TAV-Verbote
Für den Außenstehenden ist es schwierig bis unmöglich, einen SAT-Betriebsblick von einem TAV-Serviceblick zu unterscheiden. Einen Zugbegleiter habe ich bei meinem gestrigen Regionalzug, bestehend aus einer 146 und 4 Doppelstockwagen, jedenfalls nicht gesehen (dieser Zug fuhr bis jetzt immer unbegleitet, Uhrzeit gibts keine, ich will durch diesen Beitrag keinen Bahner schädigen, was durch zuviel Gequatsche leicht geschehen kann). An der Zwischenstation, in der ich ausstieg, beobachtete ich den Zug und insbesondere natürlich die Abfertigung ganz genau und es war kein Zugbegleiter zu sehen. Lediglich der Tf machte seinen Service-Betriebsblick.
Unabhängig davon ob TAV nun verboten ist oder nicht, und ob ein 423 die Gitter hat oder nicht: Per TAV schließen geht solange nicht der komplette Zug (also in deinem Fall vermutlich 2x423) damit ausgestattet ist, sowieso nicht. Ob das jetzt noch geht 'nen vollständig damit ausgerüsteten Zug per TAV abzufertigen - keine Ahnung.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Wer weiß, wer weiß... :rolleyes:
Tf der Münchner S-Bahn.
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Ich glaube nicht, dass der 423 bzgl. TAV das geeignete Thema ist. M.W. existiert ja für diese Baureihe immer noch eine gültige EBA-Weisung gegen TAV. Und die Lichtgitter sind zunächst mal für das automatische Schließen relevant, und nicht für TAV.chris @ 4 Mar 2008, 18:46 hat geschrieben: Unabhängig davon ob TAV nun verboten ist oder nicht, und ob ein 423 die Gitter hat oder nicht: Per TAV schließen geht solange nicht der komplette Zug (also in deinem Fall vermutlich 2x423) damit ausgestattet ist, sowieso nicht. Ob das jetzt noch geht 'nen vollständig damit ausgerüsteten Zug per TAV abzufertigen - keine Ahnung.
Bzgl. der hier mal verkündeten globalen TAV-Abschaffung wäre eher interessant, wie bei den Baureihen verfahren wird, die nicht unter diese EBA-Weisung fallen.
Edmund
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Diese Baureihen fahren nach wie vor mit TAV. Ein allgemeines TAV-Verbot gibt es nicht.elba @ 5 Mar 2008, 08:40 hat geschrieben:Bzgl. der hier mal verkündeten globalen TAV-Abschaffung wäre eher interessant, wie bei den Baureihen verfahren wird, die nicht unter diese EBA-Weisung fallen.
Edmund
Wo bei mir die Frage aufkommt wie glaubwürdig die Quellen unseres Plochingers sind, denn auch die vom Plochinger hier aufgestellte Behauptung das bei der BR425 seit dem 11.02.08 wieder mit Zugbegleitern gefahren werden muss, entspricht nicht den Tatsachen.
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Zu beachten ist aber auch...:luc @ 3 Mar 2008, 23:16 hat geschrieben: Für den Außenstehenden ist es schwierig bis unmöglich, einen SAT-Betriebsblick von einem TAV-Serviceblick zu unterscheiden. Einen Zugbegleiter habe ich bei meinem gestrigen Regionalzug, bestehend aus einer 146 und 4 Doppelstockwagen, jedenfalls nicht gesehen (dieser Zug fuhr bis jetzt immer unbegleitet, Uhrzeit gibts keine, ich will durch diesen Beitrag keinen Bahner schädigen, was durch zuviel Gequatsche leicht geschehen kann). An der Zwischenstation, in der ich ausstieg, beobachtete ich den Zug und insbesondere natürlich die Abfertigung ganz genau und es war kein Zugbegleiter zu sehen. Lediglich der Tf machte seinen Service-Betriebsblick.
Ein Zugbegleiter ist nur notwendig, sollten Türen in der Kurve liegen und der Tf kann nicht alle Türen von vorne aus überblicken! Ansonsten kanns der auch allein machn. Nur für TB0 müsste der Zub immer rausspringen.
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Interessant finde ich, daß die sich auf Paragrafen der BOStrab berufen.
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Naja - zumindest München hat letztlich TAV mit Serviceblick: Der Fahrer schaut zwar in den Spiegel, kann aber nicht an allen Haltestellen auch alle Türen einsehen - wenn die Haltestelle in der Kurve ist sieht er u.U. nur die Türen vom ersten Wagen, die hinteren sind dann nur durch die Technik abgesichert.ChristianMUC @ 11 Jul 2008, 07:38 hat geschrieben: Vorallem die Herleitung ist interessant - ich hätte das bei Straßenbahnen gängige Abfertigungsverfahren jetzt eher mit SAT gleichgesetzt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Nein, außer bei den allerersten West-Dostos (Baujahr um 1993, nur in Bayern anzutreffen) und bei den allerneuesten Dostos ab ca. Baujahr 2008 ist es m.W. bei allen erlaubt. TAV-freie Dostozüge gibt es u.a. auf der KBS 760 [acronym title="TS: Stuttgart Hbf <Bf>"]TS[/acronym]-[acronym title="TT: Tübingen Hbf <Bf>"]TT[/acronym], dort fahren aber auch ziemlich versiffte ältere Dostozüge mit TAV. Die RE [acronym title="RH: Heidelberg Hbf <Bf>"]RH[/acronym]-[acronym title="FF: Frankfurt (Main) Hbf <Bf>"]FF[/acronym] fahren meistens auch nur SAT, da die einen neuen Steuerwagen mit durchgestrichenem "a" haben. In SH dürften die Dostos, welche zwischen [acronym title="AH: Hamburg Hbf <Bf>"]AH[/acronym] und [acronym title="AL: Lübeck Hbf <Bf>"]AL[/acronym] eingesetzt werden, auch TAV-frei fahren.jollyjumper @ 23 Feb 2010, 20:12 hat geschrieben: Wie ist eigentlich die aktuelle Lage mittlerweile? Ist das TAV bei den Dostos verboten worden oder wird das noch immer angewendet?