den Bahnsteig erreichen könnte, ohne in Menschentrauben stecken zu bleiben. Besonders auf der Nordseite wird gern (in der Passage!!) Party total gemacht, sei es nun, weil grad "Freimarkt" (Bremer Version der Wiesn, dirket nördlich des Hbf) ist, oder "nur" Werder grad in der CL spielt. Selbstredend wurden hier auch sämtliche EM-Spiele live gezeigt, und das ohne Eintritt! (das offizielle "Public viewing" auf dem Domshof kostete 1.-€ Sicherheitsgebühr) Zu solchen Gelegenheiten ist ein Betreten oder Verlqassen des Bahnhofes auf der Nordseite faktisch unmöglich. Wer gut durchtrainiert ist, kann sich vielleicht noch regelrecht durchboxen, aber für alle unter 20 oder über 50 grenzt allein schon der Versuch an Körperverletzung...
Wenn ich das Hausverbot richtig verstehe, dürfte der Mann also nicht zB von der Nordseite (Bürgerpark) durch die Passage zur Südseite (Bus/Trtamhaltestelle) gehen, sondern müsste einen Umweg von mehreren hundert Metern durch einen Strassentunnel (mit Bürgersteig an der Seite) nehmen.
Inhalt:
"Die XY Center-Mangement GmbH erteilt hier mit Herrn xxx-xxx ein auf zwei Jahre befristetes Hausverbot. Es gilt für sämtliche Bereiche des Einkaufmarktes Theoderor-Heuss-Alle Nr. 6 sowie die Passage Bürgerweide. Der betreffenden Person ist hiermit ausdrücklich untersagt, sich in den genannten Bereichen aufzuhalten oder zu verweilen, insbesondere nicht zum Erwerb von Resiebedarf, Speiden, Getränken oder Sachen sowie zur Verrichtuing der Notdurft.
Der Zuganng zu den Bahnanlagen der DB AG ist insoweit gestattet, als daß die genannte Person die Passage den kürzestmöglichen Weg zwischen Vorpülatz und Bahnanlage zu wählen hat, und diesen zügig zu durchqueren.
Zuwidferhandlungen führen umgehen zu einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch nebst polizeilicher Verfolgung. Das Hausverbor tritt sofort in Kraft.
Bremen, den 30.6.2008
(Unterschrift)"
Die Adresse Theodor-Heuss-Alle bezeichnet das EKZ neben dem Bahnhof. In diesem ist neben den Geschäften auch eine Polizeistation, sowie diverse Büros der DB AG untergebracht.
Die "Passage Bürgerweise" ist der Hauptweg zwischen Innenstadt und Messezentrum/Bürgerweide, sowie die einzige Zugansmöglichkeit zu den Bahngleisen des Bremer Hauptbahnhofes. Früher gab es einen parallenen Fussgänger-Tunnel mit weiteren Zugängen zu den Bahnsteigen, dieser wurde aber zugemaurt, als der Hbf saniert wurde. Bei dieser Sanierung wurde aus dem verkommenen Zugangen zu den Gleisen diese "Passage", da sie überbreit ausgeführt, und zudem mit Geschäften (ca. 50 Stück) aller Art vollgestopft ist. Zu gewissen Zeiten ist die Passage aber dennoch zu eng, bzw. der Fahrgast wünscht sich den alten Parallelweg zurück, durch den man den Bahnsteig erreichen könnte, ohne in Menschentrauben stecken zu bleiben. Besonders auf der Nordseite wird gern (in der Passage!!) Party total gemacht, sei es nun, weil grad "Freimarkt" (Bremer Version der Wiesn, dirket nördlich des Hbf) ist, oder "nur" Werder grad in der CL spielt. Selbstredend wurden hier auch sämtliche EM-Spiele live gezeigt, und das ohne Eintritt! (das offizielle "Public viewing" auf dem Domshof kostete 1.-€ Sicherheitsgebühr) Zu solchen Gelegenheiten ist ein Betreten oder Verlqassen des Bahnhofes auf der Nordseite faktisch unmöglich. Wer gut durchtrainiert ist, kann sich vielleicht noch regelrecht durchboxen, aber für alle unter 20 oder über 50 grenzt allein schon der Versuch an Körperverletzung...
Wenn ich das Hausverbot richtig verstehe, dürfte der Mann also nicht zB von der Nordseite (Bürgerpark) durch die Passage zur Südseite (Bus/Trtamhaltestelle) gehen, sondern müsste einen Umweg von mehreren hundert Metern durch einen Strassentunnel (mit Bürgersteig an der Seite) nehmen.
@ Cloakmaster
Ich kenne weder die Gründe für das Hausverbot noch die Örtlichkeiten. Es ist aber juristisch nicht zu beanstanden, jemandem einen Umweg zuzumuten. Vergleiche es einmal damit, dass es für Deinen Nachbarn eine Abkürzung zum Bahnhof wäre, wenn er durch Deine Hautüre herein und über die Terrase heraus liefe
. Was mich irritiert ist die "öffentliche Zustellung".
Ich kenne weder die Gründe für das Hausverbot noch die Örtlichkeiten. Es ist aber juristisch nicht zu beanstanden, jemandem einen Umweg zuzumuten. Vergleiche es einmal damit, dass es für Deinen Nachbarn eine Abkürzung zum Bahnhof wäre, wenn er durch Deine Hautüre herein und über die Terrase heraus liefe

Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Bei uns an der Hochschule wurde auch mal ein Hausverbot für eine Person über mehrere Zettelanschläge bekanntgegeben. Die betroffene Person hat das allerdings auch persönlich mitgeteilt bekommen; ich nehme mal an, daß es hier auch der Fall gewesen ist.
Betroffen waren der Campus, Wohnheimanlagen, Hochschulgelände und -gebäude. Für manche Destinationen stellt der Weg über dem Campus der kürzeste dar.
Betroffen waren der Campus, Wohnheimanlagen, Hochschulgelände und -gebäude. Für manche Destinationen stellt der Weg über dem Campus der kürzeste dar.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
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Das ein derartiges Hausverbot durchaus legitim sein kann, ist auch vollkommen meine Meinung. Ebenso kann das Center-Management ein hausverbot für das Stachus-EKZ aussprechen. Es ist nur das erste Mal, daß ich von einem solchen Hausverbot höre - wobei der Zettel auch nur am Eingang zum EKZ hängt, nicht aber am Eingang zur Passage, für die das Hausverbot ja auch gilt. Es ist übrigens ein Vordruck-Zettel, bei dem m,an nur noch Namen und Datum mit Kugelschreiber eintragen muss, also vermutlich kein Einzelfall, daß so etwas passiert.
Interessant ist eben hierbaei der Zugang zum Bahnhof: Am Stachus kann die Tram 16/18/27 nicht erreichen, ohne das EKZ zu durchqueren, wogegenen S- und U-Bahn gehen (Vorrausgesertzt, man braucht keinen Aufzug) In Bremen kommt man ohne Besuch des "EKZ" nicht zu den Gleisen der DB AG, der grosse Vorplatz mit 6-gleisigem Tram-"Bahnhof" plus etlichen Bushaltebuchten ist aber auf der Bahnhofs-Südseite, und kann von Norden her zu Fuss über den Umweg Strassentunnel oder aber durch eine Fahrt mit dem Bus erreicht werden. Könnte jetzt der Münchner Center-Manaer der den Zugang zur Tram wohl dulden muss, den Zugang zu S- und U-Bahn verbieten, weil es ja eine (umständliche) Alternative gibt? Oder kann man dagegen argumentieren,, daß wenn es geduldet ist, zur Tram zu kommen, dann muss es auch geduldet sein, zu S- und UBahn zu kommen?? Und offenbar kann man dem "Verurteilten" aus Bremen nicht verbieten, von Norden her zu Gleis 1 des Bahnhosf zu gehen, um dort eine Zugfahrt zu beginnen. Wenn er diese zugfahrt beendet hat, muss er aber tzur Südseite, weil es kürzer ist - und schon hat er doch die Passage vollständig durchquert, ohne es zu dürfen! Oder hätte er etwa wegen des "auf kürzestem Weg" für die Gleise 1-3 den Südzugang sowohl für das Betreten als auch für das Verlassen des Bhnhofs nutzen sollen. für die Glesie 5-10 aber die Nordseite??
Interessant ist eben hierbaei der Zugang zum Bahnhof: Am Stachus kann die Tram 16/18/27 nicht erreichen, ohne das EKZ zu durchqueren, wogegenen S- und U-Bahn gehen (Vorrausgesertzt, man braucht keinen Aufzug) In Bremen kommt man ohne Besuch des "EKZ" nicht zu den Gleisen der DB AG, der grosse Vorplatz mit 6-gleisigem Tram-"Bahnhof" plus etlichen Bushaltebuchten ist aber auf der Bahnhofs-Südseite, und kann von Norden her zu Fuss über den Umweg Strassentunnel oder aber durch eine Fahrt mit dem Bus erreicht werden. Könnte jetzt der Münchner Center-Manaer der den Zugang zur Tram wohl dulden muss, den Zugang zu S- und U-Bahn verbieten, weil es ja eine (umständliche) Alternative gibt? Oder kann man dagegen argumentieren,, daß wenn es geduldet ist, zur Tram zu kommen, dann muss es auch geduldet sein, zu S- und UBahn zu kommen?? Und offenbar kann man dem "Verurteilten" aus Bremen nicht verbieten, von Norden her zu Gleis 1 des Bahnhosf zu gehen, um dort eine Zugfahrt zu beginnen. Wenn er diese zugfahrt beendet hat, muss er aber tzur Südseite, weil es kürzer ist - und schon hat er doch die Passage vollständig durchquert, ohne es zu dürfen! Oder hätte er etwa wegen des "auf kürzestem Weg" für die Gleise 1-3 den Südzugang sowohl für das Betreten als auch für das Verlassen des Bhnhofs nutzen sollen. für die Glesie 5-10 aber die Nordseite??
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Wenn man mal im Internet ein bisschen googled, findet man durchaus die Meinung, dass eine private Firma, die ein öffentliches Geschäft oder eine Passage betreibt, nicht willkürlich einzelne Leute ausschließen darf, sondern ein Hausverbot durchaus begründen muss, und das ist so die mehrheitliche Meinung (leider nicht die einzige) die ich gefunden habe. Im Fall des Stachusbauwerks, wo auch noch die Stachusbauwerkssatzung gilt, dürfte es vermutlich noch etwas schwerer sein ein Hausverbot zu begründen. Gegen ein Hausverbot kann man wohl auch juristisch vorgehen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Nachdem ich mir gestern Mittag mal die Örtlichkeit unter diesem Aspekt etwas genauer betrachtet habe, ist mir aufgefallen, dass im 2. Stachus-Untergeschoss im direkten Dunstkreis des ropix'schen Vorfalls zwar nirgends die Stachus-Hausordnung hängt, dafür aber 3x die Hausordnung von StuS, aus der man bestimmt kein Verbot des lediglichen Verweilens herleiten kann.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Das sehe ich auch so.Hot Doc @ 30 Jun 2008, 17:28 hat geschrieben: Jetzt erst recht!!! Ich werd mal demnächst nen kleinen Sit-In veranstalten. Einfach mal nur so aus Spaß. Mal gucken was passiert. Vielleicht kann man die ja auch zu ner kleinen Hetzjagd durchs Untergeschoss provozieren...![]()
Man könnte sich ja mal inszenierter Weise zufällig dort treffen, und 20 Minuten warten bis man abgeführt wird, und das Ganze heimlich filmen lassen.-> Youtube.
Ich weiß halt nur nicht, wie da die Rechtslage ist. Aber eigentlich müsste es doch reichen, wenn man die Gesichter der Wachleute zensiert.
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Netter TextRathgeber @ 3 Jul 2008, 01:05 hat geschrieben: Ich kam nicht umhin, das amit meinen Mitteln publik zu machen: http://stadtneurotiker.org/?p=639

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Und immer wieder rauchen da Leute an den Gasstätten da unten. Dachte das sei verboten. Dagegen wird wohl aber nichts gemcht.
Bei so einer Haltung gewinnen die garantiert Kunden.

Deshalb: baut endlich nee Ampel zur Trambahn! Hab es satt durch den Stachus Bauwerk gehen zu müssen.
In Rosenheim wurde auch die Unterführung vom Hauptbahnhof zur Innenstadt zu gemacht! So ist es gut!



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Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
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