[W] Schwerer Unfall - Schwebebahn kracht in Kran
- TramPolin
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Ein Zug der Wuppertaler Schwebebahn ist heute mit einem Lkw mit Kranaufsatz kollidiert. Der Zug wurde dabei schwer beschädigt (RTL aktuell zeigte gerade Bilder, die ein Aufschlitzen des Wagens unter den Füßen der Fahrgäste andeuteten) und der Kran stürzte um. Von den Fahrgästen wurden offenbar niemand verletzt, sie konnten aus der Höhe geborgen werden.
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518...,570258,00.html
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518...,570258,00.html
Sorry, falls ich nerve, aber hier gibt's inzwischen ein Innenraumphoto: http://www.wz-wuppertal.de/?redid=280315&b=2
Um Haaresbreite, sag ich da nur.
P.S. Die Unermüdliche fährt wieder. Seit 21.05 - gerade einmal 4 Stunden Stillstand.
Um Haaresbreite, sag ich da nur.
P.S. Die Unermüdliche fährt wieder. Seit 21.05 - gerade einmal 4 Stunden Stillstand.
Gott sei dank, dass das schwebende Fahrzeug nicht aufgehoben ist. Wenn das der Fall wäre, würde Fahrzeug in Tiefe stürzen!
[img]http://www.dolbrother.de/sign.jpg[/img]
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Auch gegen den Fahrer der am Unfall beteiligten Bahn wird nun ermittelt. Sicherlich kommt dabei nichts heraus, aber kann ein Auffahrunfall eines spurgebundenen Verkehrsmittels auf ein Hindernis überhaupt den Tatbestand eines fahrlässigen Eingriffs in den Schienenverkehr erfüllen? :unsure:
Wenn es nicht so wäre, würde dies ein Freibrief für alle Straßen-, Stadt- und Schwebebahnfahrer sein. Ein Verkehrsunfall mit Beteiligung eines spurgebundenen (öffentlichen) Verkehrsmittels ist immer als fahrlässiger Eingriff in den Schienenverkehr zu werten. Auch bei der "normalen" Eisenbahn ermittelt die Staatsanwaltschaft in alle Richtungen.ruhri @ 28 Aug 2008, 16:45 hat geschrieben:................aber kann ein Auffahrunfall eines spurgebundenen Verkehrsmittels auf ein Hindernis überhaupt den Tatbestand eines fahrlässigen Eingriffs in den Schienenverkehr erfüllen? :unsure:
Bei einer Schwebebahn wie in Wuppertal ist eine Mitschuld allerdings eher unwahrscheinlich, weil der Fahrer mit diesem Hinderniss nicht rechnen musste. Trotz der Unwahrscheinlichkeit einer Mitschuld des Schwebebahnfahrers ist die Maßnahme der Stasstsanwaltschaft nicht zu beanstanden.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Es der Morgen des 23. Januars 1989, als sich ein ähnlicher Vorfall bereits einmal ereignete. In Fahrtrichtung Vohwinkel kollidierte GTW22 mit einem Kipper, der auf der Bundesallee (zwischen dem Landgericht und dem Schauspielhaus) auf der ehemaligen Straßenbahntrasse abgeladen hat. Die Schwebebahn kollidierte mit dem unbeleuchteten LKW. Der Fahrer konnte nichts sehen, es war dunkel, im Januar ist es um 7.31 nunmal stockdunkel.
Das Verfahren gegen den Schwebebahnfahrer wurde erst in der Berufungsinstanz eingestellt.
Das Verfahren gegen den Schwebebahnfahrer wurde erst in der Berufungsinstanz eingestellt.
Kunden - Ein bei der DBAG völlig unbekannter Begriff für "Beförderungsfälle"
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...naja - wie man durch den Link oben auf der Fotostrecke verfolgen kann, stand ja ganz in der Nähe ein Schild mit dem Aufdruck:
Hebe+Ladearbeiten in der Nähe der Schwebebahn sind genehmigungspflichtig - und dann eine Rufnummer.
Entweder eben nicht angemeldet oder doch angemeldet, aber nicht richtig weitergeben.
Also - sollte hier mal geprüft werden.
Hebe+Ladearbeiten in der Nähe der Schwebebahn sind genehmigungspflichtig - und dann eine Rufnummer.
Entweder eben nicht angemeldet oder doch angemeldet, aber nicht richtig weitergeben.
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-->Das Chaos täglich - Wetter erleben<--[img]http://smilies.cw08.calibra-web.de/html ... e/1143.gif[/img]
Blaskapelle Bruckmühl (NEU - jetzt wieder online!)[img]http://smilies.cw08.calibra-web.de/html ... y/tube.gif[/img]
METEO in München studieren:
Homepage der Mangfalltalbahn
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Hm... - wenn das auch für Straßenbahnen gilt ists aber schlecht. Niemand kann z.B. damit rechnen dass so ne Tram über ihre Rote Ampel schießt und man selber - obwohl grün - für den anschließenden Schaden aufkommen soll.ChristianMUC @ 30 Aug 2008, 08:23 hat geschrieben:Tja - es soll Länder geben (z.B. Schweiz), wo der Schienenverkehr generell Vorfahrt hat - und du als Autofahrer immer Schuld bist, wenn es zum Unfall gibt...
Also in dem alten Zeitungsartikel stand, dass der Fahrer eher keine Genehmigung hatte.Wetterfrosch @ 31 Jan 2009, 11:28 hat geschrieben:Entweder eben nicht angemeldet oder doch angemeldet, aber nicht richtig weitergeben.
Also - sollte hier mal geprüft werden.
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*tief in der Mottenkiste wühl*
Der Kranfahrer zahlt ungefähr ein Jahr nach dem er den Gtw 24 aufgeschlitzt hat als wolle er ihn filetieren 1800 € wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
http://www.wz-wuppertal.de/?redid=606520
Der Kranfahrer zahlt ungefähr ein Jahr nach dem er den Gtw 24 aufgeschlitzt hat als wolle er ihn filetieren 1800 € wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
http://www.wz-wuppertal.de/?redid=606520