Zulassung von Reisezugwagen und ICE in Europa

Alles rund um die Eisenbahnen außerhalb von Deutschland
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josuav
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Beitrag von josuav »

Hallo,

wie man überall lesen kann, kostete die Zulassung des ICE in Frankreich einen zweistelligen Millionenbetrag, weil endlos viele Kilometer bei bis zu 350 km/h abgespult werden mussten. Damit wollte man alle Probleme lösen (was, naja, teilweise gelungen ist ;) ).

Wie war oder ist das denn bei Standard-UIC-Reisezugwagen? Mussten die alle diese aufwenidgie Prozedur durchlaufen? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die ganzen Wagen, die ein F dran stehen haben alle zugelassen werden mussten, es gibt ja so viele Untergattungen.

Dürfen alle Reisezugwagen, die nach den Normen der UIC und des entsprechenden Landes gebaut wurden, ohne extra Zulassung nach Frankreich (nur mal ein Beispiel, NL ist ja ähnlich usw.)?

Viele ALEX-Wagen haben ja auch ein F dran und noch ganz abenteuerliche, osteuropäische Länder, ohne dass die wohl jemals da waren. ;)
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

josuav @ 4 Feb 2009, 13:52 hat geschrieben:Viele ALEX-Wagen haben ja auch ein F dran und noch ganz abenteuerliche, osteuropäische Länder, ohne dass die wohl jemals da waren. ;)
Darauf würde ich nicht wetten...
Verwaltungwestliche Wendepunkteöstliche Wendepunkte
DBBrest, Bordeaux, Marsaille, CalaisWarschau, Prag, Istanbul, Athen
DRParis, BaselKönigsberg, Brest, Kosice, Constaca, Sofia, Belgrad
Und das war nur der Planverkehr...
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josuav
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Beitrag von josuav »

Na, okay, aber trotzdem, eine einzelne Zulassung in jedem Land? ;)
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josuav
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Beitrag von josuav »

Hm, scheint ein schwieriges Thema zu sein, weiß da echt keiner was drüber? :)
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JNK
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Beitrag von JNK »

Ich als Laie würde sagen, dass es einfach ein himmelweiter Unterschied ist, ob ich einen Zug mit verteilten Antriebseinheiten zulasse (sprich eine deutsche Lok von 200m Länge) oder Waggons, die elektrisch und mechanisch an eine "Standard- Lok" verschiedener EVUs in den einzelnen Ländern passen müssen. So ein Waggon braucht dann vielleicht 'ne Woche für die Prüfung, bis klar ist, dass er mit den Loks des Landes zurecht kommt und nicht auf freier Strecke vom Haken läuft und auf einmal abbiegt. Vor allem die Sicherungseinrichtungen werden ja in der Lok untergebracht sein, die man an der Grenze wechselt. Oder liege ich da falsch?
EasyDor
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Beitrag von EasyDor »

Würde sagen da liegst du vollkommen richtig. Ein Reisezugwagen, der die UIC-Norm erfüllt, lässt sich mit anderen, der gleichen Norm entsprechenden Wagen ohne Probleme koppeln (Kupplung, Wagenübergang, Bremse, Stromversorgung - passt alles). Unterschiede dürfte es nur darin geben, dass in einigen Ländern geschlossene Klos vorschrift sind, in anderen hingegen die Einrichtungen fehlen um eben diese zu leeren. Also eher Kleinigkeiten... Könnte mir aber denken, dass die Versicherung eine ziemlich große Rolle spielt. Weiß da jemand was? Autohaftplichtversicherungen zahlen ja auch nicht in jedem Land...
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Unkannter Verfasser - nicht A. Einstein
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josuav
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Beitrag von josuav »

Ah, okay, es geht also vor Allem um den Teil des Zuges mit Antrieb. :)
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

josuav @ 7 Feb 2009, 15:19 hat geschrieben: Ah, okay, es geht also vor Allem um den Teil des Zuges mit Antrieb. :)
Gewisse Probleme wie Stromabnehmer, Zugsicherungssysteme, Störströme aus dem Antrieb und vieles mehr hat man ja nur bei den angetriebenen Fahrzeugen, an so nem Waggon hat man halt die Bremse, und ein paar elektrische Verbraucher. Das macht son Triebfahrzeug natürlich viel problematischer als nen Waggon. Letztere beeinflussen eher selten die Technik der Strecke (selten heißt aber nicht nie ), bei ersteren tauchen da doch mehr Probleme auf.

Und dann ist natürlich auch die Frage was der Waggon so an Technik verbaut hat.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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HoLo
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Beitrag von HoLo »

Also muss eine Bahn in jedem Land extra eine Zulassung erwerben?!
Gilt das auch schon für die verbauten Komponenten oder wird das erst am Ende im Gesamtzug geprüft?
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Russischer Spion
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Beitrag von Russischer Spion »

Na, okay, aber trotzdem, eine einzelne Zulassung in jedem Land? ;)
Ja. Denn mit den Zuegen ist es nicht so einfach wie mit Autos. In jedem Land gibt es unterschiedliche Anforderungen. Gutes Beispiel ist Velaro RUS ("Sapsan"). Der Zug hat in Russland mehrere Tausend Kilometer zurueckgelegt bevor er die RZD-Zulassung bekam. HIER ist die ganze Beschreibung.
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Didy
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Beitrag von Didy »

HoLo @ 1 Oct 2012, 14:38 hat geschrieben:Also muss eine Bahn in jedem Land extra eine Zulassung erwerben?!
Gilt das auch schon für die verbauten Komponenten oder wird das erst am Ende im Gesamtzug geprüft?
Jein.

Lokomotiven und Triebzüge in jedem Fall ja.

Bei Reisezugwagen die international eingesetzt werden gibts die Möglichkeit einer RIC-Zulassung, dann kannst du damit in allen RIC-Ländern fahren: http://de.wikipedia.org/wiki/Regolamento_I..._delle_Carrozze
Betrifft heute vor allem Schlafwagen, die kommen am weitesten rum. Selbst Eurocity-Wagen sind ja selten in mehr als 2-3 Ländern unterwegs.

Ein wenig Aufwendiger als "ne Woche" ist so ne Zulassung dann schon, auch bei einfachen Wagen. Da gehts um die Laufeigenschaften (bei neuen unbekannten Fahrzeugen natürlich mit Hochtastfahrten), da werden Abhängeversuche gemacht (ob das Ding auch ordnungsgemäß selbst bremst wenn er mal abreißt), da gehts um Lärmemission außen und natürlich auch Fahrgeräusche innen, EMV, Klima, TSI PRM, ...

Und ja, das geht schon auf Komponentenebene los. In Zeiten von EU sind hier zwar viele Vorschriften wie EMV, Brandschutz, Klimaprüfungen u.Ä. einheitlich, und auch die ganzen TSI-Vorschriften sind natürlich einheitlich. Aber heute baut ja nicht mehr Uerdingen für Deutschland und Henningsdorf und Tatra für den Ostblock, die Bahnindustrie ist international geworden; Russland, Amerika, Australien oder China haben mitunter wieder etwas andere Vorschriften oder Grenzwerte. Die Schweiz ist nicht EU und sieht zwar vieles gleich, aber manches doch anders, aber auch in der EU ist nicht alles gleich - was Brandschutz anbelangt ist z.B. Frankreich das "kleine gallische Dorf" und hat so seine ganz eigenen Normen...

Der Teufel steckt halt - wie so häufig - im Detail.
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Um noch mal auf die ursprüngliche Frage einzugehen, mit den Niederlanden hatte man sich beispielsweise mal geeinigt, dass bis zum Grenzbahnhof die jeweiligen Fahrzeuge der anderen Bahn anerkannt werden. War vor 1994. Keolis hatte ja nun richtig Theater mit ihren Flirt.

Mit einigen anderen Ländern war es wohl ähnlich. Ob das aber für den Buchstaben im Raster reicht?
Bei Wagen stelle ich mir das Ganze einfacher vor zumindest früher. Bei den neuen Wagen ist ja doch so einiges dran, was Störströme verursachen kann etc. etc....

Edit: dieser Beitrag entstand ohne die Berücksichtigung von Didys Beitrag.
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HoLo
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Beitrag von HoLo »

Passt jetzt vielleicht nicht ganz zum ursprünglichen Thema, aber wer lässt denn Straßenbahnen zu? Ist das auch das EBA oder grundsätzlich erstmal die entsprechende Landesbehörde?
Caesarion
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Beitrag von Caesarion »

Für die Zulassungen nach BOStrab sind ist die Landesverwaltung zuständig. Oft sind das die Verkehrsministerien als oberste Landesbehörden, in Bayern sind es bei den Regierungsbezirken angesiedelte Technische Aufsichtsbehörde (TAB).
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