Nehmen wir die Situation Ostbahnhof Wendeananlage:Cloakmaster @ 17 Jan 2009, 00:59 hat geschrieben:Damit ist die Frage "Was ist, wenn ein Fahrgast ohne böse Absicht in einem läger als 15 Minuten abgestellten Zug entdeckt wird?" noch immer nicht geklärt. Wenn er nicht entdekct wird, ist es ja so gesehen kein Problem, denn wenn er eigenmächtig den Zug verlässt, und über die Bahngleise stolpert ist er natürlich selber schuld. Jetzt entdeckt ihn aber der Tf. Und nun? Drin hocken und pennen lassen bis zum nächsten Morgen erscheint mir doch etwas gefährlich...
Wenn der Zug zum Bahnsteig zurückfährt, bleibt der verirrte Fahrgast im Zug.
Fährt der Zug weiter nach Steinhausen, dann kann er am Leuchtenbergring aussteigen.
Bleibt er in der Wende stehen, geleitet ihn der Lokführer zu Fuß zurück zum Bahnsteig.
So lange die vorgeschriebenen Rangierwege benutzt werden und der Fahrgast auf die Gefahren aufmerksam gemacht wurde, dürfte das für den Lokführer haftungsrechtlich unproblematisch sein.
Und allgemein gesprochen:
Wo gearbeitet wird, passieren Fehler, muss ja nicht immer gleich mutwillig sein.
Ich hatte auch schon in Steinhausen Fahrgäste im Zug, die mit Koffern und Taschen zum Flughafen wollten.
Die sind am Leuchtenbergring hinter dem durchschauenden Kollegen in den Zug eingestiegen.
Natürlich habe ich sofort mit dem Fahrdienstleiter, der Transportleitung, der Flughafengesellschaft und dem Piloten des Malle-Fliegers telefoniert und dafür gesorgt, dass die Leute keinen Ballermann-Entzug bekommen.
Die Bahn sollte ja nicht wieder als Service-Wüste dastehen und schließlich wollte ich ins Fernsehen! :rolleyes:
