Kennzeichen aufschreiben, Polizei anrufenHot Doc @ 5 Dec 2008, 16:44 hat geschrieben:Hier hopsen Fußänger plötzlich auf den Radweg, Autos aus Seitenstrassen und Ausfahrten brettern quer über den Radweg oder bleiben mitten darauf stehen, was zu wilden Ausweichmaneuvern führt (im Januar bin ich wegen sowas gestürzt, habe mich verletzt und mein Rad war hinüber, das Auto war natürlich weg).

In Deutschland kommt § 142 StGB zur Anwendung, der da lautet:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hinzu kommen 7 Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrvrbot.
Das ist eine unbewiesene Behauptung. Die meisten Autofahrer halten sich an die StVO, einige davon vielleicht auch nur, weil sie über das Kennzeichen identifizierbar sind. Auch die meisten Radfahrer verhalten sich korrekt, aber ein sehr großer Teil eben nicht. Sie fallen auf, werden aber nur in ganz wenigen Ausnahmefällen zur Rechenschaft gezogen, weil sie nicht erkannt werden. Auch hier sind Unfallverursacher dabei.Die meisten Autofahrer fahren so, als würde die Stadt ihnen gehören und der Verkehr nach dem Recht des Stärkeren geregelt sein.
Ein sehr gefährliche Einstellung. Wenn sich jede Gruppe ihre eigenen Regeln macht, haben wir sehr schnell Zustände, die mit einem vernüftigen Zusammenleben nichts mehr zu tun haben.Ich verstehe viele Radfahrer, die sich nicht immer an die Regeln halten und sich ihre eigenen schreiben, da es bei beachten der Regeln auch nicht wesentlich sicherer für sie wird. Wieso soll man sich dann eine Kopf darum machen?!