BahnCard 100 - Rückgabe

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
tobster
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Beitrag von tobster »

Guido @ 8 Nov 2008, 10:40 hat geschrieben: Auch wieder ganz ohne eigene Meinung dazu:
Die Bahn hat durch die Ausfälle der ICE's und durch die weiteren Züge die jetzt noch kommen werden einen imensen Schaden zum einen im finanziellen Bereich, zum anderen im Imagebereich. Der Hersteller hat gewisse Vorgaben an Wartungsinterwallen gemacht, die Bahn als Kunde der Produkte hat die Interwalle eingehalten und unterschritten. Wenn sich dann heraus stellt, daß das gelieferte Produkt Müll war, kann die Bahn als Kunde natürlich Schadensersatz fordern. Nichts anderes machen die Fahrgäste der Bahn, sie fordern für ihre GEBUCHTEN Züge die nicht fahren Schadensersatz, den sie auch bekommen, in gewisser Weise. Nur wer eben KEINEN Zug GEBUCHT hat, der kann eben auch keine Entschädigung bekommen, wenn der nicht gebuchte Zug nicht fährt.
Genau das ist der Punkt, nur das ich eine andere Schlussfolgerung ziehe:
Es kann ja net sein, dass der Schadensersatz davon abhängt mit was für einer Fahrkarte man unterwegs ist. Der Schaden ist ja derselbe. Und wenn schon Differenzierung, dann sollte ein besonders viel zahlender Kunde, wie es BahnCard100-Besitzer ist, besser und nicht schlechter gestellt werden.
Man kann ja sich ja z.B. jede mangelhafte Fahrt vom Zub bestätigen lassen, und diese Belege dann im Reisezentrum einreichen. Und wenn die Bahn jetzt eine richtig gute Serviceleistung erbringen wollte, würde sie das den BahnCard100 und Zeitkartenkunden auch von sich aus mitteilen.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

nur kauft man halt mit manchen Fahrkarten die Leistung eines bestimmten Produkts. Das ist aber bei BC oder Zeitkarte net der Fall. Auch wenns einigen hier net passt, halte ich das Vorgehen der DB im Sinne der Schadensbegrenzung für korrekt.
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3247
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Beitrag von 3247 »

Das Problem an der BC100 ist, dass die Bahn einseitig die Leistung festlegen kann, indem sie Züge aus dem Programm nimmt oder ausfallen lässt.

Der Kunde muss den Preis also auf jeden Fall zahlen, die Bahn darf aber letzlich machen, was sie will. Das kann es doch auch nicht sein.

(Ach ja, man bekommt 10 € Entschädigung pro ausgefallenem Zug. Das kann, wenn alle gewünschten Zugverbindungen ausfallen, erheblich weniger sein als der Abopreis.)
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Vom juristischen Standpunkt hat Guido sicher recht. Die Bahn kann sich hier auf ein Gesetz stützen, dass es in einer solchen Form für keinen anderen Bereich gibt. In der freien Wirtschaft würde kein Kunde den Inhalt des AEG als Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptieren.

Ich kann den Unmut der Betroffenen durchaus verstehen. Wer eine BC100 kauft, tut dies, weil er häufig weitere Strecken fahren muss. Ohne ICE-Angebot und der damit verbundenen kürzeren Fahrtzeit wäre die Entscheidung wohl eher gegen die Bahncard gefallen und man würde das Auto nutzen. Eine Kulanzregelung z.B. in Form einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer täte dem Image der Bahn recht gut.
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Hot Doc
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Beitrag von Hot Doc »

tobster hats eigentlich nochmal kurz und knapp auf den Punkt gebracht.
Natürlich kann ich als BajnCard100 Kunde nur für die nicht (oder schlecht) erbrachten Leistungen entschädigt werden, die ich auch in anspruch genommen habe. Mich wundert das sowieso, dass man vom Kontrolleur nicht nen Wisch in die Hand bekommt auf dem steht, von wo bis wo man fahren möchte (also ne Art 0 EURO Fahrkarte).

Und Autobahn bringts dann auf den zweiten Punkt: Die Bahn macht - mal wieder - ihr (sowieso schon angeknackstes) Image kaputt. Und das auch noch bei ihren besten Kunden!
Jörg.L.E.
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Beitrag von Jörg.L.E. »

Die BC100 wird ab Dezember 3650€ und damit 150€ mehr kosten als jetzt. Wenn die Bahn so weiter macht wie aktuell, werde ich nicht wirklich mehr zahlen müssen.
@ Guido: Soviel zum Thema nix kapiert. ;)
Bahnstatistik 2009:
83770 km (229,5 km pro Tag )
Stand: 31.12.2009

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3247
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Beitrag von 3247 »

Autobahn @ 8 Nov 2008, 12:19 hat geschrieben: Vom juristischen Standpunkt hat Guido sicher recht. Die Bahn kann sich hier auf ein Gesetz stützen, dass es in einer solchen Form für keinen anderen Bereich gibt. In der freien Wirtschaft würde kein Kunde den Inhalt des AEG als Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptieren.
Mach dir da keine Illusionen. 99% würden... 95%, weil sie die AGB gar nicht lesen und 3%, weil sie keine andere Wahl haben oder weil andere Angebote/Ausweichmöglichkeiten noch viel schlechter sind. Deshalb gibt es ja die AGB-Vorschriften im BGB.

Was die BC100 angeht: Als geschädigter Kunde hätte man m.E. vor Gericht gute Chancen, sowohl wenn die Bahn den Fahrplan unzumutbar ändert (Kündigung aus wichtigem Grund) als auch wenn die Bahn ihre fahrplanmäßigen Verkehre nicht erbringt (Grundsatz: Keine Gegenleistung ohne Leistung). Nur dauert das halt etwas und birgt ein gewisses Prozessrisiko.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

3247 @ 8 Nov 2008, 23:45 hat geschrieben: Was die BC100 angeht: Als geschädigter Kunde hätte man m.E. vor Gericht gute Chancen, sowohl wenn die Bahn den Fahrplan unzumutbar ändert (Kündigung aus wichtigem Grund) als auch wenn die Bahn ihre fahrplanmäßigen Verkehre nicht erbringt (Grundsatz: Keine Gegenleistung ohne Leistung). Nur dauert das halt etwas und birgt ein gewisses Prozessrisiko.
würd ich lieber lassen, da die Chance den zu gewinnen gegen 0 geht
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Larry Laffer
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Beitrag von Larry Laffer »

Lazarus hat recht. Bei der Eisenbahn gilt nicht das Bürgerliche Gesetzbuch mit Grundsätzen wie "Ohne Leistung keine Bezahlung" oder ähnlichem. Bei der Eisenbahn gilt die Eisenbahnverkehrsordnung, und die entbindet die Eisenbahn von fast allen Pflichten eines Vertragspartners.

Pech für die Beförderungsfälle.
Kunden - Ein bei der DBAG völlig unbekannter Begriff für "Beförderungsfälle"
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Beitrag von 146225 »

Was ich vorallem nicht verstehe, ist diese von Medien und sogenannten Fahrgastverbänden (ich lehne es vehement ab, meine Interessen als Fahrgast durch solch einen Haufen vertreten zu lassen) geprägte Haltung auch vieler Eisenbahnfreunde und/oder Vielfahrer, daß Entschädigungen bei Verspätungen und anderen Betriebshemmungen sooo toll sind. Ich werds nicht verstehen, egal wie lange ich drüber nachdenke.

Denn:

1. Wenn ich irgendwo an einem Bf oder Hp stehe und der Zug hat +40 min., dann kommt der auch nicht früher bzw. ist am Umsteige-/Zielbahnhof auch nicht pünktlich, nur weil ich dann hinterher ein paar Euro zurückbekommen kann. Die vorhandenen Garantien im Sinne von Weiterbeförderung auch in ungünstigen Fällen reichen mir persönlich aus.

2. Die Rückerstattung von wieviel Prozent des Fahrpreises auch immer egal aus welchem Grund bringt auf die Dauer wirklich keine Vorteile für alle Bahnkunden, auch wenn sich manche in ihrem verblendeten Egoismus das so vorstellen. Durch solche als vermeintlich tollen Service gepriesenen Praktiken entstehen dem (neutral) betroffenen EVU aufs Jahr gesehen nicht unerhebliche Kosten, für welche (buchalterisch) Rückstellungen gebildet werden müssen. Also Verbindlichkeiten (noch zu bezahlende Gelder) welche zum Zeitpunkt ihrer Buchung weder dem Grunde nach noch in ihrer tatsächlichen Höhe bekannt sind. Das würde enorme Liquidität binden, die dann anderswo als z.B. als Investitionsmittel fehlt. Das würde zunächst vermutlich auf die Fahrkartenpreise durchschlagen. Also zahlen alle mehr, damit wenige ab und zu etwas zurückbekommen. Über weitere Möglichkeiten des Kostensparens würde dann sofort nachgedacht, das hieße eher noch weniger Fernverkehrszüge als mehr, noch mehr ausgegliederte Personaldienstleistungsgesellschaften mit Niedriglöhnen ... ja, alles was hier im Forum sonst verteufelt wird wäre nicht auszuschließen.

3. Neben dem Kostenargument, welches alleine schwerwiegend genug wäre, gibt es ja auch und gerade im Fernverkehr noch ein paar weitere Möglichkeiten für gerade die DB die Spielregeln zu ihren Gunsten zu nutzen, Beispiele: Wenn ein Zug aus welchem Grund auch immer über längere Zeit hohe Kosten wegen zuviel Verspätungen verursacht, gibt es einfach - öffentlich vorher angekündigt und damit völlig legal - eine Fahrplanänderung mit ordentlichen Fahrzeitzuschlägen an den problematischen Stellen. Oder der Zug wird gleich ganz ausgelegt. Bei Bahnhöfen, wo es zu hohe Kosten wegen Anschlußverlusten gibt, wird dann einfach die offizielle Umsteigezeit erhöht, so daß die seither knappen Sachen dann auf ein Mal offiziell keine Anschlüsse mehr sind, und somit auch nicht mehr verpaßt werden können. 100% konsequente Nullwartezeit auf Anschlußzüge wäre auch so eine Folge, denn für ein paar Anschlußreisende riskiert man dann einfach keine Entschädigungsforderungen mehr. Und diese Aufzählung kann man vermutlich noch erweitern.

Es wäre also (sicherlich gleich hier direkt für manche) mal an der Zeit die Philosophie der ach so dringend verlangten Entschädigungszahlungen für welche auch gerade immer beklagenswerte Angelegenheit zu überdenken, ob sie wirklich für das Verkehrsmittel Bahn als solches erforderlich und vorteilhaft sind. Ich sage klar Nein dazu ! Ohne zu verkennen, daß es immer wieder Situationen gibt, die unerfreulich sind. Mir ist dann aber mit engagierten Eisenbahnern, die mit vollem Einsatz alles Mögliche probieren, besser gedient als mit ein paar Euro irgendwann später.
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ChoMar
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Beitrag von ChoMar »

Mit der Bahncard 100 erwirbt man definitiv nicht nur die beförderungsleistung mit irgend einem Zug. Ob das gesetzlich oder tariflich ist, weiß ich nicht. Aber man bekommt die schönen Gutscheine, wenn Züge ausfallen, mit denen man fahren wollte.
Nur zurückgeben kann man das ding nicht, weil zu viel ausgefallen ist.
Auch wieder ganz ohne eigene Meinung dazu:
Die Bahn hat durch die Ausfälle der ICE's und durch die weiteren Züge die jetzt noch kommen werden einen imensen Schaden zum einen im finanziellen Bereich, zum anderen im Imagebereich. Der Hersteller hat gewisse Vorgaben an Wartungsinterwallen gemacht, die Bahn als Kunde der Produkte hat die Interwalle eingehalten und unterschritten. Wenn sich dann heraus stellt, daß das gelieferte Produkt Müll war, kann die Bahn als Kunde natürlich Schadensersatz fordern.
Hört doch endlich mal auf, da nach BGB zu argumentieren. HGB und noch mal HGB. Da is nix mit "der Kunde muss geschützt werden"
Wenn der Kunde aus Kostengründen auf Garantien verzichtet, dann kann er später wenig in der Richtung tun.
Das sieht der GEsetztgeber im HGB so vor, weil er davon ausgeht, das Personen die nach HGB handeln das nötige (fach)wissen haben, um zu wissen, was sie da tun, im gegensatz zum kleinen BGB Bürger, der vor den fiesen Heuschrecken des Kapitalismus geschützt werden muss.

Wobei es da noch weitere Punkte gibt. So kann es z.B. sein, das die Hersteller nicht haften, wenn zum damaligen Stand davon ausgegangen werden konnte, das die Achsen sicher sind (also quasi keine Fahrlässigkeit / Vorsatz des Herstellers vorliegt) und eine Haftung für solche Fälle nicht explizit erwähnt wurde.

Da die Hersteller ziemlich "entspannt" bei der ganzen sache "zuschauen" (die Bahn fühlt sich "im Stich gelassen") scheint da wenig mit Haftung seitens der Hersteller los zu sein.
Guido
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Beitrag von Guido »

ChoMar @ 11 Nov 2008, 08:16 hat geschrieben: Hört doch endlich mal auf, da nach BGB zu argumentieren. HGB und noch mal HGB. Da is nix mit "der Kunde muss geschützt werden"
Wenn der Kunde aus Kostengründen auf Garantien verzichtet, dann kann er später wenig in der Richtung tun.
Das sieht der GEsetztgeber im HGB so vor, weil er davon ausgeht, das Personen die nach HGB handeln das nötige (fach)wissen haben, um zu wissen, was sie da tun, im gegensatz zum kleinen BGB Bürger, der vor den fiesen Heuschrecken des Kapitalismus geschützt werden muss.
Nunja, ändert aber nix daran, daß auch die Bahn Ersatz fordern KANN ... können tut man viel, ob sie den dann auch bekommt steht ganz woanders.
Gruß, Guido

Tf bei der S-Bahn München
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