[W] Schwerer Unfall - Schwebebahn kracht in Kran

Alles über Stadtverkehr, was woanders nicht passt, wie z.B. Verkehrsverbünde
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Ein Zug der Wuppertaler Schwebebahn ist heute mit einem Lkw mit Kranaufsatz kollidiert. Der Zug wurde dabei schwer beschädigt (RTL aktuell zeigte gerade Bilder, die ein Aufschlitzen des Wagens unter den Füßen der Fahrgäste andeuteten) und der Kran stürzte um. Von den Fahrgästen wurden offenbar niemand verletzt, sie konnten aus der Höhe geborgen werden.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518...,570258,00.html
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JNK
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Beitrag von JNK »

Die WZ war Vorort. bericht und Bilder: http://www.wz-wuppertal.de/?redid=280186
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JNK
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Beitrag von JNK »

Sorry, falls ich nerve, aber hier gibt's inzwischen ein Innenraumphoto: http://www.wz-wuppertal.de/?redid=280315&b=2
Um Haaresbreite, sag ich da nur.

P.S. Die Unermüdliche fährt wieder. Seit 21.05 - gerade einmal 4 Stunden Stillstand.
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Dol-Sbahn
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Beitrag von Dol-Sbahn »

Gott sei dank, dass das schwebende Fahrzeug nicht aufgehoben ist. Wenn das der Fall wäre, würde Fahrzeug in Tiefe stürzen!
VT 609

Beitrag von VT 609 »

Wie ihr seht, ist hier einiges verschwunden. Bitte wieder zurück zum Thema!
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JNK
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Beitrag von JNK »

'tschuldigung ich schon wieder: Video: http://video.wz-newsline.de/wzplayer.php
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Münchner Kindl
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Beitrag von Münchner Kindl »

Stehst Du auf der Gehaltsliste der WZ? :lol:
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ruhri
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Beitrag von ruhri »

Auch gegen den Fahrer der am Unfall beteiligten Bahn wird nun ermittelt. Sicherlich kommt dabei nichts heraus, aber kann ein Auffahrunfall eines spurgebundenen Verkehrsmittels auf ein Hindernis überhaupt den Tatbestand eines fahrlässigen Eingriffs in den Schienenverkehr erfüllen? :unsure:
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

ruhri @ 28 Aug 2008, 16:45 hat geschrieben:................aber kann ein Auffahrunfall eines spurgebundenen Verkehrsmittels auf ein Hindernis überhaupt den Tatbestand eines fahrlässigen Eingriffs in den Schienenverkehr erfüllen?  :unsure:
Wenn es nicht so wäre, würde dies ein Freibrief für alle Straßen-, Stadt- und Schwebebahnfahrer sein. Ein Verkehrsunfall mit Beteiligung eines spurgebundenen (öffentlichen) Verkehrsmittels ist immer als fahrlässiger Eingriff in den Schienenverkehr zu werten. Auch bei der "normalen" Eisenbahn ermittelt die Staatsanwaltschaft in alle Richtungen.

Bei einer Schwebebahn wie in Wuppertal ist eine Mitschuld allerdings eher unwahrscheinlich, weil der Fahrer mit diesem Hinderniss nicht rechnen musste. Trotz der Unwahrscheinlichkeit einer Mitschuld des Schwebebahnfahrers ist die Maßnahme der Stasstsanwaltschaft nicht zu beanstanden.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Tja - es soll Länder geben (z.B. Schweiz), wo der Schienenverkehr generell Vorfahrt hat - und du als Autofahrer immer Schuld bist, wenn es zum Unfall gibt...
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Larry Laffer
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Beitrag von Larry Laffer »

Es der Morgen des 23. Januars 1989, als sich ein ähnlicher Vorfall bereits einmal ereignete. In Fahrtrichtung Vohwinkel kollidierte GTW22 mit einem Kipper, der auf der Bundesallee (zwischen dem Landgericht und dem Schauspielhaus) auf der ehemaligen Straßenbahntrasse abgeladen hat. Die Schwebebahn kollidierte mit dem unbeleuchteten LKW. Der Fahrer konnte nichts sehen, es war dunkel, im Januar ist es um 7.31 nunmal stockdunkel.

Das Verfahren gegen den Schwebebahnfahrer wurde erst in der Berufungsinstanz eingestellt.
Kunden - Ein bei der DBAG völlig unbekannter Begriff für "Beförderungsfälle"
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JNK
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Beitrag von JNK »

Laut dem WDR, Studio Wuppertal, sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Schwebebahnfahrer eingestellt. Selbst eine Vollbremsung hätte den Unfall nicht verhindern können. Die Ermittlung gegen den LKW-Fahrer dauern noch an.
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Wetterfrosch
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Beitrag von Wetterfrosch »

...naja - wie man durch den Link oben auf der Fotostrecke verfolgen kann, stand ja ganz in der Nähe ein Schild mit dem Aufdruck:
Hebe+Ladearbeiten in der Nähe der Schwebebahn sind genehmigungspflichtig - und dann eine Rufnummer.

Entweder eben nicht angemeldet oder doch angemeldet, aber nicht richtig weitergeben.
Also - sollte hier mal geprüft werden.
ropix
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Beitrag von ropix »

ChristianMUC @ 30 Aug 2008, 08:23 hat geschrieben:Tja - es soll Länder geben (z.B. Schweiz), wo der Schienenverkehr generell Vorfahrt hat - und du als Autofahrer immer Schuld bist, wenn es zum Unfall gibt...
Hm... - wenn das auch für Straßenbahnen gilt ists aber schlecht. Niemand kann z.B. damit rechnen dass so ne Tram über ihre Rote Ampel schießt und man selber - obwohl grün - für den anschließenden Schaden aufkommen soll.
Wetterfrosch @ 31 Jan 2009, 11:28 hat geschrieben:Entweder eben nicht angemeldet oder doch angemeldet, aber nicht richtig weitergeben.
Also - sollte hier mal geprüft werden.
Also in dem alten Zeitungsartikel stand, dass der Fahrer eher keine Genehmigung hatte.
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JNK
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Beitrag von JNK »

*tief in der Mottenkiste wühl*

Der Kranfahrer zahlt ungefähr ein Jahr nach dem er den Gtw 24 aufgeschlitzt hat als wolle er ihn filetieren 1800 € wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

http://www.wz-wuppertal.de/?redid=606520
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